Entwurf

Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Speditionslogistik (Speditionslogistik-Ausbildungsordnung) erlassen werden

Auf Grund des Paragraphen 8, des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 32 aus 2018,, wird verordnet:

Lehrberuf Speditionslogistik

Paragraph eins,

  1. Absatz 2In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Speditionslogistiker bzw. Speditionslogistikerin) zu bezeichnen.

Berufsprofil

Paragraph 2,

  1. Absatz einsMit dem positiven Abschluss der Lehrabschlussprüfung und der Berufsschule verfügt der Speditionslogistiker/die Speditionslogistikerin über folgende berufliche Kompetenzen:
    1. Ziffer eins
      Fachliche Kompetenzbereiche:
      1. Litera a
        Kundenakquise und Kundenmanagement
    Der Speditionslogistiker/Die Speditionslogistikerin übernimmt vielfältige mit der jeweiligen Kundenanfrage oder dem Auftrag verbundene Aufgaben. Er/Sie entwickelt auf Basis spezifischer Kunden- und Auftragsanforderungen Lagerstrategien, welche warenspezifische Lagererfordernisse miteinschließt. Er/Sie berät Kunden bei der Auswahl von Lagerlösungen und bietet logistische Zusatzdienstleistungen an. Unter Berücksichtigung der betrieblichen und auftragsspezifischen Kosten erstellt der Speditionslogistiker/die Speditionslogistikerin marktkonforme Angebote und berät Kunden und Speditionspartner über die für den Lagerauftrag erforderlichen Begleitpapiere und Dokumente. Dabei wendet der Speditionslogistiker/die Speditionslogistikerin die rechtlichen Vorgaben der für seinen/ihren Beruf relevanten Rechtsbereiche an. Beschwerden und Reklamationen können vom Speditionslogistiker/von der Speditionslogistikerin entsprechend rechtlicher und betrieblicher Vorgaben bearbeitet werden.
    1. Litera b
      Warenlagerung
    Der Speditionslogistiker/Die Speditionslogistikerin organisiert entsprechend der auftragsspezifischen Vorgaben die Ein- und Auslagerung von Waren. Dabei berücksichtigt er/sie rechtliche und betriebliche Vorgaben sowie die transport- und warenspezifische Erfordernisse und legt Lagerstandorte und Lagerarten fest. Er/Sie führt die Lagerinventur durch, administriert Speditionsdokumente und trägt durch Lageroptimierungsmaßnahmen zur betrieblichen Qualitätssteigerung bei. Der Speditionslogistiker/Die Speditionslogistikerin kommuniziert im Rahmen seiner/ihrer Aufgabenerfüllung mit internen und externen Schnittstellen (zB Disposition, Kunden) um Prozessoptimierungen auf Basis seiner Kenntnisse (zB der Transportprozesse) unter Einhaltung betrieblicher und rechtlicher Vorgaben durchzuführen. Speditionsrechnungen können vom Speditionslogistiker/von der Speditionslogistikerin entsprechend rechtlicher und betrieblicher Vorgaben erstellt werden.
    1. Litera c
      Office-Management und betriebliches Rechnungswesen
    Der Speditionslogistiker/Die Speditionslogistikerin erfüllt vielfältige Aufgaben im Rahmen der betrieblichen Kommunikation. Dazu zählt insbesondere der Brief- bzw. E-Mail-Verkehr, bei dem er/sie die Textgestaltung unter Berücksichtigung betriebsinterner Vorgaben (zB Corporate Design) erledigt. Er/Sie übernimmt das Terminmanagement und organisiert Besprechungen und Meetings. Er/Sie nutzt die Ausstattung seines/ihre Arbeitsbereichs kompetent.
    Darüber hinaus führt der Speditionslogistiker/die Speditionslogistikerin Arbeiten im betrieblichen Rechnungswesen auf Grundlage seiner Kenntnisse in den einzelnen Teilbereichen des Rechnungswesens durch. Dazu zählen in der Buchführung die Belegorganisation sowie die Prüfung von Belegen. Ebenso wirkt er/sie am betrieblichen Zahlungsverkehr mit. Der Speditionslogistiker/die Speditionslogistikerin übernimmt Aufgaben im Rahmen der Datenaufbereitung (Arbeiten mit Statistiken und Kennzahlen). Er/Sie nutzt die Ausstattung seines/ihres Arbeitsbereichs kompetent.
    1. Litera d
      Beschaffung
    Der Speditionslogistiker/Die Speditionslogistikerin verfügt über Kenntnisse des Beschaffungswesens, bearbeitet verschiedene Aufgaben in diesem Bereich und kommuniziert dabei mit Personen inner- und außerhalb des Betriebs. So ermittelt er/sie den Betriebsmittel- bzw. Dienstleistungsbedarf in seinem/ihrem Aufgabenbereich, vergleicht Angebote verschiedener Anbieter, trifft eine begründete Vorauswahl und nimmt Bestellungen bzw. Beauftragungen vor. Er/Sie kontrolliert Rechnungen und setzt bei mangelhaften Lieferungen oder Leistungen angemessene Maßnahmen.
    1. Ziffer 2
      Fachübergreifende Kompetenzbereiche:
    Zur Erfüllung dieser fachlichen Aufgaben, setzt der Speditionslogistiker/die Speditionslogistikerin folgende fachübergreifende Kompetenzen ein:
    1. Litera a
      Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld
    Der Speditionslogistiker/Die Speditionslogistikerin verfügt über grundlegende Kenntnisse des betrieblichen Leistungsspektrums und betriebs- und volkswirtschaftlicher Zusammenhänge, um seine/ihre Tätigkeiten effizient zu organisieren und auszuführen. Er/Sie agiert innerhalb der betrieblichen Aufbau- und Ablauforganisation selbst-, sozial- und methodenkompetent und bearbeitet die ihm/ihr übertragenen Aufgaben lösungsorientiert sowie situationsgerecht auf Basis seines/ihres Verständnisses für Intrapreneurship. Darüber hinaus kommuniziert er/sie zielgruppenorientiert, berufsadäquat auch auf Englisch, und agiert kundenorientiert.
    1. Litera b
      Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten
    Der Speditionslogistiker/Die Speditionslogistikerin wendet die Grundsätze des betrieblichen Qualitätsmanagements an und bringt sich in die Weiterentwicklung der betrieblichen Standards ein. Er/Sie reflektiert sein/ihr eigenes Vorgehen und nutzt die daraus gewonnenen Erkenntnisse in seinem/ihrem Aufgabenbereich. Der Speditionslogistiker/die Speditionslogistikerin beachtet die rechtlichen und betrieblichen Regelungen für seine/ihre persönliche Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und handelt bei Unfällen und Verletzungen situationsgerecht. Darüber hinaus agiert der Speditionslogistiker/die Speditionslogistikerin nachhaltig und ressourcenschonend.
    1. Litera c
      Digitales Arbeiten
    Der Speditionslogistiker/Die Speditionslogistikerin wählt im Rahmen der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben die für seine/ihre Aufgaben am besten geeignete/n digitalen Geräte, betriebliche Software und digitalen Kommunikationsformen aus und nutzt diese effizient. Er/Sie beschafft auf digitalem Weg die für die Aufgabenbearbeitung erforderlichen betriebsinternen und -externen Informationen. Der Speditionslogistiker/Die Speditionslogistikerin agiert auf Basis seiner/ihrer digitalen Kompetenz zielgerichtet und verantwortungsbewusst. Dazu zählt vor allem der sensible und sichere Umgang mit Daten unter Berücksichtigung der betrieblichen und rechtlichen Vorgaben (zB Datenschutzgrundverordnung).

