Entwurf

Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Hotel- und Restaurantfachmann/Hotel- und Restaurantfachfrau (Hotel- und Restaurantfachmann/Hotel- und Restaurantfachfrau-Ausbildungsordnung) erlassen werden

Auf Grund des Paragraphen 8, des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 32 aus 2018,, wird verordnet:

Lehrberuf Hotel- und Restaurantfachmann/Hotel- und Restaurantfachfrau

Paragraph eins,

  1. Absatz 2In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Hotel- und Restaurantfachmann bzw. Hotel- und Restaurantfachfrau) zu bezeichnen.

Berufsprofil

Paragraph 2,

  1. Absatz einsMit dem positiven Abschluss der Lehrabschlussprüfung und der Berufsschule verfügt der Hotel- und Restaurantfachmann/die Hotel- und Restaurantfachfrau über folgende berufliche Kompetenzen:
    1. Ziffer eins
      Fachliche Kompetenzbereiche:
      1. Litera a
        Rezeption
    Der Hotel- und Restaurantfachmann/Die Hotel- und Restaurantfachfrau übernimmt vielfältige Aufgaben an der Rezeption. Dazu gehören Tätigkeiten, wie die individuelle Angebotserstellung für Gäste, die Zimmervermietung sowie Check-in und Check-out. Gäste betreut der Hotel- und Restaurantfachmann/die Hotel- und Restaurantfachfrau während ihres Aufenthalts professionell. Er/Sie beantwortet Gästefragen und organisiert die Umsetzung von deren Wünschen. Mit Beschwerden und Reklamationen geht er/sie kompetent um.
    1. Litera b
      Front- und Backoffice
    Der Hotel- und Restaurantfachmann/Die Hotel- und Restaurantfachfrau erfüllt vielfältige Aufgaben im Rahmen der betrieblichen Kommunikation. Dazu zählt insbesondere der Brief- bzw. E-Mail-Verkehr, bei dem er/sie die Textgestaltung unter Berücksichtigung betriebsinterner Vorgaben (zB Corporate Design) erledigt. Der Hotel- und Restaurantfachmann/Die Hotel- und Restaurantfachfrau erledigt auch den Postein- und -ausgang. Er/Sie nutzt die Ausstattung seines/ihres Arbeitsbereichs kompetent.
    1. Litera c
      Angebotsentwicklung
    Der Hotel- und Restaurantfachmann/Die Hotel- und Restaurantfachfrau arbeitet bei der Angebotsentwicklung mit. Dabei ermittelt er/sie unter anderem Kennzahlen und erstellt Reportings und Statistiken. Ebenso wirkt er/sie an der Kalkulation und Umsetzung neuer Angebote mit. Dabei kooperiert der Hotelkaufmann/die Hotelkauffrau mit Vertriebs- und Packagepartnern.
    1. Litera d
      Marketing und E-Commerce
    Der Hotel- und Restaurantfachmann/Die Hotel- und Restaurantfachfrau verfügt über Kenntnisse des Marketings und des E-Commerce und beteiligt sich darauf aufbauend an der Gestaltung betrieblicher Kommunikationsmittel (zB Newsletter, Morgenpost): Er/Sie erstellt zB kurze Texte bzw. bearbeitet Textbausteine und übernimmt Formatierungs- und Gestaltungsarbeiten. Darüber hinaus arbeitet er/sie am betrieblichen Außenauftritt mit. Das betriebliche E-Commerce-System nutzt er/sie bei seinen/ihren Aufgaben fachgerecht.
    1. Litera e
      Veranstaltungsmanagement und -durchführung
    Der Hotel- und Restaurantfachmann/Die Hotel- und Restaurantfachfrau übernimmt verschiedene mit der Veranstaltungsplanung und -abwicklung verbundene Aufgaben. Dazu gehören unter anderem Tätigkeiten wie die Mitwirkung bei der Erstellung von Vorschlägen für Veranstaltungen, die Vor- und Aufbereitung von Unterlagen, der Gästeempfang sowie die Gästebetreuung. Ebenso wickelt Der Hotel- und Restaurantfachmann/Die Hotel- und Restaurantfachfrau Veranstaltungen administrativ ab.
    1. Litera f
      Beschaffung/Warenwirtschaft
    Der Hotel- und Restaurantfachmann/Die Hotel- und Restaurantfachfrau verfügt über Kenntnisse des Beschaffungswesens, bearbeitet verschiedene Aufgaben in diesem Bereich und kommuniziert dabei mit Personen inner- und außerhalb des Betriebs. So ermittelt er/sie den Warenbedarf in seinem/ihrem Aufgabenbereich, vergleicht Angebote verschiedener Anbieter, trifft eine begründete Vorauswahl und wirkt bei Warenbestellungen bzw. bei der Beauftragung von Dienstleistungen mit. Der Hotel- und Restaurantfachmann/Die Hotel- und Restaurantfachfrau nimmt Waren an und lagert diese fachgerecht. Er/Sie setzt bei mangelhaften Lieferungen und Leistungen angemessene Maßnahmen.
    1. Litera g
      Mise en place
    Der Hotel- und Restaurantfachmann/Die Hotel- und Restaurantfachfrau führt die täglichen Vorbereitungsarbeiten im Servicebereich aus. Er/Sie stellt Tische, Tafeln und Buffets, setzt themenbezogene Dekorationsvorschläge und verschiedene Gedeckarten um. Er/Sie stellt Servicematerialien und Arbeitsgeräte bereit, um einen effizienten Arbeitsablauf zu ermöglichen. Speise- und Getränkekarten werden je nach Betrieb alleine oder im Team vorbereitet. Er/Sie fertigt Function-Sheets an und setzt die darin gemachten Angaben um.
    1. Litera h
      Gästebetreuung im Service
    Der Hotel- und Restaurantfachmann/Die Hotel- und Restaurantfachfrau berät Gäste bei der Speisenauswahl, gibt Auskunft über deren Zusammensetzung und kann Vorschläge zur saisonalen, regionalen und internationalen Menügestaltung erstellen. Er/Sie empfiehlt den Gästen korrespondierend zur Speisenauswahl nationale und internationale alkoholische und alkoholfreie Getränke. Seine/Ihre Aufgaben umfassen den Gästeempfang, die Bestellung sowie die Abrechnung. Für seine/ihre Arbeit nutzt er/sie das betriebliche Kassa- bzw. Boniersystem, Tischpläne etc. Er/Sie geht mit Reklamationen fachgerecht um. Die Gästebetreuung erfolgt je nach Betrieb alleine oder im Team. Er/Sie berät Kunden bei der Durchführung gastronomischer Veranstaltungen und erstellt entsprechende Angebote.
    1. Litera i
      Service
    Der Hotel- und Restaurantfachmann/Die Hotel- und Restaurantfachfrau serviert kalte und warme Speisen je nach Tages- und Jahreszeit sowie korrespondierende Getränke in offenen und geschlossenen Behältern. Er/Sie wendet dabei u. a. verschiedene Trage-, Servier- und Einstelltechniken an und führt am Buffet Vorlegearbeiten und Serviertätigkeiten durch.
    1. Litera j
      Speisen und Getränke
    Der Hotel- und Restaurantfachmann/Die Hotel- und Restaurantfachfrau bereitet Speisen bei Tisch oder am Buffet zu und nutzt dazu die vorgegebenen Werkzeuge sowie Sideboard und Guéridon. Mixgetränke, Kaffee und Kaffeespezialitäten sowie Cocktails werden vom ihm/ihr entsprechend der vorgesehenen Rezeptur zubereitet.
    1. Ziffer 2
      Fachübergreifende Kompetenzbereiche:
    Zur Erfüllung dieser fachlichen Aufgaben setzt der Hotel- und Restaurantfachmann/die Hotel- und Restaurantfachfrau folgende fachübergreifende Kompetenzen ein:
    1. Litera a
      Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld
    Der Hotel- und Restaurantfachmann/Die Hotel- und Restaurantfachfrau verfügt über grundlegende Kenntnisse des betrieblichen Leistungsspektrums und betriebs- und volkswirtschaftlicher Zusammenhänge, um seine/ihre Tätigkeiten effizient zu organisieren und auszuführen. Er/Sie agiert innerhalb der betrieblichen Aufbau- und Ablauforganisation selbst-, sozial- und methodenkompetent und bearbeitet die ihm/ihr übertragenen Aufgaben lösungsorientiert sowie situationsgerecht auf Basis seines/ihres Verständnisses für Intrapreneurship. Darüber hinaus kommuniziert er/sie zielgruppenorientiert, berufsadäquat auch auf Englisch, und agiert kundenorientiert.
    1. Litera b
      Qualitätsorientiertes, sicheres, hygienisches und nachhaltiges Arbeiten
    Der Hotel- und Restaurantfachmann/Die Hotel- und Restaurantfachfrau wendet die Grundsätze des betrieblichen Qualitätsmanagements an und bringt sich in die Weiterentwicklung der betrieblichen Standards ein. Er/Sie reflektiert sein/ihr eigenes Vorgehen und nutzt die daraus gewonnenen Erkenntnisse in seinem/ihrem Aufgabenbereich. Zudem wendet er/sie die einschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie die Vorschriften zum Lebensmittelrecht und zur Gesundheitsfürsorge korrekt an. Er/Sie setzt die notwendigen Maßnahmen im Bereich der persönlichen Hygiene, der Hygiene im Servicebereich und der Lebensmittelhygiene unter Berücksichtigung der HACCP-Richtlinie um. Darüber hinaus agiert der Hotel- und Restaurantfachmann/die Hotel- und Restaurantfachfrau nachhaltig und ressourcenschonend.
    1. Litera c
      Digitales Arbeiten
    Der Hotel- und Restaurantfachmann/Die Hotel- und Restaurantfachfrau wählt im Rahmen der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben die für seine/ihre Aufgaben am besten geeignete/n digitalen Geräte, betriebliche Software und digitalen Kommunikationsformen aus und nutzt diese effizient. Er/Sie beschafft auf digitalem Weg die für die Aufgabenbearbeitung erforderlichen betriebsinternen und -externen Informationen. Der Hotel- und Restaurantfachmann/Die Hotel- und Restaurantfachfrau agiert auf Basis seiner/ihrer digitalen Kompetenz zielgerichtet und verantwortungsbewusst. Dazu zählt vor allem der sensible und sichere Umgang mit Daten unter Berücksichtigung der betrieblichen und rechtlichen Vorgaben (zB Datenschutzgrundverordnung).

