Vorblatt

Ziel(e)

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

In den neuen Lehrberufen werden zusätzliche Lehrlinge erwartet, wodurch ein Lehrpersonalaufwand für deren Beschulung in der Berufsschule entsteht. Da die Anzahl der Lehrlinge insgesamt aber konstant bleiben wird, wird der Lehrpersonalaufwand für die Berufsschule insgesamt ebenfalls konstant bleiben.

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2020

2021

2022

2023

2024

Nettofinanzierung Bund

-269

-567

-902

-938

-956

Nettofinanzierung Länder

-269

-566

-901

-937

-957

Nettofinanzierung Gesamt

-538

-1 133

-1 803

-1 875

-1 913

Auswirkungen auf Kinder und Jugend:

Die verfassungsgesetzliche Zielvorgabe des Artikel 14, Absatz 5 a, B-VG wurde bei der Erstellung der vorliegenden Berufsschullehrpläne berücksichtigt. Dies kommt unter anderem durch die explizite Verankerung der Förderung personaler und sozialer Kompetenzen sowie die Aktualisierung der Unterrichtsprinzipien in den Lehrplänen zum Ausdruck. Darüber hinaus unterstützt der Unterricht entsprechend dem Leistungsniveau der Schüler/innen die individuelle Förderung der Berufsschüler/innen (auch im Sinne der Begabtenförderung). Insgesamt wird durch die gesetzten Maßnahmen ein wesentlicher Beitrag zur bestmöglichen geistigen, seelischen und körperlichen Entwicklung der Berufsschüler/innen geleistet.

In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß Paragraph 17, Absatz eins, BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Artikel 35, EU-Datenschutz-Grundverordnung:

Keine

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

Verordnung über die Lehrpläne für Berufsschulen

Einbringende Stelle:

BMBWF

Vorhabensart:

Verordnung

Laufendes Finanzjahr:

2020

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2020

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Erhöhung des Leistungs- und Bildungsniveaus der Schülerinnen und Schüler und von Zielgruppen in der Erwachsenenbildung" der Untergliederung 30 Bildung im Bundesvoranschlag des Jahres 2020 bei.

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Gleichstellungsziel

Verbesserung der Bedarfsorientierung sowie der Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit im Bildungswesen" der Untergliederung 30 Bildung im Bundesvoranschlag des Jahres 2020 bei.

Problemanalyse

Problemdefinition

Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) hat mit dem Lehrberufspaket 2 aus 2019, zahlreiche Lehrberufe neu eingeführt bzw. bestehende Ausbildungsordnungen novelliert. Die neuen bzw. geänderten Ausbildungsordnungen wurden durch das BMDW am 4. Juli 2019 kundgemacht und mit 1. August 2019 bzw. 1. Jänner 2020 in Kraft gesetzt.

Da für das SJ 2019/20 mit berufsschulpflichtigen Lehrlinge, die gem. den neuen bzw. geänderten Ausbildungsordnungen ausgebildet werden, zu rechnen war und aufgrund des durch das BMDW festgesetzten Zeitplans keine Lehrplanverordnung bis zum Schulbeginn 2019/20 möglich gewesen wäre, war es erforderlich Übergangslehrpläne gem. Paragraph 6, Absatz eins a, Schulorganisationsgesetz zu führen, um der Aufgabe der Berufsschule gem. Paragraph 46, Schulorganisationsgesetz (fachlich einschlägiger Unterricht, Förderung und Ergänzung der betrieblichen oder berufspraktischen Ausbildung) sowie den Anforderungen des Paragraph 22, Absatz eins, Schulpflichtgesetzes (Berufsschulpflicht ist durch eine dem Lehrberuf entsprechende Berufsschule zu erfüllen) nachkommen zu können.

Diese Übergangslehrpläne sollen nunmehr in das Regelschulwesen übergeführt werden. Laut Schätzungen des BMDW sollen in den neugeschaffenen bzw. geänderten Lehrberufen mittelfristig rd. 5.000 Lehrlinge ausgebildet werden. Darüber hinaus soll auch der Schulversuchslehrplan für den Lehrberuf Forsttechnik, der im Schuljahr 2016 (noch vor Schaffung der Möglichkeit von Übergangslehrplänen) erlassen wurde, in das Regelwesen übernommen werden. In diesem Lehrberuf wurden zum Stichtag 31.12.2018 15 Lehrlinge (davon 1 Lehrling weiblich) ausgebildet.

