Auf Grund der Paragraphen 47 bis 49 des Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes 2024 – LFBAG 2024, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 42 aus 2024,, wird nach Einholung einer Stellungnahme des Land- und Forstwirtschaftlichen Bundes-Berufsausbildungsbeirates verordnet:
Zudem ist zu berücksichtigen, dass nur dann eine positive Durchschnittsnote eines Prüfungsgegenstandes vergeben werden darf, wenn alle Teilprüfungsnoten positiv sind.
Teillehrgang (Modul) 1: Deutsch und KommunikationDer Facharbeiter beherrscht die Grundlagen der schriftlichen und mündlichen Kommunikation. | ||
Inhalte | Kompetenzen | |
| Fähigkeit, unterschiedliche Texte zu verfassen, Ereignisse verständlich zu berichten und verschiedene Standpunkte gegenüber zu stellen. Fähigkeit, normgerecht Geschäftsbriefe zu schreiben. Fähigkeit, Kaufverträge, Angebote und Rechnungen zu erstellen. Fähigkeit, sich klar und deutlich auszudrücken. Fähigkeit, Präsentationstechniken zielorientiert und adressatengerecht einzusetzen. | |
Teillehrgang (Modul) 2: Angewandte MathematikDer Facharbeiter beherrscht die Grundlagen der Mathematik. | ||
Inhalte | Kompetenzen | |
| Fähigkeit, Maßeinheiten zuzuordnen und umzuwandeln. Fähigkeit, unterschiedliche mathematische Fragestellungen mit den entsprechenden Grundrechnungsarten selbstständig zu lösen. Fähigkeit, Schlussrechnungen zu schreiben und zu lösen. Fähigkeit, Prozent- und Promillerechnungen anzuwenden. Fähigkeit, Gleichungen zu lösen. Fähigkeit, Mischungs- und Verhältnisrechnungen auszuführen. Fähigkeit, Flächen- und Körperberechnungen durchzuführen. | |
Teillehrgang (Modul) 3: Politische BildungDer Facharbeiter beherrscht die Grundlagen der politischen Bildung. | ||
Inhalte | Kompetenzen | |
| Fähigkeit, die Rechte und Pflichten von Staatsbürgern zu erklären. Fähigkeit, die Grundlagen eines Staates zu beschreiben. Fähigkeit, die Grund- und Freiheitsrechte und deren Bedeutung zu erklären. Fähigkeit, die vier Prinzipien der österreichischen Bundesverfassung zu erklären. Fähigkeit, die Bedeutung der Neutralität und der umfassenden Landesverteidigung anhand der aktuellen politischen Lage zu beurteilen. Fähigkeit, die Wichtigkeit einer persönlichen Teilnahme am politischen Geschehen zu erkennen und sich an politischen Entscheidungen zu beteiligen. Fähigkeit, den Aufbau und die Aufgaben politischer Institutionen Österreichs zu erläutern. Fähigkeit, den Aufbau der Gerichtsbarkeit in Österreich zu erklären. Fähigkeit, sich kritisch mit den Programmen politischer Parteien auseinanderzusetzen. Fähigkeit, die Rolle von Interessenvertretungen und der Sozialpartner und deren Aufgaben zu erklären. Fähigkeit, das politische System und die vier Grundfreiheiten der Europäischen Union zu erklären. Fähigkeit, die Tätigkeiten internationaler Organisationen zu erläutern. | |
Deutsch und Kommunikation (Mindestdauer 40 Unterrichtseinheiten) | |
Gegenstand | Mindestdauer in Unterrichtseinheiten |
Schriftliche Kommunikation | 20 UE |
Mündliche Kommunikation | 20 UE |
Gesamt | 40 UE |
Angewandte Mathematik (Mindestdauer 40 Unterrichtseinheiten) | |
Gegenstand | Mindestdauer in Unterrichtseinheiten |
Grundlagen der Mathematik | 40 UE |
Gesamt | 40 UE |
Politische Bildung (Mindestdauer 20 Unterrichtseinheiten) | |
Gegenstand | Mindestdauer in Unterrichtseinheiten |
Grundlagen der Politischen Bildung | 20 UE |
Gesamt | 20 UE |
Prüfungsgegenstand | Prüfungsart |
