Jahrgang 2004 |
Ausgegeben am 16. Jänner 2004 |
Teil römisch zwei |
18. Verordnung: | Erlassung der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Lagerlogistik |
Auf Grund des Paragraph 8, des Berufsausbildungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 79 aus 2003,, wird verordnet:
Der Lehrberuf Lagerlogistik ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.
Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbstständig und eigenverantwortlich auszuführen:
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Pos. |
1. Lehrjahr |
2. Lehrjahr |
3. Lehrjahr |
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1 |
Der Lehrbetrieb |
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1.1 |
Wirtschaftliche Stellung des Lehrbetriebes |
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1.1.1 |
Grundkenntnisse über die Organisation, die Kommunikation, die Aufgaben und das Leistungsangebot, die sich aus der Stellung des Betriebes im jeweiligen Wirtschaftsbereich ergeben |
Kenntnis der Organisation, der Kommunikation, der Aufgaben und des Leistungsangebotes, die sich aus der Stellung des Betriebes im jeweiligen Wirtschaftsbereich ergeben |
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1.1.2 |
Grundkenntnisse über die Branchenstellung und ihre Beziehungen zur übrigen Wirtschaft |
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1.1.3 |
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Kenntnis der Marktposition, der betriebsspezifischen Kontakte zu den jeweiligen Auftraggebern, Auftragnehmern, Kunden, Parteien, Patienten oder Klienten und deren Verhalten |
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1.1.4 |
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Kenntnis der für den Betrieb maßgeblichen Standorteinflüsse und des Kundenverhaltens |
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1.1.5 |
– |
Kenntnis der Rechtsform und Grundkenntnisse über die spezifischen Rechtsvorschriften, sowie über die sich daraus ergebenden Aufgaben des Lehrbetriebs |
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1.2 |
Einrichtungen, Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und Umweltschutz |
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1.2.1 |
Kenntnis und funktionsgerechte Anwendung der betrieblichen Einrichtungen und der technischen Betriebsmittel und Hilfsmittel |
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1.2.2 |
Kenntnis der Unfallgefahren, über Erste-Hilfe-Maßnahmen, sowie der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und der sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit |
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1.2.3 |
Grundkenntnisse der behördlichen Aufsichtsorgane, Sozialversicherungen und Interessenvertretungen, sowie der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften |
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1.2.4 |
Kenntnis der ergonomischen Gestaltung des Arbeitsplatzes |
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1.2.5 |
Kenntnis der Vermeidung, umweltgerechten Trennung und Entsorgung von im Betrieb anfallenden Abfall- und Reststoffen |
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1.2.6 |
Kenntnis und Anwendung der betrieblichen Vorschriften über Hygiene und Brandverhütung |
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1.3 |
Ausbildung im dualen System |
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1.3.1 |
Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (Paragraphen 9 und 10 des Berufsausbildungsgesetzes) |
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1.3.2 |
Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten |
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2 |
Verwaltung, Organisation, Kommunikation und EDV |
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2.1 |
Verwaltung |
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2.1.1 |
Kenntnis des organisatorischen Aufbaus, der Aufgaben, Zuständigkeiten und Zusammenhänge der einzelnen Betriebsbereiche und der Beziehungen zu außerbetrieblichen einschlägigen Unternehmen |
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2.1.2 |
Kenntnis der betrieblichen Arbeitsabläufe |
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2.1.3 |
Anlegen, Führen und Archivieren von Dateien, Statistiken, Karteien und Akten |
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2.1.4 |
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Auswerten von betriebsspezifischen Statistiken und Berichten und entscheidungsorientierte Bewertung der Ergebnisse |
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2.2 |
Organisation und Qualität |
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2.2.1 |
Fach- und funktionsgerechte Verwendung und Pflege der betrieblichen, bürotechnischen Organisations-, Arbeits- und Kommunikationsmittel |
