Auf Grund der Paragraphen 8,, 8a und 24 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 32 aus 2018,, wird verordnet:
Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Spengler/Spenglerin ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich ausführen zu können:
Pos. |
1. Lehrjahr |
2. Lehrjahr |
3. Lehrjahr |
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1. |
Der Lehrbetrieb |
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1.1 |
Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes |
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1.2 |
Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche |
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1.3 |
Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebes |
Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebes |
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2. |
Aus- und Weiterbildung |
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2.1 |
Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten |
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2.2 |
Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (Paragraphen 9 und 10 Berufsausbildungsgesetz) |
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2.3 |
Grundkenntnisse der arbeitsrechtlichen Gesetze, insbesondere des KJBG (samt KJBG-VO), des ASchG und des GlBG |
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3. |
Sicherheit und Umweltschutz |
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3.1 |
Kenntnis der einschlägigen Arbeitnehmerschutz- und Sicherheitsvorschriften und Anwenden des proaktiven Sicherheitsmanagements |
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3.2 |
Kenntnis des Umgangs mit elektrischem Strom unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften |
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3.3 |
Anwenden der persönlichen Schutzausrüstungen PSA sowie aller anderen erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen (Dachsicherungssysteme) |
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3.4 |
Grundkenntnisse der Erstversorgung bei Arbeitsunfällen |
Kenntnis der Erstversorgung bei Arbeitsunfällen sowie der Alarmierung im Bedarfsfall |
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3.5 |
Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutze der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufs-relevanten Arbeitsbereich |
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3.6 |
Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Verwertung (Recycling) sowie über die Entsorgung des Abfalls |
Kenntnis der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Verwertung (Recycling) sowie über die Entsorgung des Abfalls |
Trennen und Verwerten (Recyceln) der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe sowie Entsorgendes anfallenden Abfalls |
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4. |
Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen) |
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4.1 |
Methodenkompetenz, zB Lösungsstrategien entwickeln, Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren, Entscheidungen treffen usw. |
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4.2 |
Soziale Kompetenz, zB in Teams arbeiten, Mitarbeiter/innen führen usw. |
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4.3 |
Personale Kompetenz, zB Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein, Bereitschaft zur Weiterbildung, Bedürfnisse und Interessen artikulieren usw. |
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4.4 |
Kommunikative Kompetenz, zB mit Kunden/innen, Vorgesetzten, Kollegen/innen und anderen Personengruppen zielgruppengerecht kommunizieren; Englisch auf branchen- und betriebsüblichem Niveau zum Bestreiten von Alltags- und Fachgesprächen beherrschen |
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4.5 |
Arbeitsgrundsätze, zB Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit usw. |
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4.6 |
Kundenorientierung: Im Zentrum aller Tätigkeiten im Betrieb hat die Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden/innen unter Berücksichtigung der Sicherheit zu stehen |
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5. |
Organisation und Arbeitsgestaltung |
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5.1 |
Kenntnis der Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung |
Durchführen der Arbeitsplanung unter Beachtung der Produktivität und Wirtschaftlichkeit; Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden |
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5.2 |
Kenntnis und Anwendung der Grundlagen der Arbeitsergonomie (zB richtiges Heben, Tragen, Bewegen von Lasten usw.) |
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5.3 |
Kenntnis und Anwendung der betrieblichen EDV (Hard- und Software) |
Kenntnis und Anwendung von berufsspezifischer Software |
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5.4 |
Verantwortungsbewusstes Umgehen mit sozialen Netzwerken und neuen digitalen Medien |
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5.5 |