Darüber hinaus tritt mit 1. September 2020 auch eine geänderte Form des leistungsdifferenzierten Unterrichts in Kraft (gesetzliche Verankerung durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 101 aus 2018,): Anstelle einer Differenzierung in Leistungsgruppen soll ab dem SJ 2020/21 im betriebswirtschaftlichen und fachtheoretischen Unterricht an Berufsschulen eine Differenzierung nach Leistungsniveau erfolgen vergleiche Paragraph 46, Absatz 2, SchOG). Um dieser Gesetzesänderung Rechnung zu tragen, ist eine Adaptierung der Verordnung über die Lehrpläne für Berufsschulen, in der derzeit an mehreren Stellen ein Verweis auf die Führung von Leistungsgruppen vorkommt, erforderlich. Von dieser Änderung sind alle Berufsschülerinnen und -schüler betroffen. Im Schuljahr 2018/19 waren dies 115.308 Personen (davon 37.891 weiblich).

Des Weiteren kam es seit Kundmachung der Verordnung über die Lehrpläne für Berufsschulen im Jahr 2016 zu diversen Änderungen im Bereich der Unterrichtsprinzipien. Neben inhaltlichen Anpassungen und Aktualisierungen bestehender Grundsatzerlässe zu Unterrichtsprinzipien wurde unter anderem durch RS 9 aus 2018, und RS 21 aus 2018, das Unterrichtsprinzip "Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern" aus dem Jahr 1995 aufgehoben und durch das Unterrichtsprinzip "Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung" ersetzt. Somit ist der Abschnitt betr. Unterrichtsprinzipien in den einzelnen Berufsschulrahmenlehrplänen mittlerweile nicht mehr aktuell und verweist teilweise auf aufgehobene Grundsatzerlässe. Aus diesem Grund soll der Abschnitt betr. Unterrichtsprinzipien in allen Lehrplananlagen aktualisiert werden. Auch von dieser Änderung sind alle Berufsschülerinnen und -schüler betroffen.

Darüber hinaus besteht im Bereich des betriebswirtschaftlichen Unterrichts der Lehrpläne für einige kaufmännische Lehrberufe Adaptierungsbedarf: Aufgrund der zunehmenden Bedeutung von E-Commerce wurde dieses Thema in Lehrpläne für kaufmännische Lehrberufe, die ab dem Jahr 2017 kundgemacht wurden (zB Einzelhandel), im Pflichtgegenstand Angewandte Wirtschaftslehre explizit verankert.

Da das Thema E-Commerce für immer mehr Berufe im kaufmännischen Bereich an Bedeutung gewinnt, soll dieses Thema auch in die Lehrpläne weiterer kaufmännischer Lehrberufe, in denen der Begriff E-Commerce bisher nicht explizit vorkommt, aufgenommen werden. Von dieser Änderung betroffen sind die Lehrpläne für die Lehrberufe Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel, Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Pressegroßhandel, Buch- und Medienwirtschaft – Verlag, Drogist/Drogistin, EDV-Kaufmann/-frau, Foto- und Multimediakaufmann/-frau, Medizinproduktekaufmann/-frau, Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz sowie Waffen- und Munitionshändler/in. In den betroffenen Lehrberufen wurden im Schuljahr 2018/19 2.238 Berufsschüler/innen (davon 1.962 weiblich) beschult.

Nullszenario und allfällige Alternativen

Es ist nicht möglich keine korrespondierenden Berufsschullehrpläne zu neuen Ausbildungsordnungen zu erlassen, da in diesem Fall kein fachlich einschlägiger Berufsschulunterricht für Lehrlinge in diesen Lehrberufen angeboten werden könnte, was unter anderem dem Paragraph 22, Absatz eins, Schulpflichtgesetz (in Verbindung mit Paragraph 21, Schulpflichtgesetz; Erfüllung und Dauer der Berufsschulpflicht) widersprechen würde.

Darüber hinaus ist es auch nicht möglich Lehrpläne unbegrenzt als Übergangslehrpläne bzw. Schulversuche zu führen, dies würde den Bestimmungen des Paragraph 6, Absatz eins a, Schulorganisationsgesetz bzw. Paragraph 7, Schulorganisationsgesetz widersprechen.

Ebenso wenig ist es möglich die mit Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 101 aus 2018, bereits gesetzlich verankerte Änderung im Bereich des leistungsdifferenzierten Unterrichts nicht in der Lehrplanverordnung nachzuvollziehen, da ansonsten Widersprüche entstehen würden bzw. Verweise ins Leere führen würden. Gleiches gilt für die Aktualisierung des Abschnitts betreffend Unterrichtsprinzipien in den einzelnen Berufsschulrahmenlehrplänen.

