Entwurf

Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Hotel- und Gastgewerbeassistent/Hotel- und Gastgewerbeassistentin (Hotel- und Gastgewerbeassistent/Hotel- und Gastgewerbeassistentin-Ausbildungsordnung) erlassen werden

Auf Grund des Paragraphen 8, des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 32 aus 2018,, wird verordnet:

Lehrberuf Hotel- und Gastgewerbeassistent/in

Paragraph eins,

  1. Absatz 2In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Hotel- und Gastgewerbeassistent bzw. Hotel- und Gastgewerbeassistentin) zu bezeichnen.

Berufsprofil

Paragraph 2,

  1. Absatz einsMit dem positiven Abschluss der Lehrabschlussprüfung und der Berufsschule verfügt der Hotel- und Gastgewerbeassistent/die Hotel- und Gastgewerbeassistentin über folgende berufliche Kompetenzen:
    1. Ziffer eins
      Fachliche Kompetenzbereiche:
      1. Litera a
        Rezeption und Gästebetreuung
    Der Hotel- und Gastgewerbeassistent/Die Hotel- und Gastgewerbeassistentin übernimmt vielfältige Aufgaben an der Rezeption und bei der Gästebetreuung. Dazu gehören Tätigkeiten, wie die individuelle Angebotserstellung für Gäste, die Zimmervermietung sowie Check-in und Check-out. Gäste betreut der Hotel- und Gastgewerbeassistent/die Hotel- und Gastgewerbeassistentin während ihres Aufenthalts professionell. Er/Sie beantwortet Gästefragen und organisiert die Umsetzung von deren Wünschen. Darüber hinaus betreut der Hotel- und Gastgewerbeassistent/Die Hotel- und Gastgewerbeassistentin Gäste im Team. Er/Sie informiert diese über das Frühstücks- und Seminarangebot und serviert Getränke und kleine Speisen beim Frühstück, bei Seminaren und in der Lobby. Mit Beschwerden und Reklamationen geht er/sie kompetent um.
    1. Litera b
      Front- und Backoffice
    Der Hotel- und Gastgewerbeassistent/Die Hotel- und Gastgewerbeassistentin erfüllt im Rahmen der betrieblichen Kommunikation vielfältige Aufgaben. Dazu zählt insbesondere der Brief- bzw. E-Mail-Verkehr, bei dem er/sie die Textgestaltung unter Berücksichtigung betriebsinterner Vorgaben (zB Corporate Design) erledigt. Er/Sie übernimmt das Terminmanagement und organisiert Veranstaltungen, wie Seminare oder Verkaufsschulungen. Der Hotel- und Gastgewerbeassistent/Die Hotel- und Gastgewerbeassistentin erledigt auch den Postein- und -ausgang. Er/Sie nutzt die Ausstattung seines/ihres Arbeitsbereichs kompetent.
    1. Litera c
      Marketing und E-Commerce
    Der Hotel- und Gastgewerbeassistent/Die Hotel- und Gastgewerbeassistentin verfügt über Kenntnisse des Marketings und des E-Commerce und beteiligt sich darauf aufbauend an der Gestaltung betrieblicher Kommunikationsmittel (zB Newsletter, Morgenpost, Social-Media-Beiträge): Er/Sie erstellt zB kurze Texte bzw. bearbeitet Textbausteine und übernimmt Formatierungs- und Gestaltungsarbeiten. Darüber hinaus arbeitet er/sie am betrieblichen Außenauftritt mit. Das betriebliche E-Commerce-System nutzt er/sie bei seinen/ihren Aufgaben fachgerecht.
    1. Litera d
      Beschaffung
    Der Hotel- und Gastgewerbeassistent/Die Hotel- und Gastgewerbeassistentin verfügt über Kenntnisse des Beschaffungswesens, bearbeitet verschiedene Aufgaben in diesem Bereich und kommuniziert dabei mit Personen inner- und außerhalb des Betriebs. So ermittelt er/sie den Warenbedarf in seinem/ihrem Aufgabenbereich, vergleicht Angebote verschiedener Anbieter, trifft eine begründete Vorauswahl und wirkt bei Warenbestellungen bzw. bei der Beauftragung von Dienstleistungen mit. Der Hotel- und Gastgewerbeassistent/Die Hotel- und Gastgewerbeassistentin nimmt Waren an und lagert diese fachgerecht. Er/Sie setzt bei mangelhaften Lieferungen und Leistungen angemessene Maßnahmen.
    1. Ziffer 2
      Fachübergreifende Kompetenzbereiche:
    Zur Erfüllung dieser fachlichen Aufgaben setzt der Hotelkaufmann/die Hotelkauffrau folgende fachübergreifende Kompetenzen ein:
    1. Litera a
      Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld
    Der Hotel- und Gastgewerbeassistent/Die Hotel- und Gastgewerbeassistentin verfügt über grundlegende Kenntnisse des betrieblichen Leistungsspektrums und betriebs- und volkswirtschaftlicher Zusammenhänge, um seine/ihre Tätigkeiten effizient zu organisieren und auszuführen. Er/Sie agiert innerhalb der betrieblichen Aufbau- und Ablauforganisation selbst-, sozial- und methodenkompetent und bearbeitet die ihm/ihr übertragenen Aufgaben lösungsorientiert sowie situationsgerecht auf Basis seines/ihres Verständnisses für Entrepreneurship. Darüber hinaus kommuniziert er/sie zielgruppenorientiert, berufsadäquat auch auf Englisch, und agiert kundenorientiert.
    1. Litera b
      Qualitätsorientiertes, sicheres, hygienisches und nachhaltiges Arbeiten
    Der Hotel- und Gastgewerbeassistent/Die Hotel- und Gastgewerbeassistentin wendet die Grundsätze des betrieblichen Qualitätsmanagements an und bringt sich in die Weiterentwicklung der betrieblichen Standards ein. Er/Sie reflektiert sein/ihr eigenes Vorgehen und nutzt die daraus gewonnenen Erkenntnisse in seinem/ihrem Aufgabenbereich. Der Hotel- und Gastgewerbeassistent/Die Hotel- und Gastgewerbeassistentin beachtet die rechtlichen und betrieblichen Regelungen für seine/ihre persönliche Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und handelt bei Unfällen und Verletzungen situationsgerecht. Darüber hinaus agiert der Hotel- und Gastgewerbeassistent/die Hotel- und Gastgewerbeassistentin nachhaltig und ressourcenschonend.
    1. Litera c
      Digitales Arbeiten
    Der Hotel- und Gastgewerbeassistent/Die Hotel- und Gastgewerbeassistentin wählt im Rahmen der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben die für seine/ihre Aufgaben am besten geeignete/n digitalen Geräte, betriebliche Software und digitalen Kommunikationsformen aus und nutzt diese effizient. Er/Sie beschafft auf digitalem Weg die für die Aufgabenbearbeitung erforderlichen betriebsinternen und -externen Informationen. Der Hotel- und Gastgewerbeassistent/Die Hotel- und Gastgewerbeassistentin agiert auf Basis seiner/ihrer digitalen Kompetenz zielgerichtet und verantwortungsbewusst. Dazu zählt vor allem der sensible und sichere Umgang mit Daten unter Berücksichtigung der betrieblichen und rechtlichen Vorgaben (zB Datenschutzgrundverordnung).

