Entwurf

Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Versicherungskaufmann/Versicherungskaufrau (Versicherungskaufmann/Versicherungskaufrau-Ausbildungsordnung) erlassen werden

Auf Grund des Paragraphen 8, des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 32 aus 2018,, wird verordnet:

Lehrberuf Versicherungskaufmann/Versicherungskauffrau

Paragraph eins,

  1. Absatz 2In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Versicherungskaufmann bzw. Versicherungskauffrau) zu bezeichnen.

Berufsprofil

Paragraph 2,

  1. Absatz einsMit dem positiven Abschluss der Lehrabschlussprüfung und der Berufsschule verfügt der Versicherungskaufmann/die Versicherungskauffrau über folgende berufliche Kompetenzen:
    1. Ziffer eins
      Fachliche Kompetenzbereiche:
      1. Litera a
        Kundenakquise und Kundenmanagement
    Der Versicherungskaufmann/Die Versicherungskauffrau übernimmt vielfältige mit der jeweiligen Kundenanfrage oder dem -auftrag verbundene Aufgaben. Er/Sie führt entsprechend den jeweiligen Kundenbedürfnissen eine Bedarfserhebung und Risikoeinschätzung durch und empfiehlt Versicherungsprodukte aus dem Portfolio des Versicherungsunternehmens. Dabei berät er/sie Kunden bei der Auswahl der Produkte, geht auf vertragsrechtliche Bestimmungen ein und argumentiert Versicherungsleistungen. Der Versicherungskaufmann/Die Versicherungskauffrau ermittelt auf Basis des jeweiligen Kundenauftrages den Deckungsumfang und die Versicherungsprämien und erstellt entsprechend rechtlicher und betrieblicher Vorgaben das Versicherungsangebot. Beschwerden und Reklamationen können vom Versicherungskaufmann/von der Versicherungskauffrau entsprechend rechtlicher und betrieblicher Vorgaben bearbeitet werden.
    1. Litera b
      Auftragsbearbeitung
    Der Versicherungskaufmann/Die Versicherungskauffrau prüft Versicherungsanträge entsprechend betriebsinternen Vorgaben und berücksichtig dabei versicherungsrelevante Sachverhalte und Kundenanliegen. Er/Sie wirkt bei der Antragsannahme bzw. -ablehnung mit und führt bei bestehenden Verträgen die Bestandspflege durch, indem der Versicherungskaufmann/die Versicherungskauffrau Vertragsänderungen, Anpassungen oder Auflösungen entsprechend betrieblicher und rechtlicher Vorgaben vornimmt. Der Versicherungskaufmann/die Versicherungskauffrau dokumentiert Schadensmeldungen entsprechend betrieblicher Vorgaben und beurteilt den Versicherungsschutz auf Basis vertraglicher Grundlagen sowie rechtlicher und betrieblicher Vorgaben oder veranlasst eine Prüfung der Sachverhalte durch Dritte. Er/Sie wirkt bei der Schadensregulierung mit und berät Kunden über die Obliegenheiten der Vertragsparteien.
    1. Litera c
      Office-Management
    Der Versicherungskaufmann/Die Versicherungskauffrau erfüllt vielfältige Aufgaben im Rahmen der betrieblichen Kommunikation. Dazu zählt insbesondere der Brief- bzw. E-Mail-Verkehr, bei dem er/sie die Textgestaltung unter Berücksichtigung betriebsinterner Vorgaben (zB Corporate Design) erledigt. Er/Sie übernimmt das Terminmanagement und organisiert Tourenplanungen für ein Vertriebsgebiet. Kennzahlen und Statistiken werden vom Versicherungskaufmann/von der Versicherungskauffrau ausgewertet und kompetent interpretiert. Der Versicherungskaufmann/Die Versicherungskauffrau setzt im Rahmen seiner/ihrer Tätigkeit die betrieblichen Vorgaben des Marketings um. Er/Sie korrespondiert mit internen und externen Schnittstellen (zB bei Beschaffungsprozessen, zur Erstellung von Sachverständigengutachten). Er/Sie nutzt die Ausstattung seines/ihres Arbeitsbereichs kompetent.
    1. Ziffer 2
      Fachübergreifende Kompetenzbereiche:
    Zur Erfüllung dieser fachlichen Aufgaben, setzt der Versicherungskaufmann/die Versicherungskauffrau folgende fachübergreifende Kompetenzen ein:
    1. Litera a
      Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld
    Der Versicherungskaufmann/Die Versicherungskauffrau verfügt über grundlegende Kenntnisse des betrieblichen Leistungsspektrums und betriebs- und volkswirtschaftlicher Zusammenhänge, um seine/ihre Tätigkeiten effizient zu organisieren und auszuführen. Er/Sie agiert innerhalb der betrieblichen Aufbau- und Ablauforganisation selbst-, sozial- und methodenkompetent und bearbeitet die ihm/ihr übertragenen Aufgaben lösungsorientiert sowie situationsgerecht auf Basis seines/ihres Verständnisses für Intrapreneurship. Darüber hinaus kommuniziert er/sie zielgruppenorientiert, berufsadäquat auch auf Englisch, und agiert kundenorientiert.
    1. Litera b
      Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten
    Der Versicherungskaufmann/Die Versicherungskauffrau wendet die Grundsätze des betrieblichen Qualitätsmanagements an und bringt sich in die Weiterentwicklung der betrieblichen Standards ein. Er/Sie reflektiert sein/ihr eigenes Vorgehen und nutzt die daraus gewonnenen Erkenntnisse in seinem/ihrem Aufgabenbereich. Der Versicherungskaufmann/Die Versicherungskauffrau beachtet die rechtlichen und betrieblichen Regelungen für seine/ihre persönliche Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und handelt bei Unfällen und Verletzungen situationsgerecht. Darüber hinaus agiert der Versicherungskaufmann/die Versicherungskauffrau nachhaltig und ressourcenschonend.
    1. Litera c
      Digitales Arbeiten
    Der Versicherungskaufmann/Die Versicherungskauffrau wählt im Rahmen der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben die für seine/ihre Aufgaben am besten geeignete/n digitalen Geräte, betriebliche Software und digitalen Kommunikationsformen aus und nutzt diese effizient. Er/Sie beschafft auf digitalem Weg die für die Aufgabenbearbeitung erforderlichen betriebsinternen und -externen Informationen. Der Versicherungskaufmann/Die Versicherungskauffrau agiert auf Basis seiner/ihrer digitalen Kompetenz zielgerichtet und verantwortungsbewusst. Dazu zählt vor allem der sensible und sichere Umgang mit Daten unter Berücksichtigung der betrieblichen und rechtlichen Vorgaben (zB Datenschutzgrundverordnung).

