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Einbringende Stelle: |
BMK |
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Vorhabensart: |
Verordnung |
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Laufendes Finanzjahr: |
2021 |
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Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2021 |
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Die Anhänge I-IV der Verordnung (EG) Nr. 1221 aus 2009, (im Folgenden: EMAS-Verordnung) wurden geändert. Dadurch kam es auch zu Änderungen von jenen EMAS Elementen (Legal Compliance, Umweltberichterstattung), die 2012 in die Stammfassung der UMG-Register-Verordnung eingeflossen waren.
Der Kriterienkatalog, den UMG Register Betriebe erfüllen müssen, entspricht daher derzeit nicht den Anforderungen, die EMAS Organisationen erfüllen müssen. Da Betriebe, die in das UMG-Register eingetragen sind, jedoch im Wesentlichen die gleichen Verwaltungserleichterungen in Anspruch nehmen können wie Organisationen, die im EMAS-Register registriert sind, liegt somit eine Ungleichbehandlung vor.
Mit der vorliegenden Verordnungsnovelle soll der für die UMG Register Betriebe geltende Kriterienkatalog an den für EMAS Organisationen geltenden Kriterienkatalog angepasst werden, um so eine Gleichbehandlung unabhängig vom jeweils angewandten Umweltmanagementsystem sicherzustellen.
Verschärfung der Überprüfung der Rechtskonformität (Legal Compliance),
Änderungen betreffend die Kommunikation der Umweltleistung des Betriebes nach außen (Umweltberichterstattung),
inhaltliche Bereinigung aufgrund von Erfahrungen in der Praxis seit Inkrafttreten der Stammfassung 2012 und
sprachliche Anpassungen.
Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel „Nachhaltige Nutzung von Ressourcen, Forcierung der Kreislaufwirtschaft, Entkoppelung des Anteils an zu beseitigenden Abfällen vom Wirtschaftswachstum“ der Untergliederung 43 Klima, Umwelt und Energie im Bundesvoranschlag des Jahres 2021 bei.
Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger.
Die Änderung der UMG-Register-Verordnung ist keine Umsetzung von Unionsrecht, lehnt sich jedoch an Vorgaben der EMAS-Verordnung an.
Aufgrund des Verordnungscharakters keine Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens.
Es werden keine personenbezogenen Daten mit einem erhöhten Risiko verarbeitet.
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