Deutsch und Kommunikation | schriftlich und mündlich |
Angewandte Mathematik | schriftlich und/oder mündlich |
Politische Bildung | schriftlich und/oder mündlich |
Teillehrgang (Modul)1: Kompetenzbereich LebensraumgestaltungDer Facharbeiter im Ausbildungsgebiet „Berufsjagdwirtschaft“ kann Maßnahmen setzen, die einen gesunden und artenreichen Wildbestand ermöglichen, erhalten und fördern, der im Einklang mit den Interessen der Land- und Forstwirtschaft steht. | |
Inhalte | Kompetenzen |
| Fähigkeit, zum Erhalt und zur Pflege von vitalen Biotopen und Habitaten für die unterschiedlichen Wildarten beizutragen. Fähigkeit, die Lebensbedingungen von Wildtieren zu verbessern und zu schützen (Notzeitfütterung, gezielte Entnahme kranker Stücke). Fähigkeit, die Wechselbeziehung zwischen der Land- und Forstwirtschaft und Wild zu verstehen, zu analysieren und Maßnahmen zu setzen, um das ökologische Gleichgewicht zwischen Wald und Wild zu bewahren. Fähigkeit, Wildbestände zu erheben, zu analysieren und zu regulieren. Fähigkeit, den Bestand auf direkte und indirekte Weise zu erfassen, zu dokumentieren und auf dieser Basis Abschussplänen zu erstellen. |
Teillehrgang (Modul) 2: Kompetenzbereich WildkundeDer Facharbeiter im Ausbildungsgebiet „Berufsjagdwirtschaft“ kann sowohl autochtone als auch allochtone sowie invasive Wildarten ansprechen, Wildkrankheiten erkennen sowie das Wildbret aufbrechen und zerwirken und die Verzehrsfähigkeit und Verkehrstauglichkeit des Wildbrets beurteilen. | |
Inhalte | Kompetenzen |
| Fähigkeit, Wild in Bezug auf Geschlecht, Alter und Gesundheitszustand im lebenden Zustand anzusprechen. Fähigkeit, erlegtes Wild in Bezug auf Geschlecht, Alter und Trophäenqualität zu bewerten. Fähigkeit, Fallwild zu beurteilen und Risse zu begutachten, die Behörden beim entsprechenden Monitoring zu unterstützen und Problemprädatoren zu erkennen und im Bedarfsfall zu entnehmen. Fähigkeit, die Behörden bei der Seuchenprävention und -bekämpfung aktiv zu unterstützen sowie im Bedarfsfall Hegeabschüsse durchzuführen. Fähigkeit, Wildkrankheiten sowohl am lebenden als auch am erlegten Stück zu erkennen. Fähigkeit, das erlegte Stück fachgerecht aufzubrechen, zu zerwirken und auf der Basis gesundheitsrelevanter Parameter zu beschauen. Fähigkeit, das taugliche Stück lebensmittelgerecht zu versorgen, der Kühlkette zuzuführen und in Verkehr zu bringen. |
Teillehrgang (Modul) 3: Kompetenzbereich Betriebs- und UnternehmensführungDer Facharbeiter im Ausbildungsgebiet „Berufsjagdwirtschaft“ kann einen Betrieb führen, verwalten, planen und organisieren. | |
Inhalte | Kompetenzen |
| Fähigkeit, die Planung und Verwaltung der finanziellen und materiellen Ressourcen eines Jagdbetriebs zu übernehmen. Fähigkeit, Reviereinrichtungen vorschriftsmäßig zu errichten und Instand zu halten. Fähigkeit, Gesellschaftsjagden zu planen und verschiedene Jagdmethoden anzuwenden. Fähigkeit, Jagdgäste und Abschussnehmer jagdlich professionell zu begleiten. |
Teillehrgang (Modul) 4: Kompetenzbereich Jagdliches HandwerkDer Facharbeiter im Ausbildungsgebiet „Berufsjagdwirtschaft“ kann waidgerecht handeln, in Jägersprache kommunizieren und jagdliches Handwerk vorleben. | |
Inhalte | Kompetenzen |
