Entwurf

Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Industriekaufmann/Industriekauffrau erlassen werden

Auf Grund des Paragraph 8, des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 32 aus 2018,, wird verordnet:

Lehrberuf Industriekaufmann/Industriekauffrau

Paragraph eins,

  1. Absatz 2In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Industriekaufmann bzw. Industriekauffrau) zu bezeichnen.

Berufsprofil

Paragraph 2,

  1. Absatz einsMit dem positiven Abschluss der Lehrabschlussprüfung und der Berufsschule verfügt der Industriekaufmann/die Industriekauffrau über folgende berufliche Kompetenzen:
    1. Ziffer eins
      Fachliche Kompetenzbereiche:
      1. Litera a
        Einkauf
    Der Industriekaufmann/Die Industriekauffrau verfügt über Kenntnisse des Beschaffungswesens, bearbeitet Aufgaben in diesem Bereich und kommuniziert dabei mit Personen inner- und außerhalb des Betriebs. Er/Sie wirkt bei der Beurteilung und Auswahl von zu bestellenden Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen mit, holt Angebote ein und wirkt an Preisverhandlungen mit. Darüber hinaus prüft er/sie und führt Bestellungen durch. Er/Sie setzt bei mangelhaften Lieferungen und Leistungen angemessene Maßnahmen.
    1. Litera b
      Logistik (Lager und Versand)
    Der Industriekaufmann/Die Industriekauffrau führt Arbeiten in der Logistik auf Grundlage seiner/ihrer Kenntnisse der betrieblichen Lager- und Umschlagsorganisation als auch der Lagerbedürfnisse und Handhabung verschiedener Güter durch. Dazu zählen die Bestandsermittlung und Erstellung von Bestellanforderungen. Ebenso prüft er/sie Auftragsbestätigungen und setzt bei Abweichungen entsprechende Maßnahmen. Darüber hinaus wirkt er/sie bei der Planung und Organisation von Transportaufträgen mit und koordiniert Partner im Bereich Distribution.
    1. Litera c
      Marketing und Vertrieb
    Der Industriekaufmann/Die Industriekauffrau verfügt über Kenntnisse des Marketings und arbeitet darauf basierend am betrieblichen Außenauftritt sowie in der Vor- und/oder Nachbereitung von Veranstaltungen mit. Darüber hinaus übernimmt er/sie verschiedene mit dem Vertrieb verbundene Aufgaben. Dazu gehören unter anderem Tätigkeiten wie die Bearbeitung von Kundenanfragen, die Entgegennahme und Prüfung von Aufträgen sowie das Ausstellen entsprechender Schriftstücke. Mit Beschwerden und Reklamationen geht er/sie kompetent um.
    1. Litera d
      Finance
    Der Industriekaufmann/Die Industriekauffrau führt Arbeiten im betrieblichen Rechnungswesen auf Grundlage seiner/ihrer Kenntnisse in den einzelnen Teilbereichen des Rechnungswesens durch. Dazu zählt die Prüfung von Belegen auf Richtigkeit und Vollständigkeit sowie die Vorbereitung der üblichen betrieblichen Belege für die Verbuchung. Des Weiteren wirkt er/sie am betrieblichen Zahlungsverkehr mit. Der Industriekaufmann/Die Industriekauffrau führt die Rechnungskontrolle durch und bereitet Zahlungen unter Berücksichtigung allfälliger Preisnachlässe vor. Der Industriekaufmann/Die Industriekauffrau in der Lage, Kosten abzuschätzen und entsprechend den Budgetvorgaben kostenbewusst zu agieren. Er/Sie ordnet Kosten den Kostenstellen zu und erkennt Kostenarten.
    1. Litera e
      Personal
    Der Industriekaufmann/Die Industriekauffrau übernimmt Aufgaben im Rahmen der Personaladministration. Dazu zählen zum Beispiel die Zeiterfassung, das Anlegen von Personalakten sowie die Ausstellung von Zeitbestätigungen. Auf Basis seiner/ihrer Kenntnisse im Bereich der betrieblichen Personalentwicklung übernimmt er/sie Aufgaben im Rahmen der Entwicklung und Weiterbildung von Personal (zB die organisatorische Abwicklung der Trainingsorganisation). Darüber hinaus übernimmt er/sie Koordinationsaufgaben und kommuniziert mit Dienstnehmern.
    1. Litera f
      Produktion
    Der Industriekaufmann/Die Industriekauffrau verfügt über Kenntnisse der betrieblichen Produktionsabläufe und übernimmt Aufgaben im Rahmen der Produktionsplanung sowie der Arbeitsvorbereitung und/oder -planung. Dazu zählen zum Beispiel die Erfassung von Produktionskennzahlen, das Auswerten von Produktivitätsstunden oder die Mitarbeit bei der Materialverwaltung.
    1. Litera g
      Office-Management
    Der Industriekaufmann/Die Industriekauffrau erfüllt vielfältige Aufgaben im Rahmen der betrieblichen Kommunikation. Dazu zählt unter anderem der Brief- bzw. E-Mail-Verkehr. Er/Sie ist in der Lage das Terminmanagement zu übernehmen und organisiert Besprechungen, Meetings und Dienstreisen.
    1. Ziffer 2
      Fachübergreifende Kompetenzbereiche:
    Zur Erfüllung dieser fachlichen Aufgaben setzt der Industriekaufmann/die Industriekauffrau folgende fachübergreifende Kompetenzen ein:
    1. Litera a
      Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld
    Der Industriekaufmann/Die Industriekauffrau verfügt über grundlegende Kenntnisse des betrieblichen Leistungsspektrums und betriebs- und volkswirtschaftlicher Zusammenhänge, um seine/ihre Tätigkeiten effizient zu organisieren und auszuführen. Er/Sie agiert innerhalb der betrieblichen Aufbau- und Ablauforganisation selbst-, sozial- und methodenkompetent und bearbeitet die ihm/ihr übertragenen Aufgaben lösungsorientiert sowie situationsgerecht auf Basis seines/ihres Verständnisses für Intrapreneurship. Darüber hinaus kommuniziert er/sie zielgruppenorientiert, berufsadäquat auch in der betrieblichen Fremdsprache, und agiert kundenorientiert.
    1. Litera b
      Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten
    Der Industriekaufmann/Die Industriekauffrau wendet die Grundsätze des betrieblichen Qualitätsmanagements an und bringt sich in die Weiterentwicklung der betrieblichen Standards ein. Er/Sie reflektiert sein/ihr eigenes Vorgehen und nutzt die daraus gewonnenen Erkenntnisse in seinem/ihrem Aufgabenbereich. Der Industriekaufmann/Die Industriekauffrau beachtet die rechtlichen und betrieblichen Regelungen für seine/ihre persönliche Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und handelt bei Unfällen und Verletzungen situationsgerecht. Darüber hinaus agiert der Industriekaufmann/die Industriekauffrau nachhaltig und ressourcenschonend.
    1. Litera c
      Digitales Arbeiten
    Der Industriekaufmann/Die Industriekauffrau wählt im Rahmen der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben die für seine/ihre Aufgaben am besten geeignete/n digitalen Geräte, betriebliche Software und digitalen Kommunikationsformen aus und nutzt diese effizient. Er/Sie beschafft auf digitalem Weg die für die Aufgabenbearbeitung erforderlichen betriebsinternen und -externen Informationen. Der Industriekaufmann/Die Industriekauffrau agiert auf Basis seiner/ihrer digitalen Kompetenz zielgerichtet und verantwortungsbewusst. Dazu zählt vor allem der sensible und sichere Umgang mit Daten unter Berücksichtigung der betrieblichen und rechtlichen Vorgaben (zB Datenschutzgrundverordnung).

