Jahrgang 2004 |
Ausgegeben am 7. Oktober 2004 |
Teil römisch drei |
118. Kundmachung: | Geltungsbereich des Vertrags über die Dritte Änderung des Vertrags über die Gründung und den Betrieb des International Centre for Migration Policy Development (ICMPD) |
Nach Mitteilung des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten hat Kroatien am 14. September 2004 den Abschluss der innerstaatlichen Verfahren für das In-Kraft-Treten des am 25. Juni 2003 in Rhodos unterzeichneten „Vertrags über die Dritte Änderung des Vertrags über die Gründung und den Betrieb des International Centre for Migration Policy Development (ICMPD)" Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 78 aus 2004,) mitgeteilt.
Schüssel