BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2004

Ausgegeben am 7. Oktober 2004

Teil römisch drei

116. Kundmachung:

Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M125 nach Unterabschnitt 1.5.1.1 ADR über die Beförderung verschiedener Gase der Klasse 2 in DOT-Gasflaschen im Rahmen von Abschnitt 1.1.4.2

116. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M125 nach Unterabschnitt 1.5.1.1 ADR über die Beförderung verschiedener Gase der Klasse 2 in DOT-Gasflaschen im Rahmen von Abschnitt 1.1.4.2

Die Multilaterale Vereinbarung M125 nach Unterabschnitt 1.5.1.1 ADR über die Beförderung verschiedener Gase der Klasse 2 in DOT-Gasflaschen im Rahmen von Abschnitt 1.1.4.2 Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 3 aus 2003,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 114 aus 2003,) wurde von Luxemburg am 6. Februar 2004 unterzeichnet.

Schüssel