Jahrgang 2004 |
Ausgegeben am 15. Juni 2004 |
Teil römisch drei |
54. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention) in der Fassung des Protokolls über den Beitritt des Fürstentums Monaco zum Übereinkommen zum Schutze der Alpen (Beitrittsprotokoll) |
Italien hat am 7. Mai 2004 seine Ratifikationsurkunde bei der Republik Österreich als Verwahrer des Übereinkommens zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention) und zum Protokoll über den Beitritt des Fürstentums Monaco zum Übereinkommen zum Schutze der Alpen (Beitrittsprotokoll) Bundesgesetzblatt Nr. 477 aus 1995, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 18 aus 1999,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 33 aus 1999,) hinterlegt.
Schüssel