Entwurf

Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Hotel- und Betriebsdienstleister/Hotel- und Betriebsdienstleisterin (Hotel- und Betriebsdienstleister/Hotel- und Betriebsdienstleisterin-Ausbildungsordnung) erlassen werden

Auf Grund des Paragraphen 8, des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 32 aus 2018,, wird verordnet:

Hotel- und Betriebsdienstleister/Hotel- und Betriebsdienstleisterin

Paragraph eins,

  1. Absatz 2In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Hotel- und Betriebsdienstleister bzw. Hotel- und Betriebsdienstleisterin) zu bezeichnen.

Berufsprofil

Paragraph 2,

  1. Absatz einsMit dem positiven Abschluss der Lehrabschlussprüfung und der Berufsschule verfügt der Hotel- und Betriebsdienstleister/die Hotel- und Betriebsdienstleisterin über folgende berufliche Kompetenzen:
    1. Ziffer eins
      Fachliche Kompetenzbereiche:
      1. Litera a
        Facility-Management
    Der Hotel- und Betriebsdienstleister/Die Hotel- und Betriebsdienstleisterin übernimmt vielfältige Aufgaben im Rahmen der Planung und Durchführung des Facility-Managements, um einen reibungslosen Unternehmensbetrieb sicherzustellen. Er/Sie überprüft betriebliche Wohn- und Funktionsbereiche auf Vollständigkeit, Beschädigungen und Mängel und ergreift im Bedarfsfall geeignete Maßnahmen. Darüber hinaus gewährleistet der Betriebsdienstleistungsfachmann/die Betriebsdienstleistungsfachfrau ein effizientes Reinigungs- und Hygienemanagement. Er/Sie stellt etwaige Gefahren für Sicherheit und Gesundheit fest und setzt die erforderlichen Maßnahmen, um diese zu beseitigen. Der Hotel- und Betriebsdienstleister/Die Hotel- und Betriebsdienstleisterin erstellt Personaleinsatzpläne bzw. Personaldienstpläne sowie konzipiert und organisiert Personalschulungen und führt diese durch.
    1. Litera b
      Gestaltung betrieblicher Wohn- und Funktionsbereiche
    Der Hotel- und Betriebsdienstleister/Die Hotel- und Betriebsdienstleisterin konzipiert die Gestaltung von betrieblichen Wohn- und Funktionsbereichen anlassbezogen. Er/Sie sorgt dafür, dass Räume situations- und bedürfnisgerecht gestaltet sind. Dabei berücksichtigt er/sie Kundenanregungen und -wünsche. Darüber hinaus übernimmt der Hotel- und Betriebsdienstleister/die Hotel- und Betriebsdienstleisterin verschiedene mit der Konzeption von Veranstaltungen und anderen Aktivitäten verbundene Aufgaben. Ebenso wickelt der Hotel- und Betriebsdienstleister/die Hotel- und Betriebsdienstleisterin Veranstaltungen administrativ ab.
    1. Litera c
      Beschaffung
    Der Hotel- und Betriebsdienstleister/Die Hotel- und Betriebsdienstleisterin verfügt über Kenntnisse des Beschaffungswesens, bearbeitet auf dieser Basis verschiedene Aufgaben in diesem Bereich und kommuniziert dabei mit Personen inner- und außerhalb des Betriebs. Er/Sie ermittelt den Waren- bzw. Dienstleistungsbedarf, vergleicht Angebote verschiedener Anbieter, trifft eine begründete Vorauswahl und wirkt bei Warenbestellungen bzw. bei der Beauftragung von Dienstleistungen mit. Der Hotel- und Betriebsdienstleister/Die Hotel- und Betriebsdienstleisterin nimmt Waren an und lagert diese fachgerecht. Er/Sie setzt bei mangelhaften Lieferungen und Leistungen angemessene Maßnahmen.
    1. Litera d
      Office-Management
    Der Hotel- und Betriebsdienstleister/Die Hotel- und Betriebsdienstleisterin erfüllt vielfältige Aufgaben im Rahmen der betrieblichen Kommunikation. Dazu zählt insbesondere der Brief- bzw. E-Mail-Verkehr mit, bei dem er/sie die Textgestaltung unter Berücksichtigung betriebsinterner Vorgaben (zB Corporate Design) erledigt. Er/Sie übernimmt das Terminmanagement und organisiert Besprechungen und Meetings.
    1. Litera e
      Betriebliches Rechnungswesen
    Der Hotel- und Betriebsdienstleister/Die Hotel- und Betriebsdienstleisterin führt Arbeiten im betrieblichen Rechnungswesen auf Grundlage seiner/ihrer Kenntnisse in den einzelnen Teilbereichen des Rechnungswesens durch. Dazu zählen in der Buchführung die Belegorganisation sowie die Prüfung von Belegen. Ebenso wirkt er/sie am betrieblichen Zahlungsverkehr mit. Darüber hinaus übernimmt der Hotel- und Betriebsdienstleister/die Hotel- und Betriebsdienstleisterin Aufgaben im Rahmen der Datenaufbereitung (Arbeiten mit Statistiken und Kennzahlen).
    1. Ziffer 2
      Fachübergreifende Kompetenzbereiche:
    Zur Erfüllung dieser fachlichen Aufgaben setzt der Hotel- und Betriebsdienstleister/die Hotel- und Betriebsdienstleisterin folgende fachübergreifende Kompetenzen ein:
    1. Litera a
      Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld
    Der Hotel- und Betriebsdienstleister/Die Hotel- und Betriebsdienstleisterin verfügt über grundlegende Kenntnisse des betrieblichen Leistungsspektrums und betriebs- und volkswirtschaftlicher Zusammenhänge, um seine/ihre Tätigkeiten effizient zu organisieren und auszuführen. Er/Sie agiert innerhalb der betrieblichen Aufbau- und Ablauforganisation selbst-, sozial- und methodenkompetent und bearbeitet die ihm/ihr übertragenen Aufgaben lösungsorientiert sowie situationsgerecht auf Basis seines/ihres Verständnisses für Intrapreneurship. Darüber hinaus kommuniziert er/sie zielgruppenorientiert, berufsadäquat auch auf Englisch, und agiert kundenorientiert.
    1. Litera b
      Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten
    Der Hotel- und Betriebsdienstleister/Die Hotel- und Betriebsdienstleisterin wendet die Grundsätze des betrieblichen Qualitätsmanagements an und bringt sich in die Weiterentwicklung der betrieblichen Standards ein. Er/Sie reflektiert sein/ihr eigenes Vorgehen und nutzt die daraus gewonnenen Erkenntnisse in seinem/ihrem Aufgabenbereich. Der Hotel- und Betriebsdienstleister/Die Hotel- und Betriebsdienstleisterin beachtet die rechtlichen und betrieblichen Regelungen für seine/ihre persönliche Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und handelt bei Unfällen und Verletzungen situationsgerecht. Darüber hinaus agiert der Hotel- und Betriebsdienstleister/die Hotel- und Betriebsdienstleisterin nachhaltig und ressourcenschonend.
    1. Litera c
      Digitales Arbeiten
    Der Hotel- und Betriebsdienstleister/Die Hotel- und Betriebsdienstleisterin wählt im Rahmen der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben die für seine/ihre Aufgaben am besten geeignete/n digitalen Geräte, betriebliche Software und digitalen Kommunikationsformen aus und nutzt diese effizient. Er/Sie beschafft auf digitalem Weg die für die Aufgabenbearbeitung erforderlichen betriebsinternen und -externen Informationen. Der Betriebsdienstleistungsfachmann/Die Betriebsdienstleistungsfachfrau agiert auf Basis seiner/ihrer digitalen Kompetenz zielgerichtet und verantwortungsbewusst. Dazu zählt vor allem der sensible und sichere Umgang mit Daten unter Berücksichtigung der betrieblichen und rechtlichen Vorgaben (zB Datenschutzgrundverordnung).