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2.2.2 |
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Kenntnis der Risken, die sich aus dem Arbeitsumfeld ergeben, deren Versicherungsmöglichkeiten sowie Verhalten im Schadensfall |
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2.2.3 |
– |
Kenntnis der betriebsüblichen Behandlung und des Verhaltens bei Reklamationen oder Beschwerden |
Mitwirken beim Behandeln von Reklamationen oder Beschwerden |
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2.2.4 |
– |
Grundkenntnisse über das Leistungsangebot von Bahn, Post, anderen Verkehrsträgern und Kommunikationseinrichtungen |
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2.2.5 |
Administration und Organisation von Terminen und/oder Dienstreisen sowie Vor- und Nachbereiten von Verhandlungen und Besprechungen |
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2.2.6 |
Grundkenntnisse des Qualitätswesens |
Kenntnis des betriebsüblichen Qualitätsmanagements |
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2.2.7 |
Kenntnis über Arbeitsorganisation und Arbeitsgestaltung |
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2.3 |
Kommunikation |
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2.3.1 |
Schreiben nach konkreter Vorgabe und allgemeinen Angaben, Schreiben von Standardbriefen |
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2.3.2 |
Arbeiten mit Formularen und Vordrucken |
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2.3.3 |
Sprach- und fachgerechte Ausdrucksweise (deutsch- und fremdsprachig) |
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2.3.4 |
Führen von zielgerichteten Gesprächen (deutsch- und fremdsprachig) |
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2.3.5 |
Kunden-, Patienten- und mitarbeiterorientierte Kommunikation |
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2.3.6 |
Kenntnis des fachgerechten Verhaltens gegenüber Auftraggebern, Auftragnehmern, Kunden, Parteien, Klienten oder Lieferanten |
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2.3.7 |
Einschlägige Schriftverkehrsarbeiten, Arbeiten bei Postein- und –ausgang, Ablage, Evidenz und Registratur |
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2.3.8 |
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Kenntnis der facheinschlägigen fremdsprachigen Fachausdrücke |
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2.3.9 |
– |
Grundkenntnisse über die branchen- und betriebsüblichen Mittel und Möglichkeiten von Marketing, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit |
Kenntnis der branchen- und betriebsüblichen Mittel und Möglichkeiten von Marketing, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit |
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2.3.10 |
– |
Mitwirken bei der Betreuung und Beratung von Kunden, Klienten, Patienten oder Parteien |
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2.4 |
EDV |
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2.4.1 |
Grundkenntnisse über die Struktur der betrieblichen EDV (Anwendung und Aufgabe der EDV in der Betriebsorganisation wie Textverarbeitung, Kalkulation, Bestellwesen, Buchhaltung und Lagerhaltung) |
Kenntnis der Struktur der betrieblichen EDV (Anwendung und Aufgabe der EDV in der Betriebsorganisation wie Textverarbeitung, Kalkulation, Bestellwesen, Buchhaltung und Lagerhaltung) |
– |
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2.4.2 |
– |
Kenntnis und Anwendung der betrieblichen Einrichtungen der EDV (Hardware, Software und Betriebssysteme) |
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2.4.3 |
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Durchführen arbeitsplatzspezifischer EDV-Anwendungen (wie Textverarbeitung, Kalkulation, Internet, e-mail, Buchhaltung, Terminüberwachung und Ablage) |
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2.4.4 |
Grundkenntnisse über den Stand und die Entwicklung neuer arbeitsplatzspezifischer Anwendungen der EDV |
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2.4.5 |
Grundkenntnisse über den Datenschutz |
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2.4.6 |
Erstellen und Warten von Textbausteinen und Adressdateien |
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3 |
Beschaffung und Angebot (Arbeitsmittel, Material, Waren, Dienstleistungen) |
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3.1 |
Beschaffung |
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3.1.1 |
Grundkenntnisse über die branchen- und betriebsspezifischen Beschaffungsmöglichkeiten und über die Ermittlung des Bedarfs |
Kenntnis der branchen- und betriebsspezifischen Beschaffungsmöglichkeiten und der organisatorischen Durchführung der Beschaffung |
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3.1.2 |
– |
– |
