BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2004

Ausgegeben am 5. April 2004

Teil römisch zwei

155. Kundmachung:

Name der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in chinesischer Sprache

155. Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend den Namen der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in chinesischer Sprache

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins, Litera c, des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 143 aus 2001,, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, dass der Name der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in chinesischer Sprache, welcher im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegt, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen ist.

Gorbach