3. Kompetenzbereich: Berufliche Identitätsentwicklung |
3.1 Grundsätze der professionellen Pflege |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
3.1.13 Punkt eins Punkt eins mit ihren praktischen (Pflege-)Handlungen die Integration zentraler Leitkonzepte professioneller Pflege signalisieren.
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3.2 Beziehungsgestaltung und Kommunikation |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
3.2.13 Punkt 2 Punkt eins die Grundhaltungen einer personen-/klientenzentrierten Gesprächsführung/Kommunikation beschreiben und erklären, warum diese gerade im Rahmen der Pflegebeziehung und der Teamarbeit von Bedeutung sind.
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zwischen verbaler und nonverbaler Kommunikation unterscheiden und ihre Relevanz im Rahmen von Interaktion, Beobachtung und Wahrnehmung sowie der Gestaltung des Nähe-Distanz-Verhältnisses erläutern.
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berufsadäquate Prinzipien zur Gestaltung eines professionellen Nähe-Distanz-Verhältnisses erläutern.
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gesprächs-/kommunikationsfördernde Rahmenbedingungen im jeweiligen soziokulturellen Gefüge herstellen.
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die Realisierung/Einhaltung der Grundhaltungen und Grundsätze der personenzentrierten Gesprächsführung im Rahmen einer Lern- bzw. Pflegesituation demonstrieren.
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ausgewählte Methoden in der Interaktion und Gesprächsführung/Kommunikation mit anderen demonstrieren.
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eine situationsadäquate professionelle Gestaltung des Nähe-Distanz-Verhältnisses demonstrieren.
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ihr Selbstkonzept in den Kategorien Selbstwahrnehmung, Selbstwertgefühl und Selbstwertschätzung, Selbstvertrauen und Selbstverantwortung reflektieren.
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eigene existenzielle (Vor-)Erfahrungen, vor allem im Kontext von Krise, Tod, Trauer und Gewalt, reflektieren und nachvollziehen, dass diese Themen für die Pflege bedeutsam sind.
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die Bedeutung einer empathischen, wertschätzenden und kongruenten Kommunikation und Gesprächsführung im Rahmen einer (Pflege-)Beziehung nachvollziehen.
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die Bedeutung von Teamarbeit und Teamentwicklung sowie der damit verbundenen Methoden und Erfordernisse erklären.
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3.3 Kooperation, Koordination und Organisation |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
3.3.13 Punkt 3 Punkt eins positive und negative Einflussfaktoren in Bezug auf Zusammenarbeit nennen und aufzeigen, wie sich diese auf den Lern-/Arbeitsprozess auswirken.
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potenzielle gesundheitsbezogene Gefahren bei Feuer/Brand und Strahlung im eigenen Arbeitsumfeld identifizieren und Maßnahmen zum Selbst- und Fremdschutz erläutern.
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Bedingungen, die das Konflikt- und Aggressionspotenzial auf persönlicher/systemischer Ebene erhöhen, beschreiben und notwendige Handlungsoptionen aufzeigen.
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sich in Konfliktwahrnehmung und konstruktiver Konfliktbearbeitung üben.
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Kooperationsbereitschaft im Rahmen der Ausbildung zeigen.
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3.4 Entwicklung und Sicherung von Qualität |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
3.4.13 Punkt 4 Punkt eins erläutern, wie man sich in Lern-/Arbeitsgruppen zu verhalten hat und kann Gründe für abweichendes Verhalten nennen.
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Formen selbstorganisierten Lernens beschreiben und den Umgang mit spezieller Lern- und Arbeitssoftware erklären.
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selbstorgansiert, beispielsweise durch Bearbeitung von Fachliteratur, lernen.
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spezielle Lern- und Arbeitssoftware verwenden und Bibliotheken als Wissensquelle nutzen.
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aktiv und produktiv in Gruppen mitarbeiten.
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Texte anhand vorgegebener Aufträge/Kriterien bearbeiten und das Wesentliche von Texten mit eigenen Worten zusammenfassen.
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allein und in Gruppen das Arbeitsergebnis anhand vorgegebener Kriterien reflektierten/überprüfen.
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sich positiv auf selbstorganisiertes Lernen und Arbeiten in Gruppen einstellen.
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die Bedeutung einer guten Lernorganisation erläutern und Verantwortung für den persönlichen Lernerfolg übernehmen.
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erklären, wie sie – zukünftig als Pflegeassistenz –Einfluss auf die öffentliche Wahrnehmung und das Image der Pflegeberufe haben wird.
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mit berufsrelevanten Informationen sorgsam und reflektiert umgehen.
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4. Kompetenzbereich: Der gesunde Mensch |
4.1 Grundsätze der professionellen Pflege |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
4.1.14 Punkt eins Punkt eins durch Pflege beeinflussbare Risikofaktoren für die Gesundheit sowie für unterschiedliche Lebensaktivitäten nennen.
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4.1.24 Punkt eins Punkt 2 in ihrem Handeln durch Pflege beeinflussbarere Faktoren die Gesundheit fördern und Risikofaktoren minimieren.
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4.1.34 Punkt eins Punkt 3 sich den Stellenwert von Gesundheit und Krankheit bewusst machen.
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4.1.44 Punkt eins Punkt 4 die Bedeutung der eigenen Gesundheit erläutern und das eigene Gesundheitsverhalten reflektieren.
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4.1.54 Punkt eins Punkt 5 sich selbst als wichtige Ressource für die Gesundheitserhaltung in jeder Lebensphase wahrnehmen.
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4.2 Pflegeprozess |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
4.2.14 Punkt 2 Punkt eins Faktoren, die zur gesundheitlichen Ungleichheit führen, nennen.
| x | | |
exemplarisch Ressourcen nennen und deren Bedeutung für die Gesundheit begründen.
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grundlegende Methoden, Techniken und Instrumente zur Beobachtung und Erfassung von Pflegephänomenen und des Gesundheitszustands beherrschen.
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Ressourcen identifizieren und aus diesen Handlungsmaßnahmen zur Gesundheitserhaltung und Krankheitsprävention ableiten.
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das Wahrnehmen und Beobachten des Gesundheitszustands und von Ressourcen als zentrale Aufgabe der Pflegeassistenz im Rahmen des Pflegeprozesses verstehen.
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4.3 Beziehungsgestaltung und Kommunikation |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
4.3.14 Punkt 3 Punkt eins prinzipiell mögliche Kommunikationsbarrieren sowie Ursachen von Problem- und Konfliktsituationen anhand von Beispielen aufzeigen.
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offensichtliche Kommunikationsbarrieren und Konfliktsituationen identifizieren und diese anhand einfacher theoretischer Grundlagen reflektieren.
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eine Gesprächssituation unter Anwendung gewaltfreier Kommunikation demonstrieren.
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Bereitschaft, auf Menschen mit Empathie, Wertschätzung und Kongruenz zuzugehen, zeigen.
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Bereitschaft, das eigene Verhalten im Rahmen von Interaktion, Kommunikation und Gesprächsführung – im jeweiligen Beziehungsgefüge – kritisch zu reflektieren und eine konstruktive Streitkultur zu entwickeln, zeigen.
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4.4 Grundzüge und Prinzipien der Akut- und Langzeitpflege einschließlich Pflegetechnik |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
4.4.14 Punkt 4 Punkt eins zur Erhaltung einer möglichst selbstständigen Lebensführung unter Förderung der Ressourcen beitragen.
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in ihrem pflegerischen Handeln individuelle Gesundheitsvorstellungen berücksichtigen.
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Prinzipien der Gesundheitsförderung und Prävention in der Pflege anwenden.
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die zu Pflegenden in verschiedenen Lebensphasen zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung der Gesundheit begleiteten und unterstützen.
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pflegebedürftigen Menschen eine bewusste und aktive Einflussnahme auf deren Bewegungskompetenz ermöglichen.
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Gestaltungs- und Anpassungsmöglichkeiten der eigenen Bewegung erläutern.
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das Ernährungsverhalten pflegebedürftiger Menschen beobachten und beschreiben.
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die Verantwortung für die eigene Gesundheit erklären.
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die Bedeutung von Impfungen und der eigenen Haltung und Verantwortung im beruflichen Kontext erläutern.
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erkennen, wie der pflegebedürftige Mensch bewusst seine eigenen Bewegungsmuster erfahren, verstehen und aktiv beeinflussen kann.
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4.5 Grundzüge medizinischer Diagnostik und Therapie in der Akut- und Langzeitversorgung einschließlich medizinische Pflegetechnik |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
4.5.14 Punkt 5 Punkt eins medizinische Basisdaten in ausgewählten Situationen erheben und überwachen, Abweichungen von der Norm erkennen und adäquat reagieren.
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4.6 Kooperation, Koordination und Organisation |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
4.6.14 Punkt 6 Punkt eins potenzielle gesundheitsbezogene Gefahren für sich und die pflegebedürftigen Menschen im eigenen Arbeitsumfeld erläutern.
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die Notwendigkeit von Brand- und Strahlenschutz und entsprechender rechtlicher und organisatorischer Vorgaben erläutern.
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Brand- und Strahlenschutzmaßnahmen demonstrieren.
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in Bezug auf Hygiene fachlich adäquate Maßnahmen zum Selbst- und Fremdschutz setzen.
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die Verantwortung sich selbst und anderen gegenüber im Rahmen seiner Berufsausübung erläutern.
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4.7 Entwicklung und Sicherung von Qualität |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
4.7.14 Punkt 7 Punkt eins Konzepte und Strategien zur eigenen Gesundheitsvorsorge anwenden.
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Bereitschaft, mit der eigenen Gesundheit reflektiert umzugehen, zeigen.
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5. Kompetenzbereich: Der pflegebedürftige Mensch |
5.1 Grundsätze der professionellen Pflege |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
5.1.15 Punkt eins Punkt eins die eigene Einstellung gegenüber kranken, alten Menschen und Menschen mit Behinderungen reflektieren.
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5.1.25 Punkt eins Punkt 2 nachvollziehen, dass Pflegebedürftigkeit immer ein mehrdimensionales Geschehen ist.
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5.1.35 Punkt eins Punkt 3 Bereitschaft zeigen, mit den Grenzen der eigenen Handlungsfähigkeit reflektiert umzugehen.