Interne Evaluierung

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2024

Evaluierungsunterlagen und -methode: Die interne Evaluierung soll im Jahr 2024 durchgeführt werden. Aufgrund des aufsteigenden Inkrafttretens der Lehrplanverordnung, werden die novellierten bzw. neu erlassenen Lehrpläne zu diesem Zeitpunkt erstmals in allen Schulstufen umgesetzt, weshalb zu diesem Zeitpunkt erste valide Ergebnisse zum Erfolg des Vorhabens zu erwarten sind. Die interne Evaluierung findet im Rahmen der QulaitätsInitiative Berufsbildung (QIBB) bzw. im Rahmen des derzeit noch in Entwicklung befindlichen neuen Qualitätsmanagementsystems statt, das Sammeln von erforderlichen Daten und Informationen erfolgt über den Einsatz von Systemfeedback-Instrumenten zu den festgelegten Bundesqualitäts- und -evaluationsschwerpunkten sowie durch Beobachtung der Lehrlingszahlen und Erfolgsquoten in den betroffenen Lehrberufen. Es sind keine organisatorischen Maßnahmen außerhalb der regulären Qualitätsarbeit an Berufsschulen erforderlich.

Ziele

Ziel 1: Gewährleistung einer zeitgemäßen, den wirtschaftlichen Erfordernissen und branchenspezifischen Entwicklungen entsprechenden berufsschulischen Ausbildung.

Beschreibung des Ziels:

Die Rahmenlehrpläne für Berufsschulen berücksichtigen Modernisierungsprozesse der Wirtschaft und des Arbeitsmarkts und tragen zur Steigerung der Ausbildungsqualität bei, wodurch die Beschäftigungschancen künftiger Fachkräfte steigen. Durch die verbesserten Chancen am Arbeitsmarkt werden die betroffenen Lehrberufe attraktiver.

Durch die Adaptierung bzw. Erlassung von korrespondierenden Berufsschulrahmenlehrplänen zu geänderten bzw. neu erlassenen Ausbildungsordnungen wird eine optimale Abstimmung zwischen schulischer und betrieblicher Ausbildung gewährleistet.

Darüber hinaus stehen die Rahmenlehrpläne für Berufsschulen im Einklang mit aktuellen Entwicklungen und Erkenntnissen im Bildungsbereich.

Wie sieht Erfolg aus:

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Berufsschüler/innen im Schuljahr 2018/19: 115.308

Berufsschüler/innen im Schuljahr 2023/24: mehr als 115.308

Maßnahmen

Maßnahme 1: Flächendeckendes Inkrafttreten der neuen Rahmenlehrpläne

Beschreibung der Maßnahme:

Die Rahmenlehrpläne für den berufsschulischen Unterricht in den vom Vorhaben betroffenen Lehrberufen wurden von Arbeitsgruppen bestehend aus Expert/innen des Berufsschulbereichs sowie Vertreter/innen der Sozialpartner lernergebnis- und kompetenzorientiert gefasst und an aktuelle technologische und wirtschaftliche Anforderungen an Absolvent/innen einer Dualen Ausbildung angepasst.

Umsetzung von Ziel 1

Wie sieht Erfolg aus:

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Übergangslehrpläne für die Lehrberufe Backtechnologie, Bauwerksabdichtungstechnik, Betonbau, Betonbauspezialist/in, Fahrradmechatronik, Hochbau, Hochbauspezialist/in, Maurer/in Mechatronik, Nah- und Distributionslogistik, Sportgerätefachkraft, Tiefbau sowie Tiefbauspezialist/in (GZ: BMBWF-15.590/0003-I/10/2019)

Lehrpläne für die Lehrberufe Backtechnologie, Bauwerksabdichtungstechnik, Betonbau, Betonbauspezialist/in, Fahrradmechatronik, Hochbau, Hochbauspezialist/in, Maurer/in Mechatronik, Nah- und Distributionslogistik, Sportgerätefachkraft, Tiefbau sowie Tiefbauspezialist/in sind Bestandteil der Verordnung über die Lehrpläne für Berufsschulen (Lehrplan 2016) (Stammfassung: Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 211 aus 2016,)

Schulversuchslehrplan für den Lehrberuf Forsttechnik (GZ: BMB-17.021/0004-II/1/2016)

Lehrplan für den Lehrberuf Forsttechnik ist Bestandteil der Verordnung über die Lehrpläne für Berufsschulen (Lehrplan 2016) (Stammfassung: Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 211 aus 2016,)

Maßnahme 2: Anpassung der Berufsschulrahmenlehrpläne an rechtliche Änderungen

Beschreibung der Maßnahme:

In den Rahmenlehrplänen für Berufsschulen werden die Bestimmungen betreffend leistungsdifferenziertem Unterricht an die mit Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 101 aus 2018, gesetzlich verankerte Änderung in diesem Bereich angepasst, wodurch aktuelle Entwicklungen im österreichischen Bildungssystem berücksichtigt werden.