Berufsbild

Paragraph 3,

  1. Absatz 2Das Berufsbild gliedert sich in fachübergreifende und fachliche Kompetenzbereiche.
  2. Absatz 3Die fachlichen Kompetenzbereiche sind nach Lehrjahren gegliedert. Die in den Kompetenzbereichen angeführten Kenntnisse und Fertigkeiten sind spätestens bis zum Ende des jeweils angeführten Lehrjahres zu vermitteln.
  3. Absatz 4Die fachübergreifenden Kompetenzbereiche sind während der gesamten Lehrzeit zu berücksichtigen und zu vermitteln.
  4. Absatz 5Fachübergreifende Kompetenzbereiche sind:

1. Kompetenzbereich: Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld

1.1 Betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation

Er/Sie kann…

  1. eins Punkt eins Punkt eins
    sich in den Räumlichkeiten des Lehrbetriebs zurechtfinden.
  1. eins Punkt eins Punkt 2
    die wesentlichen Aufgaben der verschiedenen Bereiche des Lehrbetriebs erklären.
  1. eins Punkt eins Punkt 3
    die Zusammenhänge der einzelnen Betriebsbereiche sowie der betrieblichen Prozesse darstellen.
  1. eins Punkt eins Punkt 4
    die wichtigsten Verantwortlichen nennen (zB Geschäftsführer/in) und seine/ihre Ansprech-partner/innen im Lehrbetrieb erreichen.
  1. eins Punkt eins Punkt 5
    die Vorgaben der betrieblichen Ablauforganisation und des Prozessmanagements bei der Erfüllung seiner/ihrer Aufgaben berücksichtigen.

1.2 Leistungsspektrum und Eckdaten des Lehrbetriebs

Er/Sie kann…

  1. eins Punkt 2 Punkt eins
    das betriebliche Leistungsangebot beschreiben.
  1. eins Punkt 2 Punkt 2
    das Leitbild bzw. die Ziele des Lehrbetriebs erklären.
  1. eins Punkt 2 Punkt 3
    die Struktur des Lehrbetriebs beschreiben (zB Größenordnung, Tätigkeitsfelder, Rechtsform).
  1. eins Punkt 2 Punkt 4
    Faktoren erklären, welche die betriebliche Leistung beeinflussen (zB Standort, Zielgruppen).
  1. eins Punkt 2 Punkt 5
    Ziele des betrieblichen Marketings erklären.

1.3 Branche des Lehrbetriebs

Er/Sie kann…

  1. eins Punkt 3 Punkt eins
    einen Überblick über die Branche des Lehrbetriebs geben (zB Branchentrends).
  1. eins Punkt 3 Punkt 2
    die Position des Lehrbetriebs in der Branche darstellen.

