E n t w u r f

Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel (Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel-Ausbildungsordnung) erlassen werden

Auf Grund des Paragraphen 8, des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 32 aus 2018,, wird verordnet:

Lehrberuf Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel

Paragraph eins,

  1. Absatz 2In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Buch- und Medienwirtschafter – Buch- und Musikalienhandel bzw. Buch- und Medienwirtschafterin – Buch- und Musikalienhandel) zu bezeichnen.

Berufsprofil

Paragraph 2,

  1. Absatz einsMit dem positiven Abschluss der Lehrabschlussprüfung und der Berufsschule verfügt der/die Buch- und Medienwirtschafter/in – Buch- und Musikalienhandel über folgende berufliche Kompetenzen:
    1. Ziffer eins
      Fachliche Kompetenzbereiche:
      1. Litera a
        Beratung und Verkauf
    Der/Die Buch- und Medienwirtschafter/in – Buch- und Musikalienhandel berät Kunden bei der Auswahl von Büchern und im Betrieb angebotenen Non-Book-Artikeln. Er/Sie erfragt die Wünsche der Kunden und trifft anhand dieser eine entsprechende Vorauswahl an Artikeln. Dazu hat er/sie einen umfassenden Überblick über das betriebliche Sortiment und verfügt über ein breites Wissen in Literatur und Belletristik aber auch in verschiedenen Fachbereichen. Der/Die Buch- und Medienwirtschafter/in – Buch- und Musikalienhandel informiert Kunden über aktuelle Entwicklungen bei branchenrelevanten digitalen Medien. Er/Sie schließt Zusatzverkäufe ab und bietet Serviceleistungen an, die er/sie nach Vorgaben des Betriebs abwickelt. Ebenso bearbeitet er/sie Reklamationen von Kunden und geht kompetent mit Beschwerden um. Er/Sie wickelt Zahlungen ab und ermittelt den Tagesumsatz.
    1. Litera b
      Beschaffung
    Der/Die Buch- und Medienwirtschafter/in – Buch- und Musikalienhandel verfügt über Kenntnisse des Beschaffungswesens, bearbeitet verschiedene Aufgaben in diesem Bereich und kommuniziert dabei mit Personen inner- und außerhalb des Betriebs. So ermittelt er/sie den Warenbedarf, vergleicht Angebote verschiedener Anbieter, trifft eine begründete Vorauswahl und wirkt bei Warenbestellungen mit. Darüber hinaus führt er/sie Remissionen durch. Der/Die Buch- und Medienwirtschafter/in – Buch- und Musikalienhandel nimmt Waren an und lagert diese fachgerecht. Er/Sie kontrolliert Rechnungen und setzt bei mangelhaften Lieferungen angemessene Maßnahmen.
    1. Litera c
      Marketing
    Der/Die Buch- und Medienwirtschafter/in – Buch- und Musikalienhandel verfügt über Kenntnisse des Marketings und beteiligt sich darauf aufbauend an der Gestaltung betrieblicher Kommunikationsmittel (zB Newsletter, Direct-Mailings, Presseaussendungen, Social-Media-Beiträge). Er/Sie erstellt zB kurze Texte bzw. bearbeitet Textbausteine und übernimmt Formatierungs- und Gestaltungsarbeiten. Darüber hinaus arbeitet er/sie am betrieblichen Außenauftritt mit. Der/Die Buch- und Medienwirtschafter/in – Buch- und Musikalienhandel gestaltet Büchertische, Schaufenster und Sonderpräsentation. Er/Sie erstellt auch Konzepte für deren Gestaltung. Darüber hinaus wirkt er/sie bei der Konzeption und bei der Umsetzung von Veranstaltungen mit. Dazu zählen verschiedene Vorbereitungstätigkeiten, das Erstellen von Einladungen sowie das Betreuen der Besucher/innen. Bei seinen/ihren Tätigkeiten berücksichtigt er/sie das Kundenbindungsprogramm.
    1. Litera d
      Back-Office und betriebliches Rechnungswesen
    Der/Die Buch- und Medienwirtschafter/in – Buch- und Musikalienhandel erfüllt vielfältige Aufgaben im Rahmen der betrieblichen Kommunikation. Dazu zählt insbesondere der Brief- bzw. E-Mail-Verkehr, bei dem er/sie die Textgestaltung unter Berücksichtigung betriebsinterner Vorgaben (zB Corporate Design) erledigt. Er/Sie erledigt auch den Postein- und -ausgang. Der/Die Buch- und Medienwirtschafter/in – Buch- und Musikalienhandel nutzt die Ausstattung seines/ihres Arbeitsbereichs kompetent. Er/Sie führt Arbeiten im betrieblichen Rechnungswesen auf Grundlage seiner/ihrer Kenntnisse in den einzelnen Teilbereichen des Rechnungswesens durch. Dazu zählen in der Buchführung die Belegorganisation sowie die Prüfung von Belegen. Ebenso wirkt er/sie am betrieblichen Zahlungsverkehr mit. Darüber hinaus übernimmt der/die Buch- und Medienwirtschafter/in – Buch- und Musikalienhandel Aufgaben im Rahmen der Datenaufbereitung (Arbeiten mit Statistiken und Kennzahlen).
    1. Ziffer 2
      Fachübergreifende Kompetenzbereiche:
    Zur Erfüllung dieser fachlichen Aufgaben, die der/die Buch- und Medienwirtschafter/in – Buch- und Musikalienhandel in unterschiedlichen Branchen und Tätigkeitsfeldern erfüllen kann, setzt er/sie folgende fachübergreifende Kompetenzen ein:
    1. Litera a
      Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld
    Der/Die Buch- und Medienwirtschafter/in – Buch- und Musikalienhandel verfügt über grundlegende Kenntnisse des betrieblichen Leistungsspektrums und betriebs- und volkswirtschaftlicher Zusammenhänge, um seine/ihre Tätigkeiten effizient zu organisieren und auszuführen. Er/Sie agiert innerhalb der betrieblichen Aufbau- und Ablauforganisation selbst-, sozial- und methodenkompetent und bearbeitet die ihm/ihr übertragenen Aufgaben lösungsorientiert sowie situationsgerecht auf Basis seines/ihres Verständnisses für Intrapreneurship. Darüber hinaus kommuniziert er/sie zielgruppenorientiert, berufsadäquat auch auf Englisch, und agiert kundenorientiert.
    1. Litera b
      Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten
    Der/Die Buch- und Medienwirtschafter/in – Buch- und Musikalienhandel wendet die Grundsätze des betrieblichen Qualitätsmanagements an und bringt sich in die Weiterentwicklung der betrieblichen Standards ein. Er/Sie reflektiert sein/ihr eigenes Vorgehen und nutzt die daraus gewonnenen Erkenntnisse in seinem/ihrem Aufgabenbereich. Der/Die Buch- und Medienwirtschafter/in – Buch- und Musikalienhandel beachtet die rechtlichen und betrieblichen Regelungen für seine/ihre persönliche Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und handelt bei Unfällen und Verletzungen situationsgerecht. Darüber hinaus handelt der/die Buch- und Medienwirtschafter/in – Buch- und Musikalienhandel nachhaltig und ressourcenschonend.
    1. Litera c
      Digitales Arbeiten
    Der/Die Buch- und Medienwirtschafter/in – Buch- und Musikalienhandel wählt im Rahmen der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben die für seine/ihre Aufgaben am besten geeignete/n digitalen Geräte, betriebliche Software und digitalen Kommunikationsformen aus und nutzt diese effizient. Er/Sie beschafft auf digitalem Weg die für die Aufgabenbearbeitung erforderlichen betriebsinternen und -externen Informationen. Der/Die Buch- und Medienwirtschafter/in – Buch- und Musikalienhandel agiert auf Basis seiner digitalen Kompetenz zielgerichtet und verantwortungsbewusst. Dazu zählt vor allem der sensible und sichere Umgang mit Daten unter Berücksichtigung der betrieblichen und rechtlichen Vorgaben (zB Datenschutzgrundverordnung).

