BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2004

Ausgegeben am 26. März 2004

Teil römisch zwei

135. Verordnung:

Bestimmung der Förderbeiträge zur Abgeltung von Mehraufwendungen der Ökobilanzgruppenverantwortlichen für das Jahr 2004

135. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der Förderbeiträge zur Abgeltung von Mehraufwendungen der Ökobilanzgruppenverantwortlichen für das Jahr 2004 bestimmt werden

Auf Grund des Paragraph 22, in Verbindung mit Paragraph 11, Ökostromgesetz, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 149 aus 2002,, wird im Einvernehmen mit den Bundesministern für Justiz, für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz sowie nach Zustimmung der von der Landeshauptmännerkonferenz eingesetzten Arbeitsgruppe verordnet:

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Als Förderbeitrag zur Aufbringung von Mehraufwendungen der Ökobilanzgruppenverantwortlichen für Kleinwasserkraftanlagen wird ab dem 1. April 2004 ein Betrag von 0,035 Cent/kWh bestimmt.
  2. Absatz 2,Als Förderbeitrag zur Aufbringung von Mehraufwendungen der Ökobilanzgruppenverantwortlichen für sonstige Ökostromanlagen wird ab dem 1. April 2004
  1. Ziffer eins
    für Endverbraucher, deren Anlagen an die Netzebenen 1 bis 3 angeschlossen sind, .....................................................................................................................

0,143 Cent/kWh

  1. Ziffer 2
    für Endverbraucher, deren Anlagen an die Netzebenen 4 bis 5 angeschlossen sind, .....................................................................................................................

0,168 Cent/kWh

  1. Ziffer 3
    für Endverbraucher, deren Anlagen an die Netzebene 6 angeschlossen sind, ....

0,175 Cent/kWh

  1. Ziffer 4
    für alle übrigen Endverbraucher ..........................................................................

0,204 Cent/kWh

bestimmt.

Paragraph 2,

Diese Verordnung tritt mit 1. April 2004 in Kraft und mit 31. Dezember 2004 außer Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der Förderbeiträge zur Abgeltung von Mehraufwendungen der Ökobilanzgruppenverantwortlichen für das Jahr 2004 bestimmt werden, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 642 aus 2003,, außer Kraft.

Bartenstein