BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2004

Ausgegeben am 3. Mai 2004

Teil römisch zwei

188. Verordnung:

Aufhebung der Verordnung, mit der die Finanzlandesdirektionen zur Ausübung des Gnadenrechtes in Finanzstrafsachen ermächtigt werden

188. Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung, mit der die Finanzlandesdirektionen zur Ausübung des Gnadenrechtes in Finanzstrafsachen ermächtigt werden, aufgehoben wird

Auf Grund des Paragraph 187, des Finanzstrafgesetzes wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 15. Dezember 1958, mit der die Finanzlandesdirektionen zur Ausübung des Gnadenrechtes in Finanzstrafsachen ermächtigt werden, Bundesgesetzblatt Nr. 290 aus 1958,, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 416 aus 2001,, wird mit Ablauf des 30. April 2004 aufgehoben.

Grasser