Berufsbild

Paragraph 3,

  1. Absatz 2Das Berufsbild gliedert sich in fachübergreifende und fachliche Kompetenzbereiche.
  2. Absatz 3Die fachlichen Kompetenzbereiche sind nach Lehrjahren gegliedert. Die in den Kompetenzbereichen angeführten Kenntnisse und Fertigkeiten sind spätestens bis zum Ende des jeweils angeführten Lehrjahres zu vermitteln.
  3. Absatz 4Die fachübergreifenden Kompetenzbereiche sind während der gesamten Lehrzeit zu berücksichtigen und zu vermitteln.
  4. Absatz 5Fachübergreifende Kompetenzbereiche sind:

1. Kompetenzbereich: Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld

1.1 Betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation

Er/Sie kann…

  1. eins Punkt eins Punkt eins
    sich in den Räumlichkeiten des Lehrbetriebes zurechtfinden.
  1. eins Punkt eins Punkt 2
    die wesentlichen Aufgaben der verschiedenen Bereiche des Lehrbetriebs erklären.
  1. eins Punkt eins Punkt 3
    die Zusammenhänge der einzelnen Betriebsbereiche sowie der betrieblichen Prozesse darstellen.
  1. eins Punkt eins Punkt 4
    die wichtigsten Verantwortlichen nennen (zB Geschäftsführer/in) und seine/ihre Ansprechpartner/innen im Lehrbetrieb erreichen.
  1. eins Punkt eins Punkt 5
    die Vorgaben der betrieblichen Ablauforganisation und des Prozessmanagements bei der Erfüllung seiner/ihrer Aufgaben berücksichtigen.