Darüber hinaus wird der Abschnitt betreffend Unterrichtsprinzipien in den Berufsschulrahmenlehrplänen an Neuerungen angepasst.

Umsetzung von Ziel 1

Wie sieht Erfolg aus:

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Der leistungsdifferenzierte Unterricht an Berufsschulen erfolgt in Leistungsgruppen.

Der leistungsdifferenzierte Unterricht an Berufsschulen erfolgt nach Leistungsniveaus.

Im Abschnitt Unterrichtsprinzipien der Berufsschulrahmenlehrpläne wird teilweise auf Unterrichtsprinzipien verwiesen, die außer Kraft gesetzt wurden und/oder durch andere Unterrichtsprinzipien ersetzt wurden.

Der Abschnitt Unterrichtsprinzipien der Berufsschulrahmenlehrpläne bezieht sich auf alle zum Evaluierungszeitpunkt gültigen Unterrichtsprinzipien und beinhaltet keine Unterrichtsprinzipien, die zum Evaluierungszeitpunkt nicht mehr in Kraft sind.

Abschätzung der Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

– Ergebnishaushalt

in Tsd. €

2020

2021

2022

2023

2024

Transferaufwand

269

567

902

938

956

Aufwendungen gesamt

269

567

902

938

956

Grundsätzlich ist die tatsächliche Entwicklung der finanziellen Auswirkungen abhängig von der Anzahl künftig abgeschlossener Lehrverträge. In diesem Zusammenhang ist zu bemerken, dass hinsichtlich des Mengengerüsts keine gesicherte Prognose zum Lehrstellenmarkt der kommenden drei Finanzjahre gemacht werden kann. Die Lehrstellensituation hängt nicht nur von der allgemeinen wirtschaftlichen Lage ab, sondern insbesondere in Nischenbrachen auch von der konkreten Situation in den einzelnen Betrieben. Insgesamt sind die Klassen- und Schüler/innenzahlen im Berufsschulbereich – trotz der Einführung neuer und Modernisierung bestehender Lehrberufe – relativ konstant, wobei allerdings Verschiebungen zwischen Lehrberufen stattfinden. Es ist daher davon auszugehen, dass trotz der Einführung zahlreicher neuer Lehrberufe durch das Lehrberufspaket 2 aus 2019,, die Lehrlingszahlen und damit auch die Anzahl der Berufsschülerinnen und -schüler nicht signifikant ansteigen werden. Dennoch wurde im Rahmen der Entwicklung der Übergangslehrpläne für die vom Lehrberufspaket 2 aus 2019, umfassten Lehrberufe eine Kostenschätzung aufgrund der Prognosen des BMDW hinsichtlich der zusätzlichen Lehrstellen in den einzelnen neu eingeführten Lehrberufen durchgeführt (siehe beim Personalaufwand). Der Bund trägt den zusätzlichen Personalaufwand gemäß Paragraph 4, FAG 2017 zur Hälfte.

Finanzielle Auswirkungen für die Länder

– Kostenmäßige Auswirkungen

in Tsd. €

2020

2021

2022

2023

2024

Erlöse

269

567

902

938

956

Personalkosten

538

1 133

1 803

1 875

1 913

Kosten gesamt

538

1 133

1 803

1 875

1 913

Nettoergebnis

-269

-566

-901

-937

-957

Die Länder tragen den Lehrpersonalaufwand der Berufsschulen, erhalten aber gemäß Paragraph 4, FAG 2017 die Hälfte vom Bund refundiert. Durch Änderungen der Zahl der zu beschulenden Lehrlinge ändert sich auch der Lehrpersonalaufwand unabhängig davon, in welchem Lehrberuf sich diese befinden.

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Gemeinden und Sozialversicherungsträger.

Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern

Auswirkungen auf die allgemeine oder berufliche Bildung, die Erwerbstätigkeit und/oder das Einkommen von Frauen und Männern

Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf die allgemeine oder berufliche Bildung, die Erwerbstätigkeit und/oder das Einkommen von Frauen und Männern.

