Entwurf einer Verordnung über Leistungsstipendien an Pädagogischen Hochschulen für das Studienjahr 2019/20

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

Vorhabensart:

Verordnung

Laufendes Finanzjahr:

2020

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2020

 

Vorblatt

Problemanalyse

Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat die für Leistungsstipendien zur Verfügung stehenden Budgetmittel auf die einzelnen Pädagogischen Hochschulen nach der Zahl der im abgelaufenen Studienjahr erfolgten Studienabschlüsse österreichischer Studierender aufzuteilen.

Ziel(e)

Anerkennung von hervorragenden Leistungen von Studierenden innerhalb der letzten zwei Semester des Studiums und Unterstützung von Studierenden ordentlicher Studien bei der Anfertigung wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeiten durch die Gewährung von Leistungsstipendien.

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Bereitstellung der Budgetmittel für Leistungsstipendien an Pädagogischen Hochschulen durch Verordnung und betragsmäßige Verteilung der für Leistungsstipendien zur Verfügung stehenden Budgetmittel auf die einzelnen Pädagogischen Hochschulen nach der Zahl der im abgelaufenen Studienjahr erfolgten Studienabschlüsse österreichischer Studierender.

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

Das Vorhaben hat keinen direkten Beitrag zu einem Wirkungsziel.

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

Über die budgetmäßige Veranschlagung hinaus entstehen keine Mehraufwendungen, da ein bereits vom Gesetz vorgegebener Betrag aufzuteilen ist und keine zusätzlichen Leistungen anfallen.

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2020

2021

2022

2023

2024

Nettofinanzierung Bund

-255

0

0

0

0

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens

Eine dem Entwurf entsprechende Verordnung bedarf gemäß Paragraph 76, Absatz 2, des Studienförderungsgesetzes 1992 des Einvernehmens mit dem Bundesminister für Finanzen.

Anhang

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

Bedeckung

in Tsd. €

2020

2021

2022

2023

2024

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

255

       

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2020

2021

2022

2023

2024

gem. BFRG/BFG

30.01.07 Förderungen und Transfers

 

244

       

gem. BFRG/BFG

30.01.05 Lehrer/ innenbildung

 

11

       

Erläuterung der Bedeckung

Die Kosten sind im Rahmen des geltenden Bundesfinanzgesetzes bedeckbar.

Laufende Auswirkungen – Personalaufwand

 

2020

2021

2022

2023

2024

Körperschaft

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Bund

10,22

0,16

               

Es wird darauf hingewiesen, dass der Personalaufwand gem. der WFA-Finanziellen Auswirkungen-VO valorisiert wird.

     

2020

2021

2022

2023

2024

Maßnahme / Leistung

Körper-schaft

Verwgr.

Fallzahl

Zeit (h)

Fallzahl

Zeit (h)

Fallzahl

Zeit (h)

Fallzahl

Zeit (h)

Fallzahl

Zeit (h)

 

Bund

VB-VD-Gehob. Dienst2 v2/4

270

1,0

               

Personalaufwand:

Die Leistungsstipendien betragen zwischen 750 Euro und 1.500 Euro. Daraus ergibt sich bei einer durchschnittlichen Stipendienhöhe von 900,00 Euro eine gemittelte Anzahl von 270 Fällen. Auszugehen ist davon, dass für jeden Fall ein Informationsaufwand von 1 Stunde anfällt.

Betrieblicher Sachaufwand:

Für die zu erbringenden Informationsleistungen wurde ein Sachaufwand von 10% Prozent berücksichtigt.

Laufende Auswirkungen – Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand

Körperschaft (Angaben in €)

2020

2021

2022

2023

2024

Bund

1 021,98

       

Maßnahme / Leistung

Körpersch.

Verwgr.

2020

2021

2022

2023

2024

 

Bund

VB-VD-Gehob. Dienst2 v2/4

10,00 %

       

Laufende Auswirkungen – Transferaufwand

Körperschaft (Angaben in €)

2020

2021

2022

2023

2024

Bund

244 451,68

       

   

2020

2021

2022

2023

2024

Bezeichnung

Körperschaft

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Leistungsstipendien Pädagogische Hochschulen

Bund

1

244 451,68

               

Diesem Verordnungsentwurf wurde der für 2019 aufgewendete Betrag für Studienförderung in der Höhe von 12 222 584,05 Euro zu Grunde gelegt. Für Leistungsstipendien ist den Pädagogischen Hochschulen daher ein Betrag von 244 451,68 Euro (2%) zur Verfügung zu stellen. Die Aufteilung wurde auf Basis der Absolventinnen- und Absolventenzahlen an den Pädagogischen Hochschulen und der Mindeststipendienhöhe von 750,00 Euro gemäß Paragraph 62, Absatz 4, StudFG vorgenommen. Der Verteilerschlüssel errechnet sich aus einer Absolventinnen- und Absolventenzahl von 2 258,91 und beträgt je Absolventin bzw. Absolvent somit 108,22 Euro, wobei ein Leistungsstipendium 750,00 Euro nicht unterschreiten darf.

Es wurde in der Berechnung bei 1 Euro auf- bzw. abgerundet, da dadurch die Rundung genauer erfolgen konnte. Da sich durch die Rundung auf die Einerstelle ein Betrag iHv 244 453,00 Euro und somit eine Differenz iHv 1,32 Euro ergab, wurde dieser Betrag mit jeweils 0,66 Euro bei der Pädagogischen Hochschule Steiermark und der Pädagogischen Hochschule Tirol in Abzug gebracht, da diese durch die Rundung im Verhältnis am meisten begünstigt war.

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.6 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 548549994).