1.2 Leistungsspektrum und Eckdaten des Lehrbetriebs

Er/Sie kann…

  1. eins Punkt 2 Punkt eins
    das betriebliche Leistungsangebot beschreiben.
  1. eins Punkt 2 Punkt 2
    das Leitbild bzw. die Ziele des Lehrbetriebs erklären.
  1. eins Punkt 2 Punkt 3
    die Struktur des Lehrbetriebs beschreiben (zB Größenordnung, Tätigkeitsfelder, Rechtsform).
  1. eins Punkt 2 Punkt 4
    Faktoren erklären, die die betriebliche Leistung beeinflussen (zB Standort, Zielgruppen).

1.3 Branche des Lehrbetriebs

Er/Sie kann…

  1. eins Punkt 3 Punkt eins
    einen Überblick über die Branche des Lehrbetriebs geben (zB Branchentrends).
  1. eins Punkt 3 Punkt 2
    die Position des Lehrbetriebs in der Branche darstellen.

1.4 Ziel und Inhalte der Ausbildung sowie Weiterbildungsmöglichkeiten

Er/Sie kann…

  1. eins Punkt 4 Punkt eins
    den Ablauf seiner/ihrer Ausbildung im Lehrbetrieb erklären (zB Inhalte und Ausbildungsfortschritt).
  1. eins Punkt 4 Punkt 2
    Grundlagen der Lehrlingsausbildung erklären (zB Ausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule, Bedeutung und Wichtigkeit der Lehrabschlussprüfung).
  1. eins Punkt 4 Punkt 3
    die Notwendigkeit der lebenslangen Weiterbildung erkennen und sich mit konkreten Weiterbildungsangeboten auseinandersetzen.

1.5 Rechte, Pflichten und Arbeitsverhalten

Er/Sie kann…

  1. eins Punkt 5 Punkt eins
    auf Basis der gesetzlichen Rechte und Pflichten als Lehrling seine/ihre Aufgaben erfüllen.
  1. eins Punkt 5 Punkt 2
    Arbeitsgrundsätze wie Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc. einhalten und sich mit seinen/ihren Aufgaben im Lehrbetrieb identifizieren.
  1. eins Punkt 5 Punkt 3
    sich nach den innerbetrieblichen Vorgaben verhalten.
  1. eins Punkt 5 Punkt 4
    die Abrechnung zu seiner/ihrer Lehrlingsentschädigung interpretieren (zB Bruttobezug, Nettobezug, Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge).

1.6 Selbstorganisierte, lösungsorientierte und situationsgerechte Aufgabenbearbeitung

Er/Sie kann…

  1. eins Punkt 6 Punkt eins
    seine/ihre Aufgaben selbst organisieren und sie nach Prioritäten reihen.
  1. eins Punkt 6 Punkt 2
    den Zeitaufwand für seine/ihre Aufgaben abschätzen und diese zeitgerecht durchführen.
  1. eins Punkt 6 Punkt 3
    sich auf wechselnde Situationen einstellen und auf geänderte Herausforderungen mit der notwendigen Flexibilität reagieren.
  1. eins Punkt 6 Punkt 4
    Lösungen für aktuell auftretende Problemstellungen entwickeln und Entscheidungen im vorgegebenen betrieblichen Rahmen treffen.
  1. eins Punkt 6 Punkt 5
    in Konfliktsituationen konstruktiv handeln bzw. entscheiden, wann jemand zur Hilfe hinzugezogen wird.
  1. eins Punkt 6 Punkt 6
    sich zur Aufgabenbearbeitung notwendige Informationen selbstständig beschaffen.
  1. eins Punkt 6 Punkt 7
    in unterschiedlich zusammengesetzten Teams arbeiten.
  1. eins Punkt 6 Punkt 8
    die wesentlichen Anforderungen für die Zusammenarbeit in Projekten darstellen.
  1. eins Punkt 6 Punkt 9
    Aufgaben in betrieblichen Projekten übernehmen.
  1. eins Punkt 6 Punkt 10
    die eigene Tätigkeit reflektieren und gegebenenfalls Optimierungsvorschläge für seine/ihre Tätigkeit einbringen.

1.7 Zielgruppengerechte Kommunikation

Er/Sie kann…

  1. eins Punkt 7 Punkt eins
    mit verschiedenen Zielgruppen (wie Ausbildern/Ausbilderinnen, Führungskräften, Kollegen/Kolleginnen, Kunden, Lieferanten) kommunizieren und sich dabei betriebsadäquat verhalten.
  1. eins Punkt 7 Punkt 2
    seine/ihre Anliegen verständlich vorbringen und der jeweiligen Situation angemessen auftreten.
  1. eins Punkt 7 Punkt 3
    berufsadäquat und betriebsspezifisch auf Englisch kommunizieren.
  1. eins Punkt 8
    Kundenorientiertes Agieren
    (Unter Kunden werden sämtliche Adressaten der betrieblichen Leistung verstanden.)

Er/Sie kann…

  1. eins Punkt 8 Punkt eins
    erklären, warum Kunden für den Ausbildungsbetrieb im Mittelpunkt stehen.
  1. eins Punkt 8 Punkt 2
    die Kundenorientierung bei der Erfüllung aller seiner/ihrer Aufgaben berücksichtigen.
  1. eins Punkt 8 Punkt 3
    mit unterschiedlichen Kundensituationen kompetent umgehen und kunden- sowie betriebsoptimierte Lösungen finden.

