Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die Wahltage der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2021 und Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung 2014 – HSWO 2014 geändert wird

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

Vorhabensart:

Verordnung

Laufendes Finanzjahr:

2020

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2021

 

Vorblatt

Problemanalyse

Gemäß Paragraph 43, Absatz eins, des Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetzes 2014 – HSG 2014, sind die Wahlen in sämtliche Organe der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft, der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften und in die Hochschulvertretungen und Studienvertretungen an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingerichtet ist, mit Ausnahme der Wahlkommissionen und der Organe gemäß Paragraph 15, Absatz 2,, alle zwei Jahre gleichzeitig, auf Grund des allgemeinen, gleichen und geheimen Verhältniswahlrechtes, gesondert für jedes dieser Organe durchzuführen.

Gemäß Paragraph 43, Absatz 2, HSG 2014 sind die Wahlen von Dienstag bis Donnerstag einer Woche in der Zeit von Mitte April bis Mitte Juni durchzuführen. Die Wahlkommissionen oder Unterwahlkommissionen an Bildungseinrichtungen gemäß Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer 2 bis 5, an denen berufsbegleitende Studien oder duale Studiengänge eingerichtet sind, sind davon abweichend berechtigt, den ersten und/oder den zweiten Wahltag auf Freitag bzw. Samstag der der Wahl vorangehenden Woche vorzuziehen.

Die Bundesministerin oder der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat nach Anhörung der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft, der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften und der Hochschulvertretungen an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingerichtet ist, die Wahltage und die sich daraus ergebenden Fristen durch Verordnung festzulegen.

Als Wahltermin wird Dienstag, 18. Mai 2021, Mittwoch, 19. Mai 2021 und Donnerstag, 20. Mai 2021 vorgeschlagen. Dies ist der Wunschtermin der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft.

Für die Durchführung der ÖH-Wahlen 2021, sollen, aufgrund der aktuellen COVID-19 Situation einige Vereinfachungen bei der Organisation und Durchführung der ÖH-Wahlen eingeführt werden. Diese sollen nicht nur die Organisation und Durchführung der ÖH-Wahlen 2021 erleichtern, sondern dauerhaft bestehen bleiben.

Ziel(e)

- Festlegung der Wahltage für die ÖH-Wahlen 2021

- Einführung von Vereinfachungen bei der Organisation und Durchführung der ÖH-Wahlen

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

- Die ÖH-Wahlen 2021 finden von 18. bis 20. Mai 2021 statt

- Reduzierung der Verlautbarungsbestimmungen

- Digitalisierung des Wahlprozesses

- Schaffung einer Alternative für das Sammeln von Unterstützungserklärungen eines Wahlvorschlages

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

Das Vorhaben hat keinen direkten Beitrag zu einem Wirkungsziel.

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

Da es sich bei den ÖH-Wahlen 2021 um die Wahlen der Selbstverwaltungskörperschaften Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft und der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften handelt, wird der Großteil der dafür anfallenden Kosten von den Selbstverwaltungskörperschaften selbst getragen.

Vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung werden lediglich folgende Kosten getragen:

- Aufwandsentschädigungen für die Vorsitzenden der Wahlkommissionen bzw. der Unterwahlkommissionen und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter, welche gemäß Paragraph 51, Absatz 6, HSG 2014 von der Bundesministerin oder dem Bundesminister festzusetzen sind.

- Kosten für die Briefwahl.

Bei den angeführten finanziellen Auswirkungen pro Maßnahme handelt es sich um eine Schätzung anhand der geleisteten Zahlungen für die ÖH-Wahlen 2019.

Finanzielle Auswirkungen pro Maßnahme

Maßnahme (in Tsd. €)

2020

2021

2022

2023

2024

Aufwandsentschädigungen für die Vorsitzenden der Wahlkommissionen bzw. der Unterwahlkommissionen und ihren Stellvertreterinnen und Stellvertretern (Einmalzahlung für eine Periode von zwei Jahren)

0

200

0

0

0

Kosten für die Briefwahl (bei der Annahme der Verdoppelung der beantragten Wahlkarten)

0

400

0

0

0

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.8 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 429278412).