Erläuterung

Das gegenständliche Vorhaben hat Auswirkungen auf die berufliche Bildung von 115.308 Berufsschüler/innen (davon 32,9% weiblich) weiblich. Durch die Umsetzung des Vorhabens kann jedoch nicht davon ausgegangen werden, dass sich der Frauenanteil in der Gruppe der Berufsschüler/innen markant verändert, da das Bildungs- und Lehrberufswahlverhalten von jungen Frauen in der Regel durch andere Faktoren bestimmt wird.

Auswirkungen auf Kinder und Jugend

Auswirkungen auf den Zugang von Kindern zu Bildung und das Erreichen eines Bildungsziels

Die verfassungsgesetzliche Zielvorgabe des Artikel 14, Absatz 5 a, B-VG wurde bei der Erstellung der vorliegenden Berufsschullehrpläne berücksichtigt. Dies kommt unter anderem durch die explizite Verankerung der Förderung personaler und sozialer Kompetenzen sowie die Aktualisierung der Unterrichtsprinzipien in den Lehrplänen zum Ausdruck. Darüber hinaus unterstützt der Unterricht entsprechend dem Leistungsniveau der Schüler/innen die individuelle Förderung der Berufsschüler/innen (auch im Sinne der Begabtenförderung).

Quantitative Auswirkungen auf die Betreuung und Bildung von Kindern

Betroffene Gruppe

Anzahl der Betroffenen

Quelle/Erläuterung

Berufsschüler/innen

115 308

Bildungsdokumentation, BMBWF (Schuljahr 2018/19)

Anhang

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

Bedeckung

in Tsd. €

2020

2021

2022

2023

2024

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

269

567

902

938

956

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2020

2021

2022

2023

2024

gem. BFRG/BFG

30.02.03 Pflichtschulen Sekundarstufe römisch zwei

 

269

567

902

938

956

Erläuterung der Bedeckung

Der Budgetplanung für das Detailbudget 30.02.03 liegt eine Prognose der Schüler/innenzahlen an Berufsschulen zu Grunde, unabhängig davon, in welchem Lehrberuf sich diese befinden. Die Bedeckung ist daher sichergestellt.

Laufende Auswirkungen – Personalaufwand

 

2020

2021

2022

2023

2024

Körperschaft

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Länder

538,08

7,95

1 133,27

16,41

1 803,26

25,60

1 875,01

26,10

1 912,51

26,10

Es wird darauf hingewiesen, dass der Personalaufwand gem. der WFA-Finanziellen Auswirkungen-VO valorisiert wird.

     

2020

2021

2022

2023

2024

Maßnahme / Leistung

Körper-schaft

Verwgr.

Fallzahl

Zeit (h)

Fallzahl

Zeit (h)

Fallzahl

Zeit (h)

Fallzahl

Zeit (h)

Fallzahl

Zeit (h)

Fahrradmechatronik

Länder

BS-Lehrperson

4

453,0

               
   

BS-Lehrperson

   

6

529,0

           
   

BS-Lehrperson

       

6

680,0

6

680,0

6

680,0

Backtechnologie

Länder

BS-Lehrperson

                   
   

BS-Lehrperson

       

1

227,0

       
   

BS-Lehrperson

           

1

680,0

1

680,0

Sportgerätefachkraft

Länder

BS-Lehrperson

4

453,0

               
   

BS-Lehrperson

   

6

529,0

           
   

BS-Lehrperson

       

6

680,0

6

680,0

6

680,0

Hochbauspezialist/in

Länder

BS-Lehrperson

                   
   

BS-Lehrperson

   

7

227,0

           
   

BS-Lehrperson

       

7

680,0

7

680,0

7

680,0

Betonbauspezialist/in

Länder

BS-Lehrperson

                   
   

BS-Lehrperson

   

2

227,0

           
   

BS-Lehrperson

       

2

680,0

2

680,0

2

680,0

Tiefbauspezialist/in

Länder

BS-Lehrperson

                   
   

BS-Lehrperson

   

1

227,0

           
   

BS-Lehrperson

       

1

680,0

1

680,0

1

680,0

Bauwerksabdichtung

Länder

BS-Lehrperson

2

453,0

               
   

BS-Lehrperson

   

3

529,0

           
   

BS-Lehrperson

       

3

680,0

3

680,0

3

680,0

Nah- und Distributionslogistik

Länder

BS-Lehrperson

6

453,0

               
   

BS-Lehrperson

   

9

529,0

           
   

BS-Lehrperson

       