Berufsbild

Paragraph 3,

  1. Absatz 2Das Berufsbild gliedert sich in fachübergreifende und fachliche Kompetenzbereiche.
  2. Absatz 3Die fachlichen Kompetenzbereiche sind nach Lehrjahren gegliedert. Die in den Kompetenzbereichen angeführten Kenntnisse und Fertigkeiten sind spätestens bis zum Ende des jeweils angeführten Lehrjahres zu vermitteln.
  3. Absatz 4Die fachübergreifenden Kompetenzbereiche sind während der gesamten Lehrzeit zu berücksichtigen und zu vermitteln.
  4. Absatz 5Fachübergreifende Kompetenzbereiche sind:

1. Kompetenzbereich: Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld

1.1 Betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation

Er/Sie kann…

  1. eins Punkt eins Punkt eins
    sich in den Räumlichkeiten des Lehrbetriebs zurechtfinden.
  1. eins Punkt eins Punkt 2
    die wesentlichen Aufgaben der verschiedenen Bereiche des Lehrbetriebs erklären.
  1. eins Punkt eins Punkt 3
    die Zusammenhänge der einzelnen Betriebsbereiche sowie der betrieblichen Prozesse darstellen.
  1. eins Punkt eins Punkt 4
    die wichtigsten Verantwortlichen nennen (zB Geschäftsführer/in) und seine/ihre Ansprechpartner/innen im Lehrbetrieb erreichen.
  1. eins Punkt eins Punkt 5
    die Vorgaben der betrieblichen Ablauforganisation und des Prozessmanagements bei der Erfüllung seiner/ihrer Aufgaben berücksichtigen.

1.2 Leistungsspektrum und Eckdaten des Lehrbetriebs

Er/Sie kann…

  1. eins Punkt 2 Punkt eins
    das betriebliche Leistungsangebot beschreiben.
  1. eins Punkt 2 Punkt 2
    das Leitbild bzw. die Ziele des Lehrbetriebs erklären.
  1. eins Punkt 2 Punkt 3
    die Struktur des Lehrbetriebs beschreiben (zB Größenordnung, Tätigkeitsfelder, Rechtsform).
  1. eins Punkt 2 Punkt 4
    Faktoren erklären, die die betriebliche Leistung beeinflussen (zB Standort, Zielgruppen).