Berufsbild

Paragraph 3,

  1. Absatz 2Das Berufsbild gliedert sich in fachübergreifende und fachliche Kompetenzbereiche.
  2. Absatz 3Die fachlichen Kompetenzbereiche sind nach Lehrjahren gegliedert. Die in den Kompetenzbereichen angeführten Kenntnisse und Fertigkeiten sind spätestens bis zum Ende des jeweils angeführten Lehrjahres zu vermitteln.
  3. Absatz 4Die fachübergreifenden Kompetenzbereiche sind während der gesamten Lehrzeit zu berücksichtigen und zu vermitteln.
  4. Absatz 5Fachübergreifende Kompetenzbereiche sind:

1. Kompetenzbereich: Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld

1.1 Betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation

Er/Sie kann…

  1. eins Punkt eins Punkt eins
    sich in den Räumlichkeiten des Lehrbetriebs zurechtfinden.
  1. eins Punkt eins Punkt 2
    die wesentlichen Aufgaben der verschiedenen Bereiche des Lehrbetriebs erklären.
  1. eins Punkt eins Punkt 3
    die Zusammenhänge der einzelnen Betriebsbereiche sowie der betrieblichen Prozesse darstellen.
  1. eins Punkt eins Punkt 4
    die wichtigsten Verantwortlichen nennen (zB Geschäftsführer/in) und seine/ihre Ansprechpartner/innen im Lehrbetrieb erreichen.
  1. eins Punkt eins Punkt 5
    die Vorgaben der betrieblichen Ablauforganisation und des Prozessmanagements bei der Erfüllung seiner/ihrer Aufgaben berücksichtigen.

1.2 Leistungsspektrum und Eckdaten des Lehrbetriebs

Er/Sie kann…

  1. eins Punkt 2 Punkt eins
    das betriebliche Leistungsangebot beschreiben.
  1. eins Punkt 2 Punkt 2
    das Leitbild bzw. die Ziele des Lehrbetriebs erklären.
  1. eins Punkt 2 Punkt 3
    die Struktur des Lehrbetriebs beschreiben (zB Größenordnung, Tätigkeitsfelder, Rechtsform).
  1. eins Punkt 2 Punkt 4
    Faktoren erklären, die die betriebliche Leistung beeinflussen (zB Standort, Gästekreis).

1.3 Branche des Lehrbetriebs

Er/Sie kann…

  1. eins Punkt 3 Punkt eins
    einen Überblick über die Branche des Lehrbetriebs geben (zB Branchentrends).
  1. eins Punkt 3 Punkt 2
    die Position des Lehrbetriebs in der Branche darstellen.

1.4 Ziel und Inhalte der Ausbildung sowie Weiterbildungsmöglichkeiten

Er/Sie kann…

  1. eins Punkt 4 Punkt eins
    den Ablauf seiner/ihrer Ausbildung im Lehrbetrieb erklären (zB Inhalte und Ausbildungsfortschritt).
  1. eins Punkt 4 Punkt 2
    Grundlagen der Lehrlingsausbildung erklären (zB Ausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule, Bedeutung und Wichtigkeit der Lehrabschlussprüfung).
  1. eins Punkt 4 Punkt 3
    die Notwendigkeit der lebenslangen Weiterbildung erkennen und sich mit konkreten Weiterbildungsangeboten auseinandersetzen.