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5.2 Pflegeprozess |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
5.2.15 Punkt 2 Punkt eins Bewegung als zentrale Lebensaktivität mit den anderen ausgewählten Lebensaktivitäten in Beziehung setzen und diesbezügliche Zusammenhänge beschreiben.
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grundlegende Methoden, Techniken und Instrumente zur Beobachtung und Erfassung von Pflegephänomenen im Zusammenhang mit den obengenannten Lebensaktivitäten nennen.
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anhand exemplarischer Pflegesituationen entscheiden und begründen, welche Symptome, Verhaltensweisen oder Merkmale an anordnende Personen unmittelbar weiterzuleiten sind.
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den Gesundheitszustand sowie pflegerelevante Phänomene in Bezug auf Bewegung, Ernährung, Flüssigkeitshaushalt, Ausscheidung und Hautzustand beobachten und erfassen.
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die Informationsweitergabe mündlich und schriftlich in strukturierter Form demonstrieren.
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Gegebenheiten, welche die Sicherheit der pflegebedürftigen Menschen fördern bzw. gefährden wie zum Beispiel Stolperfallen, Infektionsquellen und mangelndes Vertrauen, identifizieren.
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das Wahrnehmen und Beobachten als zentrale Aufgaben der Pflegeassistenz im Rahmen des Pflegeprozesses verstehen.
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sich sensibilisieren dafür, dass der Umstand, pflegebedürftig zu werden eine existenzielle Erfahrung für Betroffene und deren An- und Zugehörige darstellt.
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5.3 Beziehungsgestaltung und Kommunikation |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
5.3.15 Punkt 3 Punkt eins Beispielhaft beschreiben, wie ein Nähe-und-Distanz-Verhältnis berufsadäquat gestaltet werden kann.
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beschreiben, was eine wertschätzende und kongruente Kommunikation kennzeichnet, und kann deren Bedeutung in der täglichen Arbeit erläutern.
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Grundlagen von Kommunikation und Gesprächsführung in der Interaktion mit pflegebedürftigen Menschen und deren An- und Zugehörigen einsetzen.
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im praktischen Handeln ein berufsadäquates Nähe-und-Distanz-Verhältnis demonstrieren.
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die Balance zwischen körperlicher Nähe und professioneller Distanz halten.
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durch achtsame Berührung und angepasste Bewegungsunterstützung eine vertrauensvolle Pflegebeziehung schaffen.
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den Einfluss einer wertschätzenden, empathischen und kongruenten Kommunikation auf das Wohlbefinden und Würdeempfinden, die Linderung von Leid, sicheres und geborgenes Aufgehobensein sowie den Trost pflegebedürftiger Menschen und ihrer An- und Zugehörigen nachvollziehen.
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5.4 Grundzüge und Prinzipien der Akut- und Langzeitpflege einschließlich Pflegetechnik |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
5.4.15 Punkt 4 Punkt eins Möglichkeiten der Gesundheitsförderung und Prävention im Pflegealltag anhand der obengenannten Lebensaktivität aufzeigen.
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das Bedürfnis nach Sicherheit und die Art, wie dieses im Pflegealltag zu berücksichtigen ist, erläutern.
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pflegerische Maßnahmen zur Unterstützung bei der Körperpflege, der Mobilisation, der Nahrungsaufnahme, der Ausscheidung fachgerecht, ressourcenorientiert und unter Berücksichtigung der Prinzipien des ergonomischen Arbeitens durchführen.
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Prinzipien der Kinästhetik und Basalen Stimulation anwenden.
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demonstrieren, wie individuelle Gewohnheiten und Rituale in der Pflege und Alltagsbegleitung berücksichtigt werden können.
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Risikofaktoren erkennen und im Rahmen der Durchführungsverantwortung prophylaktische Maßnahmen umsetzen.
| x | x | x |
5.5 Grundzüge medizinischer Diagnostik und Therapie in der Akut- und Langzeitversorgung einschließlich medizinische Pflegetechnik |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
5.5.15 Punkt 5 Punkt eins die Aufgaben der Pflegeassistenz im Rahmen des Medikamentenmanagements fachgerecht demonstrieren.
| x | x | x |
5.6 Kooperation, Koordination und Organisation |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
5.6.15 Punkt 6 Punkt eins einen ressourcenschonenden Umgang mit pflegerischen Verbrauchsmaterialien erläutern.
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ein automationsgestütztes Datensystem in Teilbereichen anwenden und datenschutzrechtliche Vorkehrungen des Systems erläutern.
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6. Kompetenzbereich: Menschen im Krankenhaus pflegen |
6.1 Grundsätze der professionellen Pflege |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
6.1.16 Punkt eins Punkt eins entsprechend den Grenzen seiner Befugnisse im praktischen Handeln verantwortungsvoll umgehen.
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6.1.26 Punkt eins Punkt 2 zentrale Leitkonzepte professioneller Pflege, wie beispielsweise ethische Prinzipien, Prinzipien der Gesundheitsförderung und Ressourcenorientierung in das praktische Handeln integrieren.
| x | x | x |
6.1.36 Punkt eins Punkt 3 Bereitschaft zeigen, ethische Dilemmasituationen anzusprechen und Rat einzuholen.
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6.1.46 Punkt eins Punkt 4 die Notwendigkeit einer inter- und multiprofessionellen Zusammenarbeit erläutern.
| x | x | |
6.1.56 Punkt eins Punkt 5 die Grenzen der eigenen, berufsrechtlichen Handlungsfähigkeit erklären.
| x | | |
6.2 Pflegeprozess |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
6.2.16 Punkt 2 Punkt eins in korrekter Weise die Rollenverteilung im Pflegeprozess sowie die Tätigkeit des Wahrnehmens und Beobachtens als zentrale Aufgabe der Pflegeassistenz im Rahmen des Pflegeprozesses beschreiben.
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erläutern, in welcher Art und Weise akut und chronisch kranke Menschen sowie deren An- und Zugehörige alters- und entwicklungsgerecht in den Pflegeprozess einbezogen werden müssen.
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grundlegende Methoden, Techniken und Instrumente zur Beobachtung und Erfassung von Pflegephänomenen sowie des Gesundheitszustands beherrschen und eine nachvollziehbare Dokumentation unter Verwendung der Pflegefachsprache erstellen.
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definierte pflegerelevante Daten im Rahmen des Einsatzes von standardisierten Pflegeassessmentinstrumenten und/oder Risikoskalen erheben.
| x | x | x |
6.3 Beziehungsgestaltung und Kommunikation |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
6.3.16 Punkt 3 Punkt eins eine empathische, wertschätzende und kongruente Kommunikation und Gesprächsführung im Rahmen einer Pflegebeziehung bzw. innerhalb eines multiprofessionellen Teams umsetzen.
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Konfliktsituationen innerhalb des Teams identifizieren und geeignete Lösungsstrategien beschreiben.
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bei der Information und Instruktion pflegebedürftiger Menschen und ihrer An- und Zugehörigen entsprechende Methoden der Kommunikation und Gesprächsführung unter Berücksichtigung interkultureller Aspekte anwenden.
| | x | x |
die Privat- und Intimsphäre der pflegebedürftigen Menschen wahren.
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in der Interaktion mit Kindern und Jugendlichen sowie mit Menschen mit kognitiven Veränderungen gesprächsfördernde Bedingungen herstellen.
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einfache Deeskalationsstrategien anwenden.
| | x | x |
Beziehungen so zu gestalten, dass Wertschätzung und Bedürfnisorientierung als handlungsleitende Prinzipien spürbar werden.
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6.4 Grundzüge und Prinzipien der Akut- und Langzeitpflege einschließlich Pflegetechnik |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
6.4.16 Punkt 4 Punkt eins im Rahmen der Mitwirkung bei der Pflege von Menschen mit unterschiedlichem Pflegebedarf in ambulanten, teilstationären und stationären Versorgungsformen sowie auf allen Versorgungsstufen ihr/ihm übertragene Pflegemaßnahmen in stabilen Pflegesituationen fachgerecht durchführen.
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auf Grundlage der Beobachtungen bei unterschiedlichen Personen- und Altersgruppen deutlich erkennbare Veränderungen des physischen und psychischen Gesundheitszustands identifizieren, die weiterzuleiten sind.
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Hygienemaßnahmen in Kenntnis ihrer Bedeutung und Konsequenz in das tägliche Handeln integrieren.
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atemunterstützende und prophylaktische Pflegeinterventionen inklusive Positionierungen fachgerecht durchführen.
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kontinenzfördernde bzw. kontinenzerhaltende Maßnahmen durchführen.
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die unterschiedlichen Hilfsmittel zur Inkontinenzversorgung bedarfsorientiert anwenden.
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pflegerische Maßnahmen im Rahmen der perioperativen Pflege anwenden.
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grundlegende Techniken und Hilfsmittel der Mobilisation und Positionierung unter Berücksichtigung der alters-, entwicklungs- und krankheitsbedingten Belastbarkeit einsetzen.
| | x | x |
ergonomische Arbeitstechniken einsetzen.
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beispielhaft die Anwendung komplementärer Pflegemaßnahmen demonstrieren.
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die alters- und entwicklungsgerechte Instruktion eines akut/chronisch kranken Menschen oder seiner An- und Zugehörigen in Grundtechniken der Pflege demonstrieren, Unterstützungs- und Entlastungsbedarf erkennen und vergewissert sich, ob Informationen verstanden wurden.
| | x | x |
6.5 Grundzüge medizinischer Diagnostik und Therapie in der Akut- und Langzeitversorgung einschließlich medizinische Pflegetechnik |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
6.5.16 Punkt 5 Punkt eins auf Basis ihres theoretischen Fachwissens, krankheitsbedingte offensichtliche Abweichungen identifizieren, die weiterzuleiten sind.
| | x | x |
die gemäß seinem Tätigkeitsbereich übertragenen/angeordneten medizinischen, diagnostischen und therapeutischen Pflegetechniken durchführen.
| | x | x |
pflegebedürftige Menschen sowie pflegende An- und Zugehörige in der Handhabung ausgewählter Medizinprodukte, die einfach zu handhaben sind, instruieren.
| | x | x |
sein grundlegendes Wissen in der Pharmakologie und im Medikamentenmanagement nutzen, um entsprechend den gesetzlichen Vorgaben an der sicheren Anwendung von Arzneimitteln mitzuwirken.
