Novelle der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Klimaschutz

Vorhabensart:

Verordnung

Laufendes Finanzjahr:

2021

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2022

 

Vorblatt

Problemanalyse

Seit der letzten größeren Novelle der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung – BSO, BGBl. Nr. 93 1976, zuletzt geändert mit Bundesgesetzblatt römisch zwei. Nr. 363 aus 2013,, im Jahre 2013 sind an die Internationale Schifffahrtskommission für den Bodensee verschiedene Anregungen, Wünsche und Probleme herangetragen worden; weiters wurden neue praktische Erfahrungen beim Vollzug der BSO gemacht, die Eingang in die BSO finden sollten.

Ziel(e)

Präzisierung und Aktualisierung von Vorschriften, Anpassung an die aktuellen technischen Standards

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Anpassung der Lichterführung an die Sportboot-Richtlinie, Aktualisierung der Gefahrguttransport-Vorschriften, Einführung eines Bootsausweises, Anerkennung von Unionsbefähigungszeugnissen, Aktualisierung der Abgasvorschriften, Kennzeichnungspflicht für Elektroboote

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Verbesserung der Verkehrssicherheit" der Untergliederung 41 Mobilität im Bundesvoranschlag des Jahres 2021 bei.

Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union

nicht betroffen

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens

keine

Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Artikel 35, EU-Datenschutz-Grundverordnung

Es sind keine Vorgänge der Datenverarbeitung geplant; risikobewältigende Maßnahmen sind nicht erforderlich und daher nicht geplant.

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.11 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 627415037).