Berufsbild

Paragraph 3,

  1. Absatz 2Das Berufsbild gliedert sich in fachübergreifende und fachliche Kompetenzbereiche.
  2. Absatz 3Die fachlichen Kompetenzbereiche sind nach Lehrjahren gegliedert. Die in den Kompetenzbereichen angeführten Kenntnisse und Fertigkeiten sind spätestens bis zum Ende des jeweils angeführten Lehrjahres zu vermitteln.
  3. Absatz 4Die fachübergreifenden Kompetenzbereiche sind während der gesamten Lehrzeit zu berücksichtigen und zu vermitteln.
  4. Absatz 5Fachübergreifende Kompetenzbereiche sind:

1. Kompetenzbereich: Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld

1.1 Betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation

Er/Sie kann…

  1. eins Punkt eins Punkt eins
    sich in den Räumlichkeiten des Lehrbetriebs zurechtfinden.
  1. eins Punkt eins Punkt 2
    die wesentlichen Aufgaben der verschiedenen Bereiche des Lehrbetriebs erklären.
  1. eins Punkt eins Punkt 3
    die Zusammenhänge der einzelnen Betriebsbereiche (zB Innendienst und Vertrieb) sowie der betrieblichen Prozesse darstellen.
  1. eins Punkt eins Punkt 4
    die wichtigsten Verantwortlichen nennen (zB Geschäftsführer/in) und seine/ihre Ansprechpartner/innen im Lehrbetrieb erreichen.
  1. eins Punkt eins Punkt 5
    die Vorgaben der betrieblichen Ablauforganisation und des Prozessmanagements bei der Erfüllung seiner/ihrer Aufgaben berücksichtigen.