2. Kompetenzbereich: Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten

2.1 Betriebliches Qualitätsmanagement

Er/Sie kann…

  1. 2 Punkt eins Punkt eins
    betriebliche Qualitätsvorgaben im Aufgabenbereich umsetzen.
  1. 2 Punkt eins Punkt 2
    an der Entwicklung von innerbetrieblichen Qualitätsstandards mitwirken.
  1. 2 Punkt eins Punkt 3
    die eigene Tätigkeit hinsichtlich der Einhaltung der Qualitätsstandards überprüfen.
  1. 2 Punkt eins Punkt 4
    die Ergebnisse der Qualitätsüberprüfung reflektieren und diese in die Aufgabenbewältigung einbringen.

  2.2 Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

Er/Sie kann…

  1. 2 Punkt 2 Punkt eins
    Betriebs- und Hilfsmittel sicher und sachgerecht einsetzen.
  1. 2 Punkt 2 Punkt 2
    die betrieblichen Sicherheitsvorschriften einhalten.
  1. 2 Punkt 2 Punkt 3
    Aufgaben von mit Sicherheitsagenden beauftragten Personen im Überblick beschreiben.
  1. 2 Punkt 2 Punkt 4
    berufsbezogene Gefahren, wie Rutsch- und Brandgefahr, in seinem/ihrem Arbeitsbereich erkennen und sich entsprechend den Arbeitsschutz- und Brandschutzvorgaben verhalten.
  1. 2 Punkt 2 Punkt 5
    sich im Notfall richtig verhalten.
  1. 2 Punkt 2 Punkt 6
    bei Unfällen geeignete Erste-Hilfe-Maßnahmen ergreifen.
  1. 2 Punkt 2 Punkt 7
    sich an die Verhaltensregeln bei auftretenden Strafdelikten (zB Ladendiebstahl, Einbruch) halten.
  1. 2 Punkt 2 Punkt 8
    die Grundlagen des ergonomischen Arbeitens anwenden.

2.3 Nachhaltiges und ressourcenschonendes Handeln

Er/Sie kann…

  1. 2 Punkt 3 Punkt eins
    die Bedeutung des Umweltschutzes für den Lehrbetrieb darstellen.
  1. 2 Punkt 3 Punkt 2
    die Mülltrennung nach rechtlichen und betrieblichen Vorgaben umsetzen.
  1. 2 Punkt 3 Punkt 3
    energiesparend arbeiten und Ressourcen sparsam einsetzen.

3. Kompetenzbereich: Digitales Arbeiten

              (Diese Berufsbildpositionen schließen auch entsprechende analoge Anwendungen mit ein.)

3.1 Datensicherheit und Datenschutz

Er/Sie kann…

  1. 3 Punkt eins Punkt eins
    die rechtlichen und betriebsinternen Vorgaben einhalten (zB Datenschutzgrundverordnung).
  1. 3 Punkt eins Punkt 2
    Urheberrecht und Datenschutzbestimmungen beachten.
  1. 3 Punkt eins Punkt 3
    Gefahren und Risiken erkennen (zB Phishing-E-Mails, Viren).
  1. 3 Punkt eins Punkt 4
    Maßnahmen treffen, wenn Sicherheitsprobleme und Auffälligkeiten auftreten (zB rasche Verständigung des Datenschutzbeauftragten bzw. der verantwortlichen IT-Administration).
  1. 3 Punkt eins Punkt 5
    Maßnahmen unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben ergreifen, um Daten, Dateien, Geräte und Anwendungen vor Fremdzugriff zu schützen (zB sorgsamer Umgang mit Passwörtern und Hardware).

3.2 Software und digitale Anwendungen

Er/Sie kann…

  1. 3 Punkt 2 Punkt eins
    Software bzw. Apps für Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Präsentationserstellung, Kommunikation sowie Datenbanken und weitere digitale Anwendungen kompetent verwenden (zB in den Bereichen Warenwirtschaft, Kundenmanagement, Terminmanagement).
  1. 3 Punkt 2 Punkt 2
    die für eine auszuführende Aufgabe am besten geeignete betriebliche Software bzw. digitale Anwendung auswählen.
  1. 3 Punkt 2 Punkt 3
    Inhalte unter Einhaltung der betriebsinternen Vorgaben selbst entwickeln bzw. vorhandene Inhalte editieren und zielgruppengerecht aufbereiten (zB Texte, Kalkulationen, Präsentationen unter Berücksichtigung des Corporate Designs erstellen).
  1. 3 Punkt 2 Punkt 4
    Daten aufbereiten (zB Auswertungen erstellen).
  1. 3 Punkt 2 Punkt 5
    mit betrieblichen Datenbanken arbeiten (zB Daten erfassen, löschen, aktualisieren).
  1. 3 Punkt 2 Punkt 6
    Inhalte aus verschiedenen Datenquellen beschaffen und zusammenfügen.
  1. 3 Punkt 2 Punkt 7
    Probleme im Umgang mit Software und digitalen Anwendungen lösen (zB Hilfefunktion nutzen, im Internet bzw. Intranet nach Problemlösungen recherchieren).

