Verordnung, mit der die VerpackungsabgrenzungsV geändert wird

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

Vorhabensart:

Verordnung

Laufendes Finanzjahr:

2020

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2021

 

Vorblatt

Problemanalyse

Die (bereits positiv evaluierte) VerpackungsabgrenzungsV, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 10 aus 2015, läuft mit 31.12.2020 aus und soll, weil sie sich gut bewährt hat, um weitere fünf Jahre verlängert werden.

Ziel(e)

Weitergeltung der bestehenden Verpackungsabgrenzungsverordnung über den 31.12.2020 hinaus.

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Verlängerung des Geltungsbereichs um 5 Jahre bis zum 31.12.2025.

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Nachhaltige Nutzung von Ressourcen, primären mineralischen Rohstoffen und Sekundärrohstoffen, Stärkung der Versorgungssicherheit, Entkoppelung des Anteils an zu beseitigenden Abfällen vom Wirtschaftswachstum" der Untergliederung 43 Umwelt, Energie und Klima im Bundesvoranschlag des Jahres 2020 bei.

Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger.

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.6 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 846122866).