1.2 Leistungsspektrum und Eckdaten des Lehrbetriebs

Er/Sie kann…

  1. eins Punkt 2 Punkt eins
    das betriebliche Leistungsangebot (zB Versicherungssparten und -formen) beschreiben.
  1. eins Punkt 2 Punkt 2
    das Leitbild bzw. die Ziele des Lehrbetriebs erklären.
  1. eins Punkt 2 Punkt 3
    die Struktur des Lehrbetriebs beschreiben (zB Größenordnung, Tätigkeitsfelder, Rechtsform).
  1. eins Punkt 2 Punkt 4
    Faktoren erklären, die die betriebliche Leistung beeinflussen (zB Marktbedingungen, Zielgruppen).

1.3 Branche des Lehrbetriebs

Er/Sie kann…

  1. eins Punkt 3 Punkt eins
    einen Überblick über die Branche des Lehrbetriebs geben (zB Marktanteile nach Versicherungssparten).
  1. eins Punkt 3 Punkt 2
    die Position des Lehrbetriebs in der Branche darstellen.
  1. eins Punkt 3 Punkt 3
    verschiedene Vertriebsformen (zB Exklusivvertrieb, Makler, Online-Abschlüsse) erklären.
  1. eins Punkt 3 Punkt 4
    die Grundlagen des Versicherungswesens darstellen (zB Versicherungsprinzip, Sozialversicherung und private Versicherungen, Rückversicherung).
  1. eins Punkt 3 Punkt 5
    einen Überblick über die Produkte der Branche (zB Sach- und Personenversicherungen, Finanzdienstleistungs- und Sparprodukte) geben.

1.4 Rechtsgrundlagen

Er/Sie kann…

  1. eins Punkt 4 Punkt eins
    die für seinen/ihren Aufgabenbereich wesentlichen grundlegenden Inhalte aus allgemeinen Rechtsquellen (zB ABGB, UGB, KSchG, DSGVO, GewO, MaklerG) anwenden.
  1. eins Punkt 4 Punkt 2
    besondere Rechtsquellen (zB VersVG, VAG, AVB) anwenden.
  1. eins Punkt 4 Punkt 3
    die Standards der IDD (Insurance Distribution Directive) in seinem/ihrem betrieblichen Aufgabengebiet anwenden.

1.5 Ziel und Inhalte der Ausbildung sowie Weiterbildungsmöglichkeiten

Er/Sie kann…

  1. eins Punkt 5 Punkt eins
    den Ablauf seiner/ihrer Ausbildung im Lehrbetrieb erklären (zB Inhalte und Ausbildungsfortschritt).
  1. eins Punkt 5 Punkt 2
    Grundlagen der Lehrlingsausbildung erklären (zB Ausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule, Bedeutung und Wichtigkeit der Lehrabschlussprüfung).
  1. eins Punkt 5 Punkt 3
    die Notwendigkeit der lebenslangen Weiterbildung erkennen und sich mit konkrete Weiterbildungsangeboten auseinandersetzen.

1.6 Rechte, Pflichten und Arbeitsverhalten

Er/Sie kann…

  1. eins Punkt 6 Punkt eins
    auf Basis der gesetzlichen Rechte und Pflichten als Lehrling seine/ihre Aufgaben erfüllen.
  1. eins Punkt 6 Punkt 2
    Arbeitsgrundsätze wie Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit usw. einhalten und sich mit seinen/ihren Aufgaben im Lehrbetrieb identifizieren.
  1. eins Punkt 6 Punkt 3
    sich nach den innerbetrieblichen Vorgaben verhalten.
  1. eins Punkt 6 Punkt 4
    die Abrechnung zu seiner/ihrer Lehrlingsentschädigung interpretieren (zB Bruttobezug, Nettobezug, Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge).