3.3 Digitale Kommunikation

Er/Sie kann…

  1. 3 Punkt 3 Punkt eins
    ein breites Spektrum an Kommunikationsformen verwenden (zB E-Mail, Telefon, Videokonferenz, Social Media).
  1. 3 Punkt 3 Punkt 2
    eine geeignete Kommunikationsform anforderungsbezogen auswählen.
  1. 3 Punkt 3 Punkt 3
    verantwortungsbewusst und unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben in sozialen Netzwerken agieren.

3.4 Datei- und Ablageorganisation

Er/Sie kann…

  1. 3 Punkt 4 Punkt eins
    sich in der betrieblichen Datei- bzw. Ablagestruktur zurechtfinden (zB gespeicherte Dateien finden).
  1. 3 Punkt 4 Punkt 2
    in der betrieblichen Datei- bzw. Ablagestruktur arbeiten und dabei die Grundregeln eines effizienten Dateimanagements berücksichtigen (zB Ordner anlegen bzw. löschen, Vergabe von Dateinamen).
  1. 3 Punkt 4 Punkt 3
    sich an die betrieblichen Vorgaben zur Datenanwendung und Datenspeicherung halten.
  1. 3 Punkt 4 Punkt 4
    Ordner und Dateien unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben teilen (zB unter Nutzung von Cloud-Diensten, VPN, Intranet, Extranet).

3.5 Informationssuche und -beschaffung

Er/Sie kann…

  1. 3 Punkt 5 Punkt eins
    Suchmaschinen für die Online-Recherche effizient (zB unter Einsatz entsprechender Suchtechniken) nutzen.
  1. 3 Punkt 5 Punkt 2
    bibliografieren.
  1. 3 Punkt 5 Punkt 3
    nach gespeicherten Dateien suchen.
  1. 3 Punkt 5 Punkt 4
    in bestehenden Dateien relevante Informationen suchen.
  1. 3 Punkt 5 Punkt 5
    in Datenbankanwendungen Daten filtern.

3.6 Bewertung und Auswahl von Daten und Informationen

Er/Sie kann…

  1. 3 Punkt 6 Punkt eins
    die Zuverlässigkeit von Informationsquellen und die Glaubwürdigkeit von Daten und Informationen einschätzen.
  1. 3 Punkt 6 Punkt 2
    Daten und Informationen interpretieren und nach betrieblichen Vorgaben entscheiden, welche Daten und Informationen herangezogen werden.
  1. 3 Punkt 6 Punkt 3
    Daten und Informationen strukturiert aufbereiten.
  1. Absatz 6Fachliche Kompetenzbereiche sind:

4. Kompetenzbereich: Beratung und Verkauf

4.1 Kundenberatung

Er/Sie kann…

 Lehrjahr

1

2

3

  1. 4 Punkt eins Punkt eins
    einen Überblick über das betriebliche Sortiment (Bücher, Non-Book-Artikel) geben.
     
  1. 4 Punkt eins Punkt 2
    Kunden gegenüber professionell auftreten.
     
  1. 4 Punkt eins Punkt 3
    Wünsche und Interessensgebiete des Kunden feststellen.
     
  1. 4 Punkt eins Punkt 4
    eine Vorauswahl an Artikeln (Bücher, Non-Book-Artikel) unter Berücksichtigung der Kundenwünsche treffen.
     
  1. 4 Punkt eins Punkt 5
    Kunden über aktuelle Entwicklungen bei branchenrelevanten digitalen Medien (zB E-Reader) informieren.
     
  1. 4 Punkt eins Punkt 6
    Kunden über die Buchpreisbindung informieren.
     

4.2 Auftragsabwicklung

Er/Sie kann…

 Lehrjahr

1

2

3

  1. 4 Punkt 2 Punkt eins
    Bestellungen oder Aufträge entgegennehmen (zB telefonisch, über das betriebliche Bestellsystem, per E-Mail).
     
  1. 4 Punkt 2 Punkt 2
    Schriftstücke im Rahmen der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung erstellen (zB Rechnung).
     

4.3 Zusatzverkäufe und Serviceleistungen

Er/Sie kann…

 Lehrjahr

1

2

3

  1. 4 Punkt 3 Punkt eins
    entscheiden, welche Artikel sich situationsbezogen als Zusatzverkauf eignen und diese abschließen.
     
  1. 4 Punkt 3 Punkt 2
    Kunden über angebotene Serviceleistungen informieren.
     
  1. 4 Punkt 3 Punkt 3
    Serviceleistungen nach den betrieblichen Vorgaben bearbeiten bzw. durchführen (zB Geschenkverpackung, Postversand).
     