Berufsbild

Paragraph 3,

  1. Absatz 2Das Berufsbild gliedert sich in fachübergreifende und fachliche Kompetenzbereiche.
  2. Absatz 3Die fachlichen Kompetenzbereiche sind nach Lehrjahren gegliedert. Die in den Kompetenzbereichen angeführten Kenntnisse und Fertigkeiten sind spätestens bis zum Ende des jeweils angeführten Lehrjahres zu vermitteln.
  3. Absatz 4Die fachübergreifenden Kompetenzbereiche sind während der gesamten Lehrzeit zu berücksichtigen und zu vermitteln.
  4. Absatz 5Fachübergreifende Kompetenzbereiche sind:

1. Kompetenzbereich: Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld

1.1 Betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation

Er/Sie kann…

  1. eins Punkt eins Punkt eins
    sich in den Räumlichkeiten des Lehrbetriebes zurechtfinden.
  1. eins Punkt eins Punkt 2
    die wesentlichen Aufgaben der verschiedenen Bereiche des Lehrbetriebs erklären.
  1. eins Punkt eins Punkt 3
    die Zusammenhänge der einzelnen Betriebsbereiche sowie der betrieblichen Prozesse darstellen.
  1. eins Punkt eins Punkt 4
    die wichtigsten Verantwortlichen nennen (zB Geschäftsführer/in) und seine/ihre Ansprechpartner/innen erreichen.
  1. eins Punkt eins Punkt 5
    die Vorgaben der betrieblichen Ablauforganisation und des Prozessmanagements bei der Erfüllung seiner/ihrer Aufgaben berücksichtigen.

1.2 Leistungsspektrum und Eckdaten des Lehrbetriebs

Er/Sie kann…

  1. eins Punkt 2 Punkt eins
    das betriebliche Leistungsangebot beschreiben.
  1. eins Punkt 2 Punkt 2
    das Leitbild bzw. die Ziele des Lehrbetriebs erklären.
  1. eins Punkt 2 Punkt 3
    die Struktur des Lehrbetriebs beschreiben (zB Größenordnung, Tätigkeitsfelder, Rechtsform).
  1. eins Punkt 2 Punkt 4
    Faktoren erklären, die die betriebliche Leistung beeinflussen (zB Standort, Gästekreis).

1.3 Branche des Lehrbetriebs

Er/Sie kann…

  1. eins Punkt 3 Punkt eins
    einen Überblick über die Branche des Lehrbetriebs geben (zB Branchentrends).
  1. eins Punkt 3 Punkt 2
    die Position des Lehrbetriebs in der Branche darstellen.

1.4 Ziel und Inhalte der Ausbildung sowie Weiterbildungsmöglichkeiten

Er/Sie kann…

  1. eins Punkt 4 Punkt eins
    den Ablauf seiner/ihrer Ausbildung im Lehrbetrieb erklären (zB Inhalte und Ausbildungsfortschritt).
  1. eins Punkt 4 Punkt 2
    Grundlagen der Lehrlingsausbildung erklären (zB Ausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule, Bedeutung und Wichtigkeit der Lehrabschlussprüfung).
  1. eins Punkt 4 Punkt 3
    die Notwendigkeit der lebenslangen Weiterbildung erkennen und sich mit konkreten Weiterbildungsangeboten auseinandersetzen.

1.5 Rechte, Pflichten und Arbeitsverhalten

Er/Sie kann…

  1. eins Punkt 5 Punkt eins
    auf Basis der gesetzlichen Rechte und Pflichten als Lehrling seine/ihre Aufgaben erfüllen.
  1. eins Punkt 5 Punkt 2
    Arbeitsgrundsätze wie Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc. einhalten und sich mit seinen/ihren Aufgaben im Lehrbetrieb identifizieren.
  1. eins Punkt 5 Punkt 3
    sich nach den innerbetrieblichen Vorgaben verhalten.
  1. eins Punkt 5 Punkt 4
    die Abrechnung zu seiner/ihrer Lehrlingsentschädigung interpretieren (zB Bruttobezug, Nettobezug, Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge).

1.6 Selbstorganisierte, lösungsorientierte und situationsgerechte Aufgabenbearbeitung

Er/Sie kann…

  1. eins Punkt 6 Punkt eins
    seine/ihre Aufgaben selbst organisieren und sie nach Prioritäten reihen.
  1. eins Punkt 6 Punkt 2
    den Zeitaufwand für seine/ihre Aufgaben abschätzen und diese zeitgerecht durchführen.
  1. eins Punkt 6 Punkt 3
    sich auf wechselnde Situationen einstellen und auf geänderte Herausforderungen mit der notwendigen Flexibilität reagieren.
  1. eins Punkt 6 Punkt 4
    Lösungen für aktuell auftretende Problemstellungen entwickeln und Entscheidungen im vorgegebenen betrieblichen Rahmen treffen.
  1. eins Punkt 6 Punkt 5
    in Konfliktsituationen konstruktiv handeln bzw. entscheiden, wann jemand zur Hilfe hinzugezogen wird.
  1. eins Punkt 6 Punkt 6
    sich zur Aufgabenbearbeitung notwendige Informationen selbstständig beschaffen.
  1. eins Punkt 6 Punkt 7
    in unterschiedlich zusammengesetzten Teams arbeiten.
  1. eins Punkt 6 Punkt 8
    die wesentlichen Anforderungen für die Zusammenarbeit in Projekten darstellen.
  1. eins Punkt 6 Punkt 9
    Aufgaben in betrieblichen Projekten übernehmen.
  1. eins Punkt 6 Punkt 10
    die eigene Tätigkeit reflektieren und gegebenenfalls Optimierungsvorschläge für seine/ihre Tätigkeit einbringen.

1.7 Zielgruppengerechte Kommunikation

Er/Sie kann…

  1. eins Punkt 7 Punkt eins
    mit verschiedenen Zielgruppen (wie Ausbildern/Ausbilderinnen, Führungskräften, Kollegen/Kolleginnen, Gäste, Lieferanten) kommunizieren und sich dabei betriebsadäquat verhalten.
  1. eins Punkt 7 Punkt 2
    seine/ihre Anliegen verständlich vorbringen und der jeweiligen Situation angemessen auftreten.
  1. eins Punkt 7 Punkt 3
    Berufsadäquat und betriebsspezifisch auf Englisch kommunizieren.

1.8 Kundenorientiertes Agieren

Er/Sie kann…

  1. eins Punkt 8 Punkt eins
    erklären, warum Gäste für den Lehrbetrieb im Mittelpunkt stehen.
  1. eins Punkt 8 Punkt 2
    die Kundenorientierung bei der Erfüllung aller seiner/ihrer Aufgaben berücksichtigen.
  1. eins Punkt 8 Punkt 3
    mit unterschiedlichen Situationen mit Gästen kompetent umgehen und gäste- sowie betriebsoptimierte Lösungen finden.

2. Kompetenzbereich: Qualitätsorientiertes, sicheres, hygienisches und nachhaltiges Arbeiten

2.1 Betriebliches Qualitätsmanagement

Er/Sie kann…

  1. 2 Punkt eins Punkt eins
    betriebliche Qualitätsvorgaben im Aufgabenbereich umsetzen.
  1. 2 Punkt eins Punkt 2
    an der Entwicklung von innerbetrieblichen Qualitätsstandards mitwirken.
  1. 2 Punkt eins Punkt 3
    die eigene Tätigkeit hinsichtlich der Einhaltung der Qualitätsstandards überprüfen.
  1. 2 Punkt eins Punkt 4
    die Ergebnisse der Qualitätsüberprüfung reflektieren und diese in die Aufgabenbewältigung einbringen.

2.2 Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

Er/Sie kann…

  1. 2 Punkt 2 Punkt eins
    Betriebs- und Hilfsmittel sicher und sachgerecht einsetzen.
  1. 2 Punkt 2 Punkt 2
    die betrieblichen Sicherheitsvorschriften einhalten.
  1. 2 Punkt 2 Punkt 3
    Aufgaben von mit Sicherheitsagenden beauftragten Personen im Überblick beschreiben.
  1. 2 Punkt 2 Punkt 4
    berufsbezogene Gefahren, wie Sturz- und Brandgefahr, in seinem/ihrem Arbeitsbereich erkennen und sich entsprechend den Arbeitsschutz- und Brandschutzvorgaben verhalten.
  1. 2 Punkt 2 Punkt 5
    sich im Notfall richtig verhalten.
  1. 2 Punkt 2 Punkt 6
    bei Unfällen geeignete Erste-Hilfe-Maßnahmen ergreifen.
  1. 2 Punkt 2 Punkt 7
    die Grundlagen des ergonomischen Arbeitens anwenden.

2.3 Hygienestandards und -konzepte

Er/Sie kann…

  1. 2 Punkt 3 Punkt eins
    die betrieblichen Gesundheits- und Hygienestandards und -konzepte anwenden.
  1. 2 Punkt 3 Punkt 2
    die HACCP-Richtlinien einhalten und entsprechende Checklisten und Protokolle führen.
  1. 2 Punkt 3 Punkt 3
    Reinigungspläne anwenden.
  1. 2 Punkt 3 Punkt 4
    darauf achten, dass sein/ihr eigener Arbeitsplatz und die übrigen Servicebereiche sauber und aufgeräumt sind.
  1. 2 Punkt 3 Punkt 5
    gastronomische Gebrauchsgegenstände pflegen.
  1. 2 Punkt 3 Punkt 6
    Tische, Arbeitsplätze, Arbeitsgeräte und -maschinen regelmäßig reinigen.
  1. 2 Punkt 3 Punkt 7
    auf sein/ihr persönliches berufsadäquates Erscheinungsbild achten.

