Auf Grund der Paragraphen 8,, 24 und 27 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 32 aus 2018,, wird verordnet:
Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Nah- und Distributionslogistik ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich ausführen zu können:
Pos. |
1. Lehrjahr |
2. Lehrjahr |
3. Lehrjahr |
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1. |
Der Lehrbetrieb |
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1.1 |
Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes |
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1.2 |
Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche |
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1.3 |
Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs |
Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebes |
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1.4 |
Kenntnis der Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung |
Durchführen der Arbeitsplanung; Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden |
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1.5 |
Grundkenntnisse des Qualitätswesens |
Kenntnis des betriebsüblichen Qualitätsmanagements |
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1.6 |
Kenntnis der Arbeitsorganisation und Arbeitsgestaltung |
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1.7 |
Kenntnis und Anwendung der Grundlagen der Arbeitsergonomie (richtiges Heben, Tragen, Bewegen von Lasten usw.) |
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1.8 |
Verantwortungsbewusstes Umgehen mit sozialen Netzwerken und neuen digitalen Medien |
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1.9 |
Kenntnis und Anwendung der betrieblichen EDV (Hard- und Software) |
– |
– |
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1.10 |
Durchführen von administrativen Arbeiten mit Hilfe der betrieblichen Informations- und Kommunikationssysteme (wie Textverarbeitung, Internet, E-mail, Buchhaltung, Terminüberwachung und Ablage) |
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1.11 |
Kenntnis der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen auf die Rentabilität |
Mitwirken bei Kalkulationsarbeiten |
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1.12 |
– |
Kenntnis verschiedener betriebswirtschaftlicher und logistischer Kennzahlen und deren Interpretation |
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1.13 |
– |
Mitarbeit bei der Erhebung von Kennzahlen und der Erstellung von Reports in Hinblick auf die Optimierung von Produktivität und Qualität sowie Termineinhaltung |
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1.14 |
– |
Grundkenntnisse über die betrieblichen Steuern und Abgaben |
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1.15 |
Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutze der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufsrelevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls |
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1.16 |
Kenntnis der Sicherheitsrisiken zur Vermeidung von Unfällen. Beachtung der rechtlichen Vorschriften, ökologischen Aspekte und Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der einschlägigen Schutz- und Sicherheitsvorschriften |
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1.17 |
Kenntnis der Erstversorgung bei betriebsspezifischen Arbeitsunfällen |
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1.18 |
Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (Paragraphen 9 und 10 BAG) |
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1.19 |
Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten |
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1.20 |
Grundkenntnisse der arbeitsrechtlichen Gesetze, insbesondere des KJBG (samt KJBG-VO), des ASchG und des GlBG |
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2. |
Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen) In der Art der Vermittlung der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten ist auf die Förderung folgender fachübergreifender Kompetenzen des Lehrlings Bedacht zu nehmen: |
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2.1 |
Methodenkompetenz, zB Lösungsstrategien entwickeln, Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren, Entscheidungen treffen usw. |
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2.2 |
Soziale Kompetenz, zB in Teams arbeiten, Mitarbeiter/innen führen usw. |
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2.3 |
Personale Kompetenz, zB Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein, Bereitschaft zur Weiterbildung, Bedürfnisse und Interessen artikulieren usw. |
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2.4 |
Kommunikative Kompetenz, zB mit Kunden/innen, Vorgesetzten, Kollegen/innen und anderen Personengruppen zielgruppengerecht kommunizieren; Englisch auf branchen- und betriebsüblichem Niveau zum Bestreiten von Alltags- und Fachgesprächen beherrschen |
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2.5 |
Arbeitsgrundsätze, zB Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit usw. |
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2.6 |