1.4 Rechtsgrundlagen

Er/Sie kann…

  1. eins Punkt 4 Punkt eins
    die Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen AÖSp anwenden.
  1. eins Punkt 4 Punkt 2
    das Transport- und Verkehrsrecht (zB CMR) für alle Verkehrsträger anwenden.
  1. eins Punkt 4 Punkt 3
    rechtliche Vorgaben in Bezug auf die Warenlagerung und auf die Abwicklung von Ein- und Auslagerungen berücksichtigen.

1.5 Ziel und Inhalte der Ausbildung sowie Weiterbildungsmöglichkeiten

Er/Sie kann…

  1. eins Punkt 5 Punkt eins
    den Ablauf seiner/ihrer Ausbildung im Lehrbetrieb erklären (zB Inhalte und Ausbildungsfortschritt).
  1. eins Punkt 5 Punkt 2
    Grundlagen der Lehrlingsausbildung erklären (zB Ausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule, Bedeutung der Wichtigkeit der Lehrabschlussprüfung).
  1. eins Punkt 5 Punkt 3
    die Notwendigkeit der lebenslangen Weiterbildung erkennen und sich mit konkreten Weiterbildungsangeboten auseinandersetzen.

1.6 Rechte Pflichten und Arbeitsverhalten

Er/Sie kann…

  1. eins Punkt 6 Punkt eins
    auf Basis der gesetzlichen Rechte und Pflichten als Lehrling seine/ihre Aufgaben erfüllen.
  1. eins Punkt 6 Punkt 2
    Arbeitsgrundsätze wie Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc. einhalten und sich mit seinen/ihren Aufgaben im Lehrbetrieb identifizieren.
  1. eins Punkt 6 Punkt 3
    sich nach den innerbetrieblichen Vorgaben verhalten.
  1. eins Punkt 6 Punkt 4
    die Abrechnung zu seiner/ihrer Lehrlingsentschädigung interpretieren (zB Bruttobezug, Nettobezug, Lohnsteuer, und Sozialversicherungsbeiträge).

1.7 Selbstorganisierte, lösungsorientierte und situationsgerechte Aufgabenbearbeitung

Er/Sie kann…

  1. eins Punkt 7 Punkt eins
    seine/ihre Aufgaben selbst organisieren und sie nach Prioritäten reihen.
  1. eins Punkt 7 Punkt 2
    den Zeitaufwand für seine/ihre Aufgaben abschätzen und diese zeitgerecht durchführen.
  1. eins Punkt 7 Punkt 3
    sich auf wechselnde Situationen einstellen und auf geänderte Herausforderungen und Rahmenbedingungen mit der notwendigen Flexibilität reagieren.
  1. eins Punkt 7 Punkt 4
    Lösungen für aktuell auftretende Problemstellungen entwickeln und Entscheidungen im vorgegebenen betrieblichen Rahmen treffen.
  1. eins Punkt 7 Punkt 5
    in Konfliktsituationen konstruktiv handeln bzw. entscheiden, wann jemand zur Hilfe hinzugezogen wird.
  1. eins Punkt 7 Punkt 6
    sich zur Aufgabenbearbeitung notwendige Informationen selbstständig beschaffen.
  1. eins Punkt 7 Punkt 7
    in unterschiedlich zusammengesetzten Teams arbeiten.
  1. eins Punkt 7 Punkt 8
    die wesentlichen Anforderungen für die Zusammenarbeit in Projekten darstellen.
  1. eins Punkt 7 Punkt 9
    Aufgaben in betrieblichen Projekten übernehmen.
  1. eins Punkt 7 Punkt 10
    die eigene Tätigkeit reflektieren und gegebenenfalls Optimierungsvorschläge für seine/ihre Tätigkeit einbringen.

1.8 Zielgruppengerechte Kommunikation

Er/Sie kann…

  1. eins Punkt 8 Punkt eins
    mit verschiedenen Zielgruppen (wie Ausbildern/Ausbilderinnen, Führungskräften, Kollegen/Kolleginnen, Kunden, Lieferanten, Logistikpartnern) kommunizieren und sich dabei betriebsadäquat verhalten.
  1. eins Punkt 8 Punkt 2
    seine/ihre Anliegen verständlich vorbringen und der jeweiligen Situation angemessen auftreten.
  1. eins Punkt 8 Punkt 3
    berufsadäquat und betriebsspezifisch auf Englisch kommunizieren.

1.9 Kundenorientiertes Agieren
(Unter Kunden werden sämtliche Adressaten der betrieblichen Leistung verstanden.)

Er/Sie kann…

  1. eins Punkt 9 Punkt eins
    erklären, warum Kunden für den Lehrbetrieb im Mittelpunkt stehen.
  1. eins Punkt 9 Punkt 2
    die Kundenorientierung bei der Erfüllung aller seiner/ihrer Aufgaben berücksichtigen.
  1. eins Punkt 9 Punkt 3
    mit unterschiedlichen Kundensituationen kompetent umgehen und kunden- sowie betriebsoptimierte Lösungen finden.

