Jahrgang 2004 |
Ausgegeben am 8. Juni 2004 |
Teil römisch drei |
53. Kundmachung: | Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M150 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR über die Zuordnung wassergefährdender Stoffe sowie ihrer Lösungen und Gemische (wie Präparate und Abfälle), die nicht den Klassen 1 bis 8 oder anderen Einträgen der Klasse 9 zugeordnet werden können |
Die Multilaterale Vereinbarung M150 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR über die Zuordnung wassergefährdender Stoffe sowie ihrer Lösungen und Gemische (wie Präparate und Abfälle), die nicht den Klassen 1 bis 8 oder anderen Einträgen der Klasse 9 zugeordnet werden können Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 28 aus 2004,) wurde von Spanien am 26. April 2004 unterzeichnet.
Schüssel