1.7 Selbstorganisierte, lösungsorientierte und situationsgerechte Aufgabenbearbeitung

Er/Sie kann…

  1. eins Punkt 7 Punkt eins
    seine/ihre Aufgaben selbst organisieren und sie nach Prioritäten reihen.
  1. eins Punkt 7 Punkt 2
    den Zeitaufwand für seine/ihre Aufgaben abschätzen und diese zeitgerecht durchführen.
  1. eins Punkt 7 Punkt 3
    sich auf wechselnde Situationen einstellen und auf geänderte Herausforderungen mit der notwendigen Flexibilität reagieren.
  1. eins Punkt 7 Punkt 4
    Lösungen für aktuell auftretende Problemstellungen entwickeln und Entscheidungen im vorgegebenen betrieblichen Rahmen treffen.
  1. eins Punkt 7 Punkt 5
    in Konfliktsituationen (zB Interessenkonflikte bei Verkaufsgesprächen, Vermittlerwechsel, Ausnahmetarifierungen) konstruktiv handeln bzw. entscheiden, wann jemand zur Hilfe hinzugezogen wird.
  1. eins Punkt 7 Punkt 6
    sich zur Aufgabenbearbeitung notwendige Informationen selbstständig beschaffen.
  1. eins Punkt 7 Punkt 7
    in unterschiedlich zusammengesetzten Teams arbeiten.
  1. eins Punkt 7 Punkt 8
    die wesentlichen Anforderungen für die Zusammenarbeit in Projekten darstellen.
  1. eins Punkt 7 Punkt 9
    Aufgaben in betrieblichen Projekten übernehmen.
  1. eins Punkt 7 Punkt 10
    die eigene Tätigkeit reflektieren und gegebenenfalls Optimierungsvorschläge für seine/ihre Tätigkeit einbringen.

1.8 Zielgruppengerechte Kommunikation

Er/Sie kann…

  1. eins Punkt 8 Punkt eins
    mit verschiedenen Zielgruppen (wie Ausbildern/Ausbilderinnen, Führungskräften, Kollegen/Kolleginnen, Kunden, Sachverständige) kommunizieren und sich dabei betriebsadäquat verhalten.
  1. eins Punkt 8 Punkt 2
    seine/ihre Anliegen verständlich vorbringen und der jeweiligen Situation angemessen auftreten.
  1. eins Punkt 8 Punkt 3
    berufsadäquat und betriebsspezifisch auf Englisch kommunizieren.

1.9 Kundenorientiertes Agieren
(Unter Kunden werden sämtliche Adressaten der betrieblichen Leistung verstanden.)

Er/Sie kann…

  1. eins Punkt 9 Punkt eins
    erklären, warum Kunden für den Lehrbetrieb im Mittelpunkt stehen.
  1. eins Punkt 9 Punkt 2
    die Kundenorientierung bei der Erfüllung aller seiner/ihrer Aufgaben berücksichtigen.
  1. eins Punkt 9 Punkt 3
    mit unterschiedlichen Kundensituationen kompetent umgehen und kundenoptimierte Lösungen finden.

2. Kompetenzbereich: Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten

2.1 Betriebliches Qualitätsmanagement

Er/Sie kann…

  1. 2 Punkt eins Punkt eins
    betriebliche Qualitätsvorgaben im Aufgabenbereich umsetzen.
  1. 2 Punkt eins Punkt 2
    an der Entwicklung von innerbetrieblichen Qualitätsstandards mitwirken.
  1. 2 Punkt eins Punkt 3
    die eigene Tätigkeit hinsichtlich der Einhaltung der Qualitätsstandards überprüfen.
  1. 2 Punkt eins Punkt 4
    die Ergebnisse der Qualitätsüberprüfung reflektieren und diese in die Aufgabenbewältigung einbringen.

2.2 Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

Er/Sie kann…

  1. 2 Punkt 2 Punkt eins
    Betriebs- und Hilfsmittel sicher und sachgerecht einsetzen.
  1. 2 Punkt 2 Punkt 2
    die betrieblichen Sicherheitsvorschriften einhalten.
  1. 2 Punkt 2 Punkt 3
    Aufgaben von mit Sicherheitsagenden beauftragten Personen im Überblick beschreiben.
  1. 2 Punkt 2 Punkt 4
    berufsbezogene Gefahren, wie Sturz- und Brandgefahr, in seinem/ihrem Arbeitsbereich erkennen und sich entsprechend den Arbeitsschutz- und Brandschutzvorgaben verhalten.
  1. 2 Punkt 2 Punkt 5
    sich im Notfall richtig verhalten.
  1. 2 Punkt 2 Punkt 6
    bei Unfällen geeignete Erste-Hilfe-Maßnahmen ergreifen.
  1. 2 Punkt 2 Punkt 7
    die Grundlagen des ergonomischen Arbeitens anwenden.

2.3 Nachhaltiges und ressourcenschonendes Handeln

Er/Sie kann…

  1. 2 Punkt 3 Punkt eins
    die Bedeutung des Umweltschutzes für den Lehrbetrieb darstellen.
  1. 2 Punkt 3 Punkt 2
    die Mülltrennung nach rechtlichen und betrieblichen Vorgaben umsetzen.
  1. 2 Punkt 3 Punkt 3
    energiesparend arbeiten und Ressourcen sparsam einsetzen.