2.4 Nachhaltiges und ressourcenschonendes Handeln

Er/Sie kann…

  1. 2 Punkt 4 Punkt eins
    die Bedeutung des Umweltschutzes für den Lehrbetrieb darstellen.
  1. 2 Punkt 4 Punkt 2
    die Mülltrennung nach rechtlichen und betrieblichen Vorgaben umsetzen.
  1. 2 Punkt 4 Punkt 3
    energiesparend arbeiten und Ressourcen sparsam einsetzen.

3. Kompetenzbereich: Digitales Arbeiten

(Diese Berufsbildpositionen schließen gegebenenfalls auch entsprechende analoge Anwendungen mit ein.)

3.1 Datensicherheit und Datenschutz

Er/Sie kann…

  1. 3 Punkt eins Punkt eins
    die rechtlichen und betriebsinternen Vorgaben einhalten (zB Datenschutzgrundverordnung).
  1. 3 Punkt eins Punkt 2
    Urheberrecht und Datenschutzbestimmungen beachten.
  1. 3 Punkt eins Punkt 3
    Gefahren und Risiken erkennen (zB Phishing-E-Mails, Viren).
  1. 3 Punkt eins Punkt 4
    Maßnahmen treffen, wenn Sicherheitsprobleme auftreten (zB rasche Verständigung von Dritten, des Datenschutzbeauftragten bzw. der verantwortlichen IT-Administration).
  1. 3 Punkt eins Punkt 5
    Maßnahmen unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben ergreifen, um Daten, Dateien, Geräte und Anwendungen vor Fremdzugriff zu schützen (zB sorgsamer Umgang mit Passwörtern und Hardware).

3.2 Software und weitere digitale Anwendungen

Er/Sie kann…

  1. 3 Punkt 2 Punkt eins
    Software bzw. Apps für Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Präsentationserstellung, Kommunikation sowie Datenbanken und weitere digitale Anwendungen kompetent verwenden (zB in den Bereichen Warenwirtschaft, Gästemanagement, Terminmanagement).
  1. 3 Punkt 2 Punkt 2
    die für eine auszuführende Aufgabe am besten geeignete betriebliche Software bzw. digitale Anwendung auswählen.
  1. 3 Punkt 2 Punkt 3
    Inhalte unter Einhaltung der betriebsinternen Vorgaben selbst entwickeln bzw. vorhandene Inhalte editieren und zielgruppengerecht aufbereiten (zB Texte, Kalkulationen, Präsentationen unter Berücksichtigung des Corporate Designs erstellen).
  1. 3 Punkt 2 Punkt 4
    Daten aufbereiten (zB Statistiken und Diagramme erstellen).
  1. 3 Punkt 2 Punkt 5
    mit betrieblichen Datenbanken arbeiten (zB Daten erfassen, löschen, aktualisieren).
  1. 3 Punkt 2 Punkt 6
    Inhalte aus verschiedenen Datenquellen beschaffen und zusammenfügen.
  1. 3 Punkt 2 Punkt 7
    Probleme im Umgang mit Software und digitalen Anwendungen lösen (zB Hilfefunktion nutzen, im Internet bzw. Intranet nach Problemlösungen recherchieren).

3.3 Digitale Kommunikation

Er/Sie kann…

  1. 3 Punkt 3 Punkt eins
    ein breites Spektrum an Kommunikationsformen verwenden (zB E-Mail, Telefon, Videokonferenz, Social Media).
  1. 3 Punkt 3 Punkt 2
    eine geeignete Kommunikationsform anforderungsbezogen auswählen.
  1. 3 Punkt 3 Punkt 3
    verantwortungsbewusst und unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben in sozialen Netzwerken agieren.

3.4 Datei- und Ablageorganisation

Er/Sie kann…

  1. 3 Punkt 4 Punkt eins
    sich in der betrieblichen Datei- bzw. Ablagestruktur zurechtfinden (zB gespeicherte Dateien finden).
  1. 3 Punkt 4 Punkt 2
    in der betrieblichen Datei- bzw. Ablagestruktur arbeiten und dabei die Grundregeln eines effizienten Dateimanagements berücksichtigen (zB Ordner anlegen bzw. löschen, Vergabe von Dateinamen).
  1. 3 Punkt 4 Punkt 3
    sich an die betrieblichen Vorgaben zur Datenanwendung und Datenspeicherung halten.
  1. 3 Punkt 4 Punkt 4
    Ordner und Dateien unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben teilen (zB unter Nutzung von Cloud-Diensten, VPN Intranet, Extranet).

3.5 Informationssuche und -beschaffung

Er/Sie kann…

  1. 3 Punkt 5 Punkt eins
    Suchmaschinen für die Online-Recherche effizient (zB unter Einsatz entsprechender Suchtechniken) nutzen.
  1. 3 Punkt 5 Punkt 2
    nach gespeicherten Dateien suchen.
  1. 3 Punkt 5 Punkt 3
    in bestehenden Dateien relevante Informationen suchen.
  1. 3 Punkt 5 Punkt 4
    in Datenbankanwendungen Daten filtern.

3.6 Bewertung und Auswahl von Daten und Informationen

Er/Sie kann…

  1. 3 Punkt 6 Punkt eins
    die Zuverlässigkeit von Informationsquellen und die Glaubwürdigkeit von Informationen einschätzen.
  1. 3 Punkt 6 Punkt 2
    Daten und Informationen interpretieren und nach betrieblichen Vorgaben entscheiden, welche Daten und Informationen herangezogen werden.
  1. 3 Punkt 6 Punkt 3
    Daten und Informationen strukturiert aufbereiten.
  1. Absatz 6Fachliche Kompetenzbereiche sind:

4. Kompetenzbereich: Rezeption

4.1 individuelle Angebotserstellung für Gäste

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

4

  1. 4 Punkt eins Punkt eins
    Voraussetzungen für das Zustandekommen und die Erfüllung von Verträgen mit Gästen (zB Beherbergungsverträge), mit Veranstaltern (zB Reisebüros) und Online-Anbietern darstellen.
       
  1. 4 Punkt eins Punkt 2
    die relevanten Konsumentenschutzbestimmungen erklären.
       
  1. 4 Punkt eins Punkt 3
    allgemeine Anfragen von Gästen unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben beantworten (zB telefonisch, per E-Mail oder per Buchungsplattform).
       
  1. 4 Punkt eins Punkt 4
    Gäste betreffend Zimmerauswahl und Zusatzleistungen beraten.
       
  1. 4 Punkt eins Punkt 5
    die für eine Angebotslegung erforderlichen Informationen einholen (zB Verfügbarkeit von Zimmern) bzw. entsprechende Unterlagen zusammenstellen.
       
  1. 4 Punkt eins Punkt 6
    bei der Kalkulation von Angeboten mitwirken (zB unter Berücksichtigung von Preisnachlässen bzw. besonderen Konditionen).
       
  1. 4 Punkt eins Punkt 7
    Zusatzleistungen zielgerichtet anbieten (zB Stornoversicherungen).
       

4.2 Zimmervermietung und Buchung von Zusatzleistungen

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

4

  1. 4 Punkt 2 Punkt eins
    hotelspezifische Software anwenden (zB PMS Front-Office-Programm, Reservierungssystem).
       
  1. 4 Punkt 2 Punkt 2
    sich über neue Technologien, die im Gästekontakt zur Anwendung kommen, informieren.
       
  1. 4 Punkt 2 Punkt 3
    Reservierungen, Buchungen und Stornierungen entgegennehmen (zB telefonisch, über Buchungsplattformen, Reservierungssysteme, per E-Mail).
       
  1. 4 Punkt 2 Punkt 4
    Reservierungen, Buchungen und Stornierungen durchführen bzw. zur Erfüllung weiterleiten.
       
  1. 4 Punkt 2 Punkt 5
    Schriftstücke im Rahmen der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung erstellen und auf ihre Richtigkeit überprüfen (zB Buchungs- und Reservierungsbestätigungen, Voucher).
       
  1. 4 Punkt 2 Punkt 6
    mögliche Vertragswidrigkeiten bei der Erfüllung von Verträgen (zB Zahlungsverzug) erklären sowie deren rechtliche Konsequenzen erklären.
       
  1. 4 Punkt 2 Punkt 7
    Schriftstücke im Rahmen einer nicht ordnungsgemäßen Vertragserfüllung erstellen und überprüfen (zB Mahnschreiben).
       
  1. 4 Punkt 2 Punkt 8
    Zimmerbelegungen planen.
       
  1. 4 Punkt 2 Punkt 9
    mit Reisebüros und Reiseveranstaltern kooperieren (zB bei der Vermietung und Reservierung von Verkehrsmitteln, bei der Beschaffung von Karten für Veranstaltungen).
       

4.3 Gästeempfang und Check-in

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

4

  1. 4 Punkt 3 Punkt eins
    An- und Abreiselisten erstellen und entsprechende Maßnahmen mit den verschiedenen Abteilungen koordinieren (zB Late-Check-Out dem Houskeeping kommunizieren).
       
  1. 4 Punkt 3 Punkt 2
    Gäste adäquat begrüßen.
       
  1. 4 Punkt 3 Punkt 3
    Reservierungen und Buchungen unter der Anwendung von Reservierungssystemen überprüfen.
       
  1. 4 Punkt 3 Punkt 4
    Gästedaten entgegennehmen und diese für die Zwecke der vom Gast gewünschten Leistungserbringung und für Meldepflichten verwerten.
       
  1. 4 Punkt 3 Punkt 5
    die Regelungen des Meldegesetzes anwenden.
       
  1. 4 Punkt 3 Punkt 6
    den Zimmerstatus abfragen (Zimmerstatusreport lesen).
       
  1. 4 Punkt 3 Punkt 7
    dem Gast das Zimmer bzw. den Zimmerschlüssel oder die Zimmerkarte übergeben.
       