Berufsbild

Paragraph 3,

  1. Absatz einsZum Erwerb der im Berufsprofil angeführten beruflichen Kompetenzen wird das folgende Berufsbild mit Kenntnissen und Fertigkeiten in Form von Ausbildungszielen festgelegt.
  2. Absatz 2Das Berufsbild gliedert sich in fachübergreifende und fachliche Kompetenzbereiche.
  3. Absatz 3Die fachlichen Kompetenzbereiche sind nach Lehrjahren gegliedert. Die in den Kompetenzbereichen angeführten Kenntnisse und Fertigkeiten sind spätestens bis zum Ende des jeweils angeführten Lehrjahres zu vermitteln.
  4. Absatz 4Die fachübergreifenden Kompetenzbereiche sind während der gesamten Lehrzeit zu berücksichtigen und zu vermitteln.
  5. Absatz 5Fachübergreifende Kompetenzbereiche sind:

1. Kompetenzbereich: Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld

1.1 Betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation

Er/Sie kann…

  1. eins Punkt eins Punkt eins
    sich in den Räumlichkeiten des Lehrbetriebs zurechtfinden.
  1. eins Punkt eins Punkt 2
    die wesentlichen Aufgaben der verschiedenen Bereiche des Lehrbetriebs erklären.
  1. eins Punkt eins Punkt 3
    die Zusammenhänge der einzelnen Betriebsbereiche sowie der betrieblichen Prozesse darstellen.
  1. eins Punkt eins Punkt 4
    die wichtigsten Verantwortlichen nennen (zB Geschäftsführer/in) und seine/ihre Ansprechpartner/innen im Lehrbetrieb erreichen.
  1. eins Punkt eins Punkt 5
    die Vorgaben der betrieblichen Ablauforganisation und des Prozessmanagements bei der Erfüllung seiner/ihrer Aufgaben berücksichtigen.

