Jahrgang 2004 |
Ausgegeben am 10. Mai 2004 |
Teil römisch drei |
35. Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 25. Juni 2002 und 23. September 2002 (2002/772/EG, Euratom) zur Änderung des Akts zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments im Anhang zum Beschluss 76/787/EGKS, EWG, Euratom | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 22 Regierungsvorlage 209 Ausschussbericht 287 Sitzung 40. Bundesrat:, Ausschussbericht 6930 Sitzung 704. ) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Ziffer eins Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages samt Erklärungen, dessen Artikel eins, Pkt. 7 Litera a, verfassungsergänzend ist, wird genehmigt.
Ziffer 2 Gemäß Artikel 49, Absatz 2, B-VG hat die Kundmachung dieses Staatsvertrages in dänischer, englischer, finnischer, französischer, griechischer, irischer, italienischer, niederländischer, portugiesischer, schwedischer und spanischer Sprache1 durch Auflage im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zu erfolgen.
[deutscher Beschluss und Erklärung siehe Anlagen]
Die Österreichische Notifikation gemäß Artikel 3, Absatz 2, des Beschlusses wurde am 8. März 2004 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt. Der Beschluss ist gemäß seinem Artikel 3, mit 1. April 2004 in Kraft getreten.
Schüssel
1 Die Sprachfassungen werden auch in den Anlagen veröffentlicht.