Jahrgang 2004 |
Ausgegeben am 7. Oktober 2004 |
Teil römisch drei |
117. Kundmachung: | Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M126 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR über die Beförderung von Lithiumbatterien in Mischung mit anderen Trockenbatterien ohne Innenverpackungen in Versandstücken |
Die Multilaterale Vereinbarung M126 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR über die Beförderung von Lithiumbatterien in Mischung mit anderen Trockenbatterien ohne Innenverpackungen in Versandstücken Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 64 aus 2003,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 115 aus 2003,) wurde von Luxemburg am 6. Februar 2004 unterzeichnet.
Schüssel