4.4 Umgang mit Beschwerden und Reklamationen

Er/Sie kann…

 Lehrjahr

1

2

3

  1. 4 Punkt 4 Punkt eins
    die Bedeutung eines professionellen Umgangs mit Beschwerden und Reklamationen erklären.
     
  1. 4 Punkt 4 Punkt 2
    Beschwerden und Reklamationen entsprechend den rechtlichen und betrieblichen Vorgaben bearbeiten bzw. weiterleiten (zB komplexe Kundenanliegen).
     

4.5 Preisauszeichnung

Er/Sie kann…

 Lehrjahr

1

2

3

  1. 4 Punkt 5 Punkt eins
    Preise korrekt auszeichnen.
     
  1. 4 Punkt 5 Punkt 2
    Maßnahmen treffen, um fehlende oder falsche Preise zu korrigieren.
     

4.6 Servicebereich Kassa

Er/Sie kann…

 Lehrjahr

1

2

3

  1. 4 Punkt 6 Punkt eins
    Belege im Rahmen des betrieblichen Kassensystems erstellen.
     
  1. 4 Punkt 6 Punkt 2
    die im Betrieb akzeptierten Zahlungsmittel auf ihre Echtheit und Gültigkeit überprüfen.
     
  1. 4 Punkt 6 Punkt 3
    Zahlungen von Kunden abwickeln.
     
  1. 4 Punkt 6 Punkt 4
    besondere Situationen an der Kassa nach betrieblichen Vorgaben abwickeln (zB Wechselgeldreklamation, Retouren).
     
  1. 4 Punkt 6 Punkt 5
    den Kassastand überprüfen.
     
  1. 4 Punkt 6 Punkt 6
    den Tagesumsatz ermitteln bzw. den Kassaabschluss durchführen.
     

5. Kompetenzbereich: Beschaffung

5.1 Beschaffungsprozess

Er/Sie kann…

 Lehrjahr

1

2

3

  1. 5 Punkt eins Punkt eins
    den Ablauf des betrieblichen Beschaffungsprozesses beschreiben (zB Bezugsquellen, Freigabeprozesse, Kontrollmechanismen).
     
  1. 5 Punkt eins Punkt 2
    die Grundsätze der betrieblichen Beschaffung darstellen (zB Zuständigkeiten, Bestellsysteme, Kriterien für Lieferantenauswahl).
     
  1. 5 Punkt eins Punkt 3
    die rechtlichen Bedingungen für das Zustandekommen und die Erfüllung von (Kauf-)Verträgen darstellen.
     
  1. 5 Punkt eins Punkt 4
    mögliche Vertragswidrigkeiten bei der Erfüllung von (Kauf-)Verträgen (zB Zahlungsverzug) sowie deren rechtliche Konsequenzen erklären.
     

5.2 Bedarfsermittlung

Er/Sie kann…

 Lehrjahr

1

2

3

  1. 5 Punkt 2 Punkt eins
    den Warenbestand ermitteln.
     
  1. 5 Punkt 2 Punkt 2
    Bestellmengen aufgrund der betrieblichen Vorgaben (zB Mindestbestand, Mindestbestellmenge) vorschlagen bzw. ermitteln.
     

5.3 Angebotsvergleich

Er/Sie kann…

 Lehrjahr

1

2

3

  1. 5 Punkt 3 Punkt eins
    Anfragen tätigen und Angebote einholen.
     
  1. 5 Punkt 3 Punkt 2
    Preise und Konditionen miteinander vergleichen und Bezugskalkulationen durchführen.
     
  1. 5 Punkt 3 Punkt 3
    neue Bezugsquellen auf Basis der betrieblichen Vorgaben ausfindig machen.
     
  1. 5 Punkt 3 Punkt 4
    quantitative und qualitative Aspekte bei der Beschaffungsentscheidung berücksichtigen.
     
  1. 5 Punkt 3 Punkt 5
    bei der Lieferantenbeurteilung hinsichtlich Logistik und Technik mitwirken.
     

5.4 Bestellungen

Er/Sie kann…

 Lehrjahr

1

2

3

  1. 5 Punkt 4 Punkt eins
    bei Bestellungen unter Berücksichtigung der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben mitwirken.
     
  1. 5 Punkt 4 Punkt 2
    mögliche Auswirkungen von fehlerhaften Bestellungen unter rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekten erkennen und weiterleiten.
     
  1. 5 Punkt 4 Punkt 3
    Liefer- und Leistungstermine überwachen.
     

5.5 Warenannahme und Rechnungskontrolle

Er/Sie kann…

 Lehrjahr

1

2

3

  1. 5 Punkt 5 Punkt eins
    die Lieferung mit der Bestellung vergleichen.
     
  1. 5 Punkt 5 Punkt 2
    Waren unter Beachtung der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben an- und übernehmen sowie allfällige Mängel feststellen und dokumentieren.
     
  1. 5 Punkt 5 Punkt 3
    die Rechnungskontrolle durchführen.
     