1.2 Leistungsspektrum und Eckdaten des Lehrbetriebs

Er/Sie kann…

  1. eins Punkt 2 Punkt eins
    das betriebliche Leistungsangebot beschreiben.
  1. eins Punkt 2 Punkt 2
    das Leitbild bzw. die Ziele des Lehrbetriebs erklären.
  1. eins Punkt 2 Punkt 3
    die Struktur des Lehrbetriebs beschreiben (zB Größenordnung, Tätigkeitsfelder, Rechtsform).
  1. eins Punkt 2 Punkt 4
    Faktoren erklären, die die betriebliche Leistung beeinflussen (zB Standort, Märkte, Rechtsvorschriften).
  1. eins Punkt 2 Punkt 5
    die Bedeutung von Kennzahlen für den Lehrbetrieb erklären.

1.3 Branche des Lehrbetriebs

Er/Sie kann…

  1. eins Punkt 3 Punkt eins
    einen Überblick über die Branche des Lehrbetriebs geben (zB Branchentrends).
  1. eins Punkt 3 Punkt 2
    die Position des Lehrbetriebs in der Branche darstellen.
  1. eins Punkt 3 Punkt 3
    die Bedeutung einzelner Märkte und von Mitbewerbern erklären.

1.4 Ziel und Inhalte der Ausbildung sowie Weiterbildungsmöglichkeiten

Er/Sie kann…

  1. eins Punkt 4 Punkt eins
    den Ablauf seiner/ihrer Ausbildung im Lehrbetrieb erklären (zB Inhalte und Ausbildungsfortschritt).
  1. eins Punkt 4 Punkt 2
    Grundlagen der Lehrlingsausbildung erklären (zB Ausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule, Bedeutung und Wichtigkeit der Lehrabschlussprüfung).
  1. eins Punkt 4 Punkt 3
    die Notwendigkeit der lebenslangen Weiterbildung erkennen und sich mit konkreten Weiterbildungsangeboten auseinandersetzen.

1.5 Rechte, Pflichten und Arbeitsverhalten

Er/Sie kann…

  1. eins Punkt 5 Punkt eins
    auf Basis der gesetzlichen Rechte und Pflichten als Lehrling seine/ihre Aufgaben erfüllen.
  1. eins Punkt 5 Punkt 2
    Arbeitsgrundsätze, wie Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit, einhalten und sich mit seinen/ihren Aufgaben im Lehrbetrieb identifizieren.
  1. eins Punkt 5 Punkt 3
    sich nach den innerbetrieblichen Vorgaben verhalten (zB hinsichtlich der Budgetvorgaben).
  1. eins Punkt 5 Punkt 4
    die Abrechnung zu seiner/ihrer Lehrlingsentschädigung interpretieren (zB Bruttobezug, Nettobezug, Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge).

1.6 Selbstorganisierte, lösungsorientierte und situationsgerechte Aufgabenbearbeitung

Er/Sie kann…

  1. eins Punkt 6 Punkt eins
    seine/ihre Aufgaben selbst organisieren und sie nach Prioritäten reihen.
  1. eins Punkt 6 Punkt 2
    den Zeitaufwand für seine/ihre Aufgaben abschätzen und diese zeitgerecht durchführen.
  1. eins Punkt 6 Punkt 3
    sich auf wechselnde Situationen einstellen und auf geänderte Herausforderungen mit der notwendigen Flexibilität reagieren.
  1. eins Punkt 6 Punkt 4
    Lösungen für aktuell auftretende Problemstellungen entwickeln und Entscheidungen im vorgegebenen betrieblichen Rahmen treffen.
  1. eins Punkt 6 Punkt 5
    in Konfliktsituationen konstruktiv handeln bzw. entscheiden, wann jemand zur Hilfe hinzugezogen wird.
  1. eins Punkt 6 Punkt 6
    sich zur Aufgabenbearbeitung notwendige Informationen selbstständig beschaffen.
  1. eins Punkt 6 Punkt 7
    in unterschiedlich zusammengesetzten Teams arbeiten.
  1. eins Punkt 6 Punkt 8
    die wesentlichen Anforderungen für die Zusammenarbeit in Projekten darstellen.
  1. eins Punkt 6 Punkt 9
    Aufgaben in betrieblichen Projekten übernehmen.
  1. eins Punkt 6 Punkt 10
    die eigene Tätigkeit reflektieren und gegebenenfalls Optimierungsvorschläge für seine/ihre Tätigkeit einbringen.
  1. eins Punkt 6 Punkt 11
    Arbeitsmittel und -methoden im Rahmen des betrieblichen Umfangs selbstständig auswählen.