1.3 Branche des Lehrbetriebs

Er/Sie kann…

  1. eins Punkt 3 Punkt eins
    einen Überblick über die Branche des Lehrbetriebs geben (zB Branchentrends).
  1. eins Punkt 3 Punkt 2
    die Position des Lehrbetriebs in der Branche darstellen.

1.4 Ziel und Inhalte der Ausbildung sowie Weiterbildungsmöglichkeiten

Er/Sie kann…

  1. eins Punkt 4 Punkt eins
    den Ablauf seiner/ihrer Ausbildung im Lehrbetrieb erklären (zB Inhalte und Ausbildungsfortschritt).
  1. eins Punkt 4 Punkt 2
    Grundlagen der Lehrlingsausbildung erklären (zB Ausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule, Bedeutung und Wichtigkeit der Lehrabschlussprüfung).
  1. eins Punkt 4 Punkt 3
    die Notwendigkeit der lebenslangen Weiterbildung erkennen und sich mit konkreten Weiterbildungsangeboten auseinandersetzen.

1.5 Rechte, Pflichten und Arbeitsverhalten

Er/Sie kann…

  1. eins Punkt 5 Punkt eins
    auf Basis der gesetzlichen Rechte und Pflichten als Lehrling seine/ihre Aufgaben erfüllen.
  1. eins Punkt 5 Punkt 2
    Arbeitsgrundsätze wie Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc. einhalten und sich mit seinen/ihren Aufgaben im Lehrbetrieb identifizieren.
  1. eins Punkt 5 Punkt 3
    sich nach den innerbetrieblichen Vorgaben verhalten.
  1. eins Punkt 5 Punkt 4
    die Abrechnung zu seiner/ihrer Lehrlingsentschädigung interpretieren (zB Bruttobezug, Nettobezug, Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge).

1.6 Selbstorganisierte, lösungsorientierte und situationsgerechte Aufgabenbearbeitung

Er/Sie kann…

  1. eins Punkt 6 Punkt eins
    seine/ihre Aufgaben selbst organisieren und sie nach Prioritäten reihen.
  1. eins Punkt 6 Punkt 2
    den Zeitaufwand für seine/ihre Aufgaben abschätzen und diese zeitgerecht durchführen.
  1. eins Punkt 6 Punkt 3
    sich auf wechselnde Situationen einstellen und auf geänderte Herausforderungen mit der notwendigen Flexibilität reagieren.
  1. eins Punkt 6 Punkt 4
    Lösungen für aktuell auftretende Problemstellungen entwickeln und Entscheidungen im vorgegebenen betrieblichen Rahmen treffen.
  1. eins Punkt 6 Punkt 5
    in Konfliktsituationen konstruktiv handeln bzw. entscheiden, wann jemand zur Hilfe hinzugezogen wird.
  1. eins Punkt 6 Punkt 6
    sich zur Aufgabenbearbeitung notwendige Informationen selbstständig beschaffen.
  1. eins Punkt 6 Punkt 7
    in unterschiedlich zusammengesetzten Teams arbeiten.
  1. eins Punkt 6 Punkt 8
    die wesentlichen Anforderungen für die Zusammenarbeit in Projekten darstellen.
  1. eins Punkt 6 Punkt 9
    Aufgaben in betrieblichen Projekten übernehmen.
  1. eins Punkt 6 Punkt 10
    die eigene Tätigkeit reflektieren und gegebenenfalls Optimierungsvorschläge für seine/ihre Tätigkeit einbringen.

1.7 Zielgruppengerechte Kommunikation

Er/Sie kann…

  1. eins Punkt 7 Punkt eins
    mit verschiedenen Zielgruppen (wie Ausbildern/Ausbilderinnen, Führungskräften, Kollegen/Kolleginnen, Kunden, Lieferanten) kommunizieren und sich dabei betriebsadäquat verhalten.
  1. eins Punkt 7 Punkt 2
    seine/ihre Anliegen verständlich vorbringen und der jeweiligen Situation angemessen auftreten.
  1. eins Punkt 7 Punkt 3
    berufsadäquat und betriebsspezifisch auf Englisch kommunizieren.

1.8 Kundenorientiertes Agieren
(Unter Kunden werden sämtliche Adressaten der betrieblichen Leistung verstanden.)

Er/Sie kann…

  1. eins Punkt 8 Punkt eins
    erklären, warum Kunden für den Lehrbetrieb im Mittelpunkt stehen.
  1. eins Punkt 8 Punkt 2
    die Kundenorientierung bei der Erfüllung aller seiner/ihrer Aufgaben berücksichtigen.
  1. eins Punkt 8 Punkt 3
    mit unterschiedlichen Kundensituationen kompetent umgehen und kunden- sowie betriebsoptimierte Lösungen finden.