3. Kompetenzbereich: Digitales Arbeiten

(Diese Berufsbildpositionen schließen gegebenenfalls auch entsprechende analoge Anwendungen mit ein.)

3.1 Datensicherheit und Datenschutz

Er/Sie kann…

  1. 3 Punkt eins Punkt eins
    die rechtlichen und betriebsinternen Vorgaben einhalten (zB Datenschutzgrundverordnung).
  1. 3 Punkt eins Punkt 2
    Urheberrecht und Datenschutzbestimmungen beachten.
  1. 3 Punkt eins Punkt 3
    Gefahren und Risiken erkennen (zB Phishing-E-Mails, Viren).
  1. 3 Punkt eins Punkt 4
    Maßnahmen treffen, wenn Sicherheitsprobleme und Auffälligkeiten auftreten (zB rasche Verständigung des Datenschutzbeauftragten bzw. der verantwortlichen IT-Administration).
  1. 3 Punkt eins Punkt 5
    Maßnahmen unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben ergreifen, um Daten, Dateien, Geräte und Anwendungen vor Fremdzugriff zu schützen (zB sorgsamer Umgang mit Passwörtern und Hardware).

3.2 Software und weitere digitale Anwendungen

Er/Sie kann…

  1. 3 Punkt 2 Punkt eins
    Software bzw. Apps für Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Präsentationserstellung, Kommunikation sowie Datenbanken und weitere digitale Anwendungen kompetent verwenden (zB in den Bereichen Kundenmanagement, Terminmanagement).
  1. 3 Punkt 2 Punkt 2
    die für eine auszuführende Aufgabe am besten geeignete betriebliche Software bzw. digitale Anwendung auswählen.
  1. 3 Punkt 2 Punkt 3
    Inhalte unter Einhaltung der betriebsinternen Vorgaben selbst entwickeln bzw. vorhandene Inhalte editieren und zielgruppengerecht aufbereiten (zB Texte, Kalkulationen, Präsentationen unter Berücksichtigung des Corporate Designs erstellen).
  1. 3 Punkt 2 Punkt 4
    Daten aufbereiten (zB Statistiken und Diagramme erstellen).
  1. 3 Punkt 2 Punkt 5
    mit betrieblichen Datenbanken arbeiten (zB Daten erfassen, löschen, aktualisieren).
  1. 3 Punkt 2 Punkt 6
    Inhalte aus verschiedenen Datenquellen beschaffen und zusammenfügen.
  1. 3 Punkt 2 Punkt 7
    Probleme im Umgang mit Software und digitalen Anwendungen lösen (zB Hilfefunktion nutzen, im Internet bzw. Intranet nach Problemlösungen recherchieren).

3.3 Digitale Kommunikation

Er/Sie kann…

  1. 3 Punkt 3 Punkt eins
    ein breites Spektrum an Kommunikationsformen verwenden (zB E-Mail, Telefon, Videokonferenz, Social Media).
  1. 3 Punkt 3 Punkt 2
    eine geeignete Kommunikationsform anforderungsbezogen auswählen.
  1. 3 Punkt 3 Punkt 3
    verantwortungsbewusst und unter Einhaltung der gesetzlichen und betrieblichen Vorgaben in sozialen Netzwerken agieren.

3.4 Datei- und Ablageorganisation

Er/Sie kann…

  1. 3 Punkt 4 Punkt eins
    sich in der betrieblichen Datei- bzw. Ablagestruktur zurechtfinden (zB gespeicherte Dateien finden).
  1. 3 Punkt 4 Punkt 2
    in der betrieblichen Datei- bzw. Ablagestruktur arbeiten und dabei die Grundregeln eines effizienten Dateimanagements berücksichtigen (zB Ordner anlegen bzw. löschen, Vergabe von Dateinamen).
  1. 3 Punkt 4 Punkt 3
    sich an die betrieblichen Vorgaben zur Datenanwendung und Datenspeicherung halten.
  1. 3 Punkt 4 Punkt 4
    Ordner und Dateien unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben teilen (zB unter Nutzung von VPN, Intranet, Extranet).

3.5 Informationssuche und -beschaffung

Er/Sie kann…

  1. 3 Punkt 5 Punkt eins
    Suchmaschinen für die Online-Recherche effizient (zB unter Einsatz entsprechender Suchtechniken) nutzen.
  1. 3 Punkt 5 Punkt 2
    nach gespeicherten Dateien suchen.
  1. 3 Punkt 5 Punkt 3
    in bestehenden Dateien relevante Informationen suchen.
  1. 3 Punkt 5 Punkt 4
    in Datenbankanwendungen Daten filtern.