1.7 Zielgruppengerechte Kommunikation

Er/Sie kann…

  1. eins Punkt 7 Punkt eins
    mit verschiedenen Zielgruppen (wie Ausbildern/Ausbilderinnen, Führungskräften, Kollegen/Kolleginnen, Geschäftspartner, Kunden, Lieferanten) kommunizieren und sich dabei betriebsadäquat verhalten sowie kulturelle und branchenspezifische Geschäftsgepflogenheiten berücksichtigen.
  1. eins Punkt 7 Punkt 2
    berufsadäquat in einer betriebsrelevanten Fremdsprache kommunizieren und dabei kulturelle sowie branchenspezifische Geschäftsgepflogenheiten berücksichtigen.
  1. eins Punkt 7 Punkt 3
    seine/ihre Anliegen verständlich vorbringen und der jeweiligen Situation angemessen auftreten.

1.8 Kundenorientiertes Agieren
(Unter Kunden werden sämtliche Adressaten der betrieblichen Leistung verstanden.)

Er/Sie kann…

  1. eins Punkt 8 Punkt eins
    erklären, warum Kunden für den Lehrbetrieb im Mittelpunkt stehen.
  1. eins Punkt 8 Punkt 2
    die Kundenorientierung bei der Erfüllung aller seiner/ihrer Aufgaben berücksichtigen.
  1. eins Punkt 8 Punkt 3
    mit unterschiedlichen Kundensituationen kompetent umgehen und kunden- sowie betriebsoptimierte Lösungen finden.

1.9 Prozessmanagement/Geschäftsprozesse

Er/Sie kann…

  1. eins Punkt 9 Punkt eins
    den Ablauf der Wertschöpfungskette eines Unternehmens erklären.
  1. eins Punkt 9 Punkt 2
    einen Überblick über unterstützende betriebliche Abläufe (zB Personal, Marketing) geben.
  1. eins Punkt 9 Punkt 3
    bei unternehmensrelevanten Wertschöpfungsketten und bei unterstützenden Vorgängen mitwirken.
  1. eins Punkt 9 Punkt 4
    den Zusammenhang von Unternehmensstruktur und betrieblichen Abläufen erklären.
  1. eins Punkt 9 Punkt 5
    die Rollen der wichtigsten Stakeholder (zB Lieferanten, Kunden) im betrieblichen Ablauf erklären.
  1. eins Punkt 9 Punkt 6
    entscheiden, wann die Kontaktaufnahme mit einem Stakeholder erforderlich ist.
  1. eins Punkt 9 Punkt 7
    bereichsspezifische Anliegen mit Stakeholdern abklären (zB Lieferkonditionen abstimmen).

1.10 Betriebliches Projektmanagement

Er/Sie kann…

  1. eins Punkt 10 Punkt eins
    die Grundlagen des betrieblichen Projektmanagements beschreiben (zB Anforderungen, Methoden).
  1. eins Punkt 10 Punkt 2
    die der Ausbildung entsprechende Projekte selbstständig umsetzen.

2. Kompetenzbereich: Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten

2.1 Betriebliches Qualitätsmanagement

Er/Sie kann…

  1. 2 Punkt eins Punkt eins
    betriebliche Qualitätsvorgaben im Aufgabenbereich umsetzen (zB in Hinblick auf interne bzw. externe Audits).
  1. 2 Punkt eins Punkt 2
    an der Entwicklung von innerbetrieblichen Qualitätsstandards mitwirken.
  1. 2 Punkt eins Punkt 3
    die eigene Tätigkeit hinsichtlich der Einhaltung der Qualitätsstandards überprüfen.
  1. 2 Punkt eins Punkt 4
    die Ergebnisse der Qualitätsüberprüfung reflektieren und diese in die Aufgabenbewältigung einbringen.

2.2 Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

Er/Sie kann…

  1. 2 Punkt 2 Punkt eins
    Betriebs- und Hilfsmittel sicher und sachgerecht einsetzen.
  1. 2 Punkt 2 Punkt 2
    die betrieblichen Sicherheitsvorschriften einhalten.
  1. 2 Punkt 2 Punkt 3
    Aufgaben von mit Sicherheitsagenden beauftragten Personen im Überblick beschreiben.
  1. 2 Punkt 2 Punkt 4
    berufsbezogene Gefahren, wie Sturz- und Brandgefahr, in seinem/ihrem Arbeitsbereich erkennen und sich entsprechend den Arbeitsschutz- und Brandschutzvorgaben verhalten.
  1. 2 Punkt 2 Punkt 5
    sich im Notfall richtig verhalten.
  1. 2 Punkt 2 Punkt 6
    bei Unfällen geeignete Erste-Hilfe-Maßnahmen ergreifen.
  1. 2 Punkt 2 Punkt 7
    die Grundlagen des ergonomischen Arbeitens anwenden.