9

680,0

9

680,0

9

680,0

Neben der Anzahl der geführten Klassen sind die Schülerinnen- und Schülerzahlen (Eröffnungszahlen, Teilungszahlen) wesentliche Faktoren für die Entwicklung der finanziellen Auswirkungen. Die Festlegung der Eröffnungs- und Teilungszahlen erfolgt ab dem Schuljahr 2018/19 gemäß Paragraph 8 a, Schulorganisationsgesetz autonom durch die jeweilige Schulleitung. Gemäß der Stellenplanrichtlinie für das Schuljahr 2019/20 kann jedoch davon ausgegangen werden, dass im Durchschnitt pro Klasse für eine volle Schulstufe 17 Lehrer/innenstunden pro Woche (über das gesamte Schuljahr, d.h. 40 Wochen) erforderlich sind, um den Lehrplan zu erfüllen. Das ergibt gesamt 680 Lehrer/innenstunden pro Schulstufe, Klasse und Schuljahr, eine volle Schulstufe an Berufsschulen hat durchschnittlich 410 Unterrichtsstunden, somit können rund 2/3 der Unterrichtsstunden in 2 Gruppen (bzw. eine geringere Stundenanzahl in 3 Gruppen) geführt werden.

Darüber hinaus werden die Annahmen zugrunde gelegt, dass die durchschnittlichen Ausgaben je Planstelle bei € 63.800,-- pro Jahr liegen und die durchschnittliche Lehrverpflichtung 22,79 Wochenstunden beträgt (Durchschnitt aus den drei Fachgruppen an Berufsschulen unter Berücksichtigung eines Durchschnittswerts für Abschlagstunden, siehe Stellenplanrichtlinie 2018/19)

Im Folgenden werden die der Kostenschätzung zugrunde liegenden Parameter für die einzelnen Lehrberufe im Detail dargestellt, wobei in der obigen Tabelle für jene Klassen, die in einem Budgetjahr erst im September hinzukommen mit nur einem Drittel der Stunden angesetzt werden:

- Lehrberuf Fahrradmechatronik:

Der Lehrberuf Fahrradmechatronik wurde mit 1. August 2019 neu eingeführt. Es gibt keinen Vorgängerlehrberuf. Das BMDW rechnet mittelfristig mit einer Lehrlingszahl von 120 Lehrlingen über die gesamte Ausbildungszeit von 3 Jahren, d.h. von 40 Lehrlingen pro Lehrjahr. Für den Berufsschulbereich ist daher im Vollausbau von 2 zusätzlichen Klassen (entspricht

1.360 Lehrer/innenstunden) pro Schulstufe und Schuljahr auszugehen.

- Lehrberuf Backtechnologie:

Der Lehrberuf Backtechnologie baut auf dem bestehenden Lehrberuf Bäcker/in auf und bietet in der 4. Klasse eine Vertiefung in bestimmten Bereichen. Da im neu eingerichteten Lehrberuf Backtechnologie nicht mit zusätzlichen Lehrlingen zu rechnen ist, sondern vielmehr davon auszugehen ist, dass sich Lehrlinge, die derzeit den Lehrberuf Bäcker/in wählen, stattdessen für den neuen Lehrberuf entscheiden werden, ist in den ersten drei Schulstufen von keinen Mehrkosten auszugehen. Mehrkosten entstehen erst für die 4. Schulstufe im neuen Lehrberuf (aufgrund der 3,5-jährigen Lehrzeit, entspricht diese aber nur einem halben Schuljahr), basierend auf den Schätzungen des BMDW wird davon ausgegangen, dass hier eine Klasse zusätzlich geführt werden muss.

- Lehrberuf Sportgerätefachkraft:

Der Lehrberuf Sportgerätefachkraft wurde mit 1. August 2019 neu eingeführt. Es gibt keinen Vorgängerlehrberuf. Das BMDW rechnet mittelfristig mit einer Lehrlingszahl von 120 Lehrlingen über die gesamte Ausbildungszeit von 3 Jahren, d.h. von 40 Lehrlingen pro Lehrjahr. Für den Berufsschulbereich ist daher im Vollausbau von 2 zusätzlichen Klassen (entspricht

1.360 Lehrer/innenstunden) pro Schulstufe und Schuljahr auszugehen.

- Lehrberuf Hochbau:

Der Lehrberuf Hochbau wurde mit 1. Jänner 2020 als Nachfolgelehrberuf des Lehrberufs Maurer/in eingerichtet. Bis Ende 2022 kann allerdings auch noch in den Lehrberuf Maurer/in eingetreten werden. Aufgrund der vorgesehen Änderungen ist mit keinen Veränderungen der Lehrlingszahlen zu rechnen. Um Lehrlinge in den Lehrberufen Hochbau und Maurer/in gemeinsam beschulen zu können, wurde für den Lehrberuf Maurer/in ein Übergangslehrplan erlassen, der mit dem Übergangslehrplan für den Lehrberuf Hochbau kompatibel ist. Somit ist in diesem Lehrberuf in den nächsten Finanzjahren mit keinem Mehrbedarf zu rechnen.