2. Kompetenzbereich: Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten

2.1 Betriebliches Qualitätsmanagement

Er/Sie kann…

  1. 2 Punkt eins Punkt eins
    betriebliche Qualitätsvorgaben im Aufgabenbereich umsetzen.
  1. 2 Punkt eins Punkt 2
    an der Entwicklung von innerbetrieblichen Qualitätsstandards mitwirken.
  1. 2 Punkt eins Punkt 3
    die eigene Tätigkeit hinsichtlich der Einhaltung der Qualitätsstandards überprüfen.
  1. 2 Punkt eins Punkt 4
    die Ergebnisse der Qualitätsüberprüfung reflektieren und diese in die Aufgabenbewältigung einbringen.

2.2 Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

Er/Sie kann…

  1. 2 Punkt 2 Punkt eins
    Betriebs- und Hilfsmittel sicher und sachgerecht einsetzen.
  1. 2 Punkt 2 Punkt 2
    die betrieblichen Sicherheitsvorschriften einhalten.
  1. 2 Punkt 2 Punkt 3
    Aufgaben von mit Sicherheitsagenden beauftragten Personen im Überblick beschreiben.
  1. 2 Punkt 2 Punkt 4
    berufsbezogene Gefahren, wie Sturz- und Brandgefahr, in seinem/ihrem Arbeitsbereich erkennen und sich entsprechend den Arbeitsschutz- und Brandschutzvorgaben verhalten.
  1. 2 Punkt 2 Punkt 5
    sich im Notfall richtig verhalten.
  1. 2 Punkt 2 Punkt 6
    bei Unfällen geeignete Erste-Hilfe-Maßnahmen ergreifen.
  1. 2 Punkt 2 Punkt 7
    die Grundlagen des ergonomischen Arbeitens anwenden.

2.3 Nachhaltiges und ressourcenschonendes Handeln

Er/Sie kann…

  1. 2 Punkt 3 Punkt eins
    die Bedeutung des Umweltschutzes für den Lehrbetrieb darstellen.
  1. 2 Punkt 3 Punkt 2
    die Mülltrennung nach rechtlichen und betrieblichen Vorgaben umsetzen.
  1. 2 Punkt 3 Punkt 3
    energiesparend arbeiten und Ressourcen sparsam einsetzen.

3. Kompetenzbereich: Digitales Arbeiten

(Diese Berufsbildpositionen schließen gegebenenfalls auch entsprechende analoge Anwendungen mit ein.)

3.1 Datensicherheit und Datenschutz

Er/Sie kann…

  1. 3 Punkt eins Punkt eins
    die rechtlichen und betriebsinternen Vorgaben einhalten (zB Datenschutzgrundverordnung).
  1. 3 Punkt eins Punkt 2
    Urheberrecht und Datenschutzbestimmungen beachten.
  1. 3 Punkt eins Punkt 3
    Gefahren und Risiken erkennen (zB Phishing-E-Mails, Viren).
  1. 3 Punkt eins Punkt 4
    Maßnahmen treffen, wenn Sicherheitsprobleme und Auffälligkeiten auftreten (zB rasche Verständigung des Datenschutzbeauftragten bzw. der verantwortlichen IT-Administration).
  1. 3 Punkt eins Punkt 5
    Maßnahmen unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben ergreifen, um Daten, Dateien, Geräte und Anwendungen vor Fremdzugriff zu schützen (zB sorgsamer Umgang mit Passwörtern und Hardware).

3.2 Software und weitere digitale Anwendungen

Er/Sie kann…

  1. 3 Punkt 2 Punkt eins
    Software bzw. Apps für Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Präsentationserstellung, Kommunikation sowie Datenbanken und weitere digitale Anwendungen kompetent verwenden (zB in den Bereichen Kundenmanagement, Lager und Disposition).
  1. 3 Punkt 2 Punkt 2
    die für eine auszuführende Aufgabe am besten geeignete betriebliche Software bzw. digitale Anwendung auswählen.
  1. 3 Punkt 2 Punkt 3
    Inhalte unter Einhaltung der betriebsinternen Vorgaben selbst entwickeln bzw. vorhandene Inhalte editieren und zielgruppengerecht aufbereiten (zB Texte, Kalkulationen, Präsentationen unter Berücksichtigung des Corporate Designs erstellen).
  1. 3 Punkt 2 Punkt 4
    Daten aufbereiten (zB Statistiken und Diagramme erstellen).
  1. 3 Punkt 2 Punkt 5
    mit betrieblichen Datenbanken arbeiten (zB Daten erfassen, löschen, aktualisieren).
  1. 3 Punkt 2 Punkt 6
    Inhalte aus verschiedenen Datenquellen beschaffen und zusammenfügen.
  1. 3 Punkt 2 Punkt 7
    Probleme im Umgang mit Software und digitalen Anwendungen lösen (zB Hilfefunktion nutzen, im Internet bzw. Intranet nach Problemlösungen recherchieren).