2. Kompetenzbereich: Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten

2.1 Betriebliches Qualitätsmanagement

Er/Sie kann…

  1. 2 Punkt eins Punkt eins
    betriebliche Qualitätsvorgaben im Aufgabenbereich umsetzen.
  1. 2 Punkt eins Punkt 2
    an der Entwicklung von innerbetrieblichen Qualitätsstandards mitwirken.
  1. 2 Punkt eins Punkt 3
    die eigene Tätigkeit hinsichtlich der Einhaltung der Qualitätsstandards überprüfen.
  1. 2 Punkt eins Punkt 4
    die Ergebnisse der Qualitätsüberprüfung reflektieren und diese in die Aufgabenbewältigung einbringen.
  1. 2 Punkt eins Punkt 5
    die betrieblichen Qualitätsmanagementmaßnahmen in den verschiedenen Tätigkeitsbereichen darstellen.
  1. 2 Punkt eins Punkt 6
    an der Planung und Einführung von Verfahren und Abläufen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung mitarbeiten.
  1. 2 Punkt eins Punkt 7
    Qualitätssicherungssysteme anwenden.
  1. 2 Punkt eins Punkt 8
    die Umsetzung des betrieblichen Qualitätsmanagements begleiten.

2.2 Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

Er/Sie kann…

  1. 2 Punkt 2 Punkt eins
    Betriebs- und Hilfsmittel sicher und sachgerecht einsetzen.
  1. 2 Punkt 2 Punkt 2
    die betrieblichen Sicherheitsvorschriften einhalten.
  1. 2 Punkt 2 Punkt 3
    Aufgaben von mit Sicherheitsagenden beauftragten Personen im Überblick beschreiben.
  1. 2 Punkt 2 Punkt 4
    berufsbezogene Gefahren, wie Sturz- und Brandgefahr, in seinem/ihrem Arbeitsbereich erkennen und sich entsprechend den Arbeitsschutz- und Brandschutzvorgaben verhalten.
  1. 2 Punkt 2 Punkt 5
    sich im Notfall richtig verhalten.
  1. 2 Punkt 2 Punkt 6
    bei Unfällen geeignete Erste-Hilfe-Maßnahmen ergreifen.
  1. 2 Punkt 2 Punkt 7
    die Grundlagen des ergonomischen Arbeitens anwenden.

2.3 Nachhaltiges und ressourcenschonendes Handeln

Er/Sie kann…

  1. 2 Punkt 3 Punkt eins
    die Bedeutung des Umweltschutzes für den Lehrbetrieb darstellen.
  1. 2 Punkt 3 Punkt 2
    die Mülltrennung nach rechtlichen und betrieblichen Vorgaben umsetzen.
  1. 2 Punkt 3 Punkt 3
    energiesparend arbeiten und Ressourcen sparsam einsetzen.

3. Kompetenzbereich: Digitales Arbeiten

(Diese Berufsbildpositionen schließen gegebenenfalls auch entsprechende analoge Anwendungen mit ein.)

3.1 Datensicherheit und Datenschutz

Er/Sie kann…

  1. 3 Punkt eins Punkt eins
    die rechtlichen und betriebsinternen Vorgaben einhalten (zB Datenschutzgrundverordnung).
  1. 3 Punkt eins Punkt 2
    Urheberrecht und Datenschutzbestimmungen beachten.
  1. 3 Punkt eins Punkt 3
    Gefahren und Risiken erkennen (zB Phishing-E-Mails, Viren).
  1. 3 Punkt eins Punkt 4
    Maßnahmen treffen, wenn Sicherheitsprobleme und Auffälligkeiten auftreten (zB rasche Verständigung des Datenschutzbeauftragten bzw. der verantwortlichen IT-Administration).
  1. 3 Punkt eins Punkt 5
    Maßnahmen unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben ergreifen, um Daten, Dateien, Geräte und Anwendungen vor Fremdzugriff zu schützen (zB sorgsamer Umgang mit Passwörtern und Hardware).

3.2 Software und weitere digitale Anwendungen

Er/Sie kann…

  1. 3 Punkt 2 Punkt eins
    Software bzw. Apps für Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Präsentationserstellung, Kommunikation sowie Datenbanken und weitere digitale Anwendungen kompetent verwenden (zB in den Bereichen Warenwirtschaft, Terminmanagement).
  1. 3 Punkt 2 Punkt 2
    die für eine auszuführende Aufgabe am besten geeignete betriebliche Software bzw. digitale Anwendung auswählen.
  1. 3 Punkt 2 Punkt 3
    Inhalte unter Einhaltung der betriebsinternen Vorgaben selbst entwickeln bzw. vorhandene Inhalte editieren und zielgruppengerecht aufbereiten (zB Texte, Kalkulationen).
  1. 3 Punkt 2 Punkt 4
    Daten aufbereiten (zB Statistiken und Diagramme erstellen).
  1. 3 Punkt 2 Punkt 5
    mit betrieblichen Datenbanken arbeiten (zB Daten erfassen, löschen, aktualisieren).
  1. 3 Punkt 2 Punkt 6
    Inhalte aus verschiedenen Datenquellen beschaffen und zusammenfügen.
  1. 3 Punkt 2 Punkt 7
    Probleme im Umgang mit Software und digitalen Anwendungen lösen (zB Hilfefunktion nutzen, im Internet bzw. Intranet nach Problemlösungen recherchieren).