  1. 4 Punkt 3 Punkt 8
    Gästen Informationen zum Hotel geben (zB Frühstückszeiten, Zugriff WLAN, Infotainment).
       

4.4 Gästebetreuung

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

4

  1. 4 Punkt 4 Punkt eins
    auf sein/ihr persönliches berufsadäquates Erscheinungsbild achten.
       
  1. 4 Punkt 4 Punkt 2
    mit Gästen professionell und unter Berücksichtigung von interkulturellen Aspekten kommunizieren.
       
  1. 4 Punkt 4 Punkt 3
    Gäste zum Leistungsangebot des Hotels (zB Wellness-Bereich, spezielle Veranstaltungen) informieren.
       
  1. 4 Punkt 4 Punkt 4
    Gäste über das Freizeitangebot der Region (zB lokale Kulturangebote, Einkaufsmöglichkeiten, touristische Attraktionen und entsprechende Wegbeschreibungen) beraten.
       
  1. 4 Punkt 4 Punkt 5
    Gäste zum Restaurant- und Barangebot beraten (zB Getränkeangebot, Speisenangebot sowie Speisenfolgen, Aufbau der Tageskarte).
       
  1. 4 Punkt 4 Punkt 6
    Gästeanfragen bearbeiten (zB Karten für Veranstaltungen beschaffen, Verkehrsmittel reservieren).
       
  1. 4 Punkt 4 Punkt 7
    bei der Gästebetreuung spezielle Bedürfnisse von Gästen berücksichtigen. (zB Barrierefreiheit)
       
  1. 4 Punkt 4 Punkt 8
    Zusatzwünsche von Gästen entgegennehmen und organisieren (zB zusätzlicher Polster).
       

4.5 Umgang mit Beschwerden und Reklamationen

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

4

  1. 4 Punkt 5 Punkt eins
    die Bedeutung eines professionellen Umgangs mit Beschwerden und Reklamationen erklären.
       
  1. 4 Punkt 5 Punkt 2
    Beschwerden und Reklamationen entsprechend den rechtlichen und betrieblichen Vorgaben bearbeiten bzw. weiterleiten (zB komplexe Kundenanliegen).
       

4.6 Abrechnung mit Gästen

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

4

  1. 4 Punkt 6 Punkt eins
    nicht erfasste Leistungen auf die Rechnung aufbuchen und abrechnen.
       
  1. 4 Punkt 6 Punkt 2
    Endabrechnungen für Gäste mit dem betrieblichen Abrechnungssystems erstellen und auf ihre Richtigkeit überprüfen.
       
  1. 4 Punkt 6 Punkt 3
    bare und unbare Zahlungen von Gästen entgegennehmen.
       

5. Kompetenzbereich: Front- und Backoffice

5.1 Ausstattung des Arbeitsbereichs

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

4

  1. 5 Punkt eins Punkt eins
    die übliche Ausstattung seines/ihres Arbeitsbereichs kompetent verwenden (zB PC/Laptop, Drucker, Telefonanlage).
       
  1. 5 Punkt eins Punkt 2
    die im Rahmen seiner/ihrer Tätigkeit auftretenden einfachen Probleme selbstständig lösen (zB Papierstau beseitigen, Toner austauschen).
       
  1. 5 Punkt eins Punkt 3
    bei komplexen Problemen Maßnahmen entsprechend den betrieblichen Regelungen setzen.
       

5.2 Kommunikation

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

4

  1. 5 Punkt 2 Punkt eins
    die betrieblichen Kommunikationsvorgaben einhalten.
       
  1. 5 Punkt 2 Punkt 2
    Informationen sinngemäß erfassen, strukturieren, nötigenfalls bearbeiten und an den Empfänger/die Empfängerin weiterleiten. (zB Erstellen von Gesprächsnotizen)
       
  1. 5 Punkt 2 Punkt 3
    Auskünfte geben und einholen.
       
  1. 5 Punkt 2 Punkt 4
    interne Schriftverkehrsarbeiten erledigen (zB betriebsinterne Informationen aufbereiten).
       
  1. 5 Punkt 2 Punkt 5
    externe Schriftverkehrsarbeiten erledigen.
       
  1. 5 Punkt 2 Punkt 6
    bei der Gestaltung von Schriftstücken das Corporate Design des Lehrbetriebs beachten.
       
  1. 5 Punkt 2 Punkt 7
    Texte auf Rechtschreibung und Grammatik überprüfen.
       

5.3 Posteingang und -ausgang

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

4

  1. 5 Punkt 3 Punkt eins
    den Postein- und -ausgang bearbeiten (zB Postverteilung, frankieren, mit Zustelldiensten kommunizieren).
       
  1. 5 Punkt 3 Punkt 2
    E-Mails bearbeiten (zB beantworten oder an interne Ansprechpartner weiterleiten).
       

5.4 Dienstpläne

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

4

  1. 5 Punkt 4 Punkt eins
    Dienstpläne lesen.
       
  1. 5 Punkt 4 Punkt 2
    Dienstpläne unter Berücksichtigung des geschätzten Personalbedarfs und der Einhaltung der rechtlichen Grundlagen vorbereiten.
       
  1. 5 Punkt 4 Punkt 3
    die arbeitsrechtlichen, kollektivvertraglichen und betrieblichen Regelungen bei der Dienstplanerstellung berücksichtigen.
       

6. Kompetenzbereich: Angebotsentwicklung

6.1 Datenanalyse

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

4

  1. 6 Punkt eins Punkt eins
    einfache Kennzahlen ermitteln.
       
  1. 6 Punkt eins Punkt 2
    betriebliche Daten analysieren.
       
  1. 6 Punkt eins Punkt 3
    Ableitungen aus der Datenanalyse treffen. (zB RevPar-Auslastung)
       

6.2 Reports und Statistiken

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

4

  1. 6 Punkt 2 Punkt eins
    den Aufbau und die Funktion des betrieblichen Reportings darstellen.
       
  1. 6 Punkt 2 Punkt 2
    am betrieblichen Reporting mitwirken (zB Forecast).
       
  1. 6 Punkt 2 Punkt 3
    Statistiken (zB Nächtigungsstatistiken) aufbereiten.
       

6.3 Angebotsentwicklung bzw. Packageentwicklung

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

4

  1. 6 Punkt 3 Punkt eins
    die Bedeutung von zielgruppenorientierten Angeboten im Hinblick auf das betriebliche Kundensegment und die Bedürfnisse verschiedener Zielgruppen darstellen.
       
  1. 6 Punkt 3 Punkt 2
    Vorschläge für zielgruppenorientierte Angebote (zB Vorschläge für Packages oder Kundenbindungsprogramme) entwickeln.
       
  1. 6 Punkt 3 Punkt 3
    an der Umsetzung neuer Angebote mitwirken.
       
  1. 6 Punkt 3 Punkt 4
    mit Vertriebs- und Packagepartnern (zB Reisebüros, Tourismusverbände) kooperieren.
       
  1. 6 Punkt 3 Punkt 5
    die Bedeutung und Möglichkeiten von ertragsoptimierenden Maßnahmen (Revenue Management) darstellen.
       
  1. 6 Punkt 3 Punkt 6
    die Grundlagen der betrieblichen Kalkulation und Preisgestaltung erklären.
       
  1. 6 Punkt 3 Punkt 7
    an der betrieblichen Angebotskalkulation mitwirken.
       

7. Kompetenzbereich: Marketing und E-Commerce

7.1 Aufgaben des betrieblichen Marketings und von E-Commerce

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

4

  1. 7 Punkt eins Punkt eins
    Ziele des betrieblichen Marketings und von E-Commerce erklären.
       
  1. 7 Punkt eins Punkt 2
    einen Überblick über das betriebliche Marketing und von E-Commerce geben (zB Zielgruppen, Marketinginstrumente, Teilbereiche wie Werbung und Öffentlichkeitsarbeit).
       

7.2 Arbeiten im betrieblichen Marketing

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

4

  1. 7 Punkt 2 Punkt eins
    an der Gestaltung betrieblicher Kommunikationsmittel (zB Newsletter, Direct-Mailings, Morgenpost, Tagesprogramm) mitarbeiten (zB kurze Texte erstellen, Textbausteine bearbeiten, Formatierungs- und Gestaltungsarbeiten mit betrieblicher Software durchführen).
       
  1. 7 Punkt 2 Punkt 2
    am Außenauftritt des Lehrbetriebs mitarbeiten (zB Beiträge für die sozialen Netzwerke verfassen).
       

7.3 Online-Vertrieb und Online-Präsentation

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

4

  1. 7 Punkt 3 Punkt eins
    die Funktionsweise von Online-Vertrieb und Marketing darstellen.
       
  1. 7 Punkt 3 Punkt 2
    die betrieblichen Online-Kampagnen darstellen.
       
  1. 7 Punkt 3 Punkt 3
    das betriebliche E-Commerce-Systeme fachgerecht nutzen (zB mit virtuellen Reiseplattformen und Online-Verkaufsplattformen fachgerecht arbeiten).
       
  1. 7 Punkt 3 Punkt 4
    Änderungen in E-Commerce-Systemen nach Vorgaben durchführen (zB Inhalte, Fotos und Bilder bearbeiten).
       
  1. 7 Punkt 3 Punkt 5
    bei der Suchmaschinenoptimierung und beim Suchmaschinenmarketing (zB Anzeigetexte erstellen, Online-Inhalte erstellen bzw. optimieren) mitwirken.
       

8. Kompetenzbereich: Veranstaltungsmanagement und -durchführung

8.1 Veranstaltungsplanung

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

4

  1. 8 Punkt eins Punkt eins
    bei der Erstellung von Vorschlägen für Veranstaltungen mitwirken.
       
  1. 8 Punkt eins Punkt 2
    Function-Sheets auf Basis der Vereinbarungen mit Kunden für gastronomische Veranstaltungen erstellen.
       
  1. 8 Punkt eins Punkt 3
    Veranstaltungen administrativ abwickeln (zB Raumreservierungen vornehmen, Einladungen verfassen und verschicken).
       