3.3 Digitale Kommunikation

Er/Sie kann…

  1. 3 Punkt 3 Punkt eins
    ein breites Spektrum an Kommunikationsformen verwenden (zB E-Mail, Telefon, Videokonferenz, Social Media).
  1. 3 Punkt 3 Punkt 2
    eine geeignete Kommunikationsform anforderungsbezogen auswählen.
  1. 3 Punkt 3 Punkt 3
    verantwortungsbewusst und unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben in sozialen Netzwerken agieren.

3.4 Datei- und Ablageorganisation

Er/Sie kann…

  1. 3 Punkt 4 Punkt eins
    sich in der betrieblichen Datei- bzw. Ablagestruktur zurechtfinden (zB gespeicherte Dateien finden).
  1. 3 Punkt 4 Punkt 2
    in der betrieblichen Datei- bzw. Ablagestruktur arbeiten und dabei die Grundregeln eines effizienten Dateimanagements berücksichtigen (zB Ordner anlegen bzw. löschen, Vergabe von Dateinamen).
  1. 3 Punkt 4 Punkt 3
    sich an die betrieblichen Vorgaben zur Datenanwendung und Datenspeicherung halten.
  1. 3 Punkt 4 Punkt 4
    Ordner und Dateien unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben teilen (zB unter Nutzung von Cloud-Diensten, VPN, Intranet, Extranet).

3.5 Informationssuche und -beschaffung

Er/Sie kann…

  1. 3 Punkt 5 Punkt eins
    Suchmaschinen für die Online-Recherche effizient (zB unter Einsatz entsprechender Suchtechniken) nutzen.
  1. 3 Punkt 5 Punkt 2
    nach gespeicherten Dateien suchen.
  1. 3 Punkt 5 Punkt 3
    in bestehenden Dateien relevante Informationen suchen.
  1. 3 Punkt 5 Punkt 4
    in Datenbankanwendungen Daten filtern.

3.6 Bewertung und Auswahl von Daten und Informationen

Er/Sie kann…

  1. 3 Punkt 6 Punkt eins
    die Zuverlässigkeit von Informationsquellen und die Glaubwürdigkeit von Daten und Informationen einschätzen.
  1. 3 Punkt 6 Punkt 2
    Daten und Informationen interpretieren und nach betrieblichen Vorgaben entscheiden, welche Daten und Informationen herangezogen werden.
  1. 3 Punkt 6 Punkt 3
    Daten und Informationen strukturiert aufbereiten.
  1. Absatz 6Fachliche Kompetenzbereiche sind:

4. Kompetenzbereich: Office-Management und betriebliches Rechnungswesen

4.1 Ausstattung des Arbeitsbereichs

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 4 Punkt eins Punkt eins
    die übliche Ausstattung seines/ihres Arbeitsbereichs kompetent verwenden (zB PC/Laptop, Drucker, Telefonanlage).
     
  1. 4 Punkt eins Punkt 2
    die im Rahmen seiner/ihrer Tätigkeit auftretenden einfachen Probleme selbstständig lösen (zB Papierstau beseitigen, Toner austauschen).
     
  1. 4 Punkt eins Punkt 3
    bei komplexen Problemen Maßnahmen entsprechend den betrieblichen Regelungen setzen.
     

4.2 Kommunikation

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 4 Punkt 2 Punkt eins
    die betrieblichen Kommunikationsvorgaben einhalten.
     
  1. 4 Punkt 2 Punkt 2
    Informationen sinngemäß erfassen, strukturieren, nötigenfalls bearbeiten und an den Empfänger/die Empfängerin weiterleiten (zB Erstellen von Gesprächsnotizen).
     
  1. 4 Punkt 2 Punkt 3
    Auskünfte geben und einholen.
     
  1. 4 Punkt 2 Punkt 4
    interne Schriftverkehrsarbeiten erledigen (zB betriebsinterne Informationen aufbereiten).
     
  1. 4 Punkt 2 Punkt 5
    externe Schriftverkehrsarbeiten erledigen.
     
  1. 4 Punkt 2 Punkt 6
    bei der Gestaltung von Schriftstücken das Corporate Design des Lehrbetriebs beachten.
     
  1. 4 Punkt 2 Punkt 7
    in Bezug auf Rechtschreibung und Grammatik fehlerfreie Texte erstellen und überprüfen.
     

4.3 Posteingang und -ausgang

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 4 Punkt 3 Punkt eins
    den Postein- und Postausgang administrieren (zB Speditionsdokumente).
     
  1. 4 Punkt 3 Punkt 2
    digitale Nachrichten (E-Mails oder andere digitale Kommunikationsformen) bearbeiten.
     

4.4 Terminmanagement

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 4 Punkt 4 Punkt eins
    Termine und Terminänderungen koordinieren (zB unter Einsatz von Terminplanungsinstrumenten).
     
  1. 4 Punkt 4 Punkt 2
    Termine im betrieblichen Kalendersystem dokumentieren und verwalten.
     
  1. 4 Punkt 4 Punkt 3
    Informationen zu Terminen und entsprechend notwendige Unterlagen verschicken.
     

4.5 Besprechungen und Meetings

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 4 Punkt 5 Punkt eins
    Unterlagen vorbereiten und aufbereiten (zB Präsentationen und Handouts).
     
  1. 4 Punkt 5 Punkt 2
    Besucher/innen und Gäste adäquat empfangen.
     