2.3 Nachhaltiges und ressourcenschonendes Handeln

Er/Sie kann…

  1. 2 Punkt 3 Punkt eins
    die Bedeutung des Umweltschutzes für den Lehrbetrieb darstellen.
  1. 2 Punkt 3 Punkt 2
    die Mülltrennung nach rechtlichen und betrieblichen Vorgaben umsetzen.
  1. 2 Punkt 3 Punkt 3
    energiesparend arbeiten und Ressourcen sparsam einsetzen.

3. Kompetenzbereich: Digitales Arbeiten

(Diese Berufsbildpositionen schließen gegebenenfalls auch entsprechende analoge Anwendungen mit ein.)

3.1 Datensicherheit und Datenschutz

Er/Sie kann…

  1. 3 Punkt eins Punkt eins
    die rechtlichen und betriebsinternen Vorgaben einhalten (zB Datenschutzgrundverordnung).
  1. 3 Punkt eins Punkt 2
    Urheberrecht (zB Bildrechte, Software) und Datenschutzbestimmungen beachten.
  1. 3 Punkt eins Punkt 3
    Gefahren und Risiken erkennen (zB Phishing-E-Mails, Viren).
  1. 3 Punkt eins Punkt 4
    Maßnahmen treffen, wenn Sicherheitsprobleme und Auffälligkeiten auftreten (zB rasche Verständigung von Dritten, des Datenschutzbeauftragten bzw. der verantwortlichen IT-Administration).
  1. 3 Punkt eins Punkt 5
    Maßnahmen unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben ergreifen, um Daten, Dateien, Geräte und Anwendungen vor Fremdzugriff zu schützen (zB sorgsamer Umgang mit Passwörtern und Hardware).

3.2 Software und weitere digitale Anwendungen

Er/Sie kann…

  1. 3 Punkt 2 Punkt eins
    Software bzw. Apps für Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Präsentationserstellung, Kommunikation sowie Datenbanken und weitere digitale Anwendungen kompetent verwenden (zB in den Bereichen Warenwirtschaft, Kundenmanagement, Terminmanagement).
  1. 3 Punkt 2 Punkt 2
    die für eine auszuführende Aufgabe am besten geeignete betriebliche Software bzw. digitale Anwendung auswählen.
  1. 3 Punkt 2 Punkt 3
    Inhalte unter Einhaltung der betriebsinternen Vorgaben selbst entwickeln bzw. vorhandene Inhalte editieren und zielgruppengerecht aufbereiten (zB Texte, Kalkulationen, Präsentationen unter Berücksichtigung des Corporate Designs erstellen).
  1. 3 Punkt 2 Punkt 4
    Daten aufbereiten (zB Statistiken, Diagramme, Analysen für operative Prozesse aufbereiten).
  1. 3 Punkt 2 Punkt 5
    mit betrieblichen Datenbanken arbeiten (zB Daten erfassen, löschen, aktualisieren).
  1. 3 Punkt 2 Punkt 6
    Inhalte aus verschiedenen Datenquellen beschaffen und zusammenfügen.
  1. 3 Punkt 2 Punkt 7
    Probleme im Umgang mit Software und digitalen Anwendungen lösen (zB Hilfefunktion nutzen, im Internet bzw. Intranet nach Problemlösungen recherchieren).

3.3 Digitale Kommunikation

Er/Sie kann…

  1. 3 Punkt 3 Punkt eins
    ein breites Spektrum an Kommunikationsformen verwenden (zB E-Mail, Telefon, Videokonferenz, Social Media).
  1. 3 Punkt 3 Punkt 2
    eine geeignete Kommunikationsform anforderungsbezogen auswählen.
  1. 3 Punkt 3 Punkt 3
    verantwortungsbewusst und unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben in sozialen Netzwerken agieren.

3.4 Datei- und Ablageorganisation

Er/Sie kann…

  1. 3 Punkt 4 Punkt eins
    sich in der betrieblichen Datei- bzw. Ablagestruktur zurechtfinden (zB gespeicherte Dateien finden).
  1. 3 Punkt 4 Punkt 2
    in der betrieblichen Datei- bzw. Ablagestruktur arbeiten und dabei die Grundregeln eines effizienten Dateimanagements berücksichtigen (zB Ordner anlegen bzw. löschen, Vergabe von Dateinamen).
  1. 3 Punkt 4 Punkt 3
    sich an die betrieblichen Vorgaben zur Datenanwendung und Datenspeicherung halten.
  1. 3 Punkt 4 Punkt 4
    Ordner und Dateien unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben teilen (zB unter Nutzung von Cloud-Diensten, VPN, Intranet, Extranet).