1.5 Rechte, Pflichten und Arbeitsverhalten

Er/Sie kann…

  1. eins Punkt 5 Punkt eins
    auf Basis der gesetzlichen Rechte und Pflichten als Lehrling seine/ihre Aufgaben erfüllen.
  1. eins Punkt 5 Punkt 2
    Arbeitsgrundsätze wie Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc. einhalten und sich mit den Aufgaben im Lehrbetrieb identifizieren.
  1. eins Punkt 5 Punkt 3
    sich nach den innerbetrieblichen Vorgaben verhalten.
  1. eins Punkt 5 Punkt 4
    die Abrechnung zu seiner/ihrer Lehrlingsentschädigung interpretieren (zB Bruttobezug, Nettobezug, Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge).
  1. eins Punkt 5 Punkt 5
    Dienstpläne lesen.

1.6 Selbstorganisierte, lösungsorientierte und situationsgerechte Aufgabenbearbeitung

Er/Sie kann…

  1. eins Punkt 6 Punkt eins
    seine/ihre Aufgaben selbst organisieren und sie nach Prioritäten reihen.
  1. eins Punkt 6 Punkt 2
    den Zeitaufwand für seine/ihre Aufgaben abschätzen und diese zeitgerecht durchführen.
  1. eins Punkt 6 Punkt 3
    sich auf wechselnde Situationen einstellen und auf geänderte Herausforderungen mit der notwendigen Flexibilität reagieren.
  1. eins Punkt 6 Punkt 4
    Lösungen für aktuell auftretende Problemstellungen entwickeln und Entscheidungen im vorgegebenen betrieblichen Rahmen treffen.
  1. eins Punkt 6 Punkt 5
    in Konfliktsituationen konstruktiv handeln bzw. entscheiden, wann jemand zur Hilfe hinzugezogen wird.
  1. eins Punkt 6 Punkt 6
    sich zur Aufgabenbearbeitung notwendige Informationen selbstständig beschaffen.
  1. eins Punkt 6 Punkt 7
    in unterschiedlich zusammengesetzten Teams arbeiten.
  1. eins Punkt 6 Punkt 8
    die wesentlichen Anforderungen für die Zusammenarbeit in Projekten darstellen.
  1. eins Punkt 6 Punkt 9
    Aufgaben in betrieblichen Projekten übernehmen.
  1. eins Punkt 6 Punkt 10
    die eigene Tätigkeit reflektieren und gegebenenfalls Optimierungsvorschläge für seine/ihre Tätigkeit einbringen.

1.7 Zielgruppengerechte Kommunikation

Er/Sie kann…

  1. eins Punkt 7 Punkt eins
    mit verschiedenen Zielgruppen (wie Ausbildern/Ausbilderinnen, Führungskräften, Kollegen/Kolleginnen, Gäste, Lieferanten) kommunizieren und sich dabei betriebsadäquat verhalten.
  1. eins Punkt 7 Punkt 2
    seine/ihre Anliegen verständlich vorbringen und der jeweiligen Situation angemessen auftreten.
  1. eins Punkt 7 Punkt 3
    berufsadäquat und betriebsspezifisch auf Englisch kommunizieren.

1.8 Kundenorientiertes Agieren

Er/Sie kann…

  1. eins Punkt 8 Punkt eins
    erklären, warum Gäste für den Lehrbetrieb im Mittelpunkt stehen.
  1. eins Punkt 8 Punkt 2
    die Kundenorientierung bei der Erfüllung aller seiner/ihrer Aufgaben berücksichtigen.
  1. eins Punkt 8 Punkt 3
    in unterschiedlichen Situationen mit Gästen kompetent umgehen und gäste- sowie betriebsoptimierte Lösungen finden.

2. Kompetenzbereich: Qualitätsorientiertes, sicheres, hygienisches und nachhaltiges Arbeiten

2.1 Betriebliches Qualitätsmanagement

Er/Sie kann…

  1. 2 Punkt eins Punkt eins
    betriebliche Qualitätsvorgaben im Aufgabenbereich umsetzen.
  1. 2 Punkt eins Punkt 2
    an der Entwicklung von innerbetrieblichen Qualitätsstandards mitwirken.
  1. 2 Punkt eins Punkt 3
    die eigene Tätigkeit hinsichtlich der Einhaltung der Qualitätsstandards überprüfen.
  1. 2 Punkt eins Punkt 4
    die Ergebnisse der Qualitätsüberprüfung reflektieren und diese in die Aufgabenbewältigung einbringen.

2.2 Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

Er/Sie kann…

  1. 2 Punkt 2 Punkt eins
    Betriebs- und Hilfsmittel sicher und sachgerecht einsetzen.
  1. 2 Punkt 2 Punkt 2
    die betrieblichen Sicherheitsvorschriften einhalten.
  1. 2 Punkt 2 Punkt 3
    Aufgaben von mit Sicherheitsagenden beauftragten Personen im Überblick beschreiben.
  1. 2 Punkt 2 Punkt 4
    berufsbezogene Gefahren, wie Sturz- und Brandgefahr, in seinem/ihrem Arbeitsbereich erkennen und sich entsprechend den Arbeitsschutz- und Brandschutzvorgaben verhalten.
  1. 2 Punkt 2 Punkt 5
    sich im Notfall richtig verhalten.
  1. 2 Punkt 2 Punkt 6
    bei Unfällen geeignete Erste-Hilfe-Maßnahmen ergreifen.
  1. 2 Punkt 2 Punkt 7
    die Grundlagen des ergonomischen Arbeitens anwenden.