3.3 Digitale Kommunikation

Er/Sie kann…

  1. 3 Punkt 3 Punkt eins
    ein breites Spektrum an Kommunikationsformen verwenden (zB E-Mail, Telefon, Videokonferenz, Social Media).
  1. 3 Punkt 3 Punkt 2
    eine geeignete Kommunikationsform anforderungsbezogen auswählen.
  1. 3 Punkt 3 Punkt 3
    verantwortungsbewusst und unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben in sozialen Netzwerken agieren.

3.4 Datei- und Ablageorganisation

Er/Sie kann…

  1. 3 Punkt 4 Punkt eins
    sich in der betrieblichen Datei- bzw. Ablagestruktur zurechtfinden (zB gespeicherte Dateien finden).
  1. 3 Punkt 4 Punkt 2
    in der betrieblichen Datei- bzw. Ablagestruktur arbeiten und dabei die Grundregeln eines effizienten Dateimanagements berücksichtigen (zB Ordner anlegen bzw. löschen, Vergabe von Dateinamen).
  1. 3 Punkt 4 Punkt 3
    sich an die betrieblichen Vorgaben zur Datenanwendung und Datenspeicherung halten.
  1. 3 Punkt 4 Punkt 4
    Ordner und Dateien unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben teilen (zB unter Nutzung von Cloud-Diensten, VPN, Intranet, Extranet).

3.5 Informationssuche und -beschaffung

Er/Sie kann…

  1. 3 Punkt 5 Punkt eins
    Suchmaschinen für die Online-Recherche effizient (zB unter Einsatz entsprechender Suchtechniken) nutzen.
  1. 3 Punkt 5 Punkt 2
    nach gespeicherten Dateien suchen.
  1. 3 Punkt 5 Punkt 3
    in bestehenden Dateien relevante Informationen suchen.
  1. 3 Punkt 5 Punkt 4
    in Datenbankanwendungen Daten filtern.

3.6 Bewertung und Auswahl von Daten und Informationen

Er/Sie kann…

  1. 3 Punkt 6 Punkt eins
    die Zuverlässigkeit von Informationsquellen und die Glaubwürdigkeit von Daten und Informationen einschätzen.
  1. 3 Punkt 6 Punkt 2
    Daten und Informationen interpretieren und nach betrieblichen Vorgaben entscheiden, welche Daten und Informationen herangezogen werden.
  1. 3 Punkt 6 Punkt 3
    Daten und Informationen strukturiert aufbereiten.
  1. Absatz 6Fachliche Kompetenzbereiche sind:

4. Kompetenzbereich: Facility-Management

4.1 Betriebliche Ausstattung

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 4 Punkt eins Punkt eins
    die betriebliche Ausstattung auf Vollständigkeit überprüfen und im Bedarfsfall entsprechende Maßnahmen ergreifen.
     
  1. 4 Punkt eins Punkt 2
    die Betriebsbereitschaft der betrieblichen Einrichtungen sicherstellen (zB Heizung, Reinigungsgeräte) und einfache Probleme selbstständig lösen.
     
  1. 4 Punkt eins Punkt 3
    Betriebsanleitungen lesen und Wartungen durchführen bzw. veranlassen.
     
  1. 4 Punkt eins Punkt 4
    betriebliche Funktions- und Wohnbereiche sowie Einrichtungen auf Beschädigungen und Mängel überprüfen (zB Zimmer, Aufenthaltsräume, Lager, Speisesäle, Sanitärbereiche).
     
  1. 4 Punkt eins Punkt 5
    die Ergebnisse der Überprüfung von betrieblichen Funktions- und Wohnbereichen sowie Einrichtungen dokumentieren.
     
  1. 4 Punkt eins Punkt 6
    bei Beschädigungen und Mängeln in betrieblichen Funktions- und Wohnbereichen sowie bei Einrichtungen geeignete Maßnahmen setzen (zB Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten veranlassen).
     
  1. 4 Punkt eins Punkt 7
    Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten überwachen und bei der Abnahme der Leistung mitwirken.
     

4.2 Reinigungs- und Hygienemanagement

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 4 Punkt 2 Punkt eins
    Reinigungs- und Desinfektionsmittel unterscheiden und über die Umweltverträglichkeit und Dosierung Auskunft geben.
     
  1. 4 Punkt 2 Punkt 2
    bei der Erstellung von Reinigungs- und Hygienekonzepten mitwirken.
     
