Jahrgang 2004 |
Ausgegeben am 16. September 2004 |
Teil römisch drei |
113. Zweites Protokoll zur Haager Konvention von 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewafftneten Konflikten, Den Haag, 26. März 1999, samt Interpretativer Erklärung der Republik Österreich | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 21 Regierungsvorlage 752 Ausschussbericht 877 Sitzung 83. Bundesrat:, Ausschussbericht 6546 Sitzung 683.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
[deutscher Vertragstext (Übersetzung)/siehe Anlagen]
[deutsche Erklärung (Übersetzung)/siehe Anlagen]
[englischer Vertragstext siehe Anlagen]
[englische Erklärung siehe Anlagen]
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 1. März 2002 beim Generaldirektor der UNESCO hinterlegt; das Zweite Protokoll ist gemäß seinem Artikel 43 Absatz 1 für Österreich mit 9. März 2004 in Kraft getreten.
Nach Mitteilungen des Generaldirektors der UNESCO haben folgende weitere Staaten das Protokoll ratifiziert bzw. sind ihm beigetreten:
Äquatorialguinea, Argentinien, Aserbaidschan, Belarus, Bulgarien, Costa Rica, El Salvador, Gabun, Honduras, Katar, Libysch-Arabische Dschamahirija, Litauen, Mazedonien, Mexiko, Nicaragua, Panama, Serbien und Montenegro, Slowakei, Slowenien, Spanien, Zypern.
Anlässlich der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde hat der nachstehende Staat erklärt:
Die Republik Aserbaidschan erklärt, dass sie unter dem Begriff „zuständige nationale Behörden des besetzten Gebiets“ in Artikel 9, Absatz 2, des Protokolls die für Fragen des Schutzes des auf dem gesamten Gebiet des Vertragsstaates dieses Protokolls gelegenen Kulturguts zuständige zentrale Behörde versteht.
Schüssel