2.3 Hygienestandards und -konzepte

Er/sie kann…

  1. 2 Punkt 3 Punkt eins
    die betrieblichen Gesundheits- und Hygienestandards und -konzepte anwenden.
  1. 2 Punkt 3 Punkt 2
    die HACCP-Richtlinien einhalten und entsprechende Checklisten und Protokolle führen.
  1. 2 Punkt 3 Punkt 3
    Reinigungspläne gemäß gesetzlichen Vorgaben anwenden.
  1. 2 Punkt 3 Punkt 4
    darauf achten, dass sein/ihr eigener Arbeitsplatz und die übrigen Servicebereiche sauber und aufgeräumt sind.
  1. 2 Punkt 3 Punkt 5
    gastronomische Gebrauchsgegenstände im Frühstücks- und Buffetbereich pflegen.
  1. 2 Punkt 3 Punkt 6
    Tische, Arbeitsplätze, Arbeitsgeräte und -maschinen im Schank-, Frühstücks- und Seminarbereich regelmäßig reinigen.
  1. 2 Punkt 3 Punkt 7
    auf sein/ihr persönliches berufsadäquates Erscheinungsbild achten.

2.4 Nachhaltiges und ressourcenschonendes Handeln

Er/Sie kann…

  1. 2 Punkt 4 Punkt eins
    die Bedeutung des Umweltschutzes für den Lehrbetrieb darstellen.
  1. 2 Punkt 4 Punkt 2
    die Mülltrennung nach rechtlichen und betrieblichen Vorgaben umsetzen.
  1. 2 Punkt 4 Punkt 3
    energiesparend arbeiten und Ressourcen sparsam einsetzen.

3. Kompetenzbereich: Digitales Arbeiten

(Diese Berufsbildpositionen schließen gegebenenfalls auch entsprechende analoge Anwendungen mit ein)

3.1 Datensicherheit und Datenschutz

Er/Sie kann…

  1. 3 Punkt eins Punkt eins
    die rechtlichen und betriebsinternen Vorgaben einhalten (zB Datenschutzgrundverordnung).
  1. 3 Punkt eins Punkt 2
    Urheberrecht und Datenschutzbestimmungen beachten.
  1. 3 Punkt eins Punkt 3
    Gefahren und Risiken erkennen (zB Phishing-E-Mails, Viren).
  1. 3 Punkt eins Punkt 4
    Maßnahmen treffen, wenn Sicherheitsprobleme und Auffälligkeiten auftreten (zB rasche Verständigung des Datenschutzbeauftragten bzw. der verantwortlichen IT-Administration).
  1. 3 Punkt eins Punkt 5
    Maßnahmen unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben ergreifen, um Daten, Dateien, Geräte und Anwendungen vor Fremdzugriff zu schützen (zB sorgsamer Umgang mit Passwörtern und Hardware).

3.2 Software und weitere digitale Anwendungen

Er/Sie kann…

  1. 3 Punkt 2 Punkt eins
    Software bzw. Apps für Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Präsentationserstellung, Kommunikation sowie Datenbanken und weitere digitale Anwendungen kompetent verwenden (zB in den Bereichen Warenwirtschaft, Gästemanagement, Terminmanagement).
  1. 3 Punkt 2 Punkt 2
    die für eine auszuführende Aufgabe am besten geeignete betriebliche Software bzw. digitale Anwendung auswählen.
  1. 3 Punkt 2 Punkt 3
    Inhalte unter Einhaltung der betriebsinternen Vorgaben selbst entwickeln bzw. vorhandene Inhalte editieren und zielgruppengerecht aufbereiten (zB Texte, Kalkulationen, Präsentationen unter Berücksichtigung des Corporate Designs erstellen).
  1. 3 Punkt 2 Punkt 4
    Daten aufbereiten (zB Statistiken und Diagramme erstellen).
  1. 3 Punkt 2 Punkt 5
    mit betrieblichen Datenbanken arbeiten (zB Daten erfassen, löschen, aktualisieren).
  1. 3 Punkt 2 Punkt 6
    Inhalte aus verschiedenen Datenquellen beschaffen und zusammenfügen.
  1. 3 Punkt 2 Punkt 7
    Probleme im Umgang mit Software und digitalen Anwendungen lösen (zB Hilfefunktion nutzen, im Internet bzw. Intranet nach Problemlösungen recherchieren).

3.3 Digitale Kommunikation

Er/Sie kann…

  1. 3 Punkt 3 Punkt eins
    ein breites Spektrum an Kommunikationsformen verwenden (zB E-Mail, Telefon, Videokonferenz, Social Media).
  1. 3 Punkt 3 Punkt 2
    eine geeignete Kommunikationsform anforderungsbezogen auswählen.
  1. 3 Punkt 3 Punkt 3
    verantwortungsbewusst und unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben in sozialen Netzwerken agieren.