Durchführen von administrativen Arbeiten mit Hilfe der betrieblichen Informations- und Kommunikationssysteme |
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5.6 |
Grundkenntnisse der Betriebswirtschaft |
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5.7 |
Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen |
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5.8 |
– |
Grundkenntnisse der Kalkulation |
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5.9 |
Grundkenntnisse des Qualitätswesens |
Kenntnis und Anwendung des betriebsüblichen Qualitätsmanagements einschließlich Dokumentation |
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6. |
Kommunikation und Dokumentation |
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6.1 |
Führen von Gesprächen mit Vorgesetzten, Kollegen/Kolleginnen und Lieferanten/Lieferantinnen unter Beachtung des fachgerechten Auftretens und der fachgerechten Ausdrucksweise sowie angemessener Höflichkeitsformen |
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6.2 |
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Grundkenntnisse der Kommunikation unter den Baubeteiligten auch unter Zuhilfenahme digitaler Kommunikationsmittel |
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6.3 |
Kenntnis des Führens von Arbeitsnachweisen (auch in digitaler Form) |
Ausfüllen und Erstellen von Ausmaß- und Arbeitsbestätigungen sowie Führen von Bautageberichten (auch in digitaler Form) |
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6.4 |
Grundkenntnisse der Baudokumentation (auch in digitaler Form) |
Kenntnis und Durchführen der Baudokumentation (auch in digitaler Form) |
Durchführen der Baudokumentation sowie Führen von Bautageberichten inklusive Beweissicherung (auch in digitaler Form) |
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7. |
Spenglerarbeiten |
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7.1 |
Kenntnis der berufsspezifischen Normen, Fachregeln und Vorschriften sowie einschlägiger Richtlinien |
Anwenden von berufsspezifischen Normen, Fachregeln und Vorschriften sowie einschlägigen Richtlinien |
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7.2 |
Kenntnis der Werkstoffe und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten |
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7.3 |
Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe |
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7.4 |
Lesen von Zeichnungen, Plänen und anderen technischen Unterlagen (zB Montagedokumentationen) sowie Arbeiten mit Material- und Stücklisten |
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7.5 |
Skizzieren von Ausführungsdetails einfacher Bauteile |
Zeichnen von Bauteilen und Aufmaßskizzen |
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7.6 |
– |
Kenntnis des rechnergestützten Konstruieren |
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7.7 |
Kenntnis des Berechnens von Blechabwicklungen und Zuschnitten |
Berechnen von Blechabwicklungen und Zuschnitten sowie Herstellen von Schablonen |
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7.8 |
Messen und Anlegen auch mit digitalen Messgeräten |
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7.9 |
Grundkenntnisse der berufsspezifischen Statik, Festigkeitslehre und Bauphysik |
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7.10 |
Grundkenntnisse über die Verwendung von berufsspezifischen elektrischen, pneumatischen und hydraulischen Geräten, Maschinen und Einrichtungen |
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7.11 |
Mitarbeit beim Einrichten und Absichern von Arbeits- und Baustellen |
Einrichten und Absichern von Arbeits- und Baustellen |
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7.12 |
Kenntnis des Herstellens (Aufstellen, Instand halten, Bedienen, Abtragen) von erforderlichen Schutz- und Fanggerüsten sowie Dachschutzblenden aller Art (zB Fassadengerüst, Traufengerüst, Hebebühnen, Leiterngerüst) |
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7.13 |
Mitarbeiten beim Herstellen von Gerüsten (zB Fassadengerüst, Traufengerüst, Hebebühnen, Leiterngerüst) unter Einhaltung der KJBG-VO |
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7.14 |
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Arbeiten auf Gerüsten (zB Fassadengerüst, Traufengerüst, Hebebühnen, Leiterngerüst) unter Einhaltung der KJBG-VO |
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7.15 |
– |
Kenntnis des Aufstellens und Abbauens von zB Schrägaufzügen, Arbeitsbühnen, Hubsteiger |
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7.16 |
Grundkenntnisse der Zusammenarbeit und Abstimmung einzelner Handwerke sowie ihrer Schnittstellen auf der Baustelle |
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7.17 |
Grundkenntnisse der Leistungen der Baugewerke im berufsrelevanten Arbeitsbereich |
Kenntnis der Leistungen der Baugewerke im berufsrelevanten Arbeitsbereich |
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7.18 |
Mitarbeiten beim Prüfen von Vorleistungen und Untergründen |
Prüfen von Vorleistungen und Untergründen |