| Fähigkeit, waidgerecht zu handeln und dies auch weiterzugeben. Fähigkeit, anhand von am Anschuss befindlichen Pirschzeichen notwendige Handlungsmaßnahmen abzuleiten. Fähigkeit, sich in Jägersprache auszudrücken, Bruchzeichen zu deuten und sich damit zu verständigen. Kenntnis über Tage, an denen ortsspezifisch nicht gejagt werden sollte. Fähigkeit, traditionelle jagdliche Verhaltensweisen anzuwenden. |
Teillehrgang (Modul) 5: Kompetenzbereich RechtskundeDer Facharbeiter im Ausbildungsgebiet „Berufsjagdwirtschaft“ kennt die für die Jagd einschlägigen Rechtsvorschriften, um gesetzeskonform handeln zu können. | |
Inhalte | Kompetenzen |
| Kenntnis über die länderspezifischen Jagdgesetze und ihre Besonderheiten. Kenntnis über die Funktionen des Waldes und deren nachhaltiger Erhaltung im Zuge der Jagdausübung (zB Schwerpunktbejagung). Kenntnis über die für Jagd relevante EU-Gesetzgebung (zB FFH-Richtlinie, Vorschriften zu bleihaltiger Munition). Kenntnis über die Grundzüge der Natur- und Artenschutzgesetze der Bundesländer. Kenntnis über den rechtmäßigen Erwerb, den Besitz, das Führen und die Verwahrung von Waffen sowie deren rechtmäßigen und zweckmäßigen Einsatz. Fähigkeit, Tierleid situationsspezifisch zu vermeiden und sich bei der Jagd waidgerecht zu verhalten. |
Teillehrgang (Modul) 6: Kompetenzbereich Waffenkunde und jagdliche HilfsmittelDer Facharbeiter im Ausbildungsgebiet „Berufsjagdwirtschaft“ beherrscht den sicheren Umgang mit Waffen, hat Kenntnis über den richtigen Einsatz für das Erlegen von Wild und ist mit dem Führen eines Jagdhundes vertraut. | |
Inhalte | Kompetenzen |
| Praktischer Nachweis über die Fähigkeit eines sicheren Umgangs mit den zulässigen Waffenkategorien. Kenntnisse über Waffensysteme, die Bauteile und Funktionsweise der zulässigen Waffenkategorien. Fähigkeit, passende Munition für die jeweilige Wildart und die jagdliche Situation zu wählen. Kenntnisse über das Flugverhalten von Projektilen von der Mündung bis zum Zielobjekt. Fähigkeit, die Wirkung von unterschiedlichen Projektilen auf den Wildkörper und auf das Umfeld abzuschätzen. Fähigkeit, Waffen, die mit Jagdoptik versehen sind, einzuschießen und Nachtsichtgeräte ordnungsgemäß einzusetzen. Fähigkeit, die Waffen in regelmäßigen Abständen zu zerlegen, zu reinigen und zu pflegen. Kynologische Grundkenntnisse (Auswahl, Aufzucht, Haltung, Prüfungen). Kenntnis über den richtigen Umgang mit Jagdhunden, deren Ausbildung und Führung zu jagddienlichen Zwecken. |
Teillehrgang (Modul) 7: Kompetenzbereich Öffentlichkeitsarbeit und JagdpädagogikDer Facharbeiter im Ausbildungsgebiet „Berufsjagdwirtschaft“ kann den Berufsstand nach außen hin vertreten, zwischen unterschiedlichen Interessensgruppen im Naturraum vermitteln sowie sein Wissen über die Jagd weitergeben. | |
Inhalte | Kompetenzen |
| Fähigkeit, zwischen unterschiedlichen Interessensgruppen zu vermitteln. Fähigkeit, Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen von Bildungsmaßnahmen oder Pressegesprächen zu leisten. Fähigkeit, andere Gesichtspunkte wahrzunehmen, zu verstehen und argumentativ darauf zu reagieren. Fähigkeit zur sachlichen Informationsvermittlung in Bezug auf die Bedeutung der Jagd. Kenntnis über moderne Kommunikationsmittel und deren Anwendung. Fähigkeit, bei wissenschaftlichen Projekten mitzuwirken und diese zu begleiten. Fähigkeit, Wissen zu vermitteln (zB im Rahmen der Jungjägerausbildung oder bei jagdpädagogischen Führungen). Fähigkeit, einen Interessensausgleich im Hinblick auf den Forst-Jagd Dialog zu bewirken. |