3.6 Bewertung und Auswahl von Daten und Informationen

Er/Sie kann…

  1. 3 Punkt 6 Punkt eins
    die Zuverlässigkeit von Informationsquellen und die Glaubwürdigkeit von Daten und Informationen einschätzen.
  1. 3 Punkt 6 Punkt 2
    Daten und Informationen interpretieren und nach betrieblichen Vorgaben entscheiden, welche Daten und Informationen herangezogen werden.
  1. 3 Punkt 6 Punkt 3
    Daten und Informationen strukturiert aufbereiten.
  1. Absatz 6Fachliche Kompetenzbereiche sind:

4. Kompetenzbereich: Office-Management

4.1 Ausstattung des Arbeitsbereichs

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 4 Punkt eins Punkt eins
    die übliche Ausstattung seines/ihres Arbeitsbereichs kompetent verwenden (zB PC/Laptop, Drucker, Telefonanlage).
     
  1. 4 Punkt eins Punkt 2
    die im Rahmen seiner/ihrer Tätigkeit auftretenden einfachen Probleme selbstständig lösen (zB Papierstau beseitigen, Toner austauschen).
     
  1. 4 Punkt eins Punkt 3
    bei komplexen Problemen Maßnahmen entsprechend den betrieblichen Regelungen setzen.
     

4.2 Kommunikation

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 4 Punkt 2 Punkt eins
    die betrieblichen Kommunikationsvorgaben einhalten.
     
  1. 4 Punkt 2 Punkt 2
    Informationen (zB Vertragsbestandteile, Verkaufsargumente) sinngemäß erfassen, strukturieren, nötigenfalls bearbeiten und an den Empfänger/die Empfängerin weiterleiten (zB Erstellen von Schadensmeldungen, Beratungsprotokoll).
     
  1. 4 Punkt 2 Punkt 3
    Auskünfte geben und einholen.
     
  1. 4 Punkt 2 Punkt 4
    interne Schriftverkehrsarbeiten erledigen (zB betriebsinterne Informationen aufbereiten).
     
  1. 4 Punkt 2 Punkt 5
    externe Schriftverkehrsarbeiten erledigen.
     
  1. 4 Punkt 2 Punkt 6
    bei der Gestaltung von Schriftstücken das Corporate Design des Lehrbetriebs beachten.
     
  1. 4 Punkt 2 Punkt 7
    in Bezug auf Rechtschreibung und Grammatik fehlerfreie Texte erstellen und überprüfen.
     

4.3 Terminmanagement

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 4 Punkt 3 Punkt eins
    Termine und Terminänderungen koordinieren (zB unter Einsatz von Terminplanungsinstrumenten).
     
  1. 4 Punkt 3 Punkt 2
    Termine im betrieblichen Kalendersystem dokumentieren und verwalten.
     
  1. 4 Punkt 3 Punkt 3
    Informationen zu Terminen und erforderliche Unterlagen verschicken.
     

4.4 Organisation von Dienstreisen

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 4 Punkt 4 Punkt eins
    eine Tourenplanung für ein definiertes Vertriebsgebiet durchführen.
     
  1. 4 Punkt 4 Punkt 2
    eine realistische Einschätzung von Beratungs- und Wegzeiten vornehmen und Termine entsprechend planen.
     

4.5 Beschaffung

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 4 Punkt 5 Punkt eins
    den Ablauf des betrieblichen Beschaffungsprozesses beschreiben (zB Zuständigkeiten).
     
  1. 4 Punkt 5 Punkt 2
    die rechtlichen Bedingungen für das Zustandekommen und die Erfüllung von (Kauf-)Verträgen darstellen.
     
  1. 4 Punkt 5 Punkt 3
    die betrieblichen Regelungen bei der Beschaffung anwenden (zB Freigabeprozesse, Kontrollmechanismen).
     

4.6 Marketing

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 4 Punkt 6 Punkt eins
    Ziele des betrieblichen Marketings erklären.
     
  1. 4 Punkt 6 Punkt 2
    einen Überblick über das betriebliche Marketing geben (zB Zielgruppen, Marketinginstrumente, Teilbereiche wie Werbung und Öffentlichkeitsarbeit).
     