3.4 Datei- und Ablageorganisation

Er/Sie kann…

  1. 3 Punkt 4 Punkt eins
    sich in der betrieblichen Datei- bzw. Ablagestruktur zurechtfinden (zB gespeicherte Dateien finden).
  1. 3 Punkt 4 Punkt 2
    in der betrieblichen Datei- bzw. Ablagestruktur arbeiten und dabei die Grundregeln eines effizienten Dateimanagements berücksichtigen (zB Ordner anlegen bzw. löschen, Vergabe von Dateinamen).
  1. 3 Punkt 4 Punkt 3
    sich an die betrieblichen Vorgaben zur Datenanwendung und Datenspeicherung halten.
  1. 3 Punkt 4 Punkt 4
    Ordner und Dateien unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben teilen (zB unter Nutzung von Cloud-Diensten, VPN Intranet, Extranet).

3.5 Informationssuche und -beschaffung

Er/Sie kann…

  1. 3 Punkt 5 Punkt eins
    Suchmaschinen für die Online-Recherche effizient (zB unter Einsatz entsprechender Suchtechniken auf branchenspezifischen Plattformen) nutzen.
  1. 3 Punkt 5 Punkt 2
    nach gespeicherten Dateien suchen.
  1. 3 Punkt 5 Punkt 3
    in bestehenden Dateien relevante Informationen suchen.
  1. 3 Punkt 5 Punkt 4
    in Datenbankanwendungen Daten filtern.

3.6 Bewertung und Auswahl von Daten und Informationen

Er/Sie kann…

  1. 3 Punkt 6 Punkt eins
    die Zuverlässigkeit von Informationsquellen und die Glaubwürdigkeit von Informationen einschätzen.
  1. 3 Punkt 6 Punkt 2
    Daten und Informationen interpretieren und nach betrieblichen Vorgaben entscheiden, welche Daten und Informationen herangezogen werden.
  1. 3 Punkt 6 Punkt 3
    Daten und Informationen strukturiert aufbereiten (zB in Datenbanken).
  1. Absatz 6Fachliche Kompetenzbereiche sind:

4. Kompetenzbereich: Rezeption

4.1 individuelle Angebotserstellung für Gäste

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 4 Punkt eins Punkt eins
    Voraussetzungen für das Zustandekommen und die Erfüllung von Verträgen mit Gästen (zB Beherbergungsverträge), mit Veranstaltern (zB Reisebüros) und Online-Anbietern darstellen.
     
  1. 4 Punkt eins Punkt 2
    die relevanten Konsumentenschutzbestimmungen erklären.
     
  1. 4 Punkt eins Punkt 3
    allgemeine Anfragen von Gästen unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben beantworten (zB telefonisch, per E-Mail, per Buchungsplattform oder Social Media).
     
  1. 4 Punkt eins Punkt 4
    Gäste betreffend Zimmerauswahl und Zusatzleistungen beraten.
     
  1. 4 Punkt eins Punkt 5
    die für eine Angebotslegung erforderlichen Informationen einholen (zB Verfügbarkeit von Zimmern) bzw. entsprechende Unterlagen zusammenstellen.
     
  1. 4 Punkt eins Punkt 6
    bei der Kalkulation von Angeboten mitwirken (zB unter Berücksichtigung von Preisnachlässen bzw. besonderen Konditionen).
     
  1. 4 Punkt eins Punkt 7
    Zusatzleistungen zielgerichtet anbieten (zB Stornoversicherungen).
     

4.2 Zimmervermietung und Buchung von Zusatzleistungen

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 4 Punkt 2 Punkt eins
    hotelspezifische Software anwenden (zB PMS Front-Office-Programm, Reservierungssystem).
     
  1. 4 Punkt 2 Punkt 2
    sich über neue Technologien, die im Gästekontakt zur Anwendung kommen, informieren.
     
  1. 4 Punkt 2 Punkt 3
    Reservierungen, Buchungen und Stornierungen entgegennehmen (zB telefonisch, über Buchungsplattformen, Reservierungssysteme, per E-Mail).
     
  1. 4 Punkt 2 Punkt 4
    Reservierungen, Buchungen und Stornierungen durchführen bzw. zur Erfüllung weiterleiten.
     
  1. 4 Punkt 2 Punkt 5
    Schriftstücke im Rahmen der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung erstellen und auf ihre Richtigkeit überprüfen (zB Buchungs- und Reservierungsbestätigungen, Voucher).
     
  1. 4 Punkt 2 Punkt 6
    mögliche Vertragswidrigkeiten bei der Erfüllung von Verträgen (zB Zahlungsverzug) sowie deren rechtliche Konsequenzen erklären.
     
  1. 4 Punkt 2 Punkt 7
    Schriftstücke im Rahmen einer nicht ordnungsgemäßen Vertragserfüllung erstellen und auf ihre Richtigkeit überprüfen (zB Mahnschreiben).
     
  1. 4 Punkt 2 Punkt 8
    bei der Planung von Zimmerbelegungen mitwirken.
     
  1. 4 Punkt 2 Punkt 9
    mit Reisebüros und Reiseveranstaltern kooperieren (zB bei der Vermietung und Reservierung von Verkehrsmitteln, bei der Beschaffung von Karten für Veranstaltungen).
     