3.5 Informationssuche und -beschaffung

Er/Sie kann…

  1. 3 Punkt 5 Punkt eins
    Suchmaschinen für die Online-Recherche effizient (zB unter Einsatz entsprechender Suchtechniken) nutzen.
  1. 3 Punkt 5 Punkt 2
    nach gespeicherten Dateien suchen.
  1. 3 Punkt 5 Punkt 3
    in bestehenden Dateien relevante Informationen suchen.
  1. 3 Punkt 5 Punkt 4
    in Datenbankanwendungen Daten filtern.

3.6 Bewertung und Auswahl von Daten und Informationen

Er/Sie kann…

  1. 3 Punkt 6 Punkt eins
    die Zuverlässigkeit von Informationsquellen und die Glaubwürdigkeit von Daten und Informationen einschätzen.
  1. 3 Punkt 6 Punkt 2
    Daten und Informationen interpretieren und nach betrieblichen Vorgaben entscheiden, welche Daten und Informationen herangezogen werden.
  1. 3 Punkt 6 Punkt 3
    Daten und Informationen strukturiert aufbereiten.

3.7 Datenmanagement und Reporting

Er/Sie kann…

  1. 3 Punkt 7 Punkt eins
    Daten vergleichen (zB Lieferantenkonditionen, Lagerkapazitäten).
  1. 3 Punkt 7 Punkt 2
    aufgrund des Datenvergleichs Empfehlungen abgeben bzw. entsprechende Maßnahmen treffen.
  1. 3 Punkt 7 Punkt 3
    Daten in Systemen (zB Customer-Relationship-Management, Tabellenkalkulationsprogramme) verwalten.
  1. 3 Punkt 7 Punkt 4
    einfache Statistiken erstellen (zB Verkaufsstatistik, Umsatzdarstellungen, Warenlagerbewegungen, Krankenstände).
  1. Absatz 6Fachliche Kompetenzbereiche sind:

4. Kompetenzbereich: Einkauf

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 4 Punkt eins
    die rechtlichen Bedingungen für das Zustandekommen und die Erfüllung von (Kauf-)Verträgen darstellen.
     
  1. 4 Punkt 2
    mögliche Vertragswidrigkeiten bei der Erfüllung von (Kauf-)Verträgen sowie deren rechtliche Konsequenzen erklären (zB Zahlungsverzug).
     
  1. 4 Punkt 3
    die Grundsätze der betrieblichen Beschaffung darstellen (zB Zuständigkeiten, Bestellsysteme, Kriterien für Lieferantenauswahl, Strategien).
     
  1. 4 Punkt 4
    bei der Beurteilung und Auswahl von zu bestellenden Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen mitwirken und entsprechende Anbieter ausfindig machen und vorschlagen (zB Preisverhalten, Qualität, Mengen- und Termintreue).
     
  1. 4 Punkt 5
    Bestellmengen aufgrund der betrieblichen Vorgaben (zB Mindestbestand, Mindestbestellmenge) vorschlagen bzw. ermitteln.
     
  1. 4 Punkt 6
    bei der Bestimmung von Liefer- und Leistungsterminen mitwirken.
     
  1. 4 Punkt 7
    Anfragen tätigen, Angebote einholen und prüfen sowie nach betriebsinternen Vorgaben Bestellungen durchführen.
     
  1. 4 Punkt 8
    Maßnahmen bei mangelhaften Lieferungen und Leistungen im Einklang mit den rechtlichen und betrieblichen Vorgaben ergreifen (zB Reklamationen verfassen).
     

5. Kompetenzbereich: Logistik (Lager und Versand)

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 5 Punkt eins
    die betriebliche Lager- und Umschlagsorganisation erklären.
     
  1. 5 Punkt 2
    die Lagerbedürfnisse und die Handhabung von verschiedenen Gütern darstellen.
     
  1. 5 Punkt 3
    die Grundlagen der betrieblichen Logistik erklären (zB Logistikziele und -strategien).
     
  1. 5 Punkt 4
    Lagerbestände ermitteln (zB unter Nutzung des betrieblichen Lagerwirtschaftssystems, Überprüfung der Bestände).
     
  1. 5 Punkt 5
    Bestellanforderungen erstellen.
     
  1. 5 Punkt 6
    Liefer- und Leistungstermine überwachen.
     
