Jahrgang 2004 |
Ausgegeben am 12. November 2004 |
Teil römisch drei |
134. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Bulgarien über den gegenseitigen Datenaustausch in Angelegenheiten der Migrationskontrolle und in Asylangelegenheiten |
[deutscher Vertragstext/siehe Anlagen]
[bulgarischer Vertragstext/siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Artikel 7, Absatz 3, des Abkommens wurden am 3. August 2004 bzw. 3. September 2004 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 7, Absatz 3, mit 1. November 2004 in Kraft.
Schüssel