4.7 Datenaufbereitung

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 4 Punkt 7 Punkt eins
    einfache Kennzahlen (zB Storno- und Schadenquote) interpretieren.
     
  1. 4 Punkt 7 Punkt 2
    Statistiken (zB Absatzstatistiken) auswerten.
     

5. Kompetenzbereich: Kundenakquise und Kundenmanagement

5.1 Beratung und Verkauf

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 5 Punkt eins Punkt eins
    allgemeine Kundenanfragen unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben beantworten (zB telefonisch, per E-Mail).
     
  1. 5 Punkt eins Punkt 2
    häufig gestellte fachliche Kundenanfragen unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben beantworten und komplexe Kundenanfragen weiterleiten.
     
  1. 5 Punkt eins Punkt 3
    die Deklaration entsprechend den Vorgaben der IDD umsetzen (zB Vorstellung als Kundenberater einer Versicherung, Versicherungsagent oder Versicherungsmakler).
     
  1. 5 Punkt eins Punkt 4
    Bedingungen und Erfordernisse für das Zustandekommen eines Versicherungsvertrages darstellen.
     
  1. 5 Punkt eins Punkt 5
    den Bedarf an Versicherungssparten (zB Unfallversicherung, Lebensversicherung) und Versicherungsformen (zB Einzelunfallversicherung, Ablebensversicherung) entsprechend der Kundenwünsche erheben und den gewünschten Versicherungsschutz (zB Deckungsumfang) abklären.
     
  1. 5 Punkt eins Punkt 6
    bei speziellen Versicherungsprodukten (zB Anlageprodukten) zusätzlich erforderliche Beratungsschritte durchführen (zB zur finanziellen Situation, Verlusttragfähigkeit, Anlageziele, Risikobereitschaft).
     
  1. 5 Punkt eins Punkt 7
    Deckungs-/Leistungsumfang der Versicherungsprodukte präsentieren.
     
  1. 5 Punkt eins Punkt 8
    Zusatzprodukte bzw. Bausteine zum jeweiligen Versicherungsprodukt anbieten.
     
  1. 5 Punkt eins Punkt 9
    auf vertragsrechtliche Fragen des Kunden (zB Obliegenheiten des Versicherungsnehmers) eingehen und kompetent beantworten oder recherchieren und Versicherungsausschlüsse erklären.
     
  1. 5 Punkt eins Punkt 10
    die Dokumentation der Kundenwünsche und der Gründe für die Produktempfehlung erstellen.
     
  1. 5 Punkt eins Punkt 11
    zur Vorgehensweise im Schadensfall beraten.
     
  1. 5 Punkt eins Punkt 12
    Einwände und Vorwände im Kundengespräch unter Anwendung von Kommunikationstechniken situationsbezogen behandeln.
     
  1. 5 Punkt eins Punkt 13
    Prämienhöhe und Prämienanpassungen argumentieren.
     

5.2 Angebote erstellen

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 5 Punkt 2 Punkt eins
    die für eine Angebotslegung erforderlichen Informationen einholen bzw. entsprechende Unterlagen zusammenstellen.
     
  1. 5 Punkt 2 Punkt 2
    die Grundlagen der Tarifkalkulation erklären.
     
  1. 5 Punkt 2 Punkt 3
    Versicherungsprämien unter Einbezug von allgemeinen und speziellen Berechnungs- und Risikoparametern (zB Alter/Gesundheitszustand einer Person, Lage eines Objektes) und Prämienzahlungsformen (zB monatlich) und der Tarifgestaltung ermitteln.
     
  1. 5 Punkt 2 Punkt 4
    versicherungsrelevante Steuern und Abgaben berechnen und begründen.
     

5.3 Umgang mit Beschwerden und Reklamationen

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 5 Punkt 3 Punkt eins
    die Bedeutung eines professionellen Umgangs mit Beschwerden und Reklamationen erklären.
     
  1. 5 Punkt 3 Punkt 2
    Beschwerden und Reklamationen entsprechend den rechtlichen und betrieblichen Vorgaben bearbeiten bzw. weiterleiten (zB komplexe Kundenanliegen).
     

6. Kompetenzbereich: Auftragsbearbeitung

6.1 Antragsprüfung

Er/Sie kann…

Lehrjahr

  1. 3 Punkt eins Punkt eins

1

2

3

  1. 6 Punkt eins Punkt eins
    die Angaben des Antragsstellers prüfen (zB auf Vollständigkeit).
     
