Vorblatt

Ziel(e)

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

Die Erweiterung des Tätigkeitsbereichs der 5 Sammel- und Verwertungssysteme für Haushaltsverpackungen ist als wesentliche Änderung durch das BMK zu genehmigen. Diese Bescheide sind einmalig im Jahr 2021 zu erlassen.

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2021

2022

2023

2024

2025

Nettofinanzierung Bund

0

-74

0

0

0

Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Unternehmen:

Auf Grund der Berichtspflichten der EU in der Verpackungsrichtlinie und in der SUP-Richtlinie sind von den betroffenen Unternehmen zusätzliche Daten zu melden, die von die Sammel- und Verwertungssysteme aggregiert an das BMK weitergegeben werden müssen. Geschätzte Kosten von € 420.000 werden hier angesetzt.

Auswirkungen auf Unternehmen:

Um die vorgegebenen Ziele zu erreichen, ist zu erwarten, dass auf Grund der erhöhten Anforderungen betreffend die Sammlung und das Recycling von Verpackungen, insbesondere Kunststoffverpackungen, die jeweiligen Tarife erhöht werden müssen. Das Ausmaß dieser Erhöhung kann derzeit noch nicht beziffert werden.

Weiters sind ab dem Jahr 2023 auch die angemessenen Kosten der Reinigungsaktionen und der Bewusstseinsbildung der Bevölkerung für bestimmte Einwegkunststoffprodukte den jeweiligen Herstellern zu verrechnen. Derzeit werden diese Kosten im Rahmen von Studien erhoben.

Auswirkungen auf die Umwelt:

Erwartet werden Verbesserungen für die Gewässer, die sonstigen Umweltbereiche und betreffend den Ressourcenverbrauch. Auch das Aufkommen von Verpackungsabfällen sollte sich deutlich verringern.

In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß Paragraph 17, Absatz eins, BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Das Vorhaben dient der Umsetzung der Richtlinien (EU) 2018/852 zur Änderung der Verpackungsrichtlinie und der Richtlinie (EU) 2019/904 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt.

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Artikel 35, EU-Datenschutz-Grundverordnung:

Es erfolgt keine systematische und umfassende Bewertung persönlicher Aspekte natürlicher Personen, die sich auf automatisierte Verarbeitung einschließlich Profiling gründet und die ihrerseits als Grundlage für Entscheidungen dient, die Rechtswirkung gegenüber natürlichen Personen entfalten oder diese in ähnlich erheblicher Weise beeinträchtigen. Es erfolgt auch keine umfangreiche Verarbeitung besonderer Kategorien von personenbezogener Daten sowie Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten und auch keine systematische umfangreiche Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche.

Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist daher nicht erforderlich.

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

Verpackungsverordnung-Novelle 2021

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

Vorhabensart:

Verordnung

Laufendes Finanzjahr:

2021

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2021

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

Das Vorhaben trägt zur Maßnahme "Forcierung der Abfallvermeidung" für das Wirkungsziel "Nachhaltige Nutzung von Ressourcen, primären mineralischen Rohstoffen und Sekundärrohstoffen, Stärkung der Versorgungssicherheit, Entkoppelung des Anteils an zu beseitigenden Abfällen vom Wirtschaftswachstum" der Untergliederung 43 Umwelt, Energie und Klima im Bundesvoranschlag des Jahres 2021 bei.

Problemanalyse

Problemdefinition

Umsetzung der im Kreislaufwirtschaftspaket der EU, und insbesondere der Änderung der Verpackungsrichtlinie (EU) 2018/852 festgelegten Vorgaben.

Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/904 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt.

Österreich hat die Ziele dieser beiden Richtlinien unterstützt. Auf Grund der inhaltlichen Determinierung besteht wenig Spielraum bei der Umsetzung.

Nullszenario und allfällige Alternativen

Keine.

Vorhandene Studien/Folgenabschätzungen

Impact Assessment zum Kreislaufwirtschaftspaket: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:52014SC0207

Impact Assessment zur SUP-Richtlinie: SWD (2018) 254 final

Interne Evaluierung

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2026

Evaluierungsunterlagen und -methode: Laufende Erhebung der jährlichen Daten betreffend die Verpackungssammlung und des Recyclings von Verpackungen sowie der betroffenen Einwegkunststoffprodukte. Die Datenerhebung erfolgt hauptsächlich über die Sammel- und Verwertungssysteme, zu einem geringen Teil auch über die Primärverpflichtete direkt. Weiters erfolgen in mehrjährigen Abständen Müllanalysen durch die öffentliche Hand (Länder, Bund und Gemeinden), wobei auch diese Daten für den Verpackungsbereich herangezogen werden können. Die Zusammenfassung der Daten erfolgt im EDM-System des BMK.