  1. 8 Punkt eins Punkt 4
    die Kommunikation zwischen den einzelnen Abteilungen koordinieren (zB Informationen aus dem Function-Sheet an die notwendigen Personen verteilen).
       
  1. 8 Punkt eins Punkt 5
    Preise für Speisen, Getränke und Veranstaltungen kalkulieren.
       

8.2 Veranstaltungsabwicklung

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

4

  1. 8 Punkt 2 Punkt eins
    Räume vorbereiten.
       
  1. 8 Punkt 2 Punkt 2
    Unterlagen vorbereiten (zB Handouts in der richtigen Anzahl zur Verfügung stellen) und aufbereiten (zB Handouts und Präsentationen erstellen).
       
  1. 8 Punkt 2 Punkt 3
    Besucher/Besucherinnen und Gäste adäquat empfangen.
       
  1. 8 Punkt 2 Punkt 4
    Gäste betreuen (zB für die Bewirtung der Gäste sorgen).
       

              8.2.5       die Nachbereitung übernehmen.

       

9. Kompetenzbereich: Beschaffung/Warenwirtschaft

9.1 Beschaffungsprozess

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

4

  1. 9 Punkt eins Punkt eins
    den Ablauf des betrieblichen Beschaffungsprozesses beschreiben (zB Bezugsquellen, Freigabeprozesse, Kontrollmechanismen).
       
  1. 9 Punkt eins Punkt 2
    die Grundsätze der betrieblichen Beschaffung darstellen (zB Zuständigkeiten, Bestellsysteme, Kriterien für Lieferantenauswahl, spezifische Qualitätsmerkmale von Waren).
       
  1. 9 Punkt eins Punkt 3
    die rechtlichen Bedingungen für das Zustandekommen und die Erfüllung von (Kauf-)Verträgen darstellen.
       
  1. 9 Punkt eins Punkt 4
    mögliche Vertragswidrigkeiten bei der Erfüllung von (Kauf-)Verträgen (zB Zahlungsverzug) sowie deren rechtliche Konsequenzen erklären.
       

9.2 Bedarfsermittlung

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

4

  1. 9 Punkt 2 Punkt eins
    den Warenbestand ermitteln (zB von Büromaterial, Getränken und anderen Waren).
       
  1. 9 Punkt 2 Punkt 2
    Bestandsinventuren unter Heranziehung von Listen oder einem elektronischen Warenwirtschaftssystem gemeinsam mit dem Team durchführen.
       
  1. 9 Punkt 2 Punkt 3
    Bestellmengen aufgrund der betrieblichen Vorgaben vorschlagen bzw. ermitteln (zB Mindestbestand, Mindestbestellmenge).
       

9.3 Angebotsvergleich

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

4

  1. 9 Punkt 3 Punkt eins
    Anfragen tätigen und Angebote einholen.
       
  1. 9 Punkt 3 Punkt 2
    Preise und Konditionen miteinander vergleichen und Bezugskalkulationen durchführen.
       
  1. 9 Punkt 3 Punkt 3
    neue Bezugsquellen auf Basis der betrieblichen Vorgaben ausfindig machen.
       
  1. 9 Punkt 3 Punkt 4
    quantitative und qualitative Aspekte bei der Beschaffungsentscheidung berücksichtigen.
       

9.4 Warenbestellung und Beauftragung von internen und externen Dienstleistungen

(zB Reparatur, Zimmerreinigung)

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

4

  1. 9 Punkt 4 Punkt eins
    bei Bestellungen und Beauftragungen unter Berücksichtigung der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben mitwirken (zB die mögliche Warenauswahl für Bestellungen auf das Angebot und das Leistungsspektrum der Lieferanten abstimmen, Angebote und Konditionen bei Bestellungen berücksichtigen).
       
  1. 9 Punkt 4 Punkt 2
    mögliche Auswirkungen von fehlerhaften Bestellungen und Beauftragungen unter rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekten beurteilen.
       
  1. 9 Punkt 4 Punkt 3
    Liefer- und Leistungstermine überwachen.
       

9.5 Warenannahme

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

4

  1. 9 Punkt 5 Punkt eins
    die Lieferung bzw. Leistung mit der Bestellung vergleichen.
       
  1. 9 Punkt 5 Punkt 2
    Waren unter Beachtung der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben (zB Qualität, Mindesthaltbarkeitsdatum, Frische der Waren) an- und übernehmen sowie allfällige Mängel feststellen und dokumentieren.
       
  1. 9 Punkt 5 Punkt 3
    eingegangene Waren im Wareneingangsbuch bzw. Warenwirtschaftssystem

 vermerken.

       
  1. 9 Punkt 5 Punkt 4
    Kontroll- und Checklisten einsetzen.
       

9.6 Umgang mit mangelhaften Lieferungen und Leistungen

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

4

  1. 9 Punkt 6 Punkt eins
    Maßnahmen bei mangelhaften Lieferungen und Leistungen im Einklang mit den rechtlichen und betrieblichen Vorgaben ergreifen (zB Reklamationen verfassen).
       
  1. 9 Punkt 6 Punkt 2
    Liefer- bzw. Leistungsverzug feststellen und Maßnahmen im Einklang mit den rechtlichen und betrieblichen Vorgaben ergreifen.
       

9.7 Lagerung

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

4

  1. 9 Punkt 7 Punkt eins
    Prinzipien der betrieblichen Lagerwirtschaft im eigenen Tätigkeitsbereich berücksichtigen (zB First-in-/First-out-Verfahren).
       
  1. 9 Punkt 7 Punkt 2
    Einlagerungen unter Beachtung der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben vornehmen.
       
  1. 9 Punkt 7 Punkt 3
    Lagerbestände kontrollieren (zB Verfallsdaten beachten bzw. kontrollieren).
       
  1. 9 Punkt 7 Punkt 4
    Entnahmen durchführen (zB verdorbene Ware aussortieren und entsorgen).
       
  1. 9 Punkt 7 Punkt 5
    die Notwendigkeit der Inventur erklären und Arbeiten im Rahmen der Inventur durchführen.
       

10. Kompetenzbereich: Mise en Place

10.1 Tages- und anlassbezogenes Aufdecken von Tischen

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

4

  1. 10 Punkt eins Punkt eins
    Tische abräumen, reinigen und aufdecken.
       
  1. 10 Punkt eins Punkt 2
    verschiedene Gedeckarten anwenden.
       
  1. 10 Punkt eins Punkt 3
    verschiedene Spezialbestecke den Speisen zuordnen und eindecken.
       
  1. 10 Punkt eins Punkt 4
    Tische anlassbezogen nach den Vorgaben der Speisefolge mit den korrespondierenden Getränken vorbereiten und eindecken.
       

10.2 Vorbereitung und Dekoration von Räumen und Tafeln auf Basis des Function-Sheets

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

4

  1. 10 Punkt 2 Punkt eins
    Function-Sheets auf Basis der Vereinbarungen mit Kunden/Kundinnen für gastronomische Veranstaltungen erstellen.
       
  1. 10 Punkt 2 Punkt 2
    Tische und Bestuhlung ausrichten.
       
  1. 10 Punkt 2 Punkt 3
    Tischwäsche auflegen und Servietten nach verschiedenen Falttechniken anfertigen.
       
  1. 10 Punkt 2 Punkt 4
    Gläser und Besteck polieren.
       
  1. 10 Punkt 2 Punkt 5
    verschiedene Gedecke auflegen.
       
  1. 10 Punkt 2 Punkt 6
    Tische und Räume dekorieren.
       

10.3 Anforderungsbezogener Buffetauf- und -abbau

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

4

  1. 10 Punkt 3 Punkt eins
    Buffettische anlassbezogen stellen und decken.
       
  1. 10 Punkt 3 Punkt 2
    das benötigte Equipment bereitstellen.
       
  1. 10 Punkt 3 Punkt 3
    das Buffet bestücken.
       

10.4 Bestückung der Schank und des Restaurants mit Getränken und Serviceutensilien

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

4

  1. 10 Punkt 4 Punkt eins
    auftragsbezogene Getränke entsprechend der geeigneten Lagertemperatur auffüllen.
       
  1. 10 Punkt 4 Punkt 2
    alle notwendigen Serviceutensilien auf die dafür vorgesehenen Plätze aufteilen.
       

10.5 Kontrolle von Vorbereitungsarbeiten

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

4

  1. 10 Punkt 5 Punkt eins
    die Einhaltung der betrieblichen Qualitätskriterien überprüfen.
       
  1. 10 Punkt 5 Punkt 2
    im Bedarfsfall Nachbesserungen vornehmen.
       

11. Kompetenzbereich: Gästebetreuung im Service

11.1 Gästeempfang und Auskunftserteilung

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

4

  1. 11 Punkt eins Punkt eins
    Gäste adäquat grüßen und verabschieden.
       
  1. 11 Punkt eins Punkt 2
    Gäste beim Betreten des Restaurantbereichs empfangen und sie unter Berücksichtigung von Reservierungslisten und Tischplänen an ihren Tisch bringen.
       
  1. 11 Punkt eins Punkt 3
    verbal und nonverbal sowie persönlich und telefonisch kommunizieren.
       
  1. 11 Punkt eins Punkt 4
    auf unterschiedliche Gästegruppen individuell eingehen.
       
  1. 11 Punkt eins Punkt 5
    Gästen bei Bedarf Hilfe anbieten.
       

11.2 Bearbeitung von Reservierungen und Bestellungen

Er/Sie kann…

Lehrjahr

 

1

2

3

4

  1. 11 Punkt 2 Punkt eins
    Reservierungsanfragen telefonisch, persönlich oder per E-Mail entgegennehmen.
       
  1. 11 Punkt 2 Punkt 2
    prüfen, ob eine Reservierung möglich ist.
       
  1. 11 Punkt 2 Punkt 3
    Reservierungen beantworten.
       
  1. 11 Punkt 2 Punkt 4
    Reservierungen vermerken.
       