- Lehrberuf Betonbau:

Der Lehrberuf Betonbau wurde mit 1. Jänner 2020 als Nachfolgelehrberuf des Lehrberufs

Schalungsbau eingerichtet. Aufgrund der vorgesehen Änderungen ist mit keinen Veränderungen der Lehrlingszahlen zu rechnen. Um Lehrlinge in den Lehrberufen Betonbau und Schalungsbau gemeinsam beschulen zu können, wurde für den Lehrberuf Schalungsbau ein Übergangslehrplan erlassen, der mit dem Übergangslehrplan für den Lehrberuf Betonbau kompatibel ist.

Somit ist in diesem Lehrberuf in den nächsten Finanzjahren mit keinem Mehrbedarf zu rechnen.

- Lehrberuf Tiefbau:

Der Lehrberuf Tiefbau wurde mit 1. Jänner 2020 als Nachfolgelehrberuf des Lehrberufs Tiefbauer/in eingerichtet. Aufgrund der vorgesehen Änderungen ist mit keinen Veränderungen der Lehrlingszahlen zu rechnen. Um Lehrlinge in den Lehrberufen Tiefbau und Tiefbauer/in gemeinsam beschulen zu können, wurde für den Lehrberuf Schalungsbau ein Übergangslehrplan erlassen, der mit dem Übergangslehrplan für den Lehrberuf Betonbau kompatibel ist. Somit ist in diesem Lehrberuf in den nächsten Finanzjahren mit keinem Mehrbedarf zu rechnen.

- Lehrberuf Hochbauspezialist/in:

Der Lehrberuf Hochbauspezialist/in baut auf dem bestehenden Lehrberuf Hochbau auf und bietet in der 4. Klasse eine Vertiefung in zwei Schwerpunkten. Da im neu eingerichteten Lehrberuf Hochbauspezialist/in nicht mit zusätzlichen Lehrlingen zu rechnen ist, sondern vielmehr davon auszugehen ist, dass sich Lehrlinge, die sonst den Lehrberuf Hochbau bzw. Maurer/in gewählt hätten, stattdessen für den neuen Lehrberuf entscheiden werden, ist in den ersten drei Schulstufen von keinen Mehrkosten auszugehen. Mehrkosten entstehen erst für die 4. Schulstufe im neuen Lehrberuf, basierend auf den Schätzungen des BMDW wird davon ausgegangen, dass hier pro Jahr 7 Klassen zusätzlich geführt werden müssen.

- Lehrberuf Betonbauspezialist/in:

Der Lehrberuf Betonbauspezialist/in baut auf dem bestehenden Lehrberuf Betonbau auf und bietet in der 4. Klasse eine Vertiefung in zwei Schwerpunkten. Da im neu eingerichteten Lehrberuf Betonbauspezialist/in nicht mit zusätzlichen Lehrlingen zu rechnen ist, sondern vielmehr davon auszugehen ist, dass sich Lehrlinge, die sonst den Lehrberuf Betonbau bzw.

Schalungsbau gewählt hätten, stattdessen für den neuen Lehrberuf entscheiden werden, ist in den ersten drei Schulstufen von keinen Mehrkosten auszugehen. Mehrkosten entstehen erst für die 4. Schulstufe im neuen Lehrberuf, basierend auf den Schätzungen des BMDW wird davon ausgegangen, dass hier pro Jahr 2 Klassen zusätzlich geführt werden müssen.

- Lehrberuf Tiefbauspezialist/in:

Der Lehrberuf Tiefbauspezialist/in baut auf dem Lehrberuf Tiefbau auf und bietet in der 4. Klasse eine Vertiefung in drei Schwerpunkten. Da im neu eingerichteten Lehrberuf Tiefbauspezialist/in nicht mit zusätzlichen Lehrlingen zu rechnen ist, sondern vielmehr davon auszugehen ist, dass sich Lehrlinge, die sonst den Lehrberuf Tiefbau bzw. Tiefbauer/in gewählt hätten, stattdessen für den neuen Lehrberuf entscheiden werden, ist in den ersten drei Schulstufen von keinen Mehrkosten auszugehen. Mehrkosten entstehen erst für die 4. Schulstufe im neuen Lehrberuf, basierend auf den Schätzungen des BMDW wird davon ausgegangen, dass hier pro Jahr 1 Klasse zusätzlich geführt werden müssen.