  1. 4 Punkt 5 Punkt 3
    Protokolle führen.
     
  1. 4 Punkt 5 Punkt 4
    die Nachbereitung übernehmen.
     

4.6 Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 4 Punkt 6 Punkt eins
    die einzelnen Teilbereiche des betrieblichen Rechnungswesens, wie Buchführung, Kostenrechnung und Statistik, darstellen.
     
  1. 4 Punkt 6 Punkt 2
    Aufgaben der betrieblichen Buchführung und der Kostenrechnung voneinander unterscheiden.
     

4.7 Betriebliche Buchführung

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 4 Punkt 7 Punkt eins
    Belege auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen.
     
  1. 4 Punkt 7 Punkt 2
    übliche Belege des Lehrbetriebs, wie Eingangs- und Ausgangsrechnungen sowie Zahlungsbelege, für die Verbuchung vorbereiten (zB sortieren, vorkontieren).
     

4.8 Betrieblicher Zahlungsverkehr

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 4 Punkt 8 Punkt eins
    verschiedene Zahlungsmöglichkeiten (zB Akkreditiv, Nachnahme) erklären.
     
  1. 4 Punkt 8 Punkt 2
    die Offene-Posten-Liste verwalten und erforderliche Schritte im Mahnwesen entsprechend den betrieblichen Vorgaben setzen.
     

4.9 Datenaufbereitung

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 4 Punkt 9 Punkt eins
    Kennzahlen ermitteln und interpretieren (zB Auslastung des Laderaumvolumens).
     
  1. 4 Punkt 9 Punkt 2
    Statistiken aufbereiten.
     

5. Kompetenzbereich: Beschaffung

5.1 Beschaffungsprozess

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 5 Punkt eins Punkt eins
    den Ablauf des betrieblichen Beschaffungsprozesses beschreiben (zB Bezugsquellen, Freigabeprozesse, Kontrollmechanismen).
     
  1. 5 Punkt eins Punkt 2
    die Grundsätze der betrieblichen Beschaffung darstellen (zB Zuständigkeiten, Bestellsysteme, Kriterien für Lieferantenauswahl).
     
  1. 5 Punkt eins Punkt 3
    die rechtlichen Bedingungen für das Zustandekommen und die Erfüllung von (Kauf-)Verträgen darstellen.
     
  1. 5 Punkt eins Punkt 4
    mögliche Vertragswidrigkeiten bei der Erfüllung von (Kauf-)Verträgen (zB Zahlungsverzug) sowie deren rechtlichen Konsequenzen erklären.
     

5.2 Bedarfsermittlung

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 5 Punkt 2 Punkt eins
    den voraussichtlichen Betriebsmittel- und Dienstleistungsbedarf ermitteln.
     
  1. 5 Punkt 2 Punkt 2
    Kapazitäten (zB Personalkapazität) ermitteln und Mengen (zB Kommissioniermaterial) aufgrund der betrieblichen Vorgaben vorschlagen.
     

5.3 Angebotsvergleich

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 5 Punkt 3 Punkt eins
    Anfragen tätigen und Angebote einholen.
     
  1. 5 Punkt 3 Punkt 2
    Preise und Konditionen miteinander vergleichen und Bezugskalkulationen durchführen.
     
  1. 5 Punkt 3 Punkt 3
    neue Bezugsquellen auf Basis der betrieblichen Vorgaben ausfindig machen.
     
  1. 5 Punkt 3 Punkt 4
    quantitative und qualitative Aspekte bei der Beschaffungsentscheidung berücksichtigen.
     

5.4 Bestellungen

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 5 Punkt 4 Punkt eins
    bei Bestellungen und Beauftragungen unter Berücksichtigung der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben mitwirken.
     
  1. 5 Punkt 4 Punkt 2
    mögliche Auswirkungen von fehlerhaften Bestellungen und Beauftragungen unter rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekten beurteilen.
     
  1. 5 Punkt 4 Punkt 3
    Liefer- und Leistungstermine überwachen.
     

5.5 Warenannahme und Rechnungskontrolle

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 5 Punkt 5 Punkt eins
    die Warenanlieferung bzw. die Bereitstellung von Dienstleistungen mit der vertraglich vereinbarten Leistung vergleichen.
     
  1. 5 Punkt 5 Punkt 2
    Waren unter Beachtung der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben an- und übernehmen sowie allfällige Mängel feststellen und dokumentieren.
     
  1. 5 Punkt 5 Punkt 3
    die Rechnungskontrolle durchführen.
     

5.6 Umgang mit mangelhaften Lieferungen und Leistungen

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 5 Punkt 6 Punkt eins
    Maßnahmen bei mangelhaften Lieferungen und Leistungen im Einklang mit den rechtlichen und betrieblichen Vorgaben ergreifen (zB Reklamationen verfassen).
     
  1. 5 Punkt 6 Punkt 2
    Liefer- bzw. Leistungsverzug feststellen und Maßnahmen im Einklang mit den rechtlichen und betrieblichen Vorgaben ergreifen.
     