  1. 4 Punkt 2 Punkt 3
    bei der Planung der Reinigung von Wohn- und Funktionsbereichen sowie Wäsche und Textilien unter Berücksichtigung von ökonomischen und ökologischen Aspekten mitwirken (zB Reinigungspläne erstellen).
     
  1. 4 Punkt 2 Punkt 4
    Mitarbeiter/innen, die Reinigungsarbeiten durchführen, unter Anleitung schulen und dabei insbesondere auf die Umweltverträglichkeit von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln sensibilisieren (zB Dosierung, Hautverträglichkeit, Allergien, Unverträglichkeiten).
     
  1. 4 Punkt 2 Punkt 5
    bei der Gefahrenanalyse und Festlegung von Kontrollpunkten mitwirken.
     
  1. 4 Punkt 2 Punkt 6
    die Reinigung überwachen (zB die Zimmerreinigung kontrollieren, die Einhaltung der Bäderhygienesicherheit kontrollieren, Wäsche auf Sauberkeit kontrollieren).
     
  1. 4 Punkt 2 Punkt 7
    Dokumentationen im Bereich Reinigung und Hygiene umsetzen.
     
  1. 4 Punkt 2 Punkt 8
    das Schädlingsmonitoring durchführen bzw. überwachen.
     

4.3 Sicherheit

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 4 Punkt 3 Punkt eins
    Risiken in den betrieblichen Wohn- und Funktionsbereichen sowie bei Einrichtungen erkennen und Maßnahmen zu deren Behebung vorschlagen.
     
  1. 4 Punkt 3 Punkt 2
    Sicherheitseinrichtungen überprüfen (zB Feuerlöscher, Notausgänge, Fluchtwegbeleuchtung) und bei Mängeln geeignete Maßnahmen veranlassen.
     
  1. 4 Punkt 3 Punkt 3
    mit für die Sicherheit beauftragten Personen im Lehrbetrieb zusammenarbeiten (zB Sicherheitsvertrauensperson, Sicherheitsfachkraft).
     
  1. 4 Punkt 3 Punkt 4
    an der Erstellung von Dokumentationen im Bereich Sicherheit entsprechend den gesetzlichen und betrieblichen Regelungen mitwirken (zB Evaluierungsdokumente erstellen).
     

4.4 Personalplanung und -entwicklung

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 4 Punkt 4 Punkt eins
    Personaldienstpläne lesen.
     
  1. 4 Punkt 4 Punkt 2
    Personaleinsatzpläne bzw. Personaldienstpläne unter Berücksichtigung des geschätzten Personalbedarfs und der Einhaltung der rechtlichen Grundlagen vorbereiten.
     
  1. 4 Punkt 4 Punkt 3
    die arbeitsrechtlichen, kollektivvertraglichen und betrieblichen Regelungen bei der Personaldienstplan- bzw. Personaleinsatzplanerstellung berücksichtigen.
     
  1. 4 Punkt 4 Punkt 4
    bei der Vor- und Nachbereitung von Maßnahmen zur Personalschulung mitwirken.
     
  1. 4 Punkt 4 Punkt 5
    Personalschulungen konzipieren, organisieren und daran mitwirken (zB Hygieneschulungen durchführen, Arbeitsabläufe erklären).
     

5. Kompetenzbereich: Gestaltung betrieblicher Wohn- und Funktionsbereiche

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 5 Punkt eins Punkt eins
    anlass- und zielgruppenbezogene Gestaltung betrieblicher Wohn- und Funktionsbereiche planen und dabei Kriterien zur Gestaltung von betrieblichen Wohn- und Funktionsbereichen und Sicherheitsvorschriften berücksichtigen.
     
  1. 5 Punkt eins Punkt 2
    die Gestaltung betrieblicher Wohn- und Funktionsbereich betreuen und daran mitwirken (zB von Zimmer, Speisesälen, Aufenthaltsräumen).
     
  1. 5 Punkt eins Punkt 3
    Instrumente (zB Fragebögen für Kundenanregungen und -wünsche) konzipieren.
     
  1. 5 Punkt eins Punkt 4
    Kundenanregungen und -wünsche auswerten (zB Auswertung von Feedbackbögen) und entsprechende Umsetzungsvorschläge für Verbesserungen erstellen.
     
  1. 5 Punkt eins Punkt 5
    an der Konzepterstellung für Veranstaltungen und andere Aktivitäten mitarbeiten (zB Function-Sheets erstellen).
     
  1. 5 Punkt eins Punkt 6
    Veranstaltungen und andere Aktivitäten administrativ abwickeln (zB Raumreservierungen vornehmen, Einladungen verfassen und verschicken).
     
  1. 5 Punkt eins Punkt 7
    anlass- und zielgruppenbezogene Gestaltung betrieblicher Wohn- und Funktionsbereiche auf Basis von Vorgaben beurteilen (zB von Zimmer, Veranstaltungsräumen, Aufenthaltsräumen).
     

