Entwurf

Art. X2
Änderung des Bundestheaterorganisationsgesetzes

Das Bundestheaterorganisationsgesetz, BGBl. I Nr. 108/1998, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 52/2009, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, In § 5 Abs. 3 wird das Wort „Handelsgesetzbuches“ durch das Wort „UGB“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 2, § 7 Abs. 2 lautet:

  1. Absatz 2Der Bund hat für die Aufwendungen, die den Bühnengesellschaften im Zusammenhang mit der Erfüllung des kulturpolitischen Auftrages und der Bundestheater-Holding GmbH im Zusammenhang mit der Wahrnehmung ihrer Aufgaben entstehen, ab dem 1. Jänner 2011 eine jährliche Basisabgeltung in der Höhe von insgesamt 144,436 Millionen Euro zu leisten.“

Novellierungsanordnung 3, In § 10 wird die Wendung „Bundesvergabegesetz 1997, BGBl. I Nr. 56“ durch die Wendung „Bundesvergabegesetz 2006, BGBl. I Nr. 17/2006“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 4, Dem § 31a wird folgender Abs. 4 angefügt:

  1. Absatz 4§ 5 Abs. 3, § 7 Abs. 2 und § 10 in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2010, BGBl. I Nr. XXX/2010, treten mit 1. Jänner 2011 in Kraft.“