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prä- und postoperative Beobachtungs- bzw. Überwachungskriterien und Assessmentinstrumente anwenden und medizinische Basisdaten fachgerecht erheben und überwachen.
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nach Anordnung exemplarisch einfache physikalische Maßnahmen zur Schmerzlinderung durchführen.
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standardisierte Point-of-Care-Tests fachgerecht durchführen.
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entsprechende Rückmeldungen hinsichtlich durchgeführter Maßnahmen geben.
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Kompressionsverbände fachgerecht anlegen.
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sicherstellen, sich über die jeweiligen SOP (Standard Operation Procedures) bezüglich richtigem Verhalten in Notfällen zu informieren.
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die Ausnahmesituation, in der sich pflegebedürftige Menschen befinden, nachvollziehen, eine fürsorgliche Haltung einnehmen und auf deren Gefühle positiv einwirken.
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6.6 Kooperation, Koordination und Organisation |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
6.6.16 Punkt 6 Punkt eins die Aufbau- und Ablauforganisation und die zentralen Zielsetzungen eines Krankenhauses skizzieren.
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Felder potenzieller Zusammenarbeit im Sinne des Patientenwohls illustrieren sowie Prinzipien der Delegation erläutern.
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Beispielhaft skizzieren, inwiefern Kooperationsbereitschaft ein wichtiger Aspekt ist, um Versorgungsbrüche an den Schnittstellen zu vermeiden und die Bedeutung seiner eigenen beruflichen Rolle im multiprofessionellen Team erläutern.
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die Bedeutung hygienischer Maßnahmen erklären.
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positive und negative Einflüsse und Auswirkungen wie beispielsweise Strukturen, Prozesse und Führungsverhalten auf die multiprofessionelle Zusammenarbeit benennen und Verbesserungsvorschläge im Rahmen seines Kompetenzbereichs einbringen.
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die Gefahr, die von nosokomialen Infektionen ausgeht und Isolierungsmaßnahmen beschreiben.
| x | x | x |
Maßnahmen der angewandten Hygiene in das tägliche Handeln integrieren.
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sich im multiprofessionellen Team gemäß seinem Berufsbild engagieren.
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die Durchführungsverantwortung gemäß seinem Berufsbild übernehmen.
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6.7 Entwicklung und Sicherung von Qualität |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
6.7.16 Punkt 7 Punkt eins Sicherheitsmaßnahmen in Kenntnis ihrer Bedeutung und Konsequenz in das tägliche Handeln integrieren.
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7. Kompetenzbereich: Menschen mit Behinderung in unterschiedlichen Settings pflegen |
7.1 Grundsätze der professionellen Pflege |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
7.1.17 Punkt eins Punkt eins zentrale Leitkonzepte professioneller Pflege in Hinblick auf die Beziehungsarbeit in das praktische Handeln integrieren.
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7.1.27 Punkt eins Punkt 2 im Rahmen der Pflege von Menschen mit Behinderungen gesundheitsfördernde Akzente setzen.
| x | x | x |
7.1.37 Punkt eins Punkt 3 sich reflexiv mit den eigenen Bildern und Vorstellungen von einem Leben mit Behinderung auseinandersetzen.
| x | x | x |
7.1.47 Punkt eins Punkt 4 den Einfluss der eigenen Einstellungen zum Thema Behinderung erläutern und diese mit einer professionellen Haltung in Einklang bringen.
| x | x | x |
7.1.57 Punkt eins Punkt 5 die professionelle Verantwortung zur Förderung der Selbstbestimmung reflektieren.
| x | x | x |
7.1.67 Punkt eins Punkt 6 den unbedingten Wert und die Würde des menschlichen Lebens anerkennen.
| x | x | x |
7.1.77 Punkt eins Punkt 7 reflektieren, dass die Behinderung nur einen Teil des Menschseins der Betroffenen/ des Betroffenen ausmacht.
| x | x | x |
7.1.87 Punkt eins Punkt 8 den Stellenwert von Gesundheit im Kontext von Behinderung erläutern.
| x | x | x |
7.2 Pflegeprozess |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
7.2.17 Punkt 2 Punkt eins grundlegende Methoden, Techniken und Instrumente zur Beobachtung und Erfassung von Pflegephänomenen, des Gesundheitszustands sowie des Denkvermögens und der Orientierung anwenden und eine nachvollziehbare Dokumentation unter Verwendung der Fachsprache erstellen.
| x | x | x |
pflegerelevante Daten im Rahmen des Einsatzes von Pflegeassessmentinstrumenten und/oder Risikoskalen erheben.
| x | x | x |
7.3 Beziehungsgestaltung und Kommunikation |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
7.3.17 Punkt 3 Punkt eins Möglichkeiten zur Unterstützung der nonverbalen Kommunikation benennen.
| x | x | x |
herausforderndes Verhalten als Ausdrucksform beschreiben und dessen Entstehungsmechanismen und Einflussfaktoren reflektieren.
| x | x | x |
die Bedeutung verbaler und nonverbaler Sprache im Zusammenhang mit dem Recht auf Selbstbestimmung reflektieren.
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den Beziehungsaufbau und das pflegerische Handeln dem Entwicklungsalter der zu Pflegenden entsprechend gestalten.
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Angebote zur Unterstützung der Ausdrucksfähigkeit der zu Pflegenden in das praktische Handeln integrieren.
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ausgewählte Techniken aus dem Konzept der Basalen Stimulation in das praktische Handeln integrieren.
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mit An- und Zugehörigen Informationsgespräche im Kontext von Behinderung führen.
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in der Interaktion mit Kindern und Jugendlichen sowie mit Menschen mit kognitiven Veränderungen gesprächsfördernde Bedingungen herstellen.
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einfache Deeskalationsstrategien anwenden.
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den Einfluss wertschätzender, empathischer und kongruenter Kommunikation auf Wohlbefinden, Würdeempfindung und Selbstbestimmung reflektieren.
| x | x | x |
7.4 Grundzüge und Prinzipien der Akut- und Langzeitpflege einschließlich Pflegetechnik |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
7.4.17 Punkt 4 Punkt eins das Spannungsfeld zwischen Selbst- und Fremdbild im Zusammenhang mit der Selbstbestimmung erläutern.
| x | x | x |
das Erleben und die Bedeutung von Bewegung beschreiben und mit Behinderung einhergehende häufige Bewegungseinschränkungen benennen.
| x | x | x |
Anforderungen an pädagogische Beschäftigungsangebote im Kontext von Behinderungen beschreiben.
| x | x | x |
pflegerisches Handeln mit dem Lebensrhythmus und Alltag der Menschen mit Behinderungen abstimmen und unterstützende Pflegeinterventionen in Einklang mit dem Selbstbild der Menschen mit Behinderungen bringen.
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präventive Positionierungen unter Anwendung standardisierter Techniken, Konzepte und Hilfsmittel durchführen und die Wirkung beobachten.
| | x | x |
An- und Zugehörige als Ressource ins pflegerische Handeln mit einbeziehen.
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im Rahmen der pädagogischen Arbeit bei geplanten komplexen Beschäftigungsangeboten mitwirken.
| x | x | x |
in jeder Pflegesituation Maßnahmen zur Herstellung von Sicherheit setzen.
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einen Rahmen für das Ausleben von Bedürfnissen nach Intimität und Sexualität schaffen.
| | x | x |
Pflegetechniken im Rahmen der Sexualhygiene durchführen bzw. Menschen mit Behinderungen zur selbstständigen Durchführung anleiten.
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Pflegetechniken zur Förderung der Bewegung anwenden.
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Risikofaktoren erkennen und im Rahmen der Durchführungsverantwortung prophylaktische Maßnahmen umsetzen.
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das Herstellen von Sicherheit in allen Lebensaktivitäten als zentrale Aufgabe der Pflege in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen erkennen und diesen Anspruch in Hinblick auf eine selbstbestimmte Lebensgestaltung reflektieren.
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das persönliche Sprachverhalten und Handeln in Bezug auf die Ressourcenorientierung reflektieren.
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das Erleben und die Bedeutung von Intimität und Sexualität im Kontext von Behinderung reflektieren.
| x | x | x |
7.5 Grundzüge medizinischer Diagnostik und Therapie in der Akut- und Langzeitversorgung einschließlich medizinische Pflegetechnik |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
7.5.17 Punkt 5 Punkt eins spezifische Herausforderungen, bezogen auf das Thema Alter, im Kontext von Behinderung erläutern.
| x | x | x |
die Bedeutung von Schluckstörungen im Kontext von Behinderung erläutern.
| x | x | x |
Hilfsmittel und Medizinprodukte bei Veränderungen und Beeinträchtigungen der Sinneswahrnehmung anwenden bzw. die Menschen mit Behinderung bei ihrer Anwendung unterstützen.
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grundlegende Techniken und Hilfsmittel der Mobilisation und Positionierung unter Berücksichtigung der alters-, entwicklungs- und krankheitsbedingten Belastbarkeit einsetzen.
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Menschen mit Schluckstörungen beim Essen und Trinken fachgerecht unterstützen.
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Sondennahrung unter Berücksichtigung fachlicher Standards verabreichen.
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Sekret aus den oberen Atemwegen sowie dem Tracheostoma absaugen und erforderlichenfalls geeignete Sofortmaßnahmen setzen.
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einfache Wärme-, Kälte- und Lichtanwendungen einsetzen und deren Wirkung beschreiben.
| | x | x |
7.6 Kooperation, Koordination und Organisation |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
7.6.17 Punkt 6 Punkt eins die Aufbau- und Ablauforganisation und die zentralen Zielsetzungen einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen skizzieren.
| x | x | x |
Methoden, Techniken und Instrumente unterschiedlicher Berufsgruppen im Rahmen der interdisziplinären und multiprofessionellen Arbeit in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen nennen und diese zu den berufseigenen in Beziehung setzen.
| x | x | x |
unterschiedliche Formen der Kooperation im multiprofessionellen Team anhand der Berufsbilder und Rollendefinitionen sowie die berufliche Rolle der Pflegeassistenz im Team erläutern.
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geeignete Rahmenbedingungen für das professionelle Handeln in der Lebenswelt von Menschen mit Behinderungen skizzieren.
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pflegerelevante Herausforderungen an den Schnittstellen innerhalb des Bereichs der Behindertenhilfe benennen und beispielhaft Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verbesserung der Schnittstellenproblematik erläutern.
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Gefahrenpotenziale in der Pflege von Personen in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und Maßnahmen zum Selbst- und Fremdschutz beschreiben.
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Hygienemaßnahmen in das Alltagshandeln integrieren.
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pflegerelevante Informationen für unterschiedliche Empfängerinnen/Empfänger an den Schnittstellen aufbereiten.
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Routinen und Standards im Umgang mit physischen und psychischen Übergriffen anwenden und diesbezüglich situationsspezifisch adäquate Maßnahmen setzen.
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gewaltfördernde und -hemmende Faktoren im Pflegealltag darlegen.
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Bereitschaft zeigen, die berufliche Rollenwahrnehmung an den Leitzielen der Behindertenhilfe auszurichten.
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die Verantwortung im Rahmen des Nahtstellenmanagements erläutern und das berufliche Handeln entsprechend ausrichten.
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7.7 Entwicklung und Sicherung von Qualität |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
7.7.17 Punkt 7 Punkt eins Risiken und Gefahrenquellen in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und Maßnahmen zu deren Minimierung nennen.
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die Bedeutung des Risikomanagements, bezogen auf das Setting Einrichtung für Menschen mit Behinderungen, erläutern.
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Sicherheitsmaßnahmen in Kenntnis ihrer Bedeutung und Konsequenz in das tägliche Handeln integrieren.
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auf Basis von Beobachtungen Vorschläge zur Adaptierung der Umgebung im Sinne der Sicherheit ins Team einbringen.
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die Einrichtung für Menschen mit Behinderungen als Lebenswelt erläutern und unter diesem Aspekt die Wirkung des beruflichen Handelns reflektieren.
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8. Kompetenzbereich: Menschen im Pflegewohnheim pflegen |
8.1 Grundsätze der professionellen Pflege |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
8.1.18 Punkt eins Punkt eins den Zusammenhang zwischen Fürsorge und Autonomie erläutern.
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8.1.28 Punkt eins Punkt 2 beispielhaft die Bedeutung der Lebensweltorientierung im Pflegeheim erklären und seinen rollenspezifischen Beitrag, um Sicherheit und Geborgenheit zu vermitteln, erläutern.
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8.1.38 Punkt eins Punkt 3 in ihrem pflegerischen Handeln die Selbstbestimmung und Ressourcen pflegebedürftiger Personen fördern.
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8.1.48 Punkt eins Punkt 4 Pflegehandlungen stets unter Berücksichtigung der Patientinnen- und Patientenrechte und Bewohnerinnen- und Bewohnerrechte durchführen.
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8.1.58 Punkt eins Punkt 5 sich reflexiv mit den eigenen Bildern und Vorstellungen von einem Leben mit Behinderung auseinandersetzen.
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8.1.68 Punkt eins Punkt 6 verstehen, dass die persönliche Haltung und Motivation der Pflegenden ein zentrales Gestaltungselement der professionellen Pflegepraxis, darstellt.
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8.1.78 Punkt eins Punkt 7 Bereitschaft zeigen, sich mit den asymmetrischen Machtverhältnissen im Beziehungsgefüge Bewohnerin/Bewohner und Angehörigen des multiprofessionellen Teams auseinanderzusetzen.
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8.2 Pflegeprozess |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
8.2.18 Punkt 2 Punkt eins die Bedeutung der Biografiearbeit für den Beziehungsaufbau und die Förderung der Selbstbestimmung in der Pflege beschreiben.
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die sozialen Dimensionen der Lebensaktivität Essen und Trinken, Ausscheiden, Sich-Beschäftigen, Schlafen und Sicherheit kontextuell beschreiben.
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im Rahmen der Biografiearbeit unter Einhaltung von Kommunikationsregeln Informationen zu Lebensaktivitäten, Gewohnheiten u. a. erheben.
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im Spannungsfeld von körperlicher Nähe und Distanz agieren und eigene Vorstellungen von jenen der pflegebedürftigen Person trennen.
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im Rahmen ihres Handlungsspielraums bei der Erhebung von Informationen zu den Themen Essen und Trinken, Ausscheidung, Sich-Beschäftigen, Schlafen, Rolle und Beziehung sowie chronischer Schmerz mitwirken und die Informationen strukturiert weiterleiten.
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offensichtliche Veränderungen im Pflegeverlauf erkennen und diese nachvollziehbar dokumentieren.
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Bereitschaft zeigen, sich auf Unvorhersehbarkeiten in der Pflegesituation einzustellen und sein Handeln flexibel daran anzupassen.
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8.3 Beziehungsgestaltung und Kommunikation |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
8.3.18 Punkt 3 Punkt eins im Rahmen der Kommunikation mit wahrnehmungsbeeinträchtigten Personen und gerontopsychiatrisch erkrankten Menschen gesprächsfördernde Bedingungen herstellen.
| x | x | x |
zur Unterstützung der Kommunikation bzw. der Wahrnehmung Grundhaltung und Grundprinzipien der Validation in sein Pflegehandeln integrieren.
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deeskalierende Interventionen setzen.
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Achtsamkeit und Empathie als Wesen der Pflege verstehen.
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verstehen, dass Faktoren wie beispielsweise Ekel, Scham, Betroffenheit, Aggression auf die Gestaltung der Pflegebeziehung Einfluss nehmen, und Bereitschaft zeigen, sich reflexiv damit auseinanderzusetzen.
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Beziehung als wichtigstes Arbeitsinstrument in der Pflege anerkennen, um Menschen mit demenziellen Beeinträchtigungen bei der Bewältigung des Alltags und im Streben nach Wohlbefinden und Lebensqualität zu unterstützen.
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die Andersartigkeit des pflegebedürftigen Menschen erläutern und erkennen, dass körperliche Nähe immer auch Distanz braucht.
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8.4 Grundzüge und Prinzipien der Akut- und Langzeitpflege einschließlich Pflegetechnik |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
8.4.18 Punkt 4 Punkt eins beispielhaft die Bedeutung der Berücksichtigung individueller Gewohnheiten, Ressourcen und Rituale bei der Unterstützung pflegebedürftiger Menschen beschreiben.
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beispielhaft das Spektrum krankheits- und altersbedingter Veränderungen und den in diesem Zusammenhang stehenden Prophylaxen unter Berücksichtigung des Nichtschadenprinzips erläutern.
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negative Auswirkungen freiheitsbeschränkender Maßnahmen beschreiben und diesbezüglich alternative Maßnahmen nennen.
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die Bedeutung einer lebensnahen Beschäftigung für Gesundheit und Wohlbefinden erläutern und adäquate Beschäftigungsformen beschreiben.
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beispielhaft die Integration von Beschäftigungsangeboten in den Tagesablauf beschreiben.
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im Pflegehandeln individuelle Gewohnheiten und Rituale der pflegebedürftigen Menschen berücksichtigen.
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konzeptgeleitetes Handeln im Rahmen seiner Pflegetätigkeiten erkennen.
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im Rahmen seines beruflichen Handlungsbereichs gegenüber Freiheitsbeschränkungen alternative Maßnahmen setzen.
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präventive Lagerungen sowie standardisierte präventive Maßnahmen situationsgerecht anwenden und Beobachtungen, die weiterzuleiten sind, dokumentieren.
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An- und Zugehörige situativ in zu übertragende Pflegetätigkeiten integrieren.
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Grundprinzipien und Grundhaltungen in palliativen Pflegesituationen umsetzen.
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eigene Schmerzerfahrungen reflektieren und Einstellungen bzw. Zuschreibungen und Abwehrhaltungen bezüglich Schmerzes diskutieren.
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sich mit der eigenen Haltung zur Endlichkeit des Lebens auseinandersetzen.
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Bereitschaft zeigen, in ihrem professionellen Handlungsspielraum pflegebedürftige Menschen in deren Wunsch zu unterstützen, an einem ihnen vertrauten Ort zu sterben.
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8.5 Grundzüge medizinischer Diagnostik und Therapie in der Akut- und Langzeitversorgung einschließlich medizinische Pflegetechnik |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
8.5.18 Punkt 5 Punkt eins Grundzüge häufiger Krankheitsbilder des ZNS (zentrales Nervensystem) wie demenzieller Erkrankungen, chronischer Schmerzen, multipler Sklerose und jener von Morbus Parkinson, Delir, Schlaganfall/Insult, Hirnblutung sowie solcher der Sinnesorgane inklusive zugehöriger Symptomatik, Diagnostik und Therapie beschreiben und beobachtbare Symptome benennen.
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Störungen des Schlafwach-Rhythmus bei demenziellen Erkrankungen und Depression inklusive zugehöriger Symptomatik, Diagnostik und Therapie erläutern und deren beobachtbare Symptome benennen.
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den Begriff Polypharmazie und deren Auswirkungen auf Betroffene skizzieren.
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beispielhaft den Zusammenhang von Mangelernährung und Muskelkraft, Hautbeschaffenheit sowie kognitiver Beeinträchtigung beschreiben.
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beispielhaft Ursachen und Gründe für die Anlage einer PEG-Sonde (perkutanen endoskopischen Gastrostomie-Sonde) erklären und pflegerelevante Interventionen sowie die Nahrungs- und Medikamentenverabreichung bei liegender PEG-Sonde beschreiben.
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beispielhaft Ursachen unterschiedlicher Stomata nennen und damit im Zusammenhang stehende wichtige Pflegeinterventionen sowie ihre Rolle dabei beschreiben. .
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chronische Schmerzen als häufiges Krankheitsbild im Pflegeheim und deren Auswirkungen auf Betroffene beschreiben.
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offensichtliche Anzeichen von Fehl- und Mangelernährung sowie eines Flüssigkeitsdefizits beobachten und erkennen und diese nachvollziehbar dokumentieren.
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die DGKP (Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger/in) bei der Versorgung unterschiedlicher Stomata fachgerecht unter der Berücksichtigung hygienischer Bedingungen unterstützen.
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die Verabreichung von Mikro- und Einmalklistieren vorbereiten, diese vornehmen und eine entsprechende Dokumentation durchführen.
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8.6 Kooperation, Koordination und Organisation |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
8.6.18 Punkt 6 Punkt eins die Aufbau- und Ablauforganisation und die zentralen Zielsetzungen eines Pflegeheims skizzieren.
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die unterschiedlichen Professionen und ihre Rolle im Rahmen der physischen, psychischen und spirituellen Betreuung im Setting Pflegeheim nennen und die Bedeutung der Zusammenarbeit erläutern.
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Aufgaben des Vertretungsnetzes sowie dessen Bedeutung für die Sicherstellung der Rechte der Bewohnerinnen und Bewohner beschreiben.
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Alternativen zu freiheitsbeschränkenden Maßnahmen ins interprofessionelle Team einbringen.
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die interprofessionelle Zusammenarbeit im Rahmen eines Vorsorgedialogs beschreiben.
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beispielhaft Möglichkeiten der Betreuung und Pflege von Menschen mit palliativen Versorgungsansprüchen in Österreich beschreiben.
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Beispiele für physische und psychische Übergriffe im Pflegeheim nennen und Standards im Umgang damit beschreiben.
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deeskalierende Maßnahmen im Kontext einer konkreten Fallbeschreibung erläutern.
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häufige Gefahrenpotenziale im Pflegeheim aufzählen und beispielhaft Maßnahmen zum Selbst- und Fremdschutz nennen.
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Beobachtungen und Kenntnisse bezüglich der Ablauforganisation im interprofessionellen Team einbringen.
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Gefahrenpotenziale im unmittelbaren Arbeitsumfeld erkennen und minimieren und Maßnahmen zum Selbst- und Fremdschutz anwenden.
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den eigenen Standpunkt zu alltäglicher Gewalt reflektieren.
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gegenüber verbaler, physischer und psychischer Gewalt Sensibilität zeigen und eigene Belastungsgrenzen wahrnehmen.
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8.7 Entwicklung und Sicherung von Qualität |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
8.7.18 Punkt 7 Punkt eins den eigenen Beitrag zum Risikomanagement benennen.
| x | x | x |
Handlungsanweisungen reflektieren, Abweichungen begründen und dokumentieren.
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Bereitschaft zeigen, im eigenen berufsrechtlichen Rahmen einen Beitrag zum Risikomanagement zu leisten.
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9. Kompetenzbereich: Menschen zu Hause pflegen |
9.1 Grundsätze der professionellen Pflege |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
9.1.19 Punkt eins Punkt eins mögliche Spannungsfelder zwischen berufsethischen bzw. fachlichen Standards und persönlichen Standards der pflegebedürftigen zu Hause lebenden Personen sowie mögliche diesbezügliche Lösungsstrategien beschreiben.
| x | x | x |
9.1.29 Punkt eins Punkt 2 den soziokulturell bedingten Einfluss auf Lebensperspektiven, Vorstellungen von Geschlechterverhältnissen, Gesundheit, Krankheit und Sterben erläutern und in diesem Zusammenhang erklären, was Lebensweltorientierung bedeutet.
| x | x | x |
9.1.39 Punkt eins Punkt 3 Beispiele für verhaltens- und verhältnisbezogene gesundheitsfördernde Aktivitäten bei der Pflege zu Hause nennen.
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9.1.49 Punkt eins Punkt 4 die Bedeutung des Zu-Hause-Seins der/des zu Pflegenden für Gesundheit und Wohlbefinden erläutern.
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9.1.59 Punkt eins Punkt 5 gesundheitsfördernde Maßnahmen in die Pflege zu Hause integrieren.
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9.1.69 Punkt eins Punkt 6 Menschen unvoreingenommen, empathisch und wertschätzend begegnen und deren Grundrechte respektieren.
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9.1.79 Punkt eins Punkt 7 die Bedeutung der Lebensweltorientierung im Setting Hauskrankenpflege erläutern.
| x | x | x |
9.1.89 Punkt eins Punkt 8 eigene Vorstellungen in Bezug auf unterschiedliche Lebenswelten reflektieren.
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9.1.99 Punkt eins Punkt 9 mit persönlichen Einrichtungsgegenständen und Erinnerungsstücken der zu pflegenden Person achtsam umgehen.
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9.2 Pflegeprozess |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
9.2.19 Punkt 2 Punkt eins DGKP durch die Bereitstellung von Informationen über die zu pflegende Person unterstützen.
| x | x | x |
bei der Erhebung pflegerelevanter Daten im Rahmen standardisierter Assessmentinstrumente mitwirken.
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die Pflegedokumentation als wichtiges Kommunikationsmittel zwischen den Professionen in der Hauskrankenpflege anerkennen.
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9.3 Beziehungsgestaltung und Kommunikation |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
9.3.19 Punkt 3 Punkt eins zentrale Grundsätze einer kultursensiblen Beziehungsgestaltung und Kommunikation anwenden.
| x | x | x |
Informationen zielgruppenspezifisch und inhaltlich korrekt weitergeben sowie deren Inhalt nachvollziehbar dokumentieren.
| x | x | x |
Unterstützungs- und Entlastungsbedarf pflegender An- und Zugehöriger erkennen und unterstützende Erstmaßnahmen setzen.
| | x | x |
eigene Einstellungen zu unterschiedlichen soziokulturell geprägten Lebenswelten und Lebensweisen reflektieren.
| x | x | x |
Bereitschaft zeigen, mit „fremden Lebenswelten und Lebensweisen“ verstehend umzugehen.
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die Bedeutung der Anerkennung und Wertschätzung der Leistungen pflegender An- und Zugehöriger erläutern.
| | x | x |
Bereitschaft zeigen, kultursensibel auf Menschen einzugehen.
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9.4 Grundzüge und Prinzipien der Akut- und Langzeitpflege einschließlich Pflegetechnik |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
9.4.19 Punkt 4 Punkt eins die Rolle und Bedeutung der An- und Zugehörigen bei der Pflege zu Hause beschreiben und von der eigenen professionellen Rolle unterscheiden.
| x | x | x |
wichtige Hilfsmittel und Medizinprodukte, die zur Unterstützung der täglichen Aktivitäten zu Hause eingesetzt werden können, nennen.
| x | x | x |
Kriterien nennen, die auf einen palliativen Versorgungsbedarf hinweisen.
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häufige Pflegephänomene im Zusammenhang mit psychischen Beeinträchtigungen/Störungen inkl. Symptomatik, Diagnostik und Therapie in Grundzügen erläutern und Notfälle, die damit im Zusammenhang stehen, beschreiben.
| x | x | x |
Pflegeinterventionen in einer palliativen Pflegesituation auf palliative Zielsetzungen ausrichten.
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Hilfsmittel und Medizinprodukte bei der Pflege zu Hause unter Berücksichtigung der Ressourcen der pflegebedürftigen Person sicher einsetzen.
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Ressourcen An- und Zugehöriger erkennen und sie entsprechend in die Pflege einbeziehen.
| | x | x |
die pflegebedürftige Person, deren An- und Zugehörige alters- und entwicklungsgerecht in der Handhabung von Hilfsmitteln und Medizinprodukten, die einfach zu handhaben sind, sowie im ergonomischen Arbeiten instruieren.
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Entlastungs- und Unterstützungsbedarf pflegender An- und Zugehöriger erkennen und dementsprechende Maßnahmen in die Wege leiten.
| | x | x |
unterschiedliche Strategien anwenden, Menschen mit reduziertem Durstbedürfnis zur Flüssigkeitsaufnahme zu motivieren.
| x | x | x |
erläutern, dass die finanzielle Situation des pflegebedürftigen Menschen bestimmend dafür ist, welche Hilfsmittel angeschafft werden können.
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erläutern, wie sie einen Beitrag zur Empfindung von Würde und zur Selbstbestimmung sterbender Menschen leisten kann.
| | x | x |
9.5 Grundzüge medizinischer Diagnostik und Therapie in der Akut- und Langzeitversorgung einschließlich medizinische Pflegetechnik |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
9.5.19 Punkt 5 Punkt eins häufige psychische Beeinträchtigungen/Störungen inkl. Symptomatik, Diagnostik und Therapiegrundzügen benennen und Notfälle, die im Zusammenhang damit stehen, beschreiben.
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Notfälle, die in der Hauskrankenpflege häufig auftreten können wie beispielsweise im Zusammenhang mit COPD, Diabetes mellitus, Sturz, Dehydratation, Myokard- oder Hirninfarkt u. a., beschreiben.
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grundlegende Handlungsrichtlinien und Notfallmaßnahmen bei der Verabreichung von Insulinen nennen.
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Notfallmaßnahmen bei Atemnot und die Förderung des diesbezüglichen Selbstmanagements der Betroffenen erläutern.
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die gemäß seinem Tätigkeitsbereich übertragbaren medizinischen, diagnostischen und therapeutischen Pflegetechniken, die für die Versorgung chronischer Wunden notwendig sind, beschreiben.
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Veränderungen beschreiben, die im Zusammenhang mit Wundversorgungen, dem Anlegen von Stützverbänden/-strümpfen sowie Bandagen Rücksprache erforderlich machen.
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atemerleichternde Maßnahmen sowie eine entsprechende Instruktion der Betroffenen demonstrieren.
| | x | x |
Sofortmaßnahmen bei Symptomen einer Hypo- bzw. Hyperglykämie demonstrieren.
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eine Instruktion Betroffener dahingehend, was bei der Erkennung von Symptomen einer Hypo- bzw. Hyperglykämie zu tun ist, demonstrieren.
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im Setting Hauskrankenpflege eine einfache Wundversorgung unter den erforderlichen hygienischen Bedingungen durchführen sowie Stützverbände/-strümpfe, Wickel sowie Bandagen anlegen.
| | x | x |
9.6 Kooperation, Koordination und Organisation |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
9.6.19 Punkt 6 Punkt eins die Aufbau- und Ablauforganisation und die zentralen Zielsetzungen der Hauskrankenpflege in ihren Grundzügen beschreiben.
| x | x | x |
beschreiben, welche relevanten Professionen und Institutionen zur Versorgungsstruktur für Menschen, die zu Hause gepflegt werden, gehören.
| x | x | x |
die eigene berufliche Rolle in der interdisziplinären Zusammenarbeit im Rahmen der Pflege zu Hause diskutieren.