Mitwirken bei der Ermittlung des Bedarfs |
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3.1.3 |
– |
Vorbereitung von und Mitwirken bei Bestellungen |
Durchführen von Bestellungen |
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3.1.4 |
– |
Einholen, Bearbeiten und Prüfen von Angeboten, Prüfen von Auftragsbestätigungen |
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3.1.5 |
– |
Überwachen der Liefertermine |
Maßnahmen bei Lieferverzug |
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3.2 |
Anbot |
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3.2.1 |
Kenntnis der betrieblichen Leistungen (Waren, Produkte, Dienstleistungen) |
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3.2.2 |
Kenntnis der branchenspezifischen Warenkennzeichnung, Normen und Produktdeklaration und/oder Rahmenbedingungen für die betriebliche Leistung |
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3.2.3 |
– |
Mitwirken bei der Erstellung von Anboten und/oder Informationen über die betrieblichen Leistungen |
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4 |
Betriebliches Rechnungswesen |
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4.1 |
Kostenrechnung und Kalkulation |
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4.1.1 |
– |
Grundkenntnisse über die betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkung auf die Rentabilität und/oder Effizienz |
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4.1.2 |
– |
Grundkenntnisse über die Kostenrechnung, Kalkulation und/oder Budgeterstellung |
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4.1.3 |
– |
Mitwirken bei Kalkulationsarbeiten und/oder Budgeterstellung |
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4.2 |
Steuern, Abgaben und Lohnverrechnung |
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4.2.1 |
– |
Grundkenntnisse über die betriebsspezifischen Steuern und Abgaben |
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4.2.2 |
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Grundkenntnisse über die Information der Lohn- und Gehaltsverrechnung |
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4.3 |
Rechnungswesen |
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4.3.1 |
Grundkenntnisse über Aufgaben und Funktion des betrieblichen Rechnungswesens |
Kenntnis der Aufgaben und Funktion des betrieblichen Rechnungswesens |
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4.3.2 |
– |
Grundkenntnisse über rechnergestützte Abläufe im betrieblichen Rechnungswesen |
Kenntnis der rechnergestützten Abläufe im betrieblichen Rechnungswesen |
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4.3.3 |
– |
Grundkenntnisse über Bedeutung und Aufgabe der Inventur und Bestandsaufnahme |
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4.3.4 |
– |
Mitarbeit bei der Inventur oder Bestandsaufnahme |
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4.3.5 |
Durchführen von betrieblichen Rechnungsarten, Erfassen, Prüfen und Kontrollieren von Daten |
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4.3.6 |
Vorbereiten von Unterlagen für die Verrechnung |
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4.4 |
Zahlungsverkehr |
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4.4.1 |
Grundkenntnisse über den Zahlungsverkehr mit Lieferanten, Kunden, Behörden, Post, Geld- und Kreditinstituten |
Kenntnis des betriebsspezifischen Zahlungsverkehrs mit Lieferanten, Kunden, Behörden, Post, Geld- und Kreditinstituten |
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4.4.2 |
Grundkenntnisse über Kassaführung und Kassabuch |
Kenntnis der Kassaführung |
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4.4.3 |
– |
– |
Mitwirken beim Zahlungsverkehr |
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4.4.4 |
– |
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Kenntnis des betriebsüblichen Verfahrens bei Zahlungsverzug, Mahnwesen |
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4.5 |
Buchführung |
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4.5.1 |
Grundkenntnisse über die betriebliche Buchführung und die betrieblichen Buchungsunterlagen |
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– |
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4.5.2 |
Grundkenntnisse über Buchungen und Kontierungen; Durchführen einfacher, einschlägiger Arbeiten |
Betriebliche Buchungsarbeiten und Erstellen von Auswertungen und Statistiken |
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4.5.3 |
– |
Kenntnis des Einheitskontenrahmens |
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5 |
Erweiterte Grundkenntnisse |
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5.1 |
– |
– |
Kenntnis der betriebsspezifischen Kostenrechnung und Kalkulation |
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5.2 |
– |
