Entwurf

Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft, mit der die Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über ein Gütesiegel für reglementierte Gewerbe, die keine Handwerke sind, geändert wird

Auf Grund des Paragraph 22, Absatz 3, der Gewerbeordnung 1994, Bundesgesetzblatt Nr. 94 aus 1994, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 204 aus 2022,, wird verordnet:

Die Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über ein Gütesiegel für reglementierte Gewerbe, die keine Handwerke sind, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 362 aus 2019,, wird wie folgt geändert:

In der Anlage wird nach dem Muster für das Gütesiegel „Personenbeförderung PKW“ folgendes Muster für das Gütesiegel „Psychosoziale Beratung“ eingefügt: