E n t w u r f

Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Bankkaufmann/Bankkauffrau (Bankkaufmann/Bankkauffrau-Ausbildungsordnung) erlassen werden

Auf Grund des Paragraphen 8, des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 32 aus 2018,, wird verordnet:

Lehrberuf Bankkaufmann/Bankkauffrau

Paragraph eins,

  1. Absatz 2In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Bankkaufmann bzw. Bankkauffrau) zu bezeichnen.

Berufsprofil

Paragraph 2,

  1. Absatz einsMit dem positiven Abschluss der Lehrabschlussprüfung und der Berufsschule verfügt der Bankkaufmann/die Bankkauffrau über folgende berufliche Kompetenzen:
    1. Ziffer eins
      Fachliche Kompetenzbereiche:
      1. Litera a
        Kundenberatung und Verkauf
    Der Bankkaufmann/Die Bankkauffrau bearbeitet eigenständig Kundenanfragen sowohl online, telefonisch als auch in den Servicebereichen. Er/Sie führt laufende Kontobetreuungstätigkeiten selbstständig durch. Der Bankkaufmann/die Bankkauffrau verfügt über entsprechende Kenntnisse zu Bankprodukten und Dienstleistungen. Er/Sie erkennt die Bedürfnisse der Kunden und berät sie bei der Wahl der Produkte und Dienstleistungen. Dazu zählt in jedem Fall die Beratung über Konten, Karten und Spar- sowie Bausparprodukte. Der Bankkaufmann/Die Bankkauffrau informiert Kunden über die entsprechenden Konditionen und rechtlichen Bedingungen. Er/Sie wirkt bei Vertragsabschlüssen bei diesen Produkten mit. Ebenfalls unterstützt er/sie seine/ihre Kollegen/Kolleginnen bei der Anbahnung und Abwicklung von Versicherungen und Wertpapiergeschäften. Er/Sie wirkt bei der Beratung über unterschiedliche Finanzierungsformen mit und unterstützt bei der Antragstellung.
    1. Litera b
      Zahlungsverkehr
    Der Bankkaufmann/Die Bankkauffrau wickelt Tätigkeiten des Zahlungsverkehrs selbstständig ab. Dazu zählen Online-, SEPA-Überweisungen, Zahlungsanweisungen sowie das Anlegen, Ändern und Löschen von Daueraufträgen. Er/Sie bearbeitet Kundenreklamationen bzw. leitet sie an Spezialisten weiter. Darüber hinaus übernimmt er/sie Aufgaben des internationalen Zahlungsverkehrs und führt Auslandsüberweisungen durch. Der Bankkaufmann/die Bankkauffrau wickelt selbstständig Kassatätigkeiten ab.
    1. Litera c
      Office-Management
    Der Bankkaufmann/Die Bankkauffrau erfüllt vielfältige Aufgaben im Rahmen der betrieblichen Kommunikation. Dazu zählt insbesondere der Brief- bzw. E-Mail-Verkehr, bei dem er/sie die Textgestaltung unter Berücksichtigung betriebsinterner Vorgaben (zB Corporate Design) erledigt. Er/Sie übernimmt das Terminmanagement und organisiert Kundentermine sowie Besprechungen. Darüber hinaus arbeitet er/sie am betrieblichen Außenauftritt (zB bei Veranstaltungen) mit. Der Bankkaufmann/Die Bankkauffrau erledigt auch den Postein- und -ausgang. Er/Sie nutzt die Ausstattung seines/ihres Arbeitsbereichs kompetent.
    1. Ziffer 2
      Fachübergreifende Kompetenzbereiche:
    Zur Erfüllung dieser fachlichen Aufgaben, die der Bankkaufmann/die Bankkauffrau in unterschiedlichen Branchen und Tätigkeitsfeldern erfüllen kann, setzt er/sie folgende fachübergreifende Kompetenzen ein:
    1. Litera a
      Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld
    Der Bankkaufmann/Die Bankkauffrau verfügt über grundlegende Kenntnisse des betrieblichen Leistungsspektrums und betriebs- und volkswirtschaftlicher Zusammenhänge, um seine/ihre Tätigkeiten effizient zu organisieren und auszuführen. Er/Sie agiert innerhalb der betrieblichen Aufbau- und Ablauforganisation selbst-, sozial- und methodenkompetent und bearbeitet die ihm/ihr übertragenen Aufgaben lösungsorientiert sowie situationsgerecht auf Basis seines/ihres Verständnisses für Intrapreneurship. Darüber hinaus verfügt er/sie über Kenntnisse des Marketings und kommuniziert zielgruppenorientiert, berufsadäquat auch auf Englisch, und agiert kundenorientiert.
    1. Litera b
      Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten
    Der Bankkaufmann/Die Bankkauffrau wendet die Grundsätze des betrieblichen Qualitätsmanagements an und bringt sich in die Weiterentwicklung der betrieblichen Standards ein. Er/Sie reflektiert sein/ihr eigenes Vorgehen und nutzt die daraus gewonnenen Erkenntnisse in seinem/ihrem Aufgabenbereich. Der Bankkaufmann/Die Bankkauffrau beachtet die rechtlichen und betrieblichen Regelungen für seine/ihre persönliche Sicherheit sowie Gesundheit am Arbeitsplatz und verhält sich richtig bei Banküberfällen. Er/Sie handelt bei Unfällen und Verletzungen situationsgerecht. Darüber hinaus agiert der Bankkaufmann/die Bankkauffrau nachhaltig und ressourcenschonend.
    1. Litera c
      Digitales Arbeiten
    Der Bankkaufmann/Die Bankkauffrau wählt im Rahmen der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben die für seine/ihre Aufgaben am besten geeignete/n digitalen Geräte, betriebliche Software und digitalen Kommunikationsformen aus und nutzt diese effizient. Er/Sie beschafft auf digitalem Weg die für die Aufgabenbearbeitung erforderlichen betriebsinternen und -externen Informationen. Der Bankkaufmann/Die Bankkauffrau agiert auf Basis seiner/ihrer digitalen Kompetenz zielgerichtet und verantwortungsbewusst. Dazu zählt vor allem der sensible und sichere Umgang mit Daten unter Berücksichtigung der betrieblichen und rechtlichen Vorgaben (zB Datenschutzgrundverordnung).

Berufsbild

Paragraph 3,

  1. Absatz 2Das Berufsbild gliedert sich in fachübergreifende und fachliche Kompetenzbereiche.
  2. Absatz 3Die fachlichen Kompetenzbereiche sind nach Lehrjahren gegliedert. Die in den Kompetenzbereichen angeführten Kenntnisse und Fertigkeiten sind spätestens bis zum Ende des jeweils angeführten Lehrjahres zu vermitteln.
  3. Absatz 4Die fachübergreifenden Kompetenzbereiche sind während der gesamten Lehrzeit zu berücksichtigen und zu vermitteln.
  4. Absatz 5Fachübergreifende Kompetenzbereiche sind:

1. Kompetenzbereich: Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld

1.1 Betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation

Er/Sie kann…

  1. eins Punkt eins Punkt eins
    sich in den Räumlichkeiten des Lehrbetriebs zurechtfinden.
  1. eins Punkt eins Punkt 2
    die wesentlichen Aufgaben der verschiedenen Bereiche des Lehrbetriebs erklären.
  1. eins Punkt eins Punkt 3
    die Zusammenhänge der einzelnen Betriebsbereiche sowie der betrieblichen Prozesse darstellen.
  1. eins Punkt eins Punkt 4
    die wichtigsten Verantwortlichen nennen (zB Geschäftsführer/in) und seine/ihre Ansprechpartner/innen im Lehrbetrieb erreichen.
  1. eins Punkt eins Punkt 5
    die Vorgaben der betrieblichen Ablauforganisation und des Prozessmanagements bei der Erfüllung seiner/ihrer Aufgaben berücksichtigen.

1.2 Leistungsspektrum und Eckdaten des Lehrbetriebs

Er/Sie kann…

  1. eins Punkt 2 Punkt eins
    das betriebliche Leistungsangebot beschreiben.
  1. eins Punkt 2 Punkt 2
    das Leitbild bzw. die Ziele des Lehrbetriebs erklären.
  1. eins Punkt 2 Punkt 3
    die Struktur des Lehrbetriebs beschreiben (zB Größenordnung, Tätigkeitsfelder, Rechtsform).
  1. eins Punkt 2 Punkt 4
    Faktoren erklären, die die betriebliche Leistung beeinflussen (zB Standort, Zielgruppen).
  1. eins Punkt 2 Punkt 5
    Ziele des betrieblichen Marketings erklären.
  1. eins Punkt 2 Punkt 6
    einen Überblick über das betriebliche Marketing geben (zB Zielgruppen, Marketinginstrumente, Teilbereiche wie Werbung und Öffentlichkeitsarbeit).

1.3 Branche des Lehrbetriebs

Er/Sie kann…

  1. eins Punkt 3 Punkt eins
    einen Überblick über die Branche des Lehrbetriebs geben (zB Branchentrends).
  1. eins Punkt 3 Punkt 2
    die Position des Lehrbetriebs in der Branche darstellen.

1.4 Ziel und Inhalte der Ausbildung sowie Weiterbildungsmöglichkeiten

Er/Sie kann…

  1. eins Punkt 4 Punkt eins
    den Ablauf seiner/ihrer Ausbildung im Lehrbetrieb erklären (zB Inhalte und Ausbildungsfortschritt).
  1. eins Punkt 4 Punkt 2
    Grundlagen der Lehrlingsausbildung erklären (zB Ausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule, Bedeutung und Wichtigkeit der Lehrabschlussprüfung).
  1. eins Punkt 4 Punkt 3
    die Notwendigkeit der lebenslangen Weiterbildung erkennen und sich mit konkreten Weiterbildungsangeboten auseinandersetzen.

1.5 Rechte, Pflichten und Arbeitsverhalten

Er/Sie kann…

  1. eins Punkt 5 Punkt eins
    auf Basis der gesetzlichen Rechte und Pflichten als Lehrling seine/ihre Aufgaben erfüllen.
  1. eins Punkt 5 Punkt 2
    Arbeitsgrundsätze wie Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc. einhalten und sich mit seinen/ihren Aufgaben im Lehrbetrieb identifizieren.
  1. eins Punkt 5 Punkt 3
    sich nach den innerbetrieblichen Vorgaben verhalten.
  1. eins Punkt 5 Punkt 4
    die Abrechnung zu seiner/ihrer Lehrlingsentschädigung interpretieren (zB Bruttobezug, Nettobezug, Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge).

1.6 Selbstorganisierte, lösungsorientierte und situationsgerechte Aufgabenbearbeitung

Er/Sie kann…

  1. eins Punkt 6 Punkt eins
    seine/ihre Aufgaben selbst organisieren und sie nach Prioritäten reihen.
  1. eins Punkt 6 Punkt 2
    den Zeitaufwand für seine/ihre Aufgaben abschätzen und diese zeitgerecht durchführen.
  1. eins Punkt 6 Punkt 3
    sich auf wechselnde Situationen einstellen und auf geänderte Herausforderungen mit der notwendigen Flexibilität reagieren.
  1. eins Punkt 6 Punkt 4
    Lösungen für aktuell auftretende Problemstellungen entwickeln und Entscheidungen im vorgegebenen betrieblichen Rahmen treffen.
  1. eins Punkt 6 Punkt 5
    in Konfliktsituationen konstruktiv handeln bzw. entscheiden, wann jemand zur Hilfe hinzugezogen wird.
  1. eins Punkt 6 Punkt 6
    sich zur Aufgabenbearbeitung notwendige Informationen selbstständig beschaffen.
  1. eins Punkt 6 Punkt 7
    in unterschiedlich zusammengesetzten Teams arbeiten.
  1. eins Punkt 6 Punkt 8
    die wesentlichen Anforderungen für die Zusammenarbeit in Projekten darstellen.
  1. eins Punkt 6 Punkt 9
    Aufgaben in betrieblichen Projekten übernehmen.
  1. eins Punkt 6 Punkt 10
    die eigene Tätigkeit reflektieren und gegebenenfalls Optimierungsvorschläge für seine/ihre Tätigkeit einbringen.

1.7 Zielgruppengerechte Kommunikation

Er/Sie kann…

  1. eins Punkt 7 Punkt eins
    mit verschiedenen Zielgruppen (wie Ausbildern/Ausbilderinnen, Führungskräften, Kollegen/Kolleginnen, Kunden) kommunizieren und sich dabei betriebsadäquat verhalten.
  1. eins Punkt 7 Punkt 2
    seine/ihre Anliegen verständlich vorbringen und der jeweiligen Situation angemessen auftreten.
  1. eins Punkt 7 Punkt 3
    berufsadäquat und betriebsspezifisch auf Englisch kommunizieren.

1.8 Kundenorientiertes Agieren
(Unter Kunden werden sämtliche Adressaten der betrieblichen Leistung verstanden.)

Er/Sie kann…

  1. eins Punkt 8 Punkt eins
    erklären, warum Kunden für den Lehrbetrieb im Mittelpunkt stehen.
  1. eins Punkt 8 Punkt 2
    die Kundenorientierung bei der Erfüllung aller seiner/ihrer Aufgaben berücksichtigen.
  1. eins Punkt 8 Punkt 3
    mit unterschiedlichen Kundensituationen kompetent umgehen und kunden- sowie betriebsoptimierte Lösungen finden.

2. Kompetenzbereich: Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten

2.1 Betriebliches Qualitätsmanagement

Er/Sie kann…

  1. 2 Punkt eins Punkt eins
    betriebliche Qualitätsvorgaben im Aufgabenbereich umsetzen.
  1. 2 Punkt eins Punkt 2
    an der Entwicklung von innerbetrieblichen Qualitätsstandards mitwirken.
  1. 2 Punkt eins Punkt 3
    die eigene Tätigkeit hinsichtlich der Einhaltung der Qualitätsstandards überprüfen.
  1. 2 Punkt eins Punkt 4
    die Ergebnisse der Qualitätsüberprüfung reflektieren und diese in die Aufgabenbewältigung einbringen.

2.2 Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

Er/Sie kann…

  1. 2 Punkt 2 Punkt eins
    Betriebs- und Hilfsmittel sicher und sachgerecht einsetzen.
  1. 2 Punkt 2 Punkt 2
    die betrieblichen Sicherheitsvorschriften einhalten.
  1. 2 Punkt 2 Punkt 3
    Aufgaben von mit Sicherheitsagenden beauftragten Personen im Überblick beschreiben.
  1. 2 Punkt 2 Punkt 4
    berufsbezogene Gefahren, wie Sturz- und Brandgefahr, in seinem/ihrem Arbeitsbereich erkennen und sich entsprechend den Arbeitsschutz- und Brandschutzvorgaben verhalten.
  1. 2 Punkt 2 Punkt 5
    sich im Notfall (zB bei Banküberfällen) richtig verhalten und die entsprechenden Sicherheitseinrichtungen bedienen.
  1. 2 Punkt 2 Punkt 6
    bei Unfällen geeignete Erste-Hilfe-Maßnahmen ergreifen.
  1. 2 Punkt 2 Punkt 7
    die Grundlagen des ergonomischen Arbeitens anwenden.

2.3 Nachhaltiges und ressourcenschonendes Handeln

Er/Sie kann…

  1. 2 Punkt 3 Punkt eins
    die Bedeutung des Umweltschutzes für den Lehrbetrieb darstellen.
  1. 2 Punkt 3 Punkt 2
    die Mülltrennung nach rechtlichen und betrieblichen Vorgaben umsetzen.
  1. 2 Punkt 3 Punkt 3
    energiesparend arbeiten und Ressourcen sparsam einsetzen.

3. Kompetenzbereich: Digitales Arbeiten

              (Diese Berufsbildpositionen schließen gegebenenfalls auch entsprechende analoge Anwendungen mit ein.)

3.1 Datensicherheit und Datenschutz

Er/Sie kann…

  1. 3 Punkt eins Punkt eins
    die rechtlichen und betriebsinternen Vorgaben einhalten (zB Bankgeheimnis, Datenschutzgrundverordnung).
  1. 3 Punkt eins Punkt 2
    Urheberrecht und Datenschutzbestimmungen beachten.
  1. 3 Punkt eins Punkt 3
    Gefahren und Risiken erkennen (zB Phishing-E-Mails, Viren).
  1. 3 Punkt eins Punkt 4
    Maßnahmen treffen, wenn Sicherheitsprobleme und Auffälligkeiten auftreten (zB rasche Verständigung des Datenschutzbeauftragten bzw. der verantwortlichen IT-Administration).
  1. 3 Punkt eins Punkt 5
    Maßnahmen unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben ergreifen, um Daten, Dateien, Geräte und Anwendungen vor Fremdzugriff zu schützen (zB sorgsamer Umgang mit Passwörtern und Hardware).
  1. 3 Punkt eins Punkt 6
    sensible Daten und Unterlagen entsprechend der betrieblichen Vorgaben vernichten.

3.2 Software und weitere digitale Anwendungen

Er/Sie kann…

  1. 3 Punkt 2 Punkt eins
    Software bzw. Apps für Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Präsentationserstellung, Kommunikation sowie Datenbanken und weitere digitale Anwendungen kompetent verwenden (zB in den Bereichen Kundenmanagement, Terminmanagement).
  1. 3 Punkt 2 Punkt 2
    die für eine auszuführende Aufgabe am besten geeignete betriebliche Software bzw. digitale Anwendung auswählen.
  1. 3 Punkt 2 Punkt 3
    Inhalte unter Einhaltung der betriebsinternen Vorgaben selbst entwickeln bzw. vorhandene Inhalte editieren und zielgruppengerecht aufbereiten (zB Texte, Kalkulationen, Präsentationen unter Berücksichtigung des Corporate Designs erstellen).
  1. 3 Punkt 2 Punkt 4
    Daten aufbereiten (zB Auswertungen erstellen).
  1. 3 Punkt 2 Punkt 5
    mit betrieblichen Datenbanken arbeiten (zB Daten erfassen, löschen, aktualisieren).
  1. 3 Punkt 2 Punkt 6
    Inhalte aus verschiedenen Datenquellen beschaffen und zusammenfügen.
  1. 3 Punkt 2 Punkt 7
    Probleme im Umgang mit Software und digitalen Anwendungen lösen (zB Hilfefunktion nutzen, im Internet bzw. Intranet nach Problemlösungen recherchieren).

3.3 Digitale Kommunikation

Er/Sie kann…

  1. 3 Punkt 3 Punkt eins
    ein breites Spektrum an Kommunikationsformen verwenden (zB E-Mail, Telefon, Videokonferenz, Social Media).
  1. 3 Punkt 3 Punkt 2
    eine geeignete Kommunikationsform anforderungsbezogen auswählen.
  1. 3 Punkt 3 Punkt 3
    verantwortungsbewusst und unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben in sozialen Netzwerken agieren.

3.4 Datei- und Ablageorganisation

Er/Sie kann…

  1. 3 Punkt 4 Punkt eins
    sich in der betrieblichen Datei- bzw. Ablagestruktur zurechtfinden (zB gespeicherte Dateien finden).
  1. 3 Punkt 4 Punkt 2
    in der betrieblichen Datei- bzw. Ablagestruktur arbeiten und dabei die Grundregeln eines effizienten Dateimanagements berücksichtigen (zB Ordner anlegen bzw. löschen, Vergabe von Dateinamen).
  1. 3 Punkt 4 Punkt 3
    sich an die betrieblichen Vorgaben zur Datenanwendung und Datenspeicherung halten.
  1. 3 Punkt 4 Punkt 4
    Ordner und Dateien unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben teilen (zB Intranet, Extranet).

3.5 Informationssuche und -beschaffung

Er/Sie kann…

  1. 3 Punkt 5 Punkt eins
    Suchmaschinen für die Online-Recherche effizient (zB unter Einsatz entsprechender Suchtechniken) nutzen.
  1. 3 Punkt 5 Punkt 2
    nach gespeicherten Dateien suchen.
  1. 3 Punkt 5 Punkt 3
    in bestehenden Dateien relevante Informationen suchen.
  1. 3 Punkt 5 Punkt 4
    in Datenbankanwendungen Daten filtern.

3.6 Bewertung und Auswahl von Daten und Informationen

Er/Sie kann…

  1. 3 Punkt 6 Punkt eins
    die Zuverlässigkeit von Informationsquellen und die Glaubwürdigkeit von Daten und Informationen einschätzen.
  1. 3 Punkt 6 Punkt 2
    Daten und Informationen interpretieren und nach betrieblichen Vorgaben entscheiden, welche Daten und Informationen herangezogen werden.
  1. 3 Punkt 6 Punkt 3
    Daten und Informationen strukturiert aufbereiten.
  1. Absatz 6Fachliche Kompetenzbereiche sind:

4. Kompetenzbereich: Kundenberatung und Verkauf

4.1 Tätigkeiten in den Servicebereichen

Er/Sie kann…

 Lehrjahr

1

2

3

  1. 4 Punkt eins Punkt eins
    die gesetzlichen Vorgaben und Regularien bei der Kommunikation mit Kunden einhalten (zB DSGVO).
     
  1. 4 Punkt eins Punkt 2
    Kundenanfragen bearbeiten bzw. entscheiden, wann Kunden an Spezialisten weitergeleitet werden.
     
  1. 4 Punkt eins Punkt 3
    Kunden über Onlinedienste informieren (zB Internetbanking, Apps).
     
  1. 4 Punkt eins Punkt 4
    Beschwerden und Reklamationen entsprechend den rechtlichen und betrieblichen Vorgaben bearbeiten bzw. weiterleiten (zB komplexe Kundenanliegen).
     

4.2 Bedarfsorientierte Kundenangebote

Er/Sie kann…

 Lehrjahr

1

2

3

  1. 4 Punkt 2 Punkt eins
    durch gezielte Fragestellungen Kundenbedürfnisse ermitteln (zB auch im Foyer, SB-Zone).
     
  1. 4 Punkt 2 Punkt 2
    Kunden über die betrieblichen angebotenen Produkte (auch Onlineprodukte) und Dienstleistungen informieren und diese erklären.
     
  1. 4 Punkt 2 Punkt 3
    Kunden bei der Auswahl von betrieblichen Standardprodukten und Dienstleistungen beraten und den Vertragsabschluss finalisieren.
     

4.3 Kontoprodukte

Er/Sie kann…

 Lehrjahr

1

2

3

  1. 4 Punkt 3 Punkt eins
    die Basiskontoprodukte sowie zugehörige Karten (zB Debitkarten, Bankomatkarten) erklären.
     
  1. 4 Punkt 3 Punkt 2
    Kunden über Besonderheiten der unterschiedlichen Produkte (wie Kosten, Konditionen, Leistungen) informieren.
     
  1. 4 Punkt 3 Punkt 3
    Kunden über die rechtlichen Bedingungen informieren.
     
  1. 4 Punkt 3 Punkt 4
    die unterschiedlichen Möglichkeiten einer gemeinsamen Kontoführung darstellen (zB Rechte der Zeichnungsberechtigten, und/oder Konto, Kontoverfügung).
     
  1. 4 Punkt 3 Punkt 5
    Kunden bei der Auswahl der Kontoprodukte beraten und den Abschluss finalisieren.
     
  1. 4 Punkt 3 Punkt 6
    die Auflösung von Konten unter Berücksichtigung der betrieblichen und rechtlichen Vorgaben abwickeln (zB bei Tod des Kontoinhabers, bei Wechsel der Bank).
     
  1. 4 Punkt 3 Punkt 7
    Aufgaben der laufenden Kontoverwaltung durchführen (zB Karten nachbestellen, Sperren von Karten, Kontoüberwachung, GeoControl deaktivieren).
     

4.4 Spar- und Bausparprodukte

Er/Sie kann…

 Lehrjahr

1

2

3

  1. 4 Punkt 4 Punkt eins
    die wichtigsten Spar- und Bausparprodukte erklären.
     
  1. 4 Punkt 4 Punkt 2
    Kunden über die rechtlichen Bedingungen informieren (zB Vertragsabschluss, Bindung, Vertragsauflösung).
     
  1. 4 Punkt 4 Punkt 3
    Kunden über Besonderheiten der unterschiedlichen Produkte (wie Kosten, Konditionen) informieren.
     
  1. 4 Punkt 4 Punkt 4
    den Abschluss bei Spar- und Bausparprodukten finalisieren.
     

  4.5 Versicherungen

Er/Sie kann…

 Lehrjahr

1

2

3

  1. 4 Punkt 5 Punkt eins
    die Basisversicherungsprodukte erklären.
     
  1. 4 Punkt 5 Punkt 2
    die relevanten gesetzlichen Bestimmungen und Regulatorien (zB IDD) anwenden.
     
  1. 4 Punkt 5 Punkt 3
    über die rechtlichen Bedingungen informieren (zB Vertragsabschluss, Bindung, vorzeitige Vertragsauflösung).
     
  1. 4 Punkt 5 Punkt 4
    über Besonderheiten der unterschiedlichen Produkte (wie Kosten, Versicherungssteuer, Konditionen) informieren.
     
  1. 4 Punkt 5 Punkt 5
    erklären, wie der Auszahlungsbetrag (unter Berücksichtigung der Zinsen und KESt) berechnet wird.
     

  4.6 Wertpapiere

Er/Sie kann…

 Lehrjahr

1

2

3

  1. 4 Punkt 6 Punkt eins
    die Grundlagen des Wertpapiergeschäfts (zB Handelsplätze, Börsen, Indizes) erklären.
     
  1. 4 Punkt 6 Punkt 2
    die unterschiedlichen Wertpapierarten (zB Aktien, Anleihen, Fonds) erklären.
     
  1. 4 Punkt 6 Punkt 3
    mögliche Risiken beim Abschluss von Wertpapiergeschäften darstellen.
     
  1. 4 Punkt 6 Punkt 4
    die relevanten gesetzlichen Bestimmungen und Regulatorien (zB MiFID römisch eins, MiFID römisch II) anwenden.
     
  1. 4 Punkt 6 Punkt 5
    Factsheets bzw. Depotauszüge interpretieren.
     

4.7 Finanzierungsformen

Er/Sie kann…

 Lehrjahr

1

2

3

  1. 4 Punkt 7 Punkt eins
    einen Überblick über die wichtigsten Finanzierungsformen (zB Konsum-, Wohnbaukredit, Darlehen) geben.
     
  1. 4 Punkt 7 Punkt 2
    die Grundlagen des Finanzierungsgeschäfts (zB fixe und variable Verzinsung, erforderliche Unterlagen, Haushaltsrechnung) erklären.
     
  1. 4 Punkt 7 Punkt 3
    die relevanten gesetzlichen Bestimmungen und Regulatorien (zB HIKrG) anwenden.
     
  1. 4 Punkt 7 Punkt 4
    bei der Antragstellung (zB für einen Kredit) unterstützen.
     
  1. 4 Punkt 7 Punkt 5
    eine Plausibilitätsprüfung bei einer Finanzierungsanfrage durchführen (zB Haushaltsrechnung, Einkommensanalyse).
     

5. Kompetenzbereich: Zahlungsverkehr

5.1 Bargeldlose Transaktionen

Er/Sie kann…

 Lehrjahr

1

2

3

  1. 5 Punkt eins Punkt eins
    Online-, SEPA-Überweisungen und Zahlungsanweisungen abwickeln.
     
  1. 5 Punkt eins Punkt 2
    Daueraufträge anlegen, ändern und löschen.
     
  1. 5 Punkt eins Punkt 3
    Einzugsermächtigungen (SEPA-Lastschrift) erklären.
     
  1. 5 Punkt eins Punkt 4
    Auslandsüberweisungen durchführen.
     
  1. 5 Punkt eins Punkt 5
    Kunden über Besonderheiten bei Auslandsüberweisungen (wie Höhe der Spesen, Überweisungsdauer) informieren.
     
  1. 5 Punkt eins Punkt 6
    verschiedene Arten von Schecks (zB Bankenschecks, Auslandsschecks) unterscheiden.
     
  1. 5 Punkt eins Punkt 7
    Reklamationen im Zahlungsverkehr abwickeln.
     

5.2 Bargeldtransaktionen – Kassa

Er/Sie kann…

 Lehrjahr

1

2

3

  1. 5 Punkt 2 Punkt eins
    Bargeldgeschäfte (inkl. Valuten und Münzen) abwickeln.
     
  1. 5 Punkt 2 Punkt 2
    Zahlungseingänge und -ausgänge ordnungsgemäß erfassen.
     
  1. 5 Punkt 2 Punkt 3
    den Kassastand überprüfen.
     
  1. 5 Punkt 2 Punkt 4
    die organisatorischen Maßnahmen des Bargeldbestandes (zB Abfuhr, Bestellung) erklären.
     
  1. 5 Punkt 2 Punkt 5
    die relevanten gesetzlichen Bestimmungen und Regulatorien (zB Geldwäschebestimmungen, Compliancerichtlinien) anwenden.
     

