BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2004

Ausgegeben am 9. März 2004

Teil römisch zwei

117. Kundmachung:

Verzeichnis der harmonisierten Normen für die Sicherheit von Aufzügen

117. Kundmachung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit betreffend das Verzeichnis der harmonisierten Normen für die Sicherheit von Aufzügen

Auf Grund des Paragraph 71, Absatz 4, der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, in Verbindung mit Paragraph 31, Absatz eins und Absatz 2, der Aufzüge-Sicherheitsverordnung 1996 – ASV 1996, Bundesgesetzblatt Nr. 780 aus 1998,, wird kundgemacht:

  1. Ziffer eins
    Die Neufassung des Anhangs 4A der Aufzüge-Sicherheitsverordnung betreffend das Verzeichnis der harmonisierten Europäischen Normen für die Sicherheit von Aufzügen wird in der Anlage geregelt.
  2. Ziffer 2
    Die Kundmachung vom 4. Juni 1999, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 173 aus 1999,, wird hiermit gegenstandslos.

Bartenstein