4.3 Gästeempfang und Check-in

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 4 Punkt 3 Punkt eins
    An- und Abreiselisten erstellen und entsprechende Maßnahmen mit den verschiedenen Abteilungen koordinieren (zB Late-Check-Out dem Houskeeping kommunizieren).
     
  1. 4 Punkt 3 Punkt 2
    Gäste adäquat begrüßen.
     
  1. 4 Punkt 3 Punkt 3
    Reservierungen und Buchungen unter der Anwendung von Reservierungssystemen überprüfen.
     
  1. 4 Punkt 3 Punkt 4
    Gästedaten entgegennehmen und diese für die Zwecke der vom Gast gewünschten Leistungserbringung und für Meldepflichten verwerten.
     
  1. 4 Punkt 3 Punkt 5
    die Regelungen des Meldegesetzes anwenden.
     
  1. 4 Punkt 3 Punkt 6
    den Zimmerstatus abfragen (Zimmerstatusreport lesen).
     
  1. 4 Punkt 3 Punkt 7
    dem Gast das Zimmer bzw. den Zimmerschlüssel oder die Zimmerkarte übergeben.
     
  1. 4 Punkt 3 Punkt 8
    Gästen Informationen zum Hotel geben (zB Frühstückszeiten, Zugriff WLAN, Infotainment).
     

4.4 Gästebetreuung

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 4 Punkt 4 Punkt eins
    auf sein/ihr persönliches berufsadäquates Erscheinungsbild achten.
     
  1. 4 Punkt 4 Punkt 2
    mit Gästen professionell und unter Berücksichtigung von interkulturellen Aspekten kommunizieren.
     
  1. 4 Punkt 4 Punkt 3
    Gäste zum Leistungsangebot des Hotels informieren (zB Wellness-Bereich, spezielle Veranstaltungen).
     
  1. 4 Punkt 4 Punkt 4
    Gäste über das Freizeitangebot der Region beraten (zB lokale Kulturangebote, Einkaufsmöglichkeiten, touristische Attraktionen und entsprechende Wegbeschreibungen).
     
  1. 4 Punkt 4 Punkt 5
    Gästeanfragen bearbeiten (zB Karten für Veranstaltungen beschaffen, Verkehrsmittel reservieren).
     
  1. 4 Punkt 4 Punkt 6
    bei der Gästebetreuung spezielle Bedürfnisse von Gästen berücksichtigen (zB Barrierefreiheit).
     
  1. 4 Punkt 4 Punkt 7
    Zusatzwünsche von Gästen entgegennehmen und organisieren (zB zusätzlicher Polster).
     
  1. 4 Punkt 4 Punkt 8
    Gäste über das Frühstücks- und Seminarangebot informieren (zB Getränkeangebot, Speisenangebot).
     
  1. 4 Punkt 4 Punkt 9
    Speisen- und Getränkekarten erstellen.
     
  1. 4 Punkt 4 Punkt 10
    Preise für Speisen und Getränke kalkulieren.
     
  1. 4 Punkt 4 Punkt 11
    Getränke und kleine Speisen beim Frühstück, bei Seminaren und in der Lobby servieren und abservieren.
     

4.5 Umgang mit Beschwerden und Reklamationen

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 4 Punkt 5 Punkt eins
    die Bedeutung eines professionellen Umgangs mit Beschwerden und Reklamationen erklären.
     
  1. 4 Punkt 5 Punkt 2
    Beschwerden und Reklamationen entsprechend den rechtlichen und betrieblichen Vorgaben bearbeiten bzw. weiterleiten (zB komplexe Kundenanliegen).
     

4.6 Abrechnung mit Gästen

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 4 Punkt 6 Punkt eins
    nicht erfasste Leistungen auf die Rechnung aufbuchen und abrechnen.
     
  1. 4 Punkt 6 Punkt 2
    Endabrechnungen für Gäste mit dem betrieblichen Abrechnungssystems erstellen und auf ihre Richtigkeit überprüfen.
     
  1. 4 Punkt 6 Punkt 3
    bare und unbare Zahlungen von Gästen entgegennehmen.
     

5. Kompetenzbereich: Front- und Backoffice

5.1 Ausstattung des Arbeitsbereichs

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 5 Punkt eins Punkt eins
    die übliche Ausstattung seines/ihres Arbeitsbereichs kompetent verwenden (zB PC/Laptop, Drucker, Telefonanlage).
     
  1. 5 Punkt eins Punkt 2
    die im Rahmen seiner/ihrer Tätigkeit auftretenden einfachen Probleme selbstständig lösen (zB Papierstau beseitigen, Toner austauschen).
     
  1. 5 Punkt eins Punkt 3
    bei komplexen Problemen Maßnahmen entsprechend den betrieblichen Regelungen setzen.
     

5.2 Kommunikation

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 5 Punkt 2 Punkt eins
    die betrieblichen Kommunikationsvorgaben einhalten.
     
  1. 5 Punkt 2 Punkt 2
    Informationen sinngemäß erfassen, strukturieren, nötigenfalls bearbeiten und an den Empfänger/die Empfängerin weiterleiten (zB Erstellen von Gesprächsnotizen).
     
  1. 5 Punkt 2 Punkt 3
    Auskünfte geben und einholen.
     
  1. 5 Punkt 2 Punkt 4
    interne Schriftverkehrsarbeiten erledigen (zB betriebsinterne Informationen aufbereiten).
     