6. Kompetenzbereich: Kundenakquise und Kundenmanagement

6.1 Kundenanfragen

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 6 Punkt eins Punkt eins
    allgemeine Kundenanfragen unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben beantworten (zB telefonisch, per E-Mail).
     
  1. 6 Punkt eins Punkt 2
    häufig gestellte fachliche Kundenanfragen unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben beantworten und komplexe Kundenanfragen weiterleiten.
     
  1. 6 Punkt eins Punkt 3
    die voraussichtliche Umschlagshäufigkeit der einzulagernden Ware abklären.
     
  1. 6 Punkt eins Punkt 4
    den Wert und die Beschaffenheit (zB Bruchgefahr) der gelagerten Waren abklären.
     
  1. 6 Punkt eins Punkt 5
    lagerspezifische Erfordernisse (zB gefährliche Güter, Kühlgüter) festlegen.
     
  1. 6 Punkt eins Punkt 6
    den betrieblichen Leistungsumfang eingrenzen und erforderlichenfalls weitere Logistikpartner hinzuziehen.
     
  1. 6 Punkt eins Punkt 7
    Kunden über Lagerstandorte, Lagerarten und erforderliche Begleitpapiere und Dokumente informieren.
     
  1. 6 Punkt eins Punkt 8
    auftragsspezifische Lagerstrategien und Prozessabläufe (zB First In/First Out) erarbeiten.
     
  1. 6 Punkt eins Punkt 9
    eine Auswahl an Lagerlösungen präsentieren und dabei Vor- und Nachteile aufzeigen.
     
  1. 6 Punkt eins Punkt 10
    Zusatzleistungen zielgerichtet anbieten (zB Umpacken, Labeln).
     
  1. 6 Punkt eins Punkt 11
    logistische Kosten argumentieren.
     

6.2 Angebote erstellen

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 6 Punkt 2 Punkt eins
    die für eine Angebotslegung erforderlichen Informationen einholen bzw. entsprechende Unterlagen zusammenstellen.
     
  1. 6 Punkt 2 Punkt 2
    die Grundlagen der betrieblichen Preiskalkulation erklären.
     
  1. 6 Punkt 2 Punkt 3
    Lagerkosten entsprechend auftragsspezifischer Erfordernisse (zB Menge, Kühlgüter) berechnen.
     
  1. 6 Punkt 2 Punkt 4
    Zusatzleistungen (zB Umpacken, Kommissionieren) kalkulieren.
     
  1. 6 Punkt 2 Punkt 5
    Transporteinheiten (zB Ein- und Mehrwegeinheiten) und Betriebsmittel (zB Schrumpffolie) kalkulatorisch berücksichtigen.
     
  1. 6 Punkt 2 Punkt 6
    Versicherungstarife berücksichtigen oder ermitteln.
     
  1. 6 Punkt 2 Punkt 7
    die aktuellen Marktpreise berücksichtigen.
     
  1. 6 Punkt 2 Punkt 8
    die Kalkulation von Angeboten durchführen (zB unter Berücksichtigung von betrieblichen Kosten, Preisnachlässen und Gewinnaufschlägen).
     

6.3 Umgang mit Beschwerden und Reklamationen

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 6 Punkt 3 Punkt eins
    die Bedeutung eines professionellen Umgangs mit Beschwerden und Reklamationen erklären.
     
  1. 6 Punkt 3 Punkt 2
    Beschwerden und Reklamationen entsprechend den rechtlichen und betrieblichen Vorgaben bearbeiten bzw. weiterleiten (zB komplexe Kundenanliegen).
     

7. Kompetenzbereich: Warenlagerung

7.1 Lagerplanung und Organisation

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 7 Punkt eins Punkt eins
    Aufträge entgegennehmen (zB telefonisch, über das betriebliche Transport-Management-System, per E-Mail).
     
  1. 7 Punkt eins Punkt 2
    Aufträge prüfen (zB auf ihre Übereinstimmung mit dem Angebot) und zur Erfüllung weiterleiten.
     
  1. 7 Punkt eins Punkt 3
    auftragsspezifische Leistungen im Planungsprozess berücksichtigen.
     
  1. 7 Punkt eins Punkt 4
    warenspezifische Anforderungen analysieren (zB warenspezifische Lager- und Transportvorgaben) und im Planungsprozess berücksichtigen.
     
  1. 7 Punkt eins Punkt 5
    rechtliche und betriebliche Lager- und Transportvorgaben einhalten (zB bei Gefahrgut).
     
  1. 7 Punkt eins Punkt 6
    Transporthilfen (zB Spezialstapler für Gefahrgut) in Abhängigkeit der spezifischen Erfordernisse und Einsatzmöglichkeiten planen.
     
  1. 7 Punkt eins Punkt 7
    Lademittel (zB Paletten) auftragsbezogen planen.
     
  1. 7 Punkt eins Punkt 8
    Lagerkapazitäten planen und erforderlichenfalls umdisponieren.
     
  1. 7 Punkt eins Punkt 9
    Lagerarten (zB Blocklager, Regallager) entsprechend betrieblicher Erfordernisse und Vorgaben planen.
     
  1. 7 Punkt eins Punkt 10
    Lagerstrategien (zB First In/First Out) planen.
     
