BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2004

Ausgegeben am 31. März 2004

Teil römisch zwei

144. Verordnung:

Befristete Beschäftigung von Ausländern im Wintertourismus

144. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit für die befristete Beschäftigung von Ausländern im Wintertourismus

Auf Grund des Paragraph 5, Absatz eins, Ziffer eins und Absatz 3, Ziffer eins, des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG), Bundesgesetzblatt Nr. 218 aus 1975,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 133 aus 2003,, wird verordnet:

Paragraph eins,

Beschäftigungsbewilligungen, die auf Grund der Verordnungen des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit für die befristete Beschäftigung von Ausländern im Wintertourismus, BGBl. römisch zwei Nr. 516 und 533 aus 2003,, Unternehmen in Gletscherregionen und deren Einzugsbereich erteilt wurden, dürfen bis zu einer Gesamtdauer von 26 Wochen, längstens jedoch bis zum 30. April 2004 verlängert werden, sofern der Arbeitskräftebedarf des Arbeitgebers weiter besteht und nicht anderweitig abgedeckt werden kann. Beschäftigungsbewilligungen, die auf Grund der genannten Verordnungen bereits über den 30. April 2004 hinaus erteilt wurden, bleiben von dieser Verordnung unberührt.

Paragraph 2,

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 30. April 2004 außer Kraft.

Bartenstein