  1. 6 Punkt eins Punkt 2
    besondere Sachverhalte (zB Hochwasserzone) oder Risikokriterien (zB Vorerkrankungen) prüfen oder betriebsintern zur Prüfung weiterleiten.
     
  1. 6 Punkt eins Punkt 3
    die Versicherbarkeit besonderer Kundenanliegen (zB Einschlüsse) prüfen.
     
  1. 6 Punkt eins Punkt 4
    bei der Polizzen-Erstellung oder Antragsablehnung mitwirken.
     

6.2 Bestandspflege

Er/Sie kann…

           

Lehrjahr

1

2

3

  1. 6 Punkt 2 Punkt eins
    Vertragsänderungen, Anpassungen oder Ergänzungen (zB Deckungsumfangserweiterung, Adressänderungen) entsprechend den betrieblichen Vorgaben durchführen.
     
  1. 6 Punkt 2 Punkt 2
    bestehende Kunden über neue Produkte oder veränderte Rahmenbedingungen informieren und Bestandsverträge an gegenwärtige Kundensituationen anpassen.
     
  1. 6 Punkt 2 Punkt 3
    die Rechtspflichten (zB Prämienzahlungspflicht) und Obliegenheiten des Versicherungsnehmers (zB Schadenminderungspflicht) darstellen und Folgen der Verletzung den jeweiligen Kunden erklären.
     

6.3 Schadensbearbeitung

Er/Sie kann… 

Lehrjahr

1

2

3

  1. 6 Punkt 3 Punkt eins
    Schadensmeldungen aufnehmen und dabei schadensrelevante Sachverhalte klären.
     
  1. 6 Punkt 3 Punkt 2
    Schadensmeldungen entsprechend den betrieblichen Vorgaben dokumentieren.
     
  1. 6 Punkt 3 Punkt 3
    Schadensmeldungen prüfen und/oder zur Überprüfung der Sachverhalte die Schadensmeldung an Dritte weiterleiten.
     
  1. 6 Punkt 3 Punkt 4
    bei der Beurteilung des Versicherungsschutzes auf Basis des jeweiligen Versicherungsvertrages und der Schadensmeldung mitwirken.
     
  1. 6 Punkt 3 Punkt 5
    den Leistungsumfang im Schadensfall berechnen.
     
  1. 6 Punkt 3 Punkt 6
    bei der Schadensregulierung mitwirken oder einen Schaden ablehnen und entsprechend begründen.
     

6.4 Auflösung von Verträgen

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 6 Punkt 4 Punkt eins
    sämtliche Beendigungsmöglichkeiten von Versicherungsverträgen darstellen.
     
  1. 6 Punkt 4 Punkt 2
    Versicherungsverträge auf vertraglich vereinbarte Laufzeiten sowie ordentliche und außerordentliche Kündigungs- und Rücktrittsmöglichkeiten prüfen.
     
  1. 6 Punkt 4 Punkt 3
    Versicherungsverträge auflösen oder deren Kündigung begründet ablehnen.
     
  1. Absatz 7Bei der Vermittlung sämtlicher Berufsbildpositionen ist den Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG), Bundesgesetzblatt Nr. 599 aus 1987,, in der geltenden Fassung, und der KJBG-VO, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 436 aus 1998,, in der geltenden Fassung, zu entsprechen.

Inkrafttreten und Schlussbestimmungen

Paragraph 4,

  1. Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. Mai 2020 in Kraft.
  2. Absatz 2Die Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Versicherungskaufmann/Versicherungskaufrau, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 15 aus 2004,, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 177 aus 2005,, treten mit Ablauf des 30. April 2020 außer Kraft.
  3. Absatz 3Lehrlinge, die am 30. April 2020 im Lehrberuf Versicherungskaufmann/Versicherungskaufrau ausgebildet werden, können gemäß der in Absatz 2, angeführten Ausbildungsordnung weiter ausgebildet werden.
  4. Absatz 4Die Lehrzeiten, die im Lehrberuf Versicherungskaufmann/Versicherungskaufrau gemäß den in Absatz 2, angeführten Ausbildungsvorschriften zurückgelegt wurden, sind auf die Lehrzeit im Lehrberuf Versicherungskaufmann/Versicherungskaufrau gemäß dieser Verordnung voll anzurechnen.