  1. 5 Punkt 2 Punkt 5
    externe Schriftverkehrsarbeiten erledigen.
     
  1. 5 Punkt 2 Punkt 6
    bei der Gestaltung von Schriftstücken das Corporate Design des Lehrbetriebs beachten.
     
  1. 5 Punkt 2 Punkt 7
    Texte auf Rechtschreibung und Grammatik überprüfen.
     

5.3 Posteingang und -ausgang

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 5 Punkt 3 Punkt eins
    den Postein- und -ausgang bearbeiten (zB Postverteilung, frankieren, mit Zustelldiensten kommunizieren).
     
  1. 5 Punkt 3 Punkt 2
    E-Mails bearbeiten (zB beantworten oder an interne Ansprechpartner weiterleiten).
     

5.4 Kassaführung und Buchführung

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 5 Punkt 4 Punkt eins
    Zahlungseingänge und -ausgänge ordnungsgemäß erfassen.
     
  1. 5 Punkt 4 Punkt 2
    den Kassastand überprüfen.
     
  1. 5 Punkt 4 Punkt 3
    das betriebliche Verfahren zur Erfolgsermittlung in seinen Grundzügen darstellen.
     

5.5 Terminmanagement

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 5 Punkt 5 Punkt eins
    Termine und Terminänderungen koordinieren (zB unter Einsatz von Terminplanungsinstrumenten).
     
  1. 5 Punkt 5 Punkt 2
    Termine im betrieblichen Kalendersystem dokumentieren und verwalten.
     
  1. 5 Punkt 5 Punkt 3
    Informationen zu Terminen und entsprechend notwendige Unterlagen verschicken.
     

5.6 Seminarvorbereitung

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 5 Punkt 6 Punkt eins
    Räume vorbereiten.
     
  1. 5 Punkt 6 Punkt 2
    Unterlagen vorbereiten (zB Handouts in der richtigen Anzahl zur Verfügung stellen) und aufbereiten (zB Handouts und Präsentationen erstellen).
     
  1. 5 Punkt 6 Punkt 3
    Einladungen verfassen und verschicken.
     
  1. 5 Punkt 6 Punkt 4
    Besucher/innen und Gäste adäquat empfangen.
     
  1. 5 Punkt 6 Punkt 5
    Gäste betreuen.
     
  1. 5 Punkt 6 Punkt 6
    die Nachbereitung übernehmen (zB Gästefeedback einholen).
     

6. Kompetenzbereich: Marketing und E-Commerce

6.1 Aufgaben des betrieblichen Marketings und von E-Commerce

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 6 Punkt eins Punkt eins
    Ziele des betrieblichen Marketings und von E-Commerce erklären.
     
  1. 6 Punkt eins Punkt 2
    einen Überblick über das betriebliche Marketing und von E-Commerce geben (zB Zielgruppen, Marketinginstrumente, Teilbereiche wie Werbung und Öffentlichkeitsarbeit).
     

6.2 Arbeiten im betrieblichen Marketing

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 6 Punkt 2 Punkt eins
    an der Gestaltung betrieblicher Kommunikationsmittel (zB Newsletter, Direct-Mailings, Social-Media-Beiträge, Morgenpost, Tagesprogramm) mitarbeiten (zB kurze Texte erstellen, Textbausteine bearbeiten, Formatierungs- und Gestaltungsarbeiten mit betrieblicher Software durchführen).
     
  1. 6 Punkt 2 Punkt 2
    am Außenauftritts des Lehrbetriebs mitwirken (zB an Messen).
     

6.3 Datenanalyse

  1. 6 Punkt 3 Punkt eins
    einfache Kennzahlen ermitteln (zB Auslastung).
     
  1. 6 Punkt 3 Punkt 2
    betriebliche Daten analysieren.
     

6.4 Online-Vertrieb und Online-Präsentation

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 6 Punkt 4 Punkt eins
    die Funktionsweise von Online-Vertrieb und Marketing darstellen.
     
  1. 6 Punkt 4 Punkt 2
    die betrieblichen Online-Kampagnen darstellen und daran mitwirken (zB Planung von Online-Kampagnen).
     
  1. 6 Punkt 4 Punkt 3
    das betriebliche E-Commerce-Systeme fachgerecht nutzen (zB mit virtuellen Reiseplattformen und Online-Verkaufsplattformen fachgerecht arbeiten).
     
  1. 6 Punkt 4 Punkt 4
    Änderungen in E-Commerce-Systemen nach Vorgaben durchführen (zB Inhalte, Fotos und Bilder bearbeiten).
     
  1. 6 Punkt 4 Punkt 5
    bei der Suchmaschinenoptimierung und beim Suchmaschinenmarketing (zB Anzeigetexte erstellen, Online-Inhalte erstellen bzw. optimieren) mitwirken.
     

7. Kompetenzbereich: Beschaffung/Warenwirtschaft

7.1 Beschaffungsprozess

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 7 Punkt eins Punkt eins
    den Ablauf des betrieblichen Beschaffungsprozesses beschreiben (zB Bezugsquellen, Freigabeprozesse, Kontrollmechanismen).
     