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beispielhaft Risiken und Gefahrenquellen für Menschen, die zu Hause gepflegt werden, sowie Interventionen im Sinne der Unfallverhütung nennen.
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beispielhaft erläutern, welche Adaptionen des Wohnraums vorgenommen werden können, um die Patientensicherheit zu erhöhen.
| x | x | x |
in Grundzügen die Bedeutung des Case-Managements bzw. des Entlassungsmanagements im Rahmen der Pflege zu Hause sowie die eigene Rolle in diesem Kontext beschreiben.
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die Unterschiede der Delegation zwischen dem Krankenhaus und der Pflege zu Hause beschreiben.
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verschiedene Formen von Gewalt und beschreibt Anzeichen von Gewalteinwirkung unterscheiden.
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erläutern, welche Schritte im Rahmen der Hauskrankenpflege gesetzt werden, wenn Anzeichen von Gewalt zu erkennen sind.
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Richtlinien der angewandten Hygiene im häuslichen Bereich nennen.
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bei der Organisation von Pflegehilfsmitteln, Medikamenten und Dienstleistungen mitwirken.
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Richtlinien der angewandten Hygiene im häuslichen Bereich umsetzen.
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auf Basis seiner Beobachtungen Vorschläge im Sinne der Patientensicherheit zur Adaptierung der Wohnung ins Team einbringen.
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die Bedeutung einer guten Zusammenarbeit zwischen den Vertreterinnen und Vertretern der einzelnen Professionen im extramuralen Setting erläutern.
| x | x | x |
mit den wirtschaftlichen Ressourcen der pflegebedürftigen Menschen achtsam umgehen.
| x | x | x |
9.7 Entwicklung und Sicherung von Qualität |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
9.7.19 Punkt 7 Punkt eins den Stellenwert der Dokumentation im Zusammenhang mit der Qualitätssicherung im Rahmen der Pflege zu Hause erläutern.
| x | x | x |
Abweichungen von Handlungsanweisungen reflektieren und dokumentieren.
| x | x | x |
die Bedeutung der Mitwirkung im Rahmen des Qualitäts- und Risikomanagements im Zuge der häuslichen Pflege erläutern.
| x | x | x |
10. Kompetenzbereich: Berufstätig werden und bleiben |
10.1 Grundsätze der professionellen Pflege |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
10.1.110 Punkt eins Punkt eins Stress, insbesondere moralischen Stress, als eine der berufstypischen Belastungen erläutern und Möglichkeiten der diesbezüglichen Gesundheitsförderung und Prävention im Pflegealltag nennen.
| x | | |
10.1.210 Punkt eins Punkt 2 die ethischen und rechtlichen Herausforderungen im Umgang mit Gewalt, auch in der Pflege, erläuterten und diesbezügliche Pflichten und Aufgaben beschreiben.
| x | | |
10.1.310 Punkt eins Punkt 3 persönliche Strategien zur Psychohygiene und Stressbewältigung entwickeln.
| x | x | x |
10.1.410 Punkt eins Punkt 4 ihre Handlungsfähigkeit anhand von Fallbeispielen reflektieren und deren Grenzen erkennen.
| x | | |
10.1.510 Punkt eins Punkt 5 die gesundheitliche Bedeutung von Psychohygiene und konstruktiver Stressbewältigung erläutern.
| x | | |
10.1.610 Punkt eins Punkt 6 die Bedeutung berufs-, organisations- und dienstrechtlicher Bestimmungen nachvollziehen und ist sich der Konsequenzen bei Verstößen dagegen bewusst.
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10.1.710 Punkt eins Punkt 7 die Bedeutung und der Bedingungen von Gewalt in der Pflege aus ethischer Sicht, aber auch in Hinblick auf dienstrechtliche Pflichten und Konsequenzen erläutern.
| x | | |
10.2 Beziehungsgestaltung und Kommunikation |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
10.2.110 Punkt 2 Punkt eins Krisen anhand von Fallbeispielen identifizieren und Erstmaßnahmen zur Deeskalation demonstrieren.
| x | | |
Krisen als Ausnahmesituation für die Betroffene/den Betroffenen verstehen und psychosoziale Nöte nachvollziehen.
| x | | |
10.3 Grundzüge medizinischer Diagnostik und Therapie in der Akut- und Langzeitversorgung einschließlich medizinische Pflegetechnik |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
10.3.110 Punkt 3 Punkt eins Kriterien und Beobachtungsparameter zur Einschätzung unterschiedlicher Notfälle und lebensbedrohender Zustände erläutern.
| x | x | |
die Grundsätze und Methoden der Ersten Hilfe benennen.
| x | | |
die Einschätzung/Beurteilung von Notfällen und lebensbedrohlichen Zuständen anhand von Fallbeispielen demonstrieren.
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selbstständig und fachgerecht Maßnahmen der erweiterten Ersten Hilfe demonstrieren.
| | x | x |
die elementare Bedeutung von Notfällen und lebensbedrohlichen Zuständen erläutern.
| x | | |
10.4 Kooperation, Koordination und Organisation |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
10.4.110 Punkt 4 Punkt eins eine Auswahl von Organisations-, Führungs- und Entscheidungsstrukturen, in denen sich die/der zukünftig Berufstätige zurechtfinden soll, skizzieren.
| x | | |
die Aufgaben von Führungskräften und deren grundsätzliche Erwartungen gegenüber ihren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern, insbesondere von unmittelbar Vorgesetzten, nennen und insbesondere die Funktion von Stellenbeschreibungen erläutern.
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beschreiben, was sensibles Vorgehen bei Verdacht auf Gewalteinwirkung bedeutet, und die Notwendigkeit der Informationsweitergabe sowie Spurensicherung bei Verdacht auf Gewalteinwirkung erläutern.
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Anzeichen von Gewalteinwirkung anhand von Fallbeispielen identifizieren und die Vorgangsweise bei der Spurensicherung demonstrieren.
| x | x | x |
die Bedeutung der Informationsweitergabe sowie Spurensicherung bei Verdacht auf Gewalteinwirkung erläutern.
| x | | |
10.5 Entwicklung und Sicherung von Qualität |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
10.5.110 Punkt 5 Punkt eins die Aufgaben der Pflegeassistenz im Rahmen der praktischen Ausbildung zur Pflegeassistenz praktisch von Instruktion und Anleitung beschreiben.
| x | x | |
die zielgerichtete Bearbeitung eines Fachartikels demonstrieren.
| x | x | |
die Instruktion basispflegerischer Maßnahmen demonstrieren.
| | x | x |
die Bedeutung qualitätssichernder Arbeit erläutern und Bereitschaft zeigen, sich verantwortungsvoll einzubringen.
| x | | |
lebenslanges berufsbegleitendes Lernen und die Fortbildungsverpflichtung als Teil verantwortungsvoller beruflicher Tätigkeit betrachten.
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| | | |
11. Kompetenzbereich: Pflege von hochbetagten Menschen |
11.1 Grundsätze der professionellen Pflege |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
11.1.111 Punkt eins Punkt eins autonomiefördernde und -hemmende Rahmenbedingungen in den Settings Hauskrankenpflege und stationäre Langzeitpflege sowie seine eigene berufliche Rolle in diesem Zusammenhang beschreiben.
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11.1.211 Punkt eins Punkt 2 beispielhaft erläutern, wie verhältnis- und verhaltensbezogene Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention in den Settings Hauskrankenpflege und stationäre Langzeitpflege ins pflegerische Handeln integriert werden können.
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11.1.311 Punkt eins Punkt 3 wiederkehrende bedeutungsvolle situative Bestandteile mit ethischer Relevanz anhand von Fallbeispielen erkennen.
| | | x |
11.1.411 Punkt eins Punkt 4 anhand von Fallbeispielen demonstrieren, wie ethische Grundsätze des ICN-Ethikkodex ins pflegerische Handeln integriert werden können.
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11.1.511 Punkt eins Punkt 5 demonstrieren, wie im Rahmen der Pflegehandlungen stärkend auf das Kohärenzgefühl und die Integrität der pflegebedürftigen Menschen eingewirkt werden kann.
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11.1.611 Punkt eins Punkt 6 bezogen auf ein Fallbeispiel, verhältnis- und verhaltensbezogene Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention in unterschiedlichen Settings entwerfen.
| | | x |
11.1.711 Punkt eins Punkt 7 sich reflexiv mit dem Einfluss eigener (Vor-)Urteile und Zuschreibungen in Bezug auf alte Menschen auseinandersetzen.
| | | x |
11.2 Pflegeprozess |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
11.2.111 Punkt 2 Punkt eins grundlegende Prinzipien und Zielsetzungen personenzentrierter Ansätze beschreiben und daraus Konsequenzen für das eigene pflegerische Handeln ableiten.
| | | x |
erklären, warum im Rahmen der Pflege hochbetagter Menschen besonderes Augenmerk auf Ressourcenorientierung gelegt werden soll.
| | | x |
auf Basis seines theoretischen Wissens Gegebenheiten, welche die Sicherheit pflegebedürftiger Menschen fördern bzw. gefährden, insbesondere Risiken freiheitsbeschränkender Maßnahmen, identifizieren.
| | | x |
zielgruppenspezifisch die Pflegeplanung in Bezug auf Pflegediagnose, Ziele und Maßnahmen interpretieren und daraus situations- und berufsspezifische Handlungsmöglichkeiten ableiten.
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den fachgerechten Einsatz von bzw. die Mitwirkung bei ausgewählten zielgruppenspezifischen Assessmentinstrumenten demonstrieren.
| | | x |
bei der kontinuierlichen Informationssammlung mitwirken und standardisierte Methoden und Instrumente fachgerecht einsetzen.
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die Ressourcen des pflegebedürftigen Menschen situationsangepasst ins pflegerische Handeln einbeziehen.
