BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2004

Ausgegeben am 15. Juni 2004

Teil römisch drei

65. Kundmachung:

Berichtigung der Multilateralen Vereinbarung M100 gemäß Rn. 2010 des ADR betreffend die Beförderung von kleinen Mengen von Feuerzeugen und Nachfüllpatronen für Feuerzeuge zu Einzelhändlern

65. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Berichtigung der Multilateralen Vereinbarung M100 gemäß Rn. 2010 des ADR betreffend die Beförderung von kleinen Mengen von Feuerzeugen und Nachfüllpatronen für Feuerzeuge zu Einzelhändlern

Die Kundmachung der Multilateralen Vereinbarung M100 gemäß Rn. 2010 des ADR betreffend die Beförderung von kleinen Mengen von Feuerzeugen und Nachfüllpatronen für Feuerzeuge zu Einzelhändlern Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 171 aus 2000,) wird wie folgt berichtigt:

Novellierungsanordnung 1, Im Absatz 1 lautet es statt „from marginal 2201“ richtig „from 3.4.2 of ADR“, statt „of marginal 2201a“ richtig „of 3.4.4(c) of ADR“, statt „of marginal 2210 (1) (a) paragraphs 1, 2 and 3“ richtig „of 4.1.4.1, packing instruction P205 (1) bis (8)“.

Novellierungsanordnung 2, Im Absatz 2 lautet es statt „to marginal 3527“ richtig „to 6.1.4.9 of ADR “, statt „to marginal 3528“ richtig „to 6.1.4.10 of ADR“, statt „to marginal 3529“ richtig „to 6.1.4.11 of ADR“, statt „to marginal 3530“ richtig „to 6.1.4.12 of ADR“, statt „of marginal 3500 (1), (2) and (5) to (7)“ richtig „of 4.1.1.1, 4.1.1.2 and 4.1.1.5 to 4.1.1.7 of ADR“.

Novellierungsanordnung 3, Im Absatz 3 lautet es statt „be reduces“ richtig „be reduced“, statt „100 kg“ richtig „100 kg (gross mass)“.

Novellierungsanordnung 4, Im Absatz 5 lautet es statt „This multilateral agreement shall apply“ richtig „This agreement applies“, statt „is sooner“ richtig „is the sooner“, statt „parties signatory to“ richtig „Parties to“.

(Übersetzung)

Novellierungsanordnung 1, Im Absatz 1 lautet es statt „den Vorschriften der Rn. 2201“ richtig „den Bestimmungen des Abschnittes 3.4.2 des ADR“, statt „der Rn. 2201a“ richtig „des Abschnittes 3.4.4(c) des ADR“, statt „der Rn. 2210 (1) a) Absatz eins, 2 und 3 richtig „des Unterabschnittes 4.1.4.1, Verpackungsanweisung P205 (1) bis (8)“.

Novellierungsanordnung 2, Im Absatz 2 lautet es statt „nach Rn. 3527“ richtig „nach Unterabschnitt 6.1.4.9 des ADR “, statt „nach Rn. 3528“ richtig „nach Unterabschnitt 6.1.4.10 des ADR“, statt „nach Rn. 3529“ richtig „nach Unterabschnitt 6.1.4.11 des ADR“, statt „nach Rn. 3530“ richtig „nach Unterabschnitt 6.1.4.12 des ADR“, statt „nach Rn. 3500 (1), (2) und (5) bis (7)“ richtig „nach Abschnitt 4.1.1.1, 4.1.1.2 und 4.1.1.5 bis 4.1.1.7“.

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