  1. 5 Punkt 5 Punkt 4
    Remissionen vorbereiten und durchführen.
     

5.6 Umgang mit mangelhaften Lieferungen

Er/Sie kann…

 Lehrjahr

1

2

3

  1. 5 Punkt 6 Punkt eins
    Maßnahmen bei mangelhaften Lieferungen im Einklang mit den rechtlichen und betrieblichen Vorgaben ergreifen (zB Reklamationen verfassen).
     
  1. 5 Punkt 6 Punkt 2
    Lieferverzug feststellen und Maßnahmen im Einklang mit den rechtlichen und betrieblichen Vorgaben ergreifen.
     

5.7 Lagerung

Er/Sie kann…

 Lehrjahr

1

2

3

  1. 5 Punkt 7 Punkt eins
    Prinzipien der betrieblichen Lagerwirtschaft im eigenen Tätigkeitsbereich berücksichtigen.
     
  1. 5 Punkt 7 Punkt 2
    Einlagerungen unter Beachtung der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben vornehmen.
     
  1. 5 Punkt 7 Punkt 3
    Lagerbestände kontrollieren.
     
  1. 5 Punkt 7 Punkt 4
    Entnahmen durchführen.
     
  1. 5 Punkt 7 Punkt 5
    die Notwendigkeit der Inventur erklären und Arbeiten im Rahmen der Inventur durchführen.
     

6. Kompetenzbereich: Marketing

6.1 Aufgaben des betrieblichen Marketings

Er/Sie kann…

 Lehrjahr

1

2

3

  1. 6 Punkt eins Punkt eins
    Ziele des betrieblichen Marketings erklären.
     
  1. 6 Punkt eins Punkt 2
    einen Überblick über das betriebliche Marketing geben (zB Zielgruppen, Marketinginstrumente, Teilbereiche wie Werbung und Öffentlichkeitsarbeit).
     

6.2 Arbeiten im betrieblichen Marketing

Er/Sie kann…

 Lehrjahr

1

2

3

  1. 6 Punkt 2 Punkt eins
    an der Gestaltung betrieblicher Kommunikationsmittel (zB Newsletter, Direct-Mailings, Presseaussendungen, Social-Media-Beiträge) mitarbeiten (zB kurze Texte erstellen, Textbausteine bearbeiten, Formatierungs- und Gestaltungsarbeiten mit betrieblicher Software durchführen).
     
  1. 6 Punkt 2 Punkt 2
    am Außenauftritt des Lehrbetriebs mitarbeiten (zB an Veranstaltungen mitwirken).
     

6.3 Warenpräsentation

Er/Sie kann…

 Lehrjahr

1

2

3

  1. 6 Punkt 3 Punkt eins
    Büchertische ansprechend gestalten.
     
  1. 6 Punkt 3 Punkt 2
    Sonderpräsentationen gestalten (zB Welttag des Buches).
     
  1. 6 Punkt 3 Punkt 3
    Schaufenster gestalten.
     
  1. 6 Punkt 3 Punkt 4
    Konzepte für die Präsentation von Waren in den Geschäftsräumlichkeiten erstellen.
     
  1. 6 Punkt 3 Punkt 5
    eingekaufte Waren den betrieblichen Sortimentsbereichen zu- und entsprechend einordnen.
     

6.4 Veranstaltungen

Er/Sie kann…

 Lehrjahr

1

2

3

  1. 6 Punkt 4 Punkt eins
    bei der Konzeption von Veranstaltungen (zB Lesung, Messebesuch) mitwirken.
     
  1. 6 Punkt 4 Punkt 2
    Vorbereitungstätigkeiten für die Veranstaltung übernehmen (zB Geschäftsräumlichkeiten für eine Lesung vorbereiten, Waren für eine Messe vorbereiten).
     
  1. 6 Punkt 4 Punkt 3
    bei der Erstellung von Kundeneinladungen zur Veranstaltung mitwirken.
     
  1. 6 Punkt 4 Punkt 4
    die Besucher/innen bei der Veranstaltung betreuen.
     

6.5 Kundenbindung

Er/Sie kann…

 Lehrjahr

1

2

3

  1. 6 Punkt 5 Punkt eins
    die Bedeutung von Kundenbindungsprogrammen erklären.
     
  1. 6 Punkt 5 Punkt 2
    betriebliche Kundenbindungsprogramme anwenden.
     

7. Kompetenzbereich: Back-Office und betriebliches Rechnungswesen

7.1 Ausstattung des Arbeitsbereichs

Er/Sie kann…

 Lehrjahr

1

2

3

  1. 7 Punkt eins Punkt eins
    die übliche Ausstattung seines/ihres Arbeitsbereichs kompetent verwenden (zB PC/Laptop, Drucker, Telefonanlage, Kassensystem).
     
  1. 7 Punkt eins Punkt 2
    die im Rahmen seiner/ihrer Tätigkeit auftretenden einfachen Probleme selbstständig lösen (zB Papierstau beseitigen).
     