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im Rahmen ihres beruflichen Handlungsspielraums Maßnahmen setzen, die eine Alternative zu Freiheitsbeschränkungen bilden.
| | | x |
kritisch die eigene Bereitschaft, nach Alternativen zu freiheitseinschränkenden Maßnahmen zu suchen, reflektieren.
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11.2.1011 Punkt 2 Punkt 10 sich aktiv mit der Bedeutung einer personenzentrierten Haltung auseinandersetzen.
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11.3 Zielgruppen- und settingorientierte Beziehungsgestaltung und Kommunikation |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
11.3.111 Punkt 3 Punkt eins beziehungsfördernde Angebote ins pflegerische Handeln integrieren.
| | | x |
die Wirksamkeit beziehungsfördernder Maßnahmen erkennen.
| | | x |
die Anwendung einzelner Techniken aus der Validation demonstrieren.
| | | x |
die Anwendung theorie-/konzeptgeleiteter (Krisen-)Kommunikation demonstrieren.
| | | x |
Methoden/Techniken zur Überprüfung des Informationsergebnisses bei der Empfängerin / dem Empfänger demonstrieren.
| | | x |
die Bedeutung einer empathischen, wertschätzenden Kommunikation für die Wahrung der Integrität und das Würdegefühl verstehen und sich für die eigenen Probleme und Schwächen in diesem Zusammenhang sensibilisieren.
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kritisch die eigene Bereitschaft, eine personenzentrierte Haltung einzunehmen reflektieren, und diesbezüglich hinderliche und förderliche Faktoren erkennen.
| | | x |
11.4 Zielgruppen- und settingorientierte Pflege einschließlich Pflegetechnik |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
11.4.111 Punkt 4 Punkt eins Pflegeinterventionen anhand ausgewählter Pflegephänomene im Kontext von Hochaltrigkeit demonstrieren.
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Grundprinzipien der Kinästhetik ins pflegerische Handeln integrieren, die Unterstützungsleistung den Bedürfnissen des zu pflegenden Menschen anpassen und die Interaktion lernförderlich gestalten.
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standardisierte präventive Maßnahmen durchführen, deren Wirkung erkennen und beurteilen und ggf. Vorschläge für Modifikationen ins interprofessionelle Team einbringen.
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in ausgewählten Pflegesituationen einen alters- und entwicklungsgerechten sowie ressourcenfördernden Umgang mit hochbetagten und/oder an Demenz erkrankten Menschen demonstrieren.
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Symptome und Verhaltensweisen sowie körperliche, psychische oder soziale Zeichen zu pflegender Menschen, die eine unmittelbare Handlung/Maßnahme erfordern, erkennen.
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die bedarfs- und bedürfnisorientierte Instruktion eines hochbetagten Menschen oder dessen An- und Zugehöriger demonstrieren.
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versuchen, sich in das Erleben der zunehmenden Schwierigkeit zur Bewältigung von Aufgaben des alltäglichen Lebens einzufühlen.
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das eigene Erleben von Selbstständigkeit und Unabhängigkeit reflektieren und versuchen, sich in das Erleben von Frailty (Gebrechlichkeit) einzufühlen.
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11.5 Zielgruppen- und settingorientierte medizinische Diagnostik und Therapie einschließlich medizinische Pflegetechnik |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
11.5.111 Punkt 5 Punkt eins offensichtliche Anzeichen von Fehl- und Mangelernährung sowie eines Flüssigkeitsdefizits identifizieren, dies in Hinblick auf den unmittelbaren Handlungsbedarf interpretieren und sich in die Planung einbringen.
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das Erleben und die Bedeutung der medikamentösen Therapie, insbesondere in Hinblick auf die Polypharmazie, reflektieren.
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11.6 Kooperation, Koordination und Organisation |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
11.6.111 Punkt 6 Punkt eins beispielhaft demonstrieren, wie durch die Pflegeassistenz im multiprofessionellen Diskurs die Anliegen und Sichtweisen hochbetagter Menschen vertreten werden können.
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sich mit Routinen und Standards im Umgang mit physischen und psychischen Übergriffen bzw. Gewalt vertraut machen, situationsspezifisch die adäquaten Maßnahmen setzen und die vorgesetzte Stelle informieren.
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sich reflexiv mit dem Thema Gewalt in der Pflege hochbetagter Menschen in unterschiedlichen Settings auseinandersetzen und professionelle Schutzmechanismen erörtern.
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die Praxis der interdisziplinären und multiprofessionellen Zusammenarbeit in der Versorgung hochbetagter Menschen kritisch reflektieren.
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11.7 Entwicklung und Sicherung von Qualität |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
11.7.111 Punkt 7 Punkt eins anhand von Fallbeispielen die situationsspezifische Anwendung von SOP (Standard Operation Procedures) und Standards in Zusammenhang mit hochbetagten Menschen demonstrieren.
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reflexiv das eigene Wissen und Können, bezogen auf die Herausforderungen im Praxisalltag, beurteilen.
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12. Kompetenzbereich: Pflege von Menschen mit Behinderung |
12.1 Grundsätze der professionellen Pflege |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
12.1.112 Punkt eins Punkt eins den Begriff Barrierefreiheit beispielhaft an umwelt- und einstellungsbedingten Barrieren beschreiben.
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12.1.212 Punkt eins Punkt 2 ethische Aspekte sowie die Bedeutung und Besonderheit der Themen Sexualität sowie Selbst- und Fremdaggression für die Pflege von Menschen mit Behinderung exemplarisch erläutern.
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12.1.312 Punkt eins Punkt 3 Prinzipien der Gesundheitsförderung mit konzeptionellen Grundlagen der Pflege von Menschen mit Behinderung in Beziehung setzen.
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12.1.412 Punkt eins Punkt 4 im Rahmen des pflegerischen Handelns gesundheitsfördernde Maßnahmen setzen.
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12.1.512 Punkt eins Punkt 5 umweltbedingte Barrieren im Arbeitsbereich erkennen und diesbezügliche Verbesserungsvorschläge ins Team einbringen.
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12.1.612 Punkt eins Punkt 6 die eigene ethische Haltung zu Themen wie Pränataldiagnostik und Schwangerschaftsabbruch reflektieren.
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12.1.712 Punkt eins Punkt 7 das Thema Stigmatisierung und den Einfluss von Vorurteilen und Zuschreibungen auf das eigene Pflegehandeln reflektieren.
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12.1.812 Punkt eins Punkt 8 sich reflexiv mit der eigenen Einstellung zur Sexualität im Kontext von Behinderung kritisch auseinandersetzen.
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12.2 Pflegeprozess |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
12.2.112 Punkt 2 Punkt eins die Bedeutung und den Stellenwert der Biografiearbeit für die Pflege von Menschen mit Behinderung erläutern.
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theoretische und konzeptionelle Grundlagen beschreiben, die häufig in der Pflege von Menschen mit Behinderung zum Einsatz kommen.
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Methoden und Instrumente zur Sammlung sowie zur Einschätzung pflegerelevanter Informationen, die bei der Pflege von Menschen mit Behinderung häufig zum Einsatz kommen, erläutern.
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pflegerelevante Phänomene im Zusammenhang mit häufig auftretenden Behinderungen und damit einhergehende Erkrankungen beschreiben.
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beispielhaft Spannungsfelder beim Einbeziehen von Menschen mit Behinderung und deren An- und Zugehörigen in den Pflegeprozess sowie mögliche diesbezügliche Interventionen nennen.
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den berufs- und fachgerechten Einsatz von Methoden und Instrumenten zur Sammlung sowie zur Einschätzung pflegerelevanter Informationen im Kontext von Behinderung demonstrieren.
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zielgruppenspezifisch die Pflegeplanung in Bezug auf Pflegediagnose, Ziele und Maßnahmen interpretieren und daraus situations- und berufsspezifische Handlungsmöglichkeiten ableiten.
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Menschen mit Behinderung und deren An- und Zugehörige situationsgerecht in den Pflegeprozess einbeziehen.
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das Spannungsfeld von Selbstbestimmung und Fürsorge im Kontext der Pflege von Menschen mit Behinderung reflektieren.
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12.3 Zielgruppen- und settingorientierte Beziehungsgestaltung und Kommunikation |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
12.3.112 Punkt 3 Punkt eins grundlegende Formen der unterstützenden Kommunikation erläutern.
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Ursachen und Zusammenhänge in Bezug auf herausforderndes Verhalten sowie Maßnahmen, welche diesem vorbeugen, erklären.
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Grundzüge und Zielsetzungen eines Deeskalationsmanagements und mögliche Erstmaßnahmen im Zuge dessen beschreiben.
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gezielte Förderangebote für den emotionalen und kognitiven Entwicklungsprozess gemäß dem Konzept der Basalen Stimulation setzen.
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setzt unterstützende Kommunikation situationsadäquat und sicher ein.
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Deeskalationsstrategien situationsadäquat anwenden.
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auf relevante Pflegephänomene bezogene Informationsgespräche mit Menschen mit Behinderung und/oder deren An- und Zugehörigen führen.
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Methoden/Techniken zur Überprüfung des Informationsergebnisses bei der Empfängerin/beim Empfänger demonstrieren.
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sich reflexiv mit dem Anspruch auf Barrierefreiheit auseinandersetzen und dabei das eigene Kommunikationsverhalten überprüfen.
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12.3.1012 Punkt 3 Punkt 10 die Bedeutung von An- und Zugehörigen als Ressource begreifen.
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12.3.1112 Punkt 3 Punkt 11 sich reflexiv mit den Auswirkungen von Behinderung auf das gesamte Familiensystem auseinandersetzen.
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12.3.1212 Punkt 3 Punkt 12 sich reflexiv mit der eigenen Belastbarkeit im Zusammenhang mit herausfordernden Verhaltensweisen auseinandersetzen.
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12.3.1312 Punkt 3 Punkt 13 kritisch die eigene Bereitschaft reflektieren, eine personenzentrierte Haltung einzunehmen und diesbezüglich hinderliche und förderliche Faktoren erkennen.
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12.4 Zielgruppen- und settingorientierte Pflege einschließlich Pflegetechnik |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
12.4.112 Punkt 4 Punkt eins Pflegeinterventionen anhand ausgewählter Pflegephänomene im Kontext von Menschen mit Behinderungen demonstrieren.