Kundenorientierung: Im Zentrum aller Tätigkeiten im Betrieb hat die Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden/innen unter Berücksichtigung der Sicherheit zu stehen |
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3. |
Kaufmännische Grundlagen |
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3.1 |
Anlegen, Führen und Archivieren von Dateien |
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3.2 |
Fach- und funktionsgerechtes Verwenden der betrieblichen Ausstattung sowie Sicherstellen der Betriebsbereitschaft von Arbeitsmitteln (zB Ersetzen von Toner, Beseitigen von Papierstau) |
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3.3 |
Administrieren und Organisieren von Terminen und/oder Dienstreisen sowie Vor- und Nachbereiten von Besprechungen und Meetings |
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3.4 |
Arbeiten mit Formularen und Vordrucken |
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3.5 |
Grundkenntnisse über die branchen- und betriebsspezifischen Beschaffungsmöglichkeiten und über die Ermittlung des Bedarfs |
Kenntnis der branchen- und betriebsspezifischen Beschaffungsmöglichkeiten und der organisatorischen Durchführung der Beschaffung |
– |
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3.6 |
– |
– |
Mitwirken bei der Ermittlung des Bedarfs |
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3.7 |
– |
Vorbereitung von und Mitwirken bei Bestellungen unter Berücksichtigung der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben |
Durchführen von Bestellungen unter Berücksichtigung der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben |
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3.8 |
– |
Einholen, Bearbeiten und Prüfen von Angeboten sowie Prüfen von Auftragsbestätigungen |
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3.9 |
– |
Überwachen von Lieferterminen |
Setzen von Maßnahmen bei Lieferverzug |
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3.10 |
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Grundkenntnisse über die betriebsspezifischen Steuern und Abgaben |
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3.11 |
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Grundkenntnisse über die Information der Lohn- und Gehalts-verrechnung |
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3.12 |
Grundkenntnisse über den Zahlungsverkehr mit Lieferanten, Kunden, Behörden, Geld- und Kreditinstituten sowie über die Kassaführung |
Kenntnis des betriebsspezifischen Zahlungsverkehrs mit Lieferanten, Kunden, Behörden, Geld- und Kreditinstituten sowie der Kassaführung |
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3.13 |
– |
– |
Ordnungsgemäßes Erfassen von Zahlungseingängen und -ausgängen sowie Überprüfen des Kassastandes |
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3.14 |
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Kenntnis des betriebsüblichen Verfahrens bei Zahlungsverzug und des Mahnwesens |
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4. |
Grundlagen der Distribution und des Transportwesens |
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4.1 |
Kenntnis des betriebsspezifischen Sortiments hinsichtlich der Zusammensetzung, Eigenschaften (Format, Gewicht, Preis, Destination, Zeitrahmen usw.) und Verwendungsmöglichkeiten sowie damit in Zusammenhang stehender Serviceleistungen wie Zustellung, Umleitung, Abstellung, Nachsendung und Sendungsverfolgung |
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4.2 |
Kenntnis der fachgerechten Verpackung von Sendungen sowie der branchenüblichen Sendungsbe- und -kennzeichnung (Barcodes, Kennzeichnungssymbole, Normen usw.) inkl. zugehöriger Fachausdrücke |
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4.3 |
Grundkenntnisse über zoll-und außenhandelsrechtliche Bestimmungen |
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4.4 |
Kenntnis der Sendungsdeklaration für die Beförderung und Verteilung im und ins In- und Ausland (Sonderbehandlungen, Versanddokumente, Zoll, Gefahrgut usw.) |
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4.5 |
Kenntnis der distributionsbezogenen Bestimmungen (Vorschriften zum Datenschutz, Zustellgesetz, Postmarktgesetz usw.) im persönlichen Tätigkeitsbereich |
– |
– |
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4.6 |
Einhalten und Beachten der distributionsbezogenen Bestimmungen wie Vorschriften zum Datenschutz, Zustellgesetz, Postmarktgesetz usw. |
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4.7 |
Kenntnis der betriebsspezifischen Sicherheitskonzepte |
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4.8 |
Kenntnis der Unfallgefahren im berufsspezifischen Arbeitsbereich, insbesondere des Verhaltens bei Überfällen und bedrohlichen Situationen sowie Einleiten entsprechender Maßnahmen und Bedienen entsprechender Sicherheitseinrichtungen |
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4.9 |
Grundkenntnisse des betriebsspezifischen Warenflusses sowie über die Zusammenhänge des überbetrieblichen Warenflusses |
Kenntnis des betriebsspezifischen Warenflusses sowie der Zusammenhänge des überbetrieblichen Warenflusses |
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4.10 |