6. Kompetenzbereich: Office-Management

6.1 Ausstattung des Arbeitsbereichs

Er/Sie kann…

 Lehrjahr

1

2

3

  1. 6 Punkt eins Punkt eins
    die übliche Ausstattung seines/ihres Arbeitsbereichs kompetent verwenden (zB PC/Laptop, Drucker, Telefonanlage, Geldzählmaschinen, Überweisungsautomaten).
     
  1. 6 Punkt eins Punkt 2
    die im Rahmen seiner/ihrer Tätigkeit auftretenden einfachen Probleme selbstständig lösen (zB Papierstau beseitigen).
     
  1. 6 Punkt eins Punkt 3
    bei komplexen Problemen Maßnahmen entsprechend den betrieblichen Regelungen setzen.
     

6.2 Kommunikation

Er/Sie kann…

 Lehrjahr

1

2

3

  1. 6 Punkt 2 Punkt eins
    die betrieblichen Kommunikationsvorgaben einhalten.
     
  1. 6 Punkt 2 Punkt 2
    Informationen sinngemäß erfassen, strukturieren, nötigenfalls bearbeiten und an den Empfänger/die Empfängerin weiterleiten (zB Erstellen von Gesprächsnotizen).
     
  1. 6 Punkt 2 Punkt 3
    betriebsinterne Informationen (zB Protokolle) aufbereiten.
     
  1. 6 Punkt 2 Punkt 4
    interne und externe Schriftverkehrsarbeiten (unter Berücksichtigung des Corporate Designs) erledigen.
     
  1. 6 Punkt 2 Punkt 5
    Texte auf Rechtschreibung und Grammatik überprüfen.
     
  1. 6 Punkt 2 Punkt 6
    am Außenauftritt des Lehrbetriebs mitarbeiten (zB an Veranstaltungen mitwirken).
     

6.3 Posteingang und -ausgang

Er/Sie kann…

 Lehrjahr

1

2

3

  1. 6 Punkt 3 Punkt eins
    den Postein- und -ausgang bearbeiten (zB Postverteilung).
     
  1. 6 Punkt 3 Punkt 2
    E-Mails (unter Einhaltung der Vorgaben der DSGVO) bearbeiten (zB beantworten oder weiterleiten).
     

6.4 Terminmanagement

Er/Sie kann…

 Lehrjahr

1

2

3

  1. 6 Punkt 4 Punkt eins
    Termine und Terminänderungen koordinieren (zB unter Einsatz von Terminplanungsinstrumenten).
     
  1. 6 Punkt 4 Punkt 2
    Termine im betrieblichen Kalendersystem dokumentieren und verwalten.
     
  1. 6 Punkt 4 Punkt 3
    Informationen zu Terminen und entsprechend notwendige Unterlagen verschicken.
     

6.5 Besprechungen und Meetings

Er/Sie kann…

 Lehrjahr

1

2

3

  1. 6 Punkt 5 Punkt eins
    Raumreservierungen vornehmen und Räume vorbereiten.
     
  1. 6 Punkt 5 Punkt 2
    Unterlagen vorbereiten und aufbereiten.
     
  1. 6 Punkt 5 Punkt 3
    Besucher/innen und Gäste adäquat empfangen und betreuen.
     
  1. Absatz 7Bei der Vermittlung sämtlicher Berufsbildpositionen ist den Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG), Bundesgesetzblatt Nr. 599 aus 1987,, in der geltenden Fassung, und der KJBG-VO, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 436 aus 1998,, in der geltenden Fassung, zu entsprechen.

Inkrafttreten und Schlussbestimmungen

Paragraph 4,

  1. Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. Mai 2020 in Kraft.
  2. Absatz 2Die Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Bankkaufmann/Bankkauffrau, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 121 aus 2016, treten mit Ablauf des 30. April 2020 außer Kraft.
  3. Absatz 3Lehrlinge, die am 30. April 2020 im Lehrberuf Bankkaufmann/Bankkauffrau ausgebildet werden, können gemäß der in Absatz 2, angeführten Ausbildungsordnung weiter ausgebildet werden.
  4. Absatz 4Die Lehrzeiten, die im Lehrberuf Bankkaufmann/Bankkauffrau gemäß den in Absatz 2, angeführten Ausbildungsvorschriften zurückgelegt wurden, sind auf die Lehrzeit im Lehrberuf Bankkaufmann/Bankkauffrau gemäß dieser Verordnung voll anzurechnen.