BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2004

Ausgegeben am 15. Juni 2004

Teil römisch drei

57. Kundmachung:

Geltungsbereich des Protokolls zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Raumplanung und nachhaltige Entwicklung – Protokoll „Raumplanung und nachhaltige Entwicklung“

57. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Protokolls zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Raumplanung und nachhaltige Entwicklung – Protokoll „Raumplanung und nachhaltige Entwicklung“

Nach Mitteilung des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten hat Slowenien am 28. Jänner 2004 seine Ratifikationsurkunde zum Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Raumplanung und nachhaltige Entwicklung – Protokoll „Raumplanung und nachhaltige Entwicklung“ Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 232 aus 2002,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 36 aus 2003,) hinterlegt.

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