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Einbringende Stelle: |
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie |
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Vorhabensart: |
Verordnung |
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Laufendes Finanzjahr: |
2020 |
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Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2021 |
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Die (bereits positiv evaluierte) VerpackungsabgrenzungsV, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 10 aus 2015, läuft mit 31.12.2020 aus und soll, weil sie sich gut bewährt hat, um weitere fünf Jahre verlängert werden.
Weitergeltung der bestehenden Verpackungsabgrenzungsverordnung über den 31.12.2020 hinaus.
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
Verlängerung des Geltungsbereichs um 5 Jahre bis zum 31.12.2025.
Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Nachhaltige Nutzung von Ressourcen, primären mineralischen Rohstoffen und Sekundärrohstoffen, Stärkung der Versorgungssicherheit, Entkoppelung des Anteils an zu beseitigenden Abfällen vom Wirtschaftswachstum" der Untergliederung 43 Umwelt, Energie und Klima im Bundesvoranschlag des Jahres 2020 bei.
Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger.
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.6 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 846122866).