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bei der Umsetzung präventiver Strategien und Maßnahmen im Zusammenhang mit Selbst- und Fremdschutz mitwirken.
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körperliche, psychische oder soziale Zeichen, Symptome und Verhaltensweisen von Menschen mit Behinderung, die eine unmittelbare Handlung/Maßnahme erfordern, erkennen.
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die Wirkung präventiver Strategien und Maßnahmen beurteilen und Anpassungsbedarf in diesem Bereich erkennen.
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bei der Umsetzung im Fachbereich häufig angewandter Entspannungstechniken, Aufmerksamkeitstrainings sowie des Trainings von Alltagsfertigkeiten mitwirken.
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Menschen mit Behinderung und deren An- und Zugehörige alters- und entwicklungs- sowie bedarfsgerecht in der Durchführung pflegerelevanter Tätigkeiten instruieren.
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Pflegetechniken zur Förderung von Wahrnehmung und zur Initiierung von Bewegung durchführen.
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versuchen, sich in das Erleben der Unfähigkeit zur Bewältigung von Aufgaben des alltäglichen Lebens einzufühlen.
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die Bedeutung von Bewegung und Mobilität im Leben eines Menschen mit Behinderung reflektieren.
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12.5 Zielgruppen- und settingorientierte medizinische Diagnostik und Therapie einschließlich medizinische Pflegetechnik |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
12.5.112 Punkt 5 Punkt eins therapeutische Positionierungen durchführen und deren Wirkung beobachten.
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12.6 Kooperation, Koordination und Organisation |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
12.6.112 Punkt 6 Punkt eins Wahrnehmungen, Beobachtungen und gesammelte Informationen an die richtigen Stellen in geeigneter Form weiterleiten.
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Routinen und Standards im Umgang mit physischen und psychischen Übergriffen bzw. Gewalt erläutern, situationsspezifisch die adäquaten Maßnahmen setzen und die vorgesetzte Stelle informieren.
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sich reflexiv mit dem Thema Gewalt im Kontext der Pflege von Menschen mit Behinderung auseinandersetzen, dabei wiederkehrende Muster erkennen und diesbezügliche Probleme differenziert darstellen.
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die Praxis der interdisziplinären und multiprofessionellen Zusammenarbeit in der Behindertenarbeit reflektieren.
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12.7 Entwicklung und Sicherung von Qualität |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
12.7.112 Punkt 7 Punkt eins anhand von Fallbeispielen die situationsspezifische Anwendung von SOPs (Standard Operation Procedures) und Standards im Zusammenhang mit der Pflege und Betreuung von Menschen mit Behinderungen demonstrieren.
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das eigene Wissen und Können bezogen auf die Herausforderungen im Praxisalltag reflektieren.
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13. Kompetenzbereich: Pflege von Menschen mit palliativem Betreuungsbedarf |
13.1 Grundsätze der professionellen Pflege |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
13.1.113 Punkt eins Punkt eins die Begriffe Ressourcen- und Bedürfnisorientierung im Kontext der Palliative Care erläutern und deren Bedeutung argumentieren.
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13.1.213 Punkt eins Punkt 2 mögliche Wege zu ethischen Entscheidungsfindungen in palliativen Kontexten beschreiben.
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13.1.313 Punkt eins Punkt 3 die Auswirkungen soziokultureller Einflussfaktoren auf Erleben und Bewältigung schwerer Krankheit und des Sterbens erläutern.
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13.1.413 Punkt eins Punkt 4 anhand konkreter Beispiele darstellen, wie das Gefühl der Kohärenz bei Menschen mit palliativen Versorgungsansprüchen verbessert werden kann.
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13.1.513 Punkt eins Punkt 5 unter Berücksichtigung des Alters und Entwicklungsstands der Betroffenen die Selbstbestimmung und Bedürfnisorientierung als wahrnehmungs- und handlungsleitende Prinzipien ernst nehmen.
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13.1.613 Punkt eins Punkt 6 Bemühen zeigen, fremdem und andersartigem Verhalten und ebensolchen Wertvorstellungen professionell gegenüberzutreten.
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13.1.713 Punkt eins Punkt 7 sich mit eigenen Vorstellungen und Erwartungen bezüglich eines guten Lebens und Sterbens auseinandersetzen.
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13.2 Pflegeprozess |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
13.2.113 Punkt 2 Punkt eins Vorschläge machen, wie Pflegeziele auf Bedürfnisse im Zusammenhang mit Erhaltung oder Förderung der Lebensqualität der Betroffenen/des Betroffenen ausgerichtet werden können.
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Vorschläge machen, wie Pflegemaßnahmen den Bedürfnissen der Betroffenen angepasst werden können.
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zielgruppenspezifisch die Pflegeplanung in Bezug auf Pflegediagnose, Ziele und Maßnahmen interpretieren und daraus situations- und berufsspezifische Handlungsmöglichkeiten ableiten.
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besondere Sensibilität in der Wahrnehmung von Ressourcen entwickeln.
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13.3 Zielgruppen- und settingorientierte Beziehungsgestaltung und Kommunikation |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
13.3.113 Punkt 3 Punkt eins Einflussfaktoren auf die Wahrnehmung von Bedürfnissen von Menschen mit palliativen Versorgungsansprüchen beschreiben und beispielhaft mögliche Spannungsfelder im Kontext unterschiedlicher Wertehaltungen und soziokultureller Faktoren nennen.
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mögliche Bedeutungen geäußerter Sterbewünsche erläutern und Handlungs- bzw. Verhaltensoptionen skizzieren.
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erklären, wie angemessene Kommunikationsmethoden zielgruppenadäquat und unter Berücksichtigung von Alter und Entwicklungsstand eingesetzt werden können.
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Entlastungsmöglichkeiten für An- und Zugehörige inklusive der Möglichkeit, Familienhospizkarenz in Anspruch nehmen zu können, beschreiben.
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auf geäußerte Sterbewünsche adäquat reagieren und diese im intraprofessionellen Team zur Sprache bringen.
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Informationen so aufbereiten, dass sie abhängig von der physischen oder psychischen Belastungssituation von der Empfängerin/dem Empfänger verstanden werden.
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Belastungs- und Krisensituationen, insbesondere Verlusterleben und Trauer, bei Betroffenen und An- und Zugehörigen realistisch einschätzen und gegebenenfalls Unterstützung bei fachkompetenten Personen suchen.
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zielgruppenadäquat und dem Alter und Entwicklungsstand entsprechend auf die Bedürfnisse An- und Zugehöriger im Trauerprozess reagieren.
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die Pflegebeziehung unter Berücksichtigung jener Bedürfnisse, die in den unterschiedlichen Phasen des Sterbens in den Vordergrund rücken, gestalten.
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13.3.1013 Punkt 3 Punkt 10 kritisch die eigene Bereitschaft, eine personenzentrierte Haltung einzunehmen, reflektieren und diesbezüglich hinderliche und förderliche Faktoren erkennen.
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13.3.1113 Punkt 3 Punkt 11 die Bedeutung der An- und Zugehörigen im palliativen Kontext erläutern.
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13.3.1213 Punkt 3 Punkt 12 eigene Reaktionsmuster auf geäußerte Sterbewünsche reflektieren.
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13.3.1313 Punkt 3 Punkt 13 in der Begegnung mit schwerkranken Menschen und deren An- und Zugehörigen eine wertschätzende, empathische Haltung einnehmen.
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13.3.1413 Punkt 3 Punkt 14 die Wichtigkeit von Trauerarbeit zur Integration des erlittenen Verlustes ins Leben erläutern.
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13.4 Zielgruppen- und settingorientierte Pflege einschließlich Pflegetechnik |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
13.4.113 Punkt 4 Punkt eins gegebenenfalls unter zu Hilfenahme von Assessmentinstrumenten, krankheitsspezifische Risiken und Symptome, beobachten und Veränderungen erkennen.
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angeordnete pflegerische Maßnahmen zur Linderung von Schmerzen und anderen belastenden Symptomen gemäß dem gesetzlichen Handlungsfeld umsetzen.
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pflegerische Interventionen zur Erhaltung der Lebensqualität unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und Ressourcen der Betroffenen umsetzen.
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soziale, psychologische und spirituelle Aspekte bei der Pflege von Menschen mit palliativen Versorgungsansprüchen integrieren.
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im Zusammenhang mit der Instruierung pflegebedürftiger Menschen bzw. deren An- und Zugehöriger alters- und entwicklungsgerecht sowie bedarfsorientiert die an ihn delegierten Aufgaben übernehmen.
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Bereitschaft zeigen, sich mit der Philosophie von Palliative Care reflexiv auseinander zu setzen.
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13.5 Zielgruppen- und settingorientierte Pflege einschließlich Pflegetechnik |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
13.5.113 Punkt 5 Punkt eins die Veränderung des Gesundheitszustands der/des Betroffenen und die Wirkung der therapeutischen Maßnahmen beobachten und diese Informationen gezielt weiterleiten.
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Regelwidrigkeiten bei der Verabreichung parenteraler Arzneimittel bzw. Flüssigkeiten erkennen und gegebenenfalls unmittelbar erforderliche Maßnahmen setzen.
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erklären, dass die Pflege unmittelbarer Entscheidungen und Reaktionen bedarf und unter Beweis stellen, dass er in der Lage ist, diesem Arbeitsmodus Rechnung tragen zu können.
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13.6 Kooperation, Koordination und Organisation |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
13.6.113 Punkt 6 Punkt eins Beobachtungen selektieren und diese an die zuständige Berufsgruppe weiterleiten.
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erläutern, wie wichtig es ist, mit verstorbenen Menschen achtsam und respektvoll umzugehen.
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13.7 Entwicklung und Sicherung von Qualität |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
13.7.113 Punkt 7 Punkt eins ressourcen- und bedürfnisorientiert instruieren und das Ergebnis überprüfen.
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anhand von Fallbeispielen die situationsspezifische Anwendung von SOPs (Standard Operating Procedures) und Standards im palliativen Pflegesetting demonstrieren.
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das Bewusstsein, dass palliative Settings von einer Haltung der Empathie und Achtsamkeit geprägt sein sollen, zeigen.
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