  1. 7 Punkt eins Punkt 3
    bei komplexen Problemen Maßnahmen entsprechend den betrieblichen Regelungen setzen.
     

7.2 Kommunikation

Er/Sie kann…

 Lehrjahr

1

2

3

  1. 7 Punkt 2 Punkt eins
    die betrieblichen Kommunikationsvorgaben einhalten.
     
  1. 7 Punkt 2 Punkt 2
    Informationen sinngemäß erfassen, strukturieren, nötigenfalls bearbeiten und an den Empfänger/die Empfängerin weiterleiten (zB Erstellen von Gesprächsnotizen).
     
  1. 7 Punkt 2 Punkt 3
    Auskünfte geben und einholen.
     
  1. 7 Punkt 2 Punkt 4
    interne Schriftverkehrsarbeiten erledigen (zB betriebsinterne Informationen für Mitarbeiter aufbereiten).
     
  1. 7 Punkt 2 Punkt 5
    externe Schriftverkehrsarbeiten erledigen.
     
  1. 7 Punkt 2 Punkt 6
    bei der Gestaltung von Schriftstücken das Corporate Design des Lehrbetriebs beachten.
     
  1. 7 Punkt 2 Punkt 7
    Texte auf Rechtschreibung und Grammatik überprüfen.
     

7.3 Posteingang und -ausgang

Er/Sie kann…

 Lehrjahr

1

2

3

  1. 7 Punkt 3 Punkt eins
    den Postein- und -ausgang bearbeiten (zB frankieren, mit Zustelldiensten kommunizieren, Postverteilung).
     
  1. 7 Punkt 3 Punkt 2
    E-Mails bearbeiten (zB beantworten oder weiterleiten).
     

7.4 Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens

Er/Sie kann…

 Lehrjahr

1

2

3

  1. 7 Punkt 4 Punkt eins
    die einzelnen Teilbereiche des betrieblichen Rechnungswesens, wie Buchführung, Kostenrechnung und Statistik, darstellen.
     
  1. 7 Punkt 4 Punkt 2
    Aufgaben der betrieblichen Buchführung und der Kostenrechnung voneinander unterscheiden.
     
  1. 7 Punkt 4 Punkt 3
    das betriebliche Verfahren zur Erfolgsermittlung in seinen Grundzügen darstellen.
     

7.5 Betriebliche Buchführung

Er/Sie kann…

 Lehrjahr

1

2

3

  1. 7 Punkt 5 Punkt eins
    Belege auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen.
     
  1. 7 Punkt 5 Punkt 2
    übliche Belege des Lehrbetriebs, wie Eingangs- und Ausgangsrechnungen sowie Zahlungsbelege, für die Verbuchung vorbereiten (zB sortieren, vorkontieren).
     

7.6 Betrieblicher Zahlungsverkehr

Er/Sie kann…

 Lehrjahr

1

2

3

  1. 7 Punkt 6 Punkt eins
    verschiedene Zahlungsmöglichkeiten erklären.
     
  1. 7 Punkt 6 Punkt 2
    Zahlungen vorbereiten (zB Zahlscheine, Online-Überweisungen) und allfällige Preisnachlässe berücksichtigen (zB Skonto).
     
  1. 7 Punkt 6 Punkt 3
    Kontoauszüge interpretieren, Zahlungsein- und -ausgänge überprüfen.
     
  1. 7 Punkt 6 Punkt 4
    die Offene-Posten-Liste verwalten und erforderliche Schritte im Mahnwesen entsprechend den betrieblichen Vorgaben setzen.
     

7.7 Datenaufbereitung

Er/Sie kann…

 Lehrjahr

1

2

3

  1. 7 Punkt 7 Punkt eins
    einfache Kennzahlen ermitteln.
     
  1. 7 Punkt 7 Punkt 2
    Statistiken aufbereiten (zB Absatzstatistiken).
     
  1. Absatz 7Bei der Vermittlung sämtlicher Berufsbildpositionen ist den Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG), Bundesgesetzblatt Nr. 599 aus 1987,, in der geltenden Fassung, und der KJBG-VO, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 436 aus 1998,, in der geltenden Fassung, zu entsprechen.

Inkrafttreten und Schlussbestimmungen

Paragraph 4,

  1. Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. Mai 2020 in Kraft.
  2. Absatz 2Die Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 5 aus 2004,, in der Fassung der Verordnungen Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 176 aus 2005, und Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 177 aus 2005,, treten mit Ablauf des 30. April 2020 außer Kraft.
  3. Absatz 3Lehrlinge, die am 30. April 2020 im Lehrberuf Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel ausgebildet werden, können gemäß der in Absatz 2, angeführten Ausbildungsordnung weiter ausgebildet werden.
  4. Absatz 4Die Lehrzeiten, die im Lehrberuf Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel gemäß den in Absatz 2, angeführten Ausbildungsvorschriften zurückgelegt wurden, sind auf die Lehrzeit im Lehrberuf Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel gemäß dieser Verordnung voll anzurechnen.