Kenntnis der branchenüblichen Verkehrsträger (LKW, Schiff, Flugzeug, Bahn, kombinierter Verkehr usw.) und der zugehörigen Hauptverkehrsrouten sowie deren Verwendung zum Transport von Sendungen |
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4.11 |
Grundkenntnisse der digitalen Erfassung, Steuerung und Kontrolle der betrieblichen Warenbewegung |
Kenntnis der digitalen Erfassung, Steuerung und Kontrolle der betrieblichen Warenbewegung |
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5. |
Sendungsannahme, Sendungsübernahme und branchenübliche Dienstleistungen |
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5.1 |
Kenntnis der betriebsspezifischen Sendungsannahme und -übernahme im Privatkunden- und Businesskundenbereich, des Umgangs mit den unterschiedlichen Sendungstypen sowie erforderlicher Versanddokumente |
– |
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5.2 |
Kenntnis des operativen Geschäftes wie des Verkaufs von Versanddienstleistungen und -produkten, der Annahme und Abgabe von Sendungen |
Abwickeln des operativen Geschäftes wie Verkaufen von Versanddienstleistungen und -produkten, Annehmen und Abgeben von Sendungen |
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5.3 |
– |
Mitwirken bei der Erstellung von Angeboten und Informationen über das betriebliche Leistungsangebot insbesondere im Businesskundenbereich |
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5.4 |
Mitarbeit bei der Sortimentsbestückung im Filialbereich unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben |
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– |
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5.5 |
– |
Annehmen von Sendungen im Privatkunden- und Businesskundenbereich, Kontrollieren der Sendungen auf die Einhaltung der betriebsspezifischen Beförderungsbestimmungen (Identifizieren des Sendungstyps, Abgleichen der Etikettierung usw.) und Durchführen von Mengen- und Zustandskontrollen unter Einschluss anfallender Dokumentationen (Fotos usw.) |
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5.6 |
Entnehmen von Sendungen aus unbedienten Sammelstellen, Abholstationen und Aufgabeeinrichtungen unter Beachtung betriebsspezifischer Richtlinien |
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6. |
Kontroll- und Vorbereitungsarbeiten für die Sendungsverarbeitung |
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6.1 |
Kenntnis der Sendungsverarbeitung entlang der gesamten Prozesskette |
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6.2 |
Kenntnis und Auswählen von Transportbehältnissen und Förderhilfsmittel von Sendungen wie Behälter, Übergebinde (Container, Paletten, Rollbehälter usw.) |
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6.3 |
Kenntnis der korrekten Handhabung von Gütern, deren Transportbehältnissen und Förderhilfsmitteln bei Lagerung und Transport sowie der Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) |
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6.4 |
Kenntnis der Ladungssicherung |
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6.5 |
Kommissionieren von Sendungen sowie Herrichten zu versand- und transportgerechten Einheiten |
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6.6 |
– |
Effizientes und sicheres Verladen in unterschiedliche Transportmittel (zB LKW, Kraftfahrzeug) unter Berücksichtigung logistischer Vorgaben wie die Fahrtroute sowie Sichern von Transportgut |
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6.7 |
Kenntnis betriebsspezifischer Transporthilfsmittel für die keine spezielle Ausbildung erforderlich ist wie Niederflurhubwagen, Rollcontainer usw. |
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– |
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6.8 |
Anwenden der betriebsspezifischen Transporthilfsmittel für die keine spezielle Ausbildung erforderlich ist wie Niederflurhubwagen, Rollcontainer usw. unter Berücksichtigung zugehöriger Sicherheitsvorschriften |
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6.9 |
Kenntnis der Bedienung von Flurförderzeugen und Hubstaplern unter Berücksichtigung der von diesen Einrichtungen ausgehenden Gefahren |
Bedienen von Flurförderzeugen und Hubstaplern unter Berücksichtigung der von diesen Einrichtungen ausgehenden Gefahren |
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6.10 |
Kenntnis der sortier- und fördertechnischen Einrichtungen sowie der dazugehörigen Sicherheitsvorschriften |
– |
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6.11 |
Bedienen von sortier- und fördertechnischen Einrichtungen in einer Verteilbasis unter Berücksichtigung der dazugehörigen Sicherheitsvorschriften sowie Zuführen von Sendungen zur maschinellen Sortierung |
Erkennen von Fehlern und Störungen an sortier- und fördertechnischen Einrichtungen in einer Verteilbasis |
Beheben von einfachen Ablaufstörungen an sortier- und fördertechnischen Einrichtungen in einer Verteilbasis |
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6.12 |
Kenntnis der Möglichkeiten automatischer Sortieranlagen wie Umgang mit unterschiedlichen Formaten oder unleserlicher Adressierung usw. |
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6.13 |
Grundkenntnisse von nationalen und internationalen Adressmerkmalen und geographischen Zuordnungen wie Postleitzahlen usw. |
