BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2004

Ausgegeben am 22. April 2004

Teil römisch zwei

178. Verordnung:

Festsetzung des Zuschlags zum Lohn für den Sachbereich der Winterfeiertagsregelung

178. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit betreffend die Festsetzung des Zuschlags zum Lohn für den Sachbereich der Winterfeiertagsregelung

Auf Grund des Paragraph 13 k, Absatz 4, Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 414 aus 1972,, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2002,, wird verordnet:

Paragraph eins,

Der Zuschlag zum Lohn für den Sachbereich der Winterfeiertagsregelung beträgt für eine Anwartschaftswoche das 1,2fache des um 20 vH erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohns gemäß Paragraph 21 a, Absatz 3 und 4 des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes.

Paragraph 2,

  1. Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 29. März 2004 in Kraft.
  2. Absatz 2,Sie ist auf die Zuschlagszeiträume 2004/04 bis 2004/11 anzuwenden. Der Zuschlagszeitraum umfasst die Kalenderwoche, in die der Erste des Monats fällt und die folgenden vollen Kalenderwochen des Monats.

Bartenstein