  1. 11 Punkt 2 Punkt 5
    Bestellungen entgegennehmen und an die entsprechenden Abteilungen weiterleiten.
       

11.3 Gästeberatung in Bezug auf das Getränkeangebot

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

4

  1. 11 Punkt 3 Punkt eins
    das Getränkeangebot darstellen.
       
  1. 11 Punkt 3 Punkt 2
    Gäste über das Angebot an Getränken informieren und Auskunft zu den Produkten geben.
       
  1. 11 Punkt 3 Punkt 3
    Gäste über nationale, internationale und saisonale Bierprodukte beraten und sie über dessen Erzeugung und Qualitätsmerkmale informieren.
       
  1. 11 Punkt 3 Punkt 4
    Gäste über das Wein- und Schaumweinangebot beraten und sie über dessen Erzeugung, Qualitätsmerkmale und Herkunft informieren.
       
  1. 11 Punkt 3 Punkt 5
    Gäste über das Spirituosenangebot beraten und sie über dessen Erzeugung, Qualitätsmerkmale und Herkunft informieren.
       
  1. 11 Punkt 3 Punkt 6
    zu Speisen korrespondierende nationale und internationale Getränke empfehlen (zB Aperitifs und Digestifs).
       
  1. 11 Punkt 3 Punkt 7
    Zusatzverkäufe tätigen.
       

11.4 Gästeberatung in Bezug auf das

österreichische, saisonale, regionale und internationale Speisenangebot

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

4

  1. 11 Punkt 4 Punkt eins
    Gäste über das Speisenangebot, deren Zusammenstellung und Zubereitungsverfahren informieren und dabei die internationale Speisenfolge berücksichtigen.
       
  1. 11 Punkt 4 Punkt 2
    auf Vorlieben oder auf Ernährungsbedürfnisse des Gastes eingehen.
       
  1. 11 Punkt 4 Punkt 3
    geeignete Beilagen empfehlen.
       
  1. 11 Punkt 4 Punkt 4
    Alternativen vorschlagen.
       

11.5 Aufnehmen der Gästebestellung

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

4

  1. 11 Punkt 5 Punkt eins
    Getränke- und Speisebestellungen aufnehmen und bonieren.
       
  1. 11 Punkt 5 Punkt 2
    Bestellungen stornieren.
       
  1. 11 Punkt 5 Punkt 3
    auf Änderungs- und Sonderwünsche eingehen.
       
  1. 11 Punkt 5 Punkt 4
    digitale Bestellungs- und Boniersysteme anwenden.
       

11.6 Kundenberatung in Bezug auf gastronomische Veranstaltungen

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

4

  1. 11 Punkt 6 Punkt eins
    je nach Wunsch des Kunden entsprechende Unterlagen für eine gastronomische Veranstaltung vorbereiten.
       
  1. 11 Punkt 6 Punkt 2
    dem Kunden Vorschläge zur Umsetzung von Veranstaltungen machen.
       
  1. 11 Punkt 6 Punkt 3
    Getränke passend zu Speisen und Menüs auswählen.
       
  1. 11 Punkt 6 Punkt 4
    Gesprächsnotizen (zB Sonderwünsche bzw. vom Vorschlag abweichende Angaben, die der Kunde im Gespräch macht) verfassen.
       
  1. 11 Punkt 6 Punkt 5
    Gespräche nachbereiten.
       
  1. 11 Punkt 6 Punkt 6
    den Bedarf an Waren auf Grundlage der erstellen Speise- und Getränkevorschläge ermitteln.
       
  1. 11 Punkt 6 Punkt 7
    rechtlich korrekte Angebote unter Berücksichtigung von betriebswirtschaftlichen Aspekten für gastronomische Veranstaltungen erstellen.
       
  1. 11 Punkt 6 Punkt 8
    die erforderlichen innerbetrieblichen organisatorischen Maßnahmen nach Rücksprache mit dem Vorgesetzten/der Vorgesetzten organisieren und planen.
       
  1. 11 Punkt 6 Punkt 9
    Speise- und Getränkekarten erstellen.
       

11.7 Erstellung der Gästerechnung und Abrechnung

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

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3

4

  1. 11 Punkt 7 Punkt eins
    die Rechnung erstellen.
       
  1. 11 Punkt 7 Punkt 2
    den Rechnungsbetrag in bar kassieren und Wechselgeld retournieren.
       
  1. 11 Punkt 7 Punkt 3
    betrieblich verwendete elektronische Abrechnungssysteme für Kreditkarten und Bankkarten einsetzen.
       
  1. 11 Punkt 7 Punkt 4
    mit Gutscheinen umgehen.
       

11.8 Umgang mit Reklamationen

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

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4

  1. 11 Punkt 8 Punkt eins
    Reklamationen entgegennehmen.
       
  1. 11 Punkt 8 Punkt 2
    mit Reklamationen fachgerecht umgehen und zur Qualitätsentwicklung nutzen.
       
  1. 11 Punkt 8 Punkt 3
    Lösungsmöglichkeiten anbieten bzw. Reklamationen weiterleiten.
       

12. Kompetenzbereich: Service

12.1 Speisenservice

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

4

  1. 12 Punkt eins Punkt eins
    Speisen unter Anwendung von geeigneten Tragetechniken servieren und abservieren.
       
  1. 12 Punkt eins Punkt 2
    Speisen aus der Küche in der fachlich richtigen Reihenfolge übernehmen.
       
  1. 12 Punkt eins Punkt 3
    Speisen vor Gästen präsentieren und Vorlege- und Anrichtetechniken am Buffet und bei Tisch durchführen.
       

12.2 Getränkeservice

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

4

  1. 12 Punkt 2 Punkt eins
    Getränke unter Anwendung von geeigneten Tragetechniken servieren und abservieren.
       
  1. 12 Punkt 2 Punkt 2
    das Flaschen- und Schaumweinservice fachgerecht unter Beachtung der notwendigen Arbeitsabläufe (zB Präsentation, Geruchsprobe, Belüften und Dekantieren, Avinieren, Einschenken) durchführen.
       

12.3 Buffet

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

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4

  1. 12 Punkt 3 Punkt eins
    die Vollständigkeit des Buffets kontrollieren.
       
  1. 12 Punkt 3 Punkt 2
    Buffets auffüllen (zB Teller und Besteck) und für Sauberkeit am Buffet sorgen.
       
  1. 12 Punkt 3 Punkt 3
    Speisen zeitgerecht, im entsprechenden Ausmaß und in der erforderlichen Mange nachbestellen.
       
  1. 12 Punkt 3 Punkt 4
    die Sauberkeit am Buffet kontrollieren und wiederherstellen.
       

13. Kompetenzbereich: Speisen und Getränke

13.1 Zubereitung von alkoholfreien und alkoholischen Getränken sowie Mixgetränken

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

4

  1. 13 Punkt eins Punkt eins
    die jeweiligen Lagerorte für Getränke darstellen.
       
  1. 13 Punkt eins Punkt 2
    die passenden Gläser für die verschiedenen Getränke auswählen.
       
  1. 13 Punkt eins Punkt 3
    alkoholfreie und alkoholische Getränke zubereiten und in der korrekten Temperatur einschenken.
       
  1. 13 Punkt eins Punkt 4
    alkoholfreie und alkoholische Mixgetränke unter Einhaltung der jeweiligen Rezepturen zubereiten.
       
  1. 13 Punkt eins Punkt 5
    Zubereitungsarten und Mixgetränkegruppen unterscheiden.
       
  1. 13 Punkt eins Punkt 6
    Trends aufgreifen und neue Mixgetränke kreieren.
       

13.2 Zubereitung von Kaffee- und Heißgetränken sowie entsprechende Spezialitäten

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

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4

  1. 13 Punkt 2 Punkt eins
    Kaffee und andere Heißgetränke zubereiten.
       
  1. 13 Punkt 2 Punkt 2
    klassische Rezepturen anwenden und aktuelle Branchentrends umsetzen.
       
  1. 13 Punkt 2 Punkt 3
    Kaffee- und Heißgetränkespezialitäten fachlich richtig präsentieren.
       

13.3 Speisenfertigstellung und Portionierung

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

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4

  1. 13 Punkt 3 Punkt eins
    die erforderlichen Lebensmittel, Speisen und Arbeitsmittel (Werkzeuge und Geräte) vorbereiten.
       
  1. 13 Punkt 3 Punkt 2
    die Tätigkeiten Tranchieren, Filetieren, Flambieren, Marinieren und Portionieren entweder in der Küche oder vor dem Gast durchführen.
       

13.4 Käse

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

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4

  1. 13 Punkt 4 Punkt eins
    die unterschiedlichen Käsearten empfehlen.
       
  1. 13 Punkt 4 Punkt 2
    nationale und internationale Käsearten unterscheiden.
       
  1. 13 Punkt 4 Punkt 3
    für Gäste eine Käseplatte fachgerecht zusammenstellen und korrespondierende Getränke empfehlen.
       

14. Kompetenzbereich: Abrechnung

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

4

  1. 14 Punkt eins
    Tages- oder Schichtabrechnungen mit einem digitalen Abrechnungssystem durchführen und den Kassenstand in Bezug auf die von ihm/ihr verkauften Speisen und Getränke kontrollieren (zB bonierte und kassierte Umsätze auswerten, Bargeld zählen, Differenzen erkennen).
       
  1. 14 Punkt 2
    seinen/ihren Tagesumsatz eigenständig abrechnen (zB den Kassenstand überprüfen, den Tagesumsatz an den Vorgesetzten/die Vorgesetzte übergeben.
       
  1. 14 Punkt 3
    Zahlungseingänge und -ausgänge ordnungsgemäß erfassen.
       
  1. 14 Punkt 4
    den Kassastand überprüfen.
       
  1. Absatz 7Bei der Vermittlung sämtlicher Berufsbildpositionen ist den Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG), Bundesgesetzblatt Nr. 599 aus 1987,, in der geltenden Fassung, und der KJBG-VO, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 436 aus 1998,, in der geltenden Fassung, zu entsprechen.