- Lehrberuf Bauwerksabdichtungstechnik:

Der Lehrberuf Bauwerksabdichtungstechnik wurde mit 1. August 2019 neu eingeführt. Es gibt keinen Vorgängerlehrberuf. Das BMDW rechnet mittelfristig mit einer Lehrlingszahl von 60 Lehrlingen über die gesamte Ausbildungszeit von 3 Jahren, d.h. von 20 Lehrlingen pro Lehrjahr.

Für den Berufsschulbereich ist daher im Vollausbau von einer zusätzlichen Klasse (entspricht 680 Lehrer/innenstunden) pro Schulstufe und Schuljahr auszugehen.

- Lehrberuf Nah- und Distributionslogistik:

Der Lehrberuf Nah- und Distributionslogistik wurde mit 1. August 2019 neu eingeführt. Es gibt keinen Vorgängerlehrberuf. Das BMDW rechnet mittelfristig mit einer Lehrlingszahl von 180 Lehrlingen über die gesamte Ausbildungszeit von 3 Jahren, d.h. von 60 Lehrlingen pro Lehrjahr.

Für den Berufsschulbereich ist daher im Vollausbau von drei zusätzlichen Klassen pro Schulstufe und Schuljahr auszugehen.

Laufende Auswirkungen – Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand

Maßnahme / Leistung

Körpersch.

Verwgr.

2020

2021

2022

2023

2024

Fahrradmechatronik

Länder

BS-Lehrperson

         

Backtechnologie

Länder

BS-Lehrperson

         

Sportgerätefachkraft

Länder

BS-Lehrperson

         

Hochbauspezialist/in

Länder

BS-Lehrperson

         

Betonbauspezialist/in

Länder

BS-Lehrperson

         

Tiefbauspezialist/in

Länder

BS-Lehrperson

         

Bauwerksabdichtung

Länder

BS-Lehrperson

         

Nah- und Distributionslogistik

Länder

BS-Lehrperson

         

Laufende Auswirkungen – Transferaufwand

Körperschaft (Angaben in €)

2020

2021

2022

2023

2024

Bund

269 038,57

566 633,54

901 628,83

937 505,51

956 255,63

   

2020

2021

2022

2023

2024

Bezeichnung

Körperschaft

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Refundierung Lehrpersonalaufwand

Bund

1

269 038,57

1

566 633,54

1

901 628,83

1

937 505,51

1

956 255,63

Der Bund refundiert gemäß Paragraph 4, FAG 2017 den Ländern 50% des Lehrpersonalaufwands an Berufsschulen im Rahmen der genehmigten Stellenpläne.

Laufende Auswirkungen – Erträge aus der op. Verwaltungstätigkeit und Transfers

Körperschaft (Angaben in €)

2020

2021

2022

2023

2024

Länder

269 038,57

566 633,54

901 628,83

937 505,51

956 255,63

   

2020

2021

2022

2023

2024

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Refundierung Lehrpersonalaufwand

Länder

1

269 038,57

1

566 633,54

1

901 628,83

1

937 505,51

1

956 255,63

Der Bund refundiert gemäß Paragraph 4, FAG 2017 den Ländern 50% des Lehrpersonalaufwands an Berufsschulen im Rahmen der genehmigten Stellenpläne.

Angaben zur Wesentlichkeit

Nach Einschätzung der einbringenden Stelle sind folgende Wirkungsdimensionen vom gegenständlichen Vorhaben nicht wesentlich betroffen im Sinne der Anlage 1 der WFA-Grundsatzverordnung.

Wirkungsdimension

Subdimension der Wirkungsdimension

Wesentlichkeitskriterium

Gleichstellung von Frauen und Männern

Bildung, Erwerbstätigkeit und Einkommen

  • Strichaufzählung
    Bildung: ab 10 000 Betroffenen und es ist ein Bereich betroffen, in dem ein Geschlecht unter 30% vertreten ist
  • Strichaufzählung
    Erwerbstätigkeit: ab 50 000 Betroffenen und es ist ein Bereich betroffen, in dem ein Geschlecht unter 30% vertreten ist
  • Strichaufzählung
    Einkommen: ab 50 000 Betroffenen und es ist ein Bereich betroffen, in dem ein Geschlecht unter 30% vertreten ist

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.6 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 761923325).