Kenntnis über die laufende Kontrolle der Wirtschaftlichkeit der betrieblichen Leistung |
Mitwirken an der laufenden Kontrolle der Wirtschaftlichkeit der betrieblichen Leistung |
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5.3 |
– |
Grundkenntnisse über das Controlling |
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5.4 |
– |
Fakturieren |
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6 |
Lagerwirtschaft/Lagerhaltung |
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6.1 |
Kenntnis des Lagerlogistikkonzeptes, der Lagerorganisation und des Warenflusses im Betrieb |
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6.2 |
– |
Grundkenntnisse über die Zusammenhänge im überbetrieblichen Warenfluss |
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6.3 |
– |
Kenntnis über und Mitarbeit bei der Entwicklung von Lagerlogistikkonzepten |
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6.4 |
Kenntnis der das Lagerwesen betreffenden Kostenfaktoren und ihrer Beeinflussung |
Kenntnis der Methode der Bedarfsermittlung und der Berechnung wirtschaftlicher Bestellmengen und des Lagerumschlags |
Bedarfsermittlung und Berechnung wirtschaftlicher Bestellmengen und des Lagerumschlags |
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6.5 |
Kenntnis der branchen-, betriebs- und produktspezifischen Lagerungsvorschriften |
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6.6 |
Durchführen von Mengen- und Zustandskontrollen bei eingegangenen Waren |
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6.7 |
– |
Mitwirken bei der Verwaltung und Kontrolle von Lagerbeständen, Ermittlung des Lagerbedarfes und Überwachung des Lagerbestandes, unter Verwendung betrieblicher EDV Systeme |
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6.8 |
– |
Kenntnis der Lagerorganisation, Lagersysteme und technischen Hilfsmittel |
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6.9 |
– |
Durchführen von Arbeiten der Lagerdokumentation |
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6.10 |
– |
Überprüfen allfälliger Verbrauchsfristen und Ablauftermine |
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6.11 |
Grundkenntnisse über die betriebliche Lagerorganisation und die sachgemäße Lagerung von Gütern |
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6.12 |
– |
Kenntnis der einschlägigen Vorschriften über Lagerung, Handhabung und Transport von gefährlichen Gütern |
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6.13 |
– |
– |
Grundkenntnisse über die Handhabung von temperaturempfindlichen Gütern bei Lagerung und Transport |
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6.14 |
Durchführen von Umlagerungen |
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6.15 |
Entgegennehmen und Identifizieren von Waren |
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6.16 |
Einlagern von Waren am richtigen Lagerort aufgrund spezifischer Eigenschaften |
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6.17 |
– |
Kenntnis der betriebsüblichen Warenannahme und Warenübernahme |
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6.18 |
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Warenannahme, Vergleichen der gelieferten Waren mit Lieferpapieren, Arbeiten bei der Behandlung der Wareneingangsbelege |
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6.19 |
– |
Feststellen von Mängeln und Schäden bei Waren und Verpackung |
Ergreifen von Maßnahmen bei Mängeln und Schäden bei Waren und Verpackung |
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6.20 |
– |
Grundkenntnisse über die Gewährleistung |
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6.21 |
Durchführen von laufenden Überprüfungen des Lagerzustands und des Lagerguts |
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6.22 |
Kenntnis der gesetzlichen Vorschriften für die Lagerwirtschaft |
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6.23 |
Entnehmen von Waren vom Lagerplatz gemäß direkter Kundenbestellung oder gemäß überprüftem Auslagerungsdokument |
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6.24 |
Bereitstellen von Waren und Herrichten zu versandgerechten Einheiten |
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6.25 |
– |
Durchführen von Ausgangskontrollen |
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6.26 |
Zweckmäßiges und wirtschaftliches Verpacken, Verladen (Versenden) und Sichern von Waren |
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6.27 |
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Ausstellen und Weiterleiten von Versanddokumenten |
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6.28 |
Kenntnis der gebräuchlichen Transport- und Transporthilfsmittel |
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Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2004 in Kraft.
Bartenstein