  1. 7 Punkt eins Punkt 2
    die Grundsätze der betrieblichen Beschaffung darstellen (zB Zuständigkeiten, Bestellsysteme, Kriterien für Lieferantenauswahl, spezifische Qualitätsmerkmale von Waren, Kostenrahmen).
     
  1. 7 Punkt eins Punkt 3
    die rechtlichen Bedingungen für das Zustandekommen und die Erfüllung von (Kauf-)Verträgen darstellen.
     
  1. 7 Punkt eins Punkt 4
    mögliche Vertragswidrigkeiten bei der Erfüllung von (Kauf-)Verträgen (zB Zahlungsverzug) sowie deren rechtliche Konsequenzen erklären.
     

7.2 Bedarfsermittlung

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 7 Punkt 2 Punkt eins
    den Warenbestand ermitteln (zB von Büromaterial, Getränken und anderen Waren).
     
  1. 7 Punkt 2 Punkt 2
    Bestellmengen aufgrund der betrieblichen Vorgaben (zB Mindestbestand, Mindestbestellmenge) vorschlagen bzw. ermitteln.
     

7.3 Angebotsvergleich

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 7 Punkt 3 Punkt eins
    Anfragen tätigen und Angebote einholen.
     
  1. 7 Punkt 3 Punkt 2
    Preise und Konditionen miteinander vergleichen und Bezugskalkulationen durchführen.
     
  1. 7 Punkt 3 Punkt 3
    neue Bezugsquellen auf Basis der betrieblichen Vorgaben ausfindig machen.
     
  1. 7 Punkt 3 Punkt 4
    quantitative und qualitative Aspekte bei der Beschaffungsentscheidung berücksichtigen.
     

7.4 Warenbestellung und Beauftragung von internen und externen Dienstleistungen

(zB Reparatur, Zimmerreinigung)

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 7 Punkt 4 Punkt eins
    bei Bestellungen und Beauftragungen unter Berücksichtigung der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben mitwirken.
     
  1. 7 Punkt 4 Punkt 2
    mögliche Auswirkungen von fehlerhaften Bestellungen und Beauftragungen unter rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekten beurteilen.
     
  1. 7 Punkt 4 Punkt 3
    Liefer- und Leistungstermine überwachen.
     

7.5 Warenannahme

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 7 Punkt 5 Punkt eins
    die Lieferung bzw. Leistung mit der Bestellung vergleichen.
     
  1. 7 Punkt 5 Punkt 2
    Waren unter Beachtung der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben (zB Qualität, Mindesthaltbarkeitsdatum) an- und übernehmen sowie allfällige Mängel feststellen und dokumentieren.
     
  1. 7 Punkt 5 Punkt 3
    Kontroll- und Checklisten einsetzen und bei deren Gestaltung mitwirken.
     

7.6 Umgang mit mangelhaften Lieferungen und Leistungen

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 7 Punkt 6 Punkt eins
    Maßnahmen bei mangelhaften Lieferungen und Leistungen im Einklang mit den rechtlichen und betrieblichen Vorgaben ergreifen (zB Reklamationen verfassen).
     
  1. 7 Punkt 6 Punkt 2
    Liefer- bzw. Leistungsverzug feststellen und Maßnahmen im Einklang mit den rechtlichen und betrieblichen Vorgaben ergreifen.
     

7.7 Lagerung

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 7 Punkt 7 Punkt eins
    Prinzipien der betrieblichen Lagerwirtschaft im eigenen Tätigkeitsbereich (zB Fifo-Verfahren) berücksichtigen.
     
  1. 7 Punkt 7 Punkt 2
    Einlagerungen unter Beachtung der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben vornehmen.
     
  1. 7 Punkt 7 Punkt 3
    Lagerbestände kontrollieren.
     
  1. 7 Punkt 7 Punkt 4
    Entnahmen durchführen.
     
  1. 7 Punkt 7 Punkt 5
    die Notwendigkeit der Inventur erklären und Arbeiten im Rahmen der Inventur durchführen.
     
  1. Absatz 7Bei der Vermittlung sämtlicher Berufsbildpositionen ist den Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG), Bundesgesetzblatt Nr. 599 aus 1987,, in der geltenden Fassung, und der KJBG-VO, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 436 aus 1998,, in der geltenden Fassung, zu entsprechen.

Inkrafttreten und Schlussbestimmungen

Paragraph 4,

  1. Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. Mai 2020 in Kraft.
  2. Absatz 2Die Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Hotel- und Gastgewerbeassistent/Hotel- und Gastgewerbeassistentin, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 9 aus 2004,, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 177 aus 2005,, treten mit Ablauf des 30. April 2020 außer Kraft.
  3. Absatz 3Lehrlinge, die am 30. April 2020 im Lehrberuf Hotel- und Gastgewerbeassistent/Hotel- und Gastgewerbeassistentin ausgebildet werden, können gemäß der in Absatz 2, angeführten Ausbildungsordnung weiter ausgebildet werden.
  4. Absatz 4Die Lehrzeiten, die im Lehrberuf Hotel- und Gastgewerbeassistent/Hotel- und Gastgewerbeassistentin gemäß den in Absatz 2, angeführten Ausbildungsvorschriften zurückgelegt wurden, sind auf die Lehrzeit im Lehrberuf Hotel- und Gastgewerbeassistent/Hotel- und Gastgewerbeassistentin gemäß dieser Verordnung voll anzurechnen.