6. Kompetenzbereich: Beschaffung

6.1 Beschaffungsprozess

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 6 Punkt eins Punkt eins
    die Grundsätze der betrieblichen Beschaffung darstellen (zB Zuständigkeiten, Bestellsysteme, Kriterien für Lieferantenauswahl, Qualitätsanforderungen).
     
  1. 6 Punkt eins Punkt 2
    den Ablauf des betrieblichen Beschaffungsprozesses beschreiben (zB Bezugsquellen, Freigabeprozesse, Kontrollmechanismen).
     
  1. 6 Punkt eins Punkt 3
    die rechtlichen Bedingungen für das Zustandekommen und die Erfüllung von (Kauf-)Verträgen darstellen (zB Angebotsbindung, Zustandekommen eines Kaufvertrags).
     
  1. 6 Punkt eins Punkt 4
    mögliche Vertragswidrigkeiten bei der Erfüllung von (Kauf-)Verträgen (zB Zahlungsverzug) sowie deren rechtlichen Konsequenzen erklären.
     

6.2 Bedarfsermittlung

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 6 Punkt 2 Punkt eins
    den Warenbestand ermitteln.
     
  1. 6 Punkt 2 Punkt 2
    Bestellmengen aufgrund der betrieblichen Vorgaben (zB Mindestbestand, Mindestbestellmenge) vorschlagen bzw. ermitteln.
     
  1. 6 Punkt 2 Punkt 3
    den Bedarf an Dienstleistungen (zB Reparaturen, Instandhaltungen, Reinigung) ermitteln.
     

6.3 Angebotsvergleich

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 6 Punkt 3 Punkt eins
    Anfragen tätigen und Angebote einholen.
     
  1. 6 Punkt 3 Punkt 2
    Preise und Konditionen miteinander vergleichen und Bezugskalkulationen durchführen.
     
  1. 6 Punkt 3 Punkt 3
    neue Bezugsquellen auf Basis der betrieblichen Vorgaben ausfindig machen.
     
  1. 6 Punkt 3 Punkt 4
    quantitative und qualitative Aspekte bei der Beschaffungsentscheidung berücksichtigen.
     

6.4 Bestellungen

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 6 Punkt 4 Punkt eins
    bei Bestellungen und Beauftragungen unter Berücksichtigung der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben mitwirken.
     
  1. 6 Punkt 4 Punkt 2
    mögliche Auswirkungen von fehlerhaften Bestellungen und Beauftragungen unter rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekten beurteilen.
     
  1. 6 Punkt 4 Punkt 3
    Liefer- und Leistungstermine überwachen.
     

6.5 Warenannahme

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 6 Punkt 5 Punkt eins
    die Lieferung bzw. Leistung mit der Bestellung vergleichen.
     
  1. 6 Punkt 5 Punkt 2
    Waren unter Beachtung der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben an- und übernehmen sowie allfällige Mängel feststellen und dokumentieren.
     

6.6 Umgang mit mangelhaften Lieferungen und Leistungen

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 6 Punkt 6 Punkt eins
    Maßnahmen bei mangelhaften Lieferungen und Leistungen im Einklang mit den rechtlichen und betrieblichen Vorgaben ergreifen (zB Reklamationen verfassen).
     
  1. 6 Punkt 6 Punkt 2
    Liefer- bzw. Leistungsverzug feststellen und Maßnahmen im Einklang mit den rechtlichen und betrieblichen Vorgaben ergreifen.
     

6.7 Lagerung

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 6 Punkt 7 Punkt eins
    Prinzipien der betrieblichen Lagerwirtschaft im eigenen Tätigkeitsbereich berücksichtigen.
     
  1. 6 Punkt 7 Punkt 2
    Einlagerungen unter Beachtung der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben vornehmen (zB nach dem First-in-/First-out-Verfahren).
     
  1. 6 Punkt 7 Punkt 3
    Lagerbestände kontrollieren (zB nach dem Minimal- und Maximalprinzip).
     
  1. 6 Punkt 7 Punkt 4
    die Notwendigkeit der Inventur erklären und Arbeiten im Rahmen der Inventur durchführen.
     

7. Kompetenzbereich: Office-Management

7.1 Kommunikation

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 7 Punkt eins Punkt eins
    die betrieblichen Kommunikationsvorgaben einhalten.
     
  1. 7 Punkt eins Punkt 2
    Informationen sinngemäß erfassen, strukturieren, nötigenfalls bearbeiten und an den Empfänger/die Empfängerin weiterleiten (zB Erstellen von Gesprächsnotizen).
     
  1. 7 Punkt eins Punkt 3
    Auskünfte geben und einholen.
     
  1. 7 Punkt eins Punkt 4
    interne Schriftverkehrsarbeiten erledigen (zB betriebsinterne Informationen aufbereiten).
     
  1. 7 Punkt eins Punkt 5
    externe Schriftverkehrsarbeiten erledigen (zB Behörden über Brandschutzbeauftragten informieren).
     
  1. 7 Punkt eins Punkt 6
    bei der Gestaltung von Schriftstücken das Corporate Design des Lehrbetriebs beachten.
     
