Jahrgang 2004 |
Ausgegeben am 15. Juni 2004 |
Teil römisch drei |
57. Kundmachung: | Geltungsbereich des Protokolls zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Raumplanung und nachhaltige Entwicklung – Protokoll „Raumplanung und nachhaltige Entwicklung“ |
Nach Mitteilung des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten hat Slowenien am 28. Jänner 2004 seine Ratifikationsurkunde zum Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Raumplanung und nachhaltige Entwicklung – Protokoll „Raumplanung und nachhaltige Entwicklung“ Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 232 aus 2002,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 36 aus 2003,) hinterlegt.
Schüssel