  1. 5 Punkt 7
    Auftragsbestätigungen prüfen und bei Abweichungen Maßnahmen im Einklang mit den betrieblichen Vorgaben setzen.
     
  1. 5 Punkt 8
    Liefer- und Leistungsverzug feststellen und Maßnahmen im Einklang mit den rechtlichen und betrieblichen Vorgaben ergreifen.
     
  1. 5 Punkt 9
    bei der Planung und Organisation von Transportaufträgen mit verschiedenen Verkehrsträgern mitwirken (zB Transportmittel und Verpackung planen, Speditionen beauftragen, Incoterms berücksichtigen).
     
  1. 5 Punkt 10
    Partner im Bereich Distribution koordinieren (zB Frächtermanagement).
     

6. Kompetenzbereich: Marketing und Vertrieb

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 6 Punkt eins
    Ziele des betrieblichen Marketings erklären.
     
  1. 6 Punkt 2
    einen Überblick über das betriebliche Marketing geben (zB Zielgruppen, Marketinginstrumente, Werbemittel, Abgrenzung zur Öffentlichkeitsarbeit).
     
  1. 6 Punkt 3
    Kunden-, Markt- und Wettbewerbsanalysen erklären.
     
  1. 6 Punkt 4
    am Außenauftritt des Lehrbetriebs mitarbeiten (zB Beiträge für die sozialen Netzwerke verfassen, Tag der offenen Türe mitgestalten).
     
  1. 6 Punkt 5
    an der Vor- und/oder Nachbereitung von Veranstaltungen mitarbeiten (zB Kommunikation mit Eventagenturen).
     
  1. 6 Punkt 6
    einen Überblick über die Strategien und Maßnahmen zur Herstellung und Aufrechterhaltung der Kundenbindung geben.
     
  1. 6 Punkt 7
    die betrieblichen Vertriebskanäle darstellen (zB B2B, B2C, E-Commerce) und Arbeiten im Vertriebssystem durchführen (zB Kundenaufträge einbuchen, Stammdatenpflege)
     
  1. 6 Punkt 8
    einen Überblick über die betrieblichen Produktgruppen und das betriebliche Portfolio geben.
     
  1. 6 Punkt 9
    allgemeine Kundenanfragen unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben beantworten (zB telefonisch, per E-Mail).
     
  1. 6 Punkt 10
    die für eine Angebotslegung erforderlichen Informationen einholen bzw. entsprechende Unterlagen zusammenstellen (zB Preislisten).
     
  1. 6 Punkt 11
    die Grundlagen der betrieblichen Preiskalkulation erklären.
     
  1. 6 Punkt 12
    bei der Kalkulation von Angeboten mitwirken (zB unter Berücksichtigung von Preisnachlässen und Versandkosten).
     
  1. 6 Punkt 13
    übliche Anfragen von Kunden zu den Angeboten bearbeiten (zB Unstimmigkeiten klären).
     
  1. 6 Punkt 14
    Aufträge entgegennehmen (zB über das betriebliche Vertriebssystem, per E-Mail).
     
  1. 6 Punkt 15
    Aufträge prüfen (zB auf ihre Übereinstimmung mit dem Angebot) und zur Erfüllung weiterleiten.
     
  1. 6 Punkt 16
    Schriftstücke im Rahmen der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung erstellen (zB Auftragsbestätigung, Lieferschein, Rechnung).
     
  1. 6 Punkt 17
    die Bedeutung eines professionellen Umgangs mit Beschwerden und Reklamationen erklären.
     
  1. 6 Punkt 18
    Beschwerden und Reklamationen entsprechend den rechtlichen und betrieblichen Vorgaben bearbeiten bzw. weiterleiten (zB komplexe Kundenanliegen).
     

7. Kompetenzbereich: Finance

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 7 Punkt eins
    die einzelnen Teilbereiche des betrieblichen Rechnungswesens, wie Buchführung, Kostenrechnung und Statistik, darstellen.
     
  1. 7 Punkt 2
    Aufgaben der betrieblichen Buchführung und der Kostenrechnung voneinander unterscheiden.
     
  1. 7 Punkt 3
    das betriebliche Verfahren zur Erfolgsermittlung in seinen Grundzügen darstellen.
     
  1. 7 Punkt 4
    Belege auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen.
     
  1. 7 Punkt 5
    übliche Belege des Lehrbetriebs, wie Eingangs- und Ausgangsrechnungen sowie Zahlungsbelege, für die Verbuchung vorbereiten (zB sortieren, vorkontieren).
     
  1. 7 Punkt 6
    die Bedeutung der Budgetplanung erklären.
     
  1. 7 Punkt 7
    Kosten abschätzen und entsprechend der Budgetvorgaben kostenbewusst agieren (zB Einsparungspotential aufzeigen).
     
