Jahrgang 2004 |
Ausgegeben am 15. Juni 2004 |
Teil römisch drei |
64. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen |
Nach Mitteilung der Niederländischen Regierung hat Litauen am 5. November 2002 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen Bundesgesetzblatt Nr. 91 aus 1957,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 205 aus 2001,) hinterlegt.
Das Übereinkommen ist gemäß seinem Artikel 31, Absatz eins, für Litauen mit 17. Juli 2003 in Kraft getreten.
Schüssel