Kenntnis von nationalen Adressmerkmalen und geographischen Zuordnungen wie Postleitzahlen usw. |
Ergreifen von Maßnahmen bei Problemen für die Distribution (zB fehlende oder unleserliche Adressen) wie Identifizieren und Ergänzen von Adressen usw. |
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6.14 |
– |
Ergreifen von Maßnahmen beim Feststellen von Mängeln und Schäden an Waren und Verpackung unter Berücksichtigung betriebsspezifischer Sicherheitsvorschriften wie Meldungen bei zuständigen Stellen, Retournierung, Entsorgung usw. |
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6.15 |
Kenntnis der für die Sortierung notwendigen Arbeitsmittel wie Sortierplätze usw. |
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– |
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6.16 |
– |
– |
Mitwirken bei der Koordinierung von Sortierprozessen in der Handsortierung unter Berücksichtigung der Abgangszeiten |
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6.17 |
Vorbereiten und Sortieren von Sendungen zur manuellen oder maschinellen Weiterverarbeitung anhand definierter Kriterien wie Prioritäten, Formate, Adressen usw. und Verarbeiten von nicht maschinell sortierbaren Sendungen |
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6.18 |
Vorbereiten von Sendungen für die Zustellung sowie Sortieren nach logistischen Gesichtspunkten (Fahrtroute, Gangfolge, Priorität, Menge usw.) |
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6.19 |
Kenntnis des elektronischen Erfassens von dokumentationspflichtigen Sendungen wie Pakete, eingeschriebene Sendungen usw. |
Elektronisches Erfassen von dokumentationspflichtigen Sendungen |
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6.20 |
– |
Kontrollieren und Bearbeiten von Versanddokumenten für den Transport vom und ins Ausland |
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7. |
Zustellung und Tourenplanung |
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7.1 |
Kenntnis der für das Führen von motorisierten Zustellfahrzeugen erforderlichen verkehrsrechtlichen Vorschriften |
Führen der jeweils erforderlichen Zustellfahrzeugen unter Berücksichtigung der erforderlichen verkehrsrechtlichen Vorschriften sowie Anwenden einer verkehrssicheren, wirtschaftlichen, umweltbewussten und rücksichtsvollen Fahrweise |
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7.2 |
– |
Erkennen und Beurteilen von sich ankündigenden Pannen oder Schäden an den Zustellfahrzeugen |
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7.3 |
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Kenntnis des richtigen Verhaltens bei Verkehrsunfällen, sonstigen Zwischenfällen und außergewöhnlichen Situationen |
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7.4 |
Kenntnis der Besonderheiten einzelner Zustellgebiete hinsichtlich örtlicher Begebenheiten, Öffnungszeiten, Kundenkreise usw. und deren Einfluss auf die Qualität und Geschwindigkeit bei der Zustellung |
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7.5 |
Kenntnis der Organisation der Zustellung sowie der effizienten Einteilung von Touren nach verschiedenen Kriterien wie Materialkategorie, Empfänger, Transportmittel, Destination, Zeitfenster, Wirtschaftlichkeit usw. |
Mitwirken beim Anpassen und Planen von Touren (zB bei Änderung des Zustellfensters, Tourenzusammenlegung usw.) unter Berücksichtigung der Besonderheiten einzelner Zustellgebiete auch unter Anwendung digitaler Hilfsmittel |
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7.6 |
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– |
Kenntnisse der Budgetplanung im Rahmen der Planung von Zustellgebieten |
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7.7 |
Kenntnis der Personaleinsatzes und der Dienstplangestaltung |
Mitarbeiten bei der Planung des Personaleinsatzes und der Dienstplangestaltung |
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7.8 |
Kenntnis der Zustellung abhängig von den spezifischen Sendungseigenschaften |
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7.9 |
Mitwirken bei der Beförderung und Zustellung von Sendungen abhängig von den spezifischen Sendungseigenschaften zB zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit dem Moped |
Befördern und Zustellen von Sendungen abhängig von den spezifischen Sendungseigenschaften unter Aufsicht |
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7.10 |
Kenntnis und Durchführen administrativer Arbeiten in Zusammenhang mit der Zustellung von Sendungen wie Dokumentieren der Übergabe, Rückmeldungen von Adressänderungen usw. |
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7.11 |
– |
Kenntnis des Umgangs mit unbeanschrifteten Sendungen wie Werbung, Regionalmedien usw. sowie der zugehörigen rechtlichen Vorschriften |
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7.12 |
– |
Kenntnis des Umgangs mit deklarierten Wertsendungen und zahlungspflichtigen Sendungen sowie des Umgangs mit übernommenen Geldern |
Fachgerechtes und sicheres Umgehen mit zahlungspflichtigen Sendungen sowie den übernommenen Geldern |
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7.13 |
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– |