Ziele

Ziel 1: Ressourcenschonung durch Abfallvermeidung und Recycling

Beschreibung des Ziels:

Durch Abfallvermeidung und Recycling von Verpackungen und bestimmten Einwegkunststoffprodukten wird der Ressourcenverbrauch verringert.

Wie sieht Erfolg aus:

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Derzeit bestehen EU- Recyclingquoten für Verpackungen im Ausmaß von gesamt zumindest 55%, für Kunststoff (22,5%), Holz (15%), Metalle (50%), Glas (60%) und Papier und Pappe (60%).

Erreichung der EU- Recyclingquoten für Verpackungen Bis 2025 müssen folgende Recyclingquoten für Verpackungen erreicht werden: Gesamt (65%), Plastik (50%), Holz (25%), Eisenmetalle (70%), Aluminium (50%), Glas (70%) und Papier und Pappe (75%).

Für PET-Getränkeflaschen gibt es keine eigene Sammelquote.

Weiters sind Sammelquoten der getrennten Sammlung bestimmter Verpackungen (PET-Getränkeflaschen im Ausmaß von 77% bis 2025) zu erreichen.

Derzeit werden 300000 t Einwegkunststoffverpackungen im Jahr in Verkehr gesetzt.

Reduktion von Einwegkunststoffverpackungen um 20%.

Ziel 2: Schutz insbesondere der aquatischen Umwelt und der Gesundheit

Beschreibung des Ziels:

Die aquatische Umwelt und die Gesundheit sollen vor negativen Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte, die achtlos in der Umwelt weggeworfen werden, geschützt werden.

Wie sieht Erfolg aus:

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Die Menge an Kunststoffabfällen in den Ozeanen und Meeren steigt stetig an. Diese Verschmutzung der Ozeane und Meere hat negative Folgen für die Ökosysteme, die biologische Vielfalt und möglicherweise auch für die menschliche Gesundheit und auch für Wirtschaftstätigkeiten wie Tourismus, Fischerei oder Schifffahrt. Gleichzeitig gehen wertvolle Materialien verloren. Durch den Eintrag von Kunststoffabfällen über Flüsse tragen auch Binnenländer wie Österreich zur Meeresverschmutzung bei. Auch in Österreich ist Littering ein Problem.

Reduktion der achtlos weggeworfenen Einwegkunststoffprodukte.

Gemeinden und Gemeindeverbände müssen die Kosten der Reinigungsaktionen der Umwelt tragen.

Die angemessenen Kosten der für Reinigungsaktionen für bestimmte Einwegkunststoffprodukte werden entsprechend der Herstellerverantwortung durch die Sammel- und Verwertungssysteme getragen.

Maßnahmen

Maßnahme 1: Erhöhung der Sammel- und Recyclingmasse von Kunststoffverpackungen

Beschreibung der Maßnahme:

Sammel- und Verwertungssysteme für Verpackungen müssen künftig erhöhte Quoten an getrennt gesammelten Verpackungen und deren Recycling erreichen.

Umsetzung von Ziel 1

Wie sieht Erfolg aus:

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Derzeit bestehen folgende Sammelquoten für Haushaltsverpackungen: Papier 80%, Glas 80% Metalle 50% Kunststoffe 60% Getränkeverbundkarton 50% sonstige Verbunde 40%

Für gewerbliche Verpackungen sind folgende Sammelquoten festgelegt: Papier 90%, Glas 90% Metalle 60% Kunststoffe 85% Holz 25% sonstige Verbunde 40%.