Lehrabschlussprüfung

Allgemeine Bestimmungen

Paragraph 4,

  1. Absatz einsDie Lehrabschlussprüfung gliedert sich in eine theoretische und praktische Prüfung.
  2. Absatz 2Die theoretische Prüfung ist grundsätzlich vor der praktischen Prüfung abzuhalten.
  3. Absatz 3Die theoretische Prüfung entfällt, wenn der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin die letzte Klasse der fachlichen Berufsschule positiv absolviert oder den erfolgreichen Abschluss einer die Lehrzeit ersetzenden berufsbildenden mittleren oder höheren Schule nachgewiesen hat.
  4. Absatz 4Die Aufgaben der Lehrabschlussprüfung haben nach Umfang und Niveau deren Zweck und den Anforderungen der Berufspraxis zu entsprechen.
  5. Absatz 5Die Verwendung von Rechenbehelfen ist zulässig.

Theoretische Prüfung

Allgemeine Bestimmungen

Paragraph 5,

  1. Absatz 2Die Prüfung kann computerunterstützt erfolgen.

Berufliche Basiskompetenzen

Paragraph 6,

  1. Absatz einsDer Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin hat Aufgaben aus folgenden Kompetenzbereichen zu bearbeiten. Aus jedem Kompetenzbereich sind von der Prüfungskommission zumindest zwei Aufgaben zu stellen. Er/Sie hat…
    1. Ziffer eins
      betriebswirtschaftliche Kompetenz
      1. Litera a
        kaufmännische Berechnungen in Zusammenhang mit der Beschaffung und/oder dem Absatz von betrieblichen Leistungen anzustellen.
      2. Litera b
        zentrale Aufgaben und Merkmale der Leistungsbereiche Beschaffung und Absatz darzustellen.
      3. Litera c
        Kaufverträge auf ihr ordnungsgemäßes Zustandekommen hin zu prüfen und/oder die vertragswidrige Erfüllung von Kaufverträgen zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
      4. Litera d
        Arbeiten in Zusammenhang mit der Belegorganisation bzw. der Verbuchung laufender Geschäftsfälle durchzuführen.
      5. Litera e
        Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes anzuwenden und Berechnungen im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer auszuführen.
      6. Litera f
        Rechtsformen und Gewerbearten voneinander zu unterscheiden und die Vor- und Nachteile der jeweiligen Rechtsform zu begründen.
      7. Litera g
        betriebliche Organisationsformen voneinander zu unterscheiden, Geschäftsprozesse zu erkennen und kritisch zu beurteilen.
    2. Ziffer 2
      volkswirtschaftliche Kompetenz
      1. Litera a
        den Wirtschaftskreislauf einschließlich seiner Teilnehmer und den verschiedenen Austauschbeziehungen zu erklären.
      2. Litera b
        verschiedene Wirtschaftsordnungen voneinander abzugrenzen.
      3. Litera c
        zu erklären, in welcher Weise der Staat in die Wirtschaft eingreift.
      4. Litera d
        wichtige wirtschaftspolitische Ziele voneinander zu unterscheiden.
      5. Litera e
        Marktformen voneinander zu unterscheiden und deren Auswirkungen auf den Markt bzw. die Preisbildung zu erklären.
      6. Litera f
        zu erklären, wie Wirtschaftswachstum gemessen wird und zentrale Begriffe wie Konjunktur, BIP und Wirtschaftssektoren richtig zu verwenden.
      7. Litera g
        die Bedeutung der Außenwirtschaft darzustellen und zentrale Begriffe wie Handels-, Dienstleistungs-, Leistungs- und Zahlungsbilanz richtig zu verwenden.
      8. Litera h
        zu erklären, welche Bedeutung der Geldwert hat und zentrale Begriffe wie Inflation und Deflation, Inflationsrate, VPI und gefühlte Inflation richtig zu verwenden.
  2. Absatz 2Für die Bewertung sind folgende Kriterien maßgebend:
    1. Litera a
      fachliche Richtigkeit
    2. Litera b
      Vollständigkeit der Aufgabenlösung
  3. Absatz 3Die Aufgaben sind so zu konzipieren, dass sie im Regelfall in 150 Minuten bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 195 Minuten zu beenden.

Praktische Prüfung

Paragraph 7,

Die praktische Prüfung gliedert sich in die Gegenstände Geschäftsprozesse, Prüfarbeit und Fachgespräch.

Geschäftsprozesse

Paragraph 8,

  1. Absatz einsDie Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Sie ist mit einer Note zu bewerten.
  2. Absatz 2Im schriftlichen Teil ist von der Prüfungskommission zumindest eine Aufgabe aus jedem der folgenden Bereiche zu stellen: Er/Sie hat…
    1. Ziffer eins
      Rezeption, Back- und Frontoffice
      • Strichaufzählung
        ein individuelles Angebot für einen Gast zu erstellen.
      • Strichaufzählung
        eine Reservierung oder Stornierung abzuwickeln.
      • Strichaufzählung
        eine Beschwerde oder Reklamation zu bearbeiten.
      • Strichaufzählung
        die Anfrage eines Gastes zu bearbeiten.
      • Strichaufzählung
        eine Gästeabrechnung zu erstellen.
    2. Ziffer 2
      Angebotsentwicklung
      • Strichaufzählung
        einfache Kennzahlen zu ermitteln.
      • Strichaufzählung
        eine Statistik zu erstellen.
      • Strichaufzählung
        ein Packageangebot zu entwickeln und zu kalkulieren.
    3. Ziffer 3
      Marketing und E-Commerce
      • Strichaufzählung
        ein spezielles Übernachtungsangebot an Follow-Up-Kunden zu richten.
      • Strichaufzählung
        eine verkaufsfördernde Maßnahme zu gestalten.
    4. Ziffer 4
      Beschaffung
      • Strichaufzählung
        Warenbestände und Bestellmengen zu ermitteln.
      • Strichaufzählung
        Maßnahmen bei mangelhaften Lieferungen und Leistungen zu ergreifen.
      • Strichaufzählung
        Lieferverzug festzustellen und Maßnahmen im Einklang mit den rechtlichen und betrieblichen Vorgaben zu ergreifen.
    5. Ziffer 5
      Veranstaltungsmanagement
      • Strichaufzählung
        Vorschläge für eine Veranstaltung zu erstellen.
      • Strichaufzählung
        Unterlagen für eine Veranstaltung aufbereiten.
  3. Absatz 3Für die Bewertung des schriftlichen Teils sind folgende Kriterien maßgebend:
    • Strichaufzählung
      korrekte und vollständige Aufgabenlösung
    • Strichaufzählung
      Praxistauglichkeit
    • Strichaufzählung
      sprachlich korrekte und adäquate Ausdrucksweise
  4. Absatz 4Die Prüfung im schriftlichen Teil hat computerunterstützt zu erfolgen.
  5. Absatz 5Die Aufgaben im schriftlichen Teil sind von der Prüfungskommission so zu konzipieren, dass sie in 150 Minuten bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 180 Minuten zu beenden.
  6. Absatz 6Der mündliche Prüfungsteil hat sich ausgehend vom schriftlichen Prüfungsteil auf verschiedene damit zusammenhängende praktische Aufgabenstellungen zu erstrecken.
  7. Absatz 7Für die Bewertung des mündlichen Teils sind folgende Kriterien maßgebend:
    • Strichaufzählung
      fachliche Richtigkeit
    • Strichaufzählung
      Praxistauglichkeit
    • Strichaufzählung
      Vollständigkeit
    • Strichaufzählung
      Selbstständigkeit
  8. Absatz 8Der mündliche Prüfungsteil soll für jeden Prüfungskandidaten/jede Prüfungskandidatin zumindest zehn Minuten dauern. Er ist nach 15 Minuten zu beenden. Eine Verlängerung um höchstens zehn Minuten hat im Einzelfall zu erfolgen, wenn der Prüfungskommission ansonsten eine zweifelsfreie Bewertung der Leistung des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin nicht möglich ist.

Prüfarbeit

Paragraph 9,

  1. Absatz einsDer Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin hat Aufgaben aus folgenden Kompetenzbereichen zu bearbeiten:

Kompetenzbereich

Aufgabenstellung

Der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin hat …

Bewertungskriterien

Gästebetreuung im Service

… auf Basis eines vorgegebenen Anlasses ein viergängiges Menü inklusive Aperitif, Digestif und korrespondierender Getränke, unter Vorgaben der Prüfungskommission, zu erstellen.

… eine berufsadäquate saubere und vollständige Bekleidung zu tragen.

Die Aufgabe ist so zu konzipieren, dass sie im Regelfall in 15 Minuten durchgeführt werden kann. Die Aufgabe ist nach 20 Minuten zu beenden.

- fachgerechte Menüerstellung

- fachgerechte Getränkebegleitung

- Vollständigkeit und Sauberkeit der Bekleidung

… auf Basis eines vorgegebenen Anlasses nach einer zehnminütigen Vorbereitungszeit Gäste in Bezug auf das Angebot von Getränken und Speisen zu beraten und flexibel auf Wünsche zu reagieren. Dabei hat er/sie Gesprächsnotizen zu verfassen.

Die Aufgabe ist so zu konzipieren, dass sie im Regelfall in zehn Minuten durchgeführt werden kann. Die Aufgabe ist nach 15 Minuten zu beenden.

- strukturierter Gesprächsablauf

- Festhalten von Eckdaten

… unter Vorgaben der Prüfungskommission eine handschriftliche Gästerechnung zu erstellen.

Die Aufgabe ist so zu konzipieren, dass sie im Regelfall in 15 Minuten durchgeführt werden kann. Die Aufgabe ist nach 20 Minuten zu beenden.

- korrekte Rechnungssumme

- Einhaltung der gesetzlichen Bestandteile

- korrekte Einhaltung der Umsatzsteuer

Mise en Place und Service

… auf Basis eines von der Prüfungskommission vorgegebenen Menüs inklusive Getränken einen Tisch für drei Personen unter Berücksichtigung der üblichen bzw. vorhandenen Tischutensilien aufzudecken und alle notwendige Serviceutensilien inklusive der gesamten Service-Mise en Place vorzubereiten.