  1. 7 Punkt eins Punkt 11
    Lageroptimierungsmaßnahmen (zB ABC-Analyse) erstellen.
     
  1. 7 Punkt eins Punkt 12
    einschlägige Sicherheitsbestimmungen im Lagermanagement (zB max. zulässige Regalfachbelastung) anwenden.
     

7.2 Speditionsprozesse

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 7 Punkt 2 Punkt eins
    die Aufgaben spezieller logistischer Prozesse (zB Supply-Chain, Outsourcing, Netzpläne) und des Warenflusses darstellen.
     
  1. 7 Punkt 2 Punkt 2
    die Einsatzmöglichkeiten von Verkehrsträgern und Transportarten erklären.
     
  1. 7 Punkt 2 Punkt 3
    die Bestimmungen des Zollkodex der Union (UZK) und des Österreichischen Gebrauchszolltarifs (ÖGZT) anwenden.
     
  1. 7 Punkt 2 Punkt 4
    aktuelle zollrelevante Informationen zu Bestimmungen, Verboten und Beschränkungen recherchieren.
     
  1. 7 Punkt 2 Punkt 5
    bei Zollbehörden oder entsprechenden elektronischen Plattformen im In- und Ausland Informationen einholen.
     

7.3 Wareneinlagerung

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 7 Punkt 3 Punkt eins
    Einlagerungsaufträge annehmen und Speditionsdokumente administrieren.
     
  1. 7 Punkt 3 Punkt 2
    die einzulagernden Artikel entsprechend dem betrieblichen Lagerverwaltungssystem erfassen.
     
  1. 7 Punkt 3 Punkt 3
    den Transport der Ware unter Berücksichtigung von Gütern mit spezieller Handhabung (zB Gefahrgut, temperaturempfindliche Güter) ins Lager sicherstellen.
     
  1. 7 Punkt 3 Punkt 4
    die Einlagerung von Waren in ein Zolllager organisieren.
     
  1. 7 Punkt 3 Punkt 5
    die sachgemäße Lagerung von Waren sicherstellen.
     

7.4 Lagerführung

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 7 Punkt 4 Punkt eins
    eine Klassifizierung des Lagerbestandes (zB nach Gefahrgutklassen, entsprechend dem ÖGZT, nach Artikel, nach Menge) durchführen.
     
  1. 7 Punkt 4 Punkt 2
    die Lagerinventur durchführen.
     
  1. 7 Punkt 4 Punkt 3
    Warenkommissionierungen in Auftrag geben.
     
  1. 7 Punkt 4 Punkt 4
    Schadensfälle (zB aufgrund von Bruch, Verderb) dokumentieren und eine Schadensmeldung veranlassen.
     
  1. 7 Punkt 4 Punkt 5
    die Lagerhaltungsqualität (Lagerdrehung, Reklamationsquoten etc.) messen und überwachen.
     
  1. 7 Punkt 4 Punkt 6
    Aufträge verfolgen und erforderlichenfalls Auskünfte (zB auch in Englisch) erteilen.
     
  1. 7 Punkt 4 Punkt 7
    bei der Erstellung von Reports und Kennzahlen (zB durchschnittliche Lagerdauer, Reklamationsquoten) mitwirken.
     

7.5 Warenauslagerungen

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 7 Punkt 5 Punkt eins
    Auslagerungen unter Berücksichtigung der Vorgaben für Güter mit spezieller Handhabung (zB Gefahrgut, temperaturempfindliche Güter) organisieren.
     
  1. 7 Punkt 5 Punkt 2
    den Warenausgang (zB im betrieblichen Lagerverwaltungssystem) erfassen.
     
  1. 7 Punkt 5 Punkt 3
    speditionelle Dokumente (zB Warenausgangsschein) ausfertigen und administrieren.
     

7.6 Leistungsverrechnung

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 7 Punkt 6 Punkt eins
    die effektive auftragsbezogene Leistung ermitteln.
     
  1. 7 Punkt 6 Punkt 2
    Speditionsrechnungen unter Berücksichtigung der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben erstellen.
     
  1. Absatz 7Bei der Vermittlung sämtlicher Berufsbildpositionen ist den Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG), Bundesgesetzblatt Nr. 599 aus 1987,, in der geltenden Fassung, und der KJBG-VO, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 436 aus 1998,, in der geltenden Fassung, zu entsprechen.

Inkrafttreten und Schlussbestimmungen

Paragraph 4,

  1. Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. Mai 2020 in Kraft.
  2. Absatz 2Die Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Speditionslogistik, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 143 aus 2013,, treten mit Ablauf des 30. April 2020 außer Kraft.
  3. Absatz 3Lehrlinge, die am 30. April 2020 im Lehrberuf Speditionslogistik ausgebildet werden, können gemäß der in Absatz 2, angeführten Ausbildungsordnung weiter ausgebildet werden.
  4. Absatz 4Die Lehrzeiten, die im Lehrberuf Speditionslogistik gemäß den in Absatz 2, angeführten Ausbildungsvorschriften zurückgelegt wurden, sind auf die Lehrzeit im Lehrberuf Speditionslogistik gemäß dieser Verordnung voll anzurechnen.