Zu erreichen bis 2025 sind folgende Sammelquoten für Haushaltsverpackungen: Papier 80%, Glas 80%, Eisenmetalle 80%, Aluminium 80%, Kunststoffe 80%, Getränkeverbundkartons 80%

Für gewerbliche Verpackungen sind bis 2025 folgende Sammelquoten festgelegt: Papier 90%, Eisenmetalle 70%, Aluminium 60%, Kunststoffe 85%, Holz 35%

Derzeit bestehen folgende Recyclingquoten für Haushaltsverpackungen: Papier 95%, Glas 100% Metalle 100% Kunststoffe 50% Getränkeverbundkarton 60% sonstige Verbunde 40%

Für gewerbliche Verpackungen sind folgende Recyclingquoten festgelegt: Papier 95%, Glas 100% Metalle 100% Kunststoffe 75% Holz 60% sonstige Verbunde 40%.

Zu erreichen bis 2025 sind die in der Verpackungsrichtlinie festgelegten Recyclingquoten: Papier 75%, Glas 70%, Eisenmetalle 70%, Aluminium 50%, Kunststoffe 50%, Holz 25%.

Maßnahme 2: Sammelquote PET-Getränkeflaschen

Beschreibung der Maßnahme:

Abfüller müssen bis 2025 sicherstellen, dass zumindest 77% der PET Getränkeflaschen getrennt gesammelt werden.

Umsetzung von Ziel 1, 2

Wie sieht Erfolg aus:

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Derzeit werden ca. 70% der PET-Getränkeflaschen getrennt gesammelt.

Bis 2025 sollen zumindest 77% der PET-Getränkeflaschen getrennt gesammelt werden.

Maßnahme 3: Herstellerverantwortung für Reinigungskosten

Beschreibung der Maßnahme:

Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten müssen einen angemessenen Kostenbeitrag für Reinigungsaktionen der Gemeinden und Gemeindeverbänden leisten.

Umsetzung von Ziel 2

Wie sieht Erfolg aus:

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Gemeinden und Gemeindeverbände müssen die Kosten der Reinigungsaktionen der Umwelt tragen. Das Ausmaß der Kosten der Reinigungsaktionen für bestimmte Einwegkunststoffprodukte ist nicht bekannt.

Das Ausmaß der Kosten der Reinigungsaktionen für bestimmte Einwegkunststoffprodukte ist erhoben. Es besteht eine Teilnahmepflicht an einem Sammel- und Verwertungssystem für bestimmte Einwegkunststoffprodukte. Die Sammel- und Verwertungssysteme haben zu den Tarifen einen Zuschlag für die Kosten der Reinigungsaktionen der Umwelt einzuheben und den Gemeinden und Gemeindeverbänden die anteiligen Kosten zu ersetzen.

Abschätzung der Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

– Ergebnishaushalt

in Tsd. €

2021

2022

2023

2024

2025

Personalaufwand

0

55

0

0

0

Betrieblicher Sachaufwand

0

19

0

0

0

Aufwendungen gesamt

0

74

0

0

0

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.

Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürger/innen und für Unternehmen

Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Unternehmen

Durch die Verpflichtung der Unternehmen zusätzliche Daten betreffend Verpackungen und bestimmte Einwegkunststoffprodukte einmal jährlich den Sammel- und Verwertungssystemen zu melden und in der Folge die aggregierte Meldung der Sammel- und Verwertungssysteme an das BMK, entstehen Zusatzkosten im geschätzten Ausmaß von jährlich €420.000.

Unternehmen

Auswirkungen auf die Kosten- und Erlösstruktur

Zu erwarten ist, dass auf Grund der erhöhten Anforderungen betreffend die Sammlung und das Recycling von Verpackungen, insbesondere Kunststoffverpackungen, die jeweiligen Tarife erhöht werden müssen. Das Ausmaß dieser Erhöhung kann derzeit noch nicht beziffert werden.

Weiters sind ab dem Jahr 2023 auch die angemessenen Kosten der Reinigungsaktionen und der Bewusstseinsbildung der Bevölkerung für bestimmte Einwegkunststoffprodukte den jeweiligen Herstellern zu verrechnen. Derzeit werden diese Kosten im Rahmen von Studien erhoben.

Auswirkungen auf die Umwelt

Auswirkungen auf Wasser

Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf Seen, Fließgewässer oder das Grundwasser.

Erläuterung

Durch die Maßnahmen gegen das achtlose Wegwerfen von Einwegkunststoffprodukten ist mit einer Verbesserung des ökologischen Zustands der Umwelt und insbesondere der Gewässer zu rechnen.

