Jahrgang 2004 |
Ausgegeben am 28. Juli 2004 |
Teil römisch drei |
86. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens über die Zusammenarbeit zum Schutz und zur verträglichen Nutzung der Donau (Donauschutzübereinkommen) |
Nach Mitteilung der Regierung von Rumänien hat Serbien und Montenegro am 20. Mai 2003 seinen Beitritt zum Übereinkommen über die Zusammenarbeit zum Schutz und zur verträglichen Nutzung der Donau (Donauschutzübereinkommen) Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 139 aus 1998,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 24 aus 2003,) bekanntgegeben.
Schüssel