Ergreifen von Maßnahmen wie Meldungen bei zuständigen Stellen, Dokumentation usw. beim Feststellen von Mängeln und Schäden an Wertsendungen und zahlungspflichtigen Sendungen |
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7.14 |
Kenntnis der Anforderungen an eine gültige Vollmacht und das Vorgehen zu deren Ausstellung |
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7.15 |
– |
Übergabe von dokumentationspflichtigen Sendungen (Pakete, eingeschriebene Sendungen usw.) an den Empfänger oder eine bevollmächtigte Empfangsperson |
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7.16 |
Hinterlegen von Sendungen an diversen Abstellplätzen und Abgabeeinrichtungen unter Berücksichtigung des Kundenauftrages, betrieblicher Vorgaben und gesetzlicher Vorschriften |
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7.17 |
Benachrichtigen des Sendungsempfängers oder des Absenders bei temporärer oder dauerhafter Unzustellbarkeit von Sendungen auch in digitaler Form |
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7.18 |
Kenntnis des Umgangs und der betrieblichen Prozessabläufe bei Nach- und Retoursendungen |
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7.19 |
Durchführen von Nach- und Retoursendungen |
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8. |
Beratung, Verkauf und Kommunikation |
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8.1 |
Kenntnis des betriebsinternen Erscheinungsbildes und der Bedeutung eines gepflegten Erscheinungsbildes eines Nah-und Distributionslogistikers/einer Nah-und Distribut-ionslogistikerin |
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8.2 |
Kenntnis des fach- und zielgruppengerechten Verhaltens und der fach- und zielgruppengerechten Kommunikation |
Fach- und zielgruppengerechtes Verhalten und Kommunizieren mit Privatkunden, Businesskunden und Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen |
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8.3 |
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Informieren und Beraten von Kunden im Privatkunden- und Businesskundenbereich bezüglich des online und offline Leistungsangebotes wie Sendungseigenschaften, Zustell- und Abholpunkte, Versicherung der Sendungen, Sendungsverfolgung sowie Anbieten von Serviceleistungen wie Zustellung, Umleitung, Nachsendung und Sendungsverfolgung, Abstellung |
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8.4 |
– |
Führen von Verkaufsgesprächen, Eingehen auf unterschiedliche Kundentypen, Ermitteln des Bedarfs und der Wünsche der Kunden und Kundinnen und Ableiten von Verkaufsargumenten |
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8.5 |
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Führen einfacher fremdsprachiger Beratungs- und Verkaufsgespräche |
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8.6 |
Kenntnis der betriebsüblichen Behandlung und des Verhaltens bei Beschwerden |
Mitwirken beim Beschwerdemanagement und Behandeln von Beschwerden in schriftlicher und mündlicher Form |
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9. |
Logistische Prozesse und Lagermanagement |
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9.1 |
Kenntnis der betrieblichen Lager- und Umschlagsorganisation unter Berücksichtigung von Gütern mit spezieller Handhabung (Gefahrgut, temperaturempfindlicher Güter, Lebensmittel, usw.) |
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9.2 |
Kenntnis unterschiedlicher Logistikprozesse wie Beschaffungs-, Abfalllogistik usw. |
Kenntnis der Optimierung von Logistikprozessen |
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9.3 |
Kenntnis spezieller logistischer Prozesse wie Supply Chain, Outsourcing, Netzpläne usw. |
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9.4 |
Kenntnis der Vorschriften und Verhaltensweisen sowie Anwenden und Einhalten der einschlägigen Sicherheitsbestimmungen im Lagermanagement |
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9.5 |
Kenntnis über die unterschiedlichen Lagerarten wie Blocklager, Regallager, Bodenlager usw. und deren jeweiliges Anwendungsgebiet |
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9.6 |
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Kenntnis der technischen Anforderung an Arbeitsmittel und Ausstattung von Lagern |
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9.7 |
Kenntnis der branchen-, betriebs- und produktspezifischen Lagerungsvorschriften |
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9.8 |
Mitwirken bei der Lagerung von Sendungen unter Beachtung spezifischer Eigenschaften wie Liefertermine usw. |
Sachgemäßes Lagern und Hinterlegen von Sendungen zur Abholung |
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9.9 |
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Kenntnis über die Lagerorganisation (chaotische Lagerführung, first in – first out usw.) |
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Die Zweckmäßigkeit der Ausbildung im Lehrberuf Nah- und Distributionslogistik ist mit wissenschaftlicher Begleitung zu evaluieren. Der Bundes-Berufsausbildungsbeirat hat bis zum 31. Dezember 2023 ein Gutachten (Befund, Motivenbericht und Schlussfolgerungen) über die Überführung in die Regelausbildung an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort zu erstatten.