Auswirkungen auf Ökosysteme, Tiere, Pflanzen oder Boden

Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf Ökosysteme, Tiere, Pflanzen oder Boden.

Erläuterung

Durch die Maßnahmen gegen das achtlose Wegwerfen von Einwegkunststoffprodukten ist mit einer Verbesserung des ökologischen Zustands der Umwelt und insbesondere der Gewässer zu rechnen, wodurch auch die betroffenen Tiere geschützt werden.

Auswirkungen auf Energie oder Abfall

Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf Energie oder Abfall.

Erläuterung

Es ist zu erwarten, dass die Maßnahmen zur Vermeidung insbesondere von Einwegkunststoffverpackungen sowie die zu erwartenden höheren Tarife auf Verpackungen zu einer Reduktion des Verpackungsaufkommens führt.

Sonstige wesentliche Umweltauswirkungen

Durch die Maßnahmen zur Vermeidung und durch die erhöhten Recyclingquoten wird der Verbrauch an Primärrohstoffen und Energie reduziert (Ressourcenschonung).

Anhang

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

Bedeckung

in Tsd. €

2021

2022

2023

2024

2025

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

 

74

     

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2021

2022

2023

2024

2025

Durch Umschichtung

     

74

     

Erläuterung der Bedeckung

Die Genehmigungsverfahren werden durch das bestehende Personal des BMK vorgenommen.

Projekt – Personalaufwand

 

2021

2022

2023

2024

2025

Körperschaft

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Bund

   

54,72

0,48

           

Es wird darauf hingewiesen, dass der Personalaufwand gem. der WFA-Finanziellen Auswirkungen-VO valorisiert wird.

     

2021

2022

2023

2024

2025

Maßnahme / Leistung

Körper-schaft

Verwgr.

Fallzahl

Zeit (h)

Fallzahl

Zeit (h)

Fallzahl

Zeit (h)

Fallzahl

Zeit (h)

Fallzahl

Zeit (h)

Erweiterungsbescheide

Bund

VD-Höherer Dienst 3 A1/GL-A1/4; A: DK III-V; PF 1

   

5

160,0

           

5 Bescheide von Sammel- und Verwertungssysteme müssen erweitert werden. Dazu werden je 5 Personaltage für 2 Sachverständige (je für finanzielle und technische Gutachten) und 10 Personaltage für die behördliche Tätigkeit veranschlagt. In diesem Bereich sind Beamte A1/4 tätig.

Projekt – Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand

Körperschaft (Angaben in €)

2021

2022

2023

2024

2025

Bund

 

19.151,83

     

Angaben zur Wesentlichkeit

Nach Einschätzung der einbringenden Stelle sind folgende Wirkungsdimensionen vom gegenständlichen Vorhaben nicht wesentlich betroffen im Sinne der Anlage 1 der WFA-Grundsatzverordnung.

Wirkungsdimension

Subdimension der Wirkungsdimension

Wesentlichkeitskriterium

Umwelt

Wasser

  • Strichaufzählung
    Auswirkungen auf den ökologischen oder chemischen Zustand von Seen und Fließgewässern oder
  • Strichaufzählung
    Auswirkungen auf Menge und Qualität des Grundwassers

Umwelt

Ökosysteme, Tiere, Pflanzen oder Boden

  • Strichaufzählung
    Eingriffe in den Lebensraum im Hinblick auf die Verringerung des Hochwasserschutzes oder des Schutzes vor Muren und Lawinen, Veränderungen hinsichtlich der Produktion von schadstofffreien Lebensmitteln oder Eingriffe in Naturschutzgebiete oder
  • Strichaufzählung
    Zerschneidung eines großflächig zusammenhängenden Waldgebietes oder einer regionstypischen Landschaft oder
  • Strichaufzählung
    Zunahme der versiegelten Flächen um 25 ha pro Jahr

Umwelt

Energie oder Abfall

  • Strichaufzählung
    Änderung des Energieverbrauchs um mehr als 100 TJ pro Jahr oder
  • Strichaufzählung
    Änderung des Ausmaßes an gefährlichen Abfällen von mehr als 1 000 Tonnen pro Jahr oder des Ausmaßes an nicht gefährlichen Abfällen, die einer Beseitigung (Deponierung) zuzuführen sind, von mehr als 10 000 Tonnen pro Jahr.

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.6 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 1152893239).