  1. 7 Punkt 8
    Kostenarten erkennen und Kosten Kostenstellen zuordnen.
     
  1. 7 Punkt 9
    Zahlungen vorbereiten (zB Online-Überweisungen) und allfällige Preisnachlässe berücksichtigen (zB Skonto).
     
  1. 7 Punkt 10
    die Bedeutung des betrieblichen Mahnwesens darstellen.
     

8. Kompetenzbereich: Personal

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 8 Punkt eins
    Aufgaben im Rahmen des Recruitings übernehmen (zB Vorstellungsgespräch vorbereiten, Termine vereinbaren.)
     
  1. 8 Punkt 2
    Aufgaben im Rahmen der Personaladministration übernehmen (zB Zeiterfassung, Zeitbestätigung ausstellen, Personalakte anlegen, bei der Benefitsverwaltung mitwirken).
     
  1. 8 Punkt 3
    Maßnahmen der betrieblichen Personalentwicklung darstellen (zB Mitarbeitergespräche, Feedbackgespräche).
     
  1. 8 Punkt 4
    Aufgaben im Rahmen der Weiterbildung übernehmen (zB bei der Trainingsorganisation mitwirken).
     

9. Kompetenzbereich: Produktion

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 9 Punkt eins
    bei der Produktionsplanung mitwirken (zB Material verwalten, Arbeitspläne verwalten).
     
  1. 9 Punkt 2
    bei der Arbeitsvorbereitung und/oder -planung mitwirken (zB Produktionskennzahlen erfassen, Produktivitätsstunden auswerten)
     
  1. 9 Punkt 3
    die betrieblichen Produktionsabläufe beschreiben (zB Herstellprozess, Losgrößen, Prototyp, Serie).
     

10. Kompetenzbereich: Office-Management

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 10 Punkt eins
    die übliche Ausstattung seines/ihres Arbeitsbereichs kompetent verwenden (zB PC/Laptop, Drucker, Telefonanlage) und die im Rahmen seiner Tätigkeit auftretenden einfachen Probleme selbstständig lösen (zB Papierstau beseitigen, Toner austauschen).
     
  1. 10 Punkt 2
    den Posteingang und -ausgang bearbeiten.
     
  1. 10 Punkt 3
    Termine und Terminänderungen koordinieren (zB unter Einsatz von Terminplanungsinstrumenten).
     
  1. 10 Punkt 4
    Termine im betrieblichen Kalendersystem dokumentieren und verwalten.
     
  1. 10 Punkt 5
    Informationen zu Terminen und entsprechend notwendige Unterlagen verschicken.
     
  1. 10 Punkt 6
    Raumreservierungen vornehmen und Räume vorbereiten.
     
  1. 10 Punkt 7
    Unterlagen aufbereiten und vorbereiten (zB Präsentationen und Handouts).
     
  1. 10 Punkt 8
    Besucher/innen adäquat empfangen und betreuen.
     
  1. 10 Punkt 9
    Protokolle führen.
     
  1. 10 Punkt 10
    die Nachbereitung von Besprechungen und Meetings übernehmen.
     
  1. 10 Punkt 11
    an der Organisation von Dienstreisen mitwirken (zB Recherche, Angebotseinholung, Buchung, Abrechnungsvorbereitung).
     
  1. 10 Punkt 12
    Texte auf Rechtschreibung und Grammatik überprüfen.
     
  1. Absatz 7Bei der Vermittlung sämtlicher Berufsbildpositionen ist den Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG), Bundesgesetzblatt Nr. 599 aus 1987,, in der geltenden Fassung, und der KJBG-VO, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 436 aus 1998,, in der geltenden Fassung, zu entsprechen.

Inkrafttreten und Schlussbestimmungen

Paragraph 4,

  1. Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. Mai 2020 in Kraft.
  2. Absatz 2Die Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Industriekaufmann/Industriekauffrau, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 11 aus 2004,, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 177 aus 2005,, treten mit Ablauf des 30. April 2020 außer Kraft.
  3. Absatz 3Lehrlinge, die am 30. April 2020 im Lehrberuf Industriekaufmann/Industriekauffrau ausgebildet werden, können gemäß den in Absatz 2, angeführten Ausbildungsvorschriften weiter ausgebildet werden.
  4. Absatz 4Die Lehrzeiten, die im Lehrberuf Industriekaufmann/Industriekauffrau gemäß den in Absatz 2, angeführten Ausbildungsvorschriften zurückgelegt wurden, sind auf die Lehrzeit im Lehrberuf Industriekaufmann/Industriekauffrau gemäß dieser Verordnung voll anzurechnen.