Teillehrgang (Modul) 8: Kompetenzbereich Erste HilfeDer Facharbeiter im Ausbildungsgebiet „Berufsjagdwirtschaft“ kann sich selbst und seine Mitmenschen vor Gefahren schützen und im Notfall Erste Hilfe leisten. | |
Inhalte | Kompetenzen |
| Fähigkeit, allergische Reaktionen zu erkennen und sich präventiv vor bekannten Zoonosen zu schützen. Fähigkeit, Schussverletzungen erst zu versorgen. Fähigkeit, eine Notfallsituation einzuschätzen, die Rettungskette in Gang zu setzen sowie Erste Hilfe Maßnahmen einzuleiten. Fähigkeit, sich zu orientieren und Rettungskräfte auch in schwer zugängliches Gebiet einzuweisen. Kenntnisse der alpinen Notsignale und der Nutzung von Notfallausrüstung. |
Lebensraumgestaltung (Mindestdauer 40 Unterrichtseinheiten) | |
Gegenstand | Mindestdauer in Unterrichtseinheiten |
| 5 UE |
| 5 UE |
| 8 UE |
| 7 UE |
| 5 UE |
| 10 UE |
Gesamt | 40 UE |
Wildkunde (Mindestdauer 50 Unterrichtseinheiten) | |
Gegenstand | Mindestdauer in Unterrichtseinheiten |
| 12 UE |
| 12 UE |
| 6 UE |
| 2 UE |
| 8 UE |
| 8 UE |
| 2 UE |
Gesamt | 50 UE |
Betriebs- und Unternehmensführung (Mindestdauer 30 Unterrichtseinheiten) | |
Gegenstand | Mindestdauer in Unterrichtseinheiten |
| 10 UE |
| 10 UE |
| 8 UE |
| 2 UE |
Gesamt | 30 UE |
Jagdliches Handwerk (Mindestdauer10 Unterrichtseinheiten) | |
Gegenstand | Mindestdauer in Unterrichtseinheiten |
| 3 UE |
| 2 UE |
| 2 UE |
| 3 UE |
Gesamt | 10 UE |
Rechtskunde (Mindestdauer 25 Unterrichtseinheiten) | |
Gegenstand | Mindestdauer in Unterrichtseinheiten |
| 12 UE |
| 2 UE |
| 2 UE |
| 2 UE |
| 5 UE |
| 2 UE |
Gesamt | 25 UE |
Waffenkunde und jagdliche Hilfsmittel (Mindestdauer 50 Unterrichtseinheiten) | |
Gegenstand | Mindestdauer in Unterrichtseinheiten |
| 25 UE |
| 7 UE |
| 3 UE |
| 2 UE |
| 2 UE |
| 3 UE |
| 8 UE |
Gesamt | 50 UE |
Öffentlichkeitsarbeit und Jagdpädagogik (Mindestdauer 20 Unterrichtseinheiten) | |
Gegenstand | Mindestdauer in Unterrichtseinheiten |
| 5 UE |
| 3 UE |
| 2 UE |
| 2 UE |
| 5 UE |
| 3 UE |
Gesamt | 20 UE |
Erste Hilfe (Mindestdauer15 Unterrichtseinheiten) | |
Gegenstand | Mindestdauer in Unterrichtseinheiten |
| 3 UE |
| 6 UE |
| 3 UE |
| 3 UE |
Gesamt | 15 UE |
Prüfungsgegenstand | Prüfungsart |
Lebensraumgestaltung | schriftlich und mündlich |
Wildkunde | schriftlich und/oder mündlich |
Betriebs- und Unternehmensführung | schriftlich und mündlich |
Jagdliches Handwerk | schriftlich und/oder mündlich |
Rechtskunde | schriftlich und/oder mündlich |
Waffenkunde und jagdliche Hilfsmittel | schriftlich und/oder mündlich und praktisch |
Öffentlichkeitsarbeit und Jagdpädagogik | schriftlich und/oder mündlich |
Erste Hilfe | schriftlich und/oder mündlich und praktisch |
Schießprüfung | praktisch, gemäß den untenstehenden technischen Anforderungen |
Bei der Schießprüfung sind mit der Jagdwaffe „Flinte“ mindestens drei von zehn Zielen zu treffen, wobei als Ziele gerade Wurftauben zu verwenden sind und die Munition eine Körnung von höchstens 2.5 mm (Flinte) aufweisen darf. Mit der Jagdwaffe „Büchse“ müssen von 5 Schüssen aus einer Entfernung von 100 Metern mindestens 5 „Achter-Treffer“ auf einer Wildscheibe des Formats A 1 mit konzentrischen Kreisen getroffen werden. Es muss mit einer Waffe geschossen werden, die zumindest das Kaliber .243 Win aufweist. Von den abzugebenden 5 Schüssen sind 3 sitzend vorne aufgelegt, und 2 stehend angestrichen abzugeben. Der Einsatz von Schalldämpfern ist erlaubt. Zusätzlich sind mit einer Faustfeuerwaffe 10 Schuss abzugeben.