Die Aufgabe ist so zu konzipieren, dass sie im Regelfall in 20 Minuten durchgeführt werden kann. Die Aufgabe ist nach 25 Minuten zu beenden.

- fachgerechtes Aufdecken des Tisches

- fachgerechte Vorbereitung der Mise en Place

 

… entsprechend der Vorgaben der Prüfungskommission das Gästeservice für zwei Personen durchzuführen. Dabei hat er/sie

a) alkoholfreie und alkoholische Getränke einzuschenken und unter Anwendung von geeigneten Tragetechniken zu servieren und abzuservieren,

b) das Flaschen- oder Schaumweinservice fachgerecht unter Berücksichtigung der nötigen Arbeitsabläufe durchzuführen und

c) Speisen nach der fachlich richtigen Reihenfolge zu übernehmen und mit der richtigen Tragetechnik zu servieren und abzuservieren.

Die Aufgabe ist so zu konzipieren, dass sie im Regelfall in 55 Minuten durchgeführt werden kann. Die Aufgabe ist nach 60 Minuten zu beenden.

- fachgerechtes Speisen- und Getränkeservice

- fachgerechtes Weinservice

- fachgerechte Arbeitsweise

Speisen und Getränke

…nach Wahl der Prüfungskommission folgende Getränke zuzubereiten

a) alkoholfreies und/oder alkoholisches Mixgetränk und

b) aktuelle Kaffee- und Heißgetränkespezialität.

Die Aufgabe ist so zu konzipieren, dass sie im Regelfall in 25 Minuten durchgeführt werden kann. Die Aufgabe ist nach 30 Minuten zu beenden.

- Anwendung der korrekten Rezeptur

- fachgerechte Zubereitung

- fachgerechte Anrichteweise

 

… unter Vorgabe der Prüfungskommission und unter Einsatz der vorgesehenen Werkzeuge zwei der folgenden Aufgaben vor der Prüfungskommission durchzuführen: Flambieren, Filetieren, Marinieren, Tranchieren oder Käseservice.

Die Aufgabe ist so zu konzipieren, dass sie im Regelfall in 20 Minuten durchgeführt werden kann. Die Aufgabe ist nach 25 Minuten zu beenden

fachgerechte Mise en Place

fachgerechte Arbeits- und Anrichteweise

  1. Absatz 2Die Aufgaben sind so zu konzipieren, dass sie in zwei Stunden und 40 Minuten bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach drei Stunden und 15 Minuten zu beenden.

Fachgespräch

Paragraph 10,

  1. Absatz einsDas Fachgespräch ist vor der gesamten Prüfungskommission abzulegen.
  2. Absatz 2Im Fachgespräch ist im Rahmen eines simulierten Gesprächs, das sich auf konkrete Situationen aus dem beruflichen Alltag bezieht, die berufliche Kompetenz des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin festzustellen. Dabei sind die Besonderheiten des Lehrbetriebs des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin zu berücksichtigen.
  3. Absatz 3Das Fachgespräch hat sich auf folgende Bereiche zu beziehen:
    • Strichaufzählung
      Gespräch mit Gästen
    Zu prüfen sind zwei der nachstehenden Situationen, wobei ein Gespräch in Englisch zu führen ist:
    • Strichaufzählung
      Gästeempfang und Check-in
    • Strichaufzählung
      Gästebetreuung
    • Strichaufzählung
      Beschwerde bzw. Reklamation
    • Strichaufzählung
      Gespräch mit einer Person aus dem Betrieb bzw. betrieblichen Umfeld
    Zu prüfen ist eine Situation in Zusammenhang mit nachstehenden Themen:
    • Strichaufzählung
      sicheres, hygienisches und nachhaltiges Arbeiten
    • Strichaufzählung
      Warenwirtschaft
    • Strichaufzählung
      Abrechnung
  4. Absatz 4Für die Bewertung sind folgende Kriterien maßgebend:
    • Strichaufzählung
      fachliche Richtigkeit und Praxistauglichkeit
    • Strichaufzählung
      professionelle Gesprächsführung und Kundenorientierung
  5. Absatz 5Das Fachgespräch soll für jeden Prüfungskandidaten/jede Prüfungskandidatin zumindest 20 Minuten dauern. Es ist nach 25 Minuten zu beenden. Eine Verlängerung um höchstens zehn Minuten hat im Einzelfall zu erfolgen, wenn der Prüfungskommission ansonsten eine zweifelsfreie Bewertung der Leistung des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin nicht möglich ist.

Wiederholungsprüfung

Paragraph 11,

  1. Absatz einsDie Lehrabschlussprüfung kann wiederholt werden.
  2. Absatz 2Bei der Wiederholung der Prüfung sind nur die mit „Nicht genügend“ bewerteten Prüfungsgegenstände zu prüfen.

Ablegung der Teilprüfung über den Fachbereich der Berufsreifeprüfung anlässlich der Lehrabschlussprüfung

Paragraph 12,

  1. Absatz einsGemäß Paragraph 4, Absatz 3, des Bundesgesetzes über die Berufsreifeprüfung, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 68 aus 1997,, in der geltenden Fassung, in Verbindung mit Paragraph 22 a, Absatz eins, des Berufsausbildungsgesetzes kann anlässlich der erfolgreichen Ablegung der Lehrabschlussprüfung für einen Lehrberuf mit vierjähriger Ausbildungszeit zur Teilprüfung über den Fachbereich der Berufsreifeprüfung angetreten werden.
  2. Absatz 2Die Teilprüfung über den Fachbereich der Berufsreifeprüfung besteht gemäß Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 4, des Bundesgesetzes über die Berufsreifeprüfung aus einer schriftlichen Klausurarbeit und einer mündlichen Prüfung. Sie ist mit einer Note zu beurteilen.
  3. Absatz 3Die Klausurarbeit ist fünfstündig. Das Thema muss aus dem Berufsfeld, einschließlich des fachlichen Umfelds, des/der Prüfungskandidaten/in stammen.
  4. Absatz 4Die mündliche Prüfung ist in Form einer Auseinandersetzung mit der Klausurarbeit unter Einschluss des fachlichen Umfelds auf höherem Niveau durchzuführen. Sie hat vor der gesamten Prüfungskommission stattzufinden.
  5. Absatz 5Die Prüfungskommission für die Teilprüfung über den Fachbereich der Berufsreifeprüfung anlässlich der Lehrabschlussprüfung eines Lehrberufes mit vierjähriger Ausbildungszeit besteht aus einem/einer fachkundigen Experten/in gemäß Paragraph 8 a, des Bundesgesetzes über die Berufsreifeprüfung als Vorsitzenden/er und zwei Beisitzern der Lehrabschlussprüfungskommission, die für die Durchführung der Prüfung und die Beurteilung der Leistungen als Prüfer im Sinne des Paragraph 8 a, des Bundesgesetzes über die Berufsreifeprüfung fungieren.
  6. Absatz 6Die Lehrlingsstelle hat spätestens drei Monate vor dem voraussichtlichen Prüfungstermin dem Landesschulrat gegenüber die für die Vorsitzführung in Aussicht genommene Person vorzuschlagen und den in Aussicht genommenen Prüfungstermin bekannt zu geben. Die Lehrlingsstelle hat gemeinsam mit dem/der Vorsitzenden unverzüglich, längstens jedoch binnen vier Wochen nach dessen Bestellung die konkreten Prüfungstermine festzulegen.
  7. Absatz 7Gleichzeitig mit dem Vorschlag des/der für die Vorsitzführung in Aussicht genommenen fachkundigen Experten/in sind dem Landesschulrat die Aufgabenstellungen der schriftlichen Klausurarbeiten zu übermitteln. Die Aufgabenstellungen der mündlichen Prüfung sind dem/der Vorsitzenden spätestens am Prüfungstag vor Beginn der Prüfung zur Genehmigung vorzulegen.
  8. Absatz 8Die Beurteilung der Prüfung gemäß Absatz 2, erfolgt durch die Prüfer/innen im Einvernehmen mit dem/der Vorsitzenden. Im Zweifel gibt die Stimme des/der Vorsitzenden den Ausschlag.
  9. Absatz 9Die Prüfung gemäß Absatz 2, kann anlässlich der Lehrabschlussprüfung nicht wiederholt werden. Bei Nichtbestehen erfolgt die Zulassung zur Berufsreifeprüfung nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Berufsreifeprüfung.

Inkrafttreten und Schlussbestimmungen

Paragraph 13,

  1. Absatz einsDie Bestimmungen der Paragraphen eins bis 3 betreffend die Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Hotel- und Restaurantfachmann/Hotel- und Restaurantfachfrau treten mit 1. Mai 2020 in Kraft.
  2. Absatz 2Die Bestimmungen der Paragraphen 4 bis 11 betreffend die Lehrabschlussprüfung und die Ablegung der Teilprüfung über den Fachbereich der Berufsreifeprüfung anlässlich der Lehrabschlussprüfung für den Lehrberuf Hotel- und Restaurantfachmann/Hotel- und Restaurantfachfrau treten mit 1. Mai 2021 in Kraft.
  3. Absatz 3Für Lehrlinge, die in der Doppellehre Hotelkaufmann/Restaurantfachmann / Hotelkauffrau/Restaurantfachfrau ausgebildet werden, und die in beiden Lehrberufen zur Lehrabschlussprüfung antreten, kommen ab 1. Mai 2021 die Prüfungsbestimmungen der Paragraphen 4 bis 11 zur Anwendung.
  4. Absatz 4Entsprechend einer Vereinbarung des Lehrberechtigten und des Lehrlings können bereits bestehende Lehrverträge in der Doppellehre Hotelkaufmann/Restaurantfachmann / Hotelkauffrau/Restaurantfachfrau bei voller Lehrzeitanrechnung auf den Lehrberuf Hotel- und Restaurantfachmann/Hotel- und Restaurantfachfrau umprotokolliert werden.