  1. 7 Punkt eins Punkt 7
    Texte auf Rechtschreibung und Grammatik überprüfen.
     

7.2 Terminmanagement

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 7 Punkt 2 Punkt eins
    Termine und Terminänderungen koordinieren (zB unter Einsatz von Terminplanungsinstrumenten).
     
  1. 7 Punkt 2 Punkt 2
    Termine im betrieblichen Kalendersystem dokumentieren und verwalten.
     
  1. 7 Punkt 2 Punkt 3
    Informationen zu Terminen und entsprechend notwendige Unterlagen verschicken.
     
  1. 7 Punkt 2 Punkt 4
    einen Terminplan erarbeiten und unter Berücksichtigung der Wünsche der Geschäftsführung und den Möglichkeiten der eingesetzten Professionisten überarbeiten (zB Terminplan für Umbauarbeiten).
     

7.3 Besprechungen und Meetings

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 7 Punkt 3 Punkt eins
    Raumreservierungen vornehmen und Räume vorbereiten.
     
  1. 7 Punkt 3 Punkt 2
    Unterlagen vorbereiten (zB Handouts in der richtigen Anzahl zur Verfügung stellen) und aufbereiten (zB Handouts und Präsentationen erstellen).
     
  1. 7 Punkt 3 Punkt 3
    Einladungen verfassen und verschicken.
     
  1. 7 Punkt 3 Punkt 4
    Gesprächspartner adäquat empfangen und betreuen.
     
  1. 7 Punkt 3 Punkt 5
    Protokolle führen (zB Gesprächszusammenfassungen erzeugen).
     
  1. 7 Punkt 3 Punkt 6
    die Nachbereitung übernehmen.
     
  1. 7 Punkt 3 Punkt 7
    Bedarf und Wünsche der Kunden ermitteln sowie einen Plan zur Umsetzung des Bedarfs und Wunsches ermitteln bzw. umsetzen.
     

8. Kompetenzbereich: Betriebliches Rechnungswesen

8.1 Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 8 Punkt eins Punkt eins
    die einzelnen Teilbereiche des betrieblichen Rechnungswesens, wie Buchführung, Kostenrechnung und Statistik, darstellen.
     
  1. 8 Punkt eins Punkt 2
    Aufgaben der betrieblichen Buchführung und der Kostenrechnung voneinander unterscheiden.
     
  1. 8 Punkt eins Punkt 3
    das betriebliche Verfahren zur Erfolgsermittlung in seinen Grundzügen darstellen.
     

8.2 Betriebliche Buchführung

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 8 Punkt 2 Punkt eins
    Belege auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen.
     
  1. 8 Punkt 2 Punkt 2
    übliche Belege des Lehrbetriebs, wie Eingangsrechnungen sowie Zahlungsbelege, für die Verbuchung vorbereiten (zB sortieren, vorkontieren).
     

8.3 Betrieblicher Zahlungsverkehr

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 8 Punkt 3 Punkt eins
    verschiedene Zahlungsmöglichkeiten erklären.
     
  1. 8 Punkt 3 Punkt 2
    Zahlungen vorbereiten (zB Zahlscheine, Online-Überweisungen) und allfällige Preisnachlässe berücksichtigen (zB Skonto).
     

8.4 Kassaführung

  1. 8 Punkt 4 Punkt eins
    Zahlungseingänge und -ausgänge ordnungsgemäß erfassen.
     
  1. 8 Punkt 4 Punkt 2
    den Kassastand überprüfen.
     

8.5 Datenaufbereitung

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 8 Punkt 5 Punkt eins
    einfache Kennzahlen ermitteln (zB Wareneinsatz, GOP).
     
  1. 8 Punkt 5 Punkt 2
    Statistiken aufbereiten (zB Absatzstatistiken).
     
  1. Absatz 7Bei der Vermittlung sämtlicher Berufsbildpositionen ist den Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG), Bundesgesetzblatt Nr. 599 aus 1987,, in der geltenden Fassung, und der KJBG-VO, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 436 aus 1998,, in der geltenden Fassung, zu entsprechen.

Inkrafttreten und Schlussbestimmungen

Paragraph 4,

  1. Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. Mai 2020 in Kraft.
  2. Absatz 2Die Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Betriebsdienstleistung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 282 aus 2005,, treten mit Ablauf des 30. April 2020 außer Kraft.
  3. Absatz 3Lehrlinge, die am 30. April 2020 im Lehrberuf Betriebsdienstleistung ausgebildet werden, können gemäß der in Absatz 2, angeführten Ausbildungsordnung weiter ausgebildet werden.
  4. Absatz 4Die Lehrzeiten, die im Lehrberuf Betriebsdienstleistung gemäß den in Absatz 2, angeführten Ausbildungsvorschriften zurückgelegt wurden, sind auf die Lehrzeit im Lehrberuf Hotel- und Betriebsdienstleister/Hotel- und Betriebsdienstleisterin gemäß dieser Verordnung voll anzurechnen.