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Einbringende Stelle: |
BMBWF |
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Vorhabensart: |
Verordnung |
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Laufendes Finanzjahr: |
2020 |
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Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2020 |
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Durch das Bildungsreformgesetz 2017, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 138 aus 2017,, wurde mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2019 die Behördenstruktur im Schulbereich in den Ländern reformiert und es wurde für jedes Bundesland eine Bildungsdirektion als gemeinsame Bund-Länder-Behörde errichtet. Die Bildungsdirektion weist eine Untergliederung in den Präsidialbereich und in den Bereich Pädagogischer Dienst auf.
Ein wesentliches Aufgabengebiet des Bereichs Pädagogischer Dienst besteht in der Steuerung des schulischen Qualitätsmanagements und der Arbeit an der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung vor allem durch die regionalen Teams der Schulqualitätsmanagerinnen und Schulqualitätsmanager in den Bildungsregionen.
Gemäß Paragraph 5, des Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetzes – BD-EG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 138 aus 2017,, waren die Organisation und das Profil der Schulaufsicht und deren Aufgaben im Hinblick auf das Qualitätsmanagement neu zu gestalten.
Dementsprechend wurden durch die 2. Dienstrechts-Novelle 2018, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 102 aus 2018,, die Verwendungsgruppe SQM sowie die Entlohnungsgruppe sqm für das Schulqualitätsmanagement ab 1. Jänner 2019 geschaffen.
Die Bediensteten der Verwendungsgruppe SQM sowie der Entlohnungsgruppe sqm sind künftig überwiegend in Schulaufsichtsteams in den Bildungsregionen tätig. Für die Bildungsregionen sind Leitungen zu bestellen. Darüber hinaus können Bedienstete des Schulqualitätsmanagements in der Bildungsdirektion unter der Leiterin oder dem Leiter des Bereiches Pädagogischer Dienst verwendet werden.
In Paragraph 225, Absatz 7, sowie Paragraph 226, Absatz 2, BDG 1979 und Paragraph 48 r, Absatz 8, VBG sowie Paragraph 48 s, Absatz 2, VBG wurde die Verpflichtung der Bediensteten des Schulqualitätsmanagements sowie der Leiterinnen und Leiter einer Bildungsregion zum Besuch von Veranstaltungen der Weiterbildung festgeschrieben. Überdies hat die Bundesministerin oder der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung jedoch die Verpflichtung, unter Bedachtnahme auf die Aufgaben der Bediensteten des Schulqualitätsmanagements sowie für die Leiterinnen und Leiter einer Bildungsregion den Umfang und die Inhalte der Weiterbildung näher durch Verordnung festzulegen.
Ziel der Weiterbildung ist es, die Bediensteten des Schulqualitätsmanagements für deren Aufgaben gemäß der Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend das Schulqualitätsmanagement (SQM-VO), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 158 aus 2019,, zu qualifizieren.
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
Festlegung von Inhalt und Umfang der zu absolvierenden Weiterbildung
Das Vorhaben trägt zur Maßnahme "Verbesserte Qualitätssicherung und verbindliches Qualitätsmanagement" für das Wirkungsziel "Steigerung der Effektivität und Effizienz in der Schulorganisation und Bildungsverwaltung" der Untergliederung 30 Bildung im Bundesvoranschlag des Jahres 2020 bei.
Für die Weiterbildung der insgesamt rund 180 Bediensteten des Schulqualitätsmanagements werden eigene Fortbildungsveranstaltungen angeboten, für deren Organisation Kosten anfallen (Vortragende, Material, Veranstaltungsorte). Jährlich werden ein Schulaufsichtskongress (70.000 Euro), zwei Lehrgänge für das Tätigkeitsprofil einer Schulqualitätsmanagerin oder eines Schulqualitätsmanagers (je 80.000 Euro) und weitere zwei Veranstaltungen für die Qualifizierung der Abteilungsleitungen (Leitung einer der 31 Bildungsregionen; je 5.000 Euro) stattfinden. In Summe wird somit mit jährliche Kosten von 240.000 Euro gerechnet. Die Bedeckung erfolgt im DB 30.01.04 Qualitätsentwicklung und -steuerung.
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.6 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 1613257834).