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7.19 |
Kenntnis der Dachsicherungssysteme wie Einzelanschlagpunkte, Seilsicherungssysteme, Aufstieg- und Ausstiegleitern, Durchsturzsicherungen, Geländer usw. |
Durchführen von Arbeiten unter Verwendung von Steig- und Dachleitern |
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7.20 |
Kenntnis der diversen Dachformen, des Aufbaus von Dachkonstruktionen und der Deckungsart |
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7.21 |
Feststellen des Materialbedarfs sowie Auswählen, Beschaffen und Überprüfen der erforderlichen Materialien |
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7.22 |
Herstellen von lösbaren (zB Schraub-, Bolzen-, Stiftverbindungen) und unlösbaren (wie Nieten, Kleben usw.) Verbindungen |
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7.23 |
Kenntnis von Lötverbindungen (Weich- und Hartlöten) |
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7.24 |
Herstellen von Lötverbindungen (Weichlöten) |
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7.25 |
Grundkenntnisse der Schweißmetallurgie sowie Kenntnis des Verhaltens von Werkstoffen bei Wärmeeinwirkung durch Schweißprozesse |
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7.26 |
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Herstellen von einfachen Schweißverbindungen von Metallen und Kunststoffen (Folienschweißen) in Verbindung mit Verbundblechen, Klemmschienen usw. |
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7.27 |
Kenntnis der wichtigsten Arten des Oberflächenschutzes und der Korrosionsverhinderung |
Prüfen, Vorbereiten, Behandeln und Schützen von Oberflächen |
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7.28 |
Manuelles Bearbeiten von Metallen (Bleche, Profile, Rohre usw.) und Kunststoffen durch Aufreißen, Zuschneiden, Abkanten, Biegen, Wulsten, Falzen, Runden, Bördeln, Schweifen usw. |
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7.29 |
Kenntnis des Aufbaus, der Funktion und der Bedienung von Metall- und Blechbearbeitungsmaschinen (wie zB Abkantpresse, Biegemaschinen, Tafelscheren, Schlagscheren, Profilierer, auch rechnergestützt) |
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7.30 |
Maschinelles Bearbeiten von Metallen (Bleche, Profile, Rohre usw.) und Kunststoffen durch Zuschneiden, Abkanten, Biegen, Falzen, Runden sowie Schweifen, Bördeln, Richten, Wulsten und Spannen usw. |
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7.31 |
Kenntnis der Vorrichtungen zur Ableitung von Oberflächenwasser wie Rinnen, Kehlen, Dachgullys usw. |
Herstellen von Vorrichtungen zur Ableitung von Oberflächenwasser wie Rinnen, Kehlen, Dachgullys usw. |
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7.32 |
Kenntnis der Beschichtung von Bauteilen, Baugruppen und Werkstücken aus Metall und Kunststoff (Eindeckungen, Einfassungen, An- und Abschlüssen von Dächern, Innen- und Außenentwässerungen, Bleche für Dach, Wand und Fassade und zB Lüftungssystemen, Kücheneinrichtungen, Galanterie-Arbeiten usw.) |
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7.33 |
Mitarbeiten beim Herstellen von Bauteilen, Baugruppen und Werkstücken aus Metall und Kunststoff (Eindeckungen, Einfassungen, An- und Abschlüssen von Dächern, Innen- und Außenentwässerungen, Bleche für Dach, Wand und Fassade und zB Lüftungssystemen, Kücheneinrichtungen, Galanterie-Arbeiten usw.) |
Herstellen von Bauteilen, Baugruppen und Werkstücken aus Metall und Kunststoff (Eindeckungen, Einfassungen, An- und Abschlüssen von Dächern, Innen- und Außenentwässerungen, Bleche für Dach, Wand und Fassade und zB Lüftungssystemen, Kücheneinrichtungen, Galanterie-Arbeiten usw.) |
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7.32 |
Kenntnis der Ausführung von Befestigungskonstruktionen (Unterkonstruktionen für Be- und Verkleidungen usw.) |
Mitarbeiten beim Anfertigen und Montieren von Befestigungskonstruktionen (Unterkonstruktionen für Be- und Verkleidungen usw.) |
Anfertigen und Montieren von Befestigungskonstruktionen (Unterkonstruktionen für Be- und Verkleidungen usw.) |
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7.33 |
Kenntnis der Befestigungs- und Montagetechniken wie Schrauben, Dübel, Konsolen, Halter, Profile, Kleber usw. |
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7.34 |
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Mitarbeiten beim Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Werkstücken (wie Eindeckungen, Einfassungen, An- und Abschlüssen von Dächern, Innen- und Außenentwässerungen, Blechen für Dach, Wand und Fassade und zB Lüftungssystemen, Kücheneinrichtungen, Galanterie-Arbeiten usw.) |
Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Werkstücken (wie Eindeckungen, Einfassungen, An- und Abschlüssen von Dächern, Innen- und Außenentwässerungen, Blechen für Dach, Wand und Fassade und zB Lüftungssystemen, Kücheneinrichtungen, Galanterie-Arbeiten usw.) |
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7.35 |
Kenntnis der Funktion, Anwendung und der Montage von Ein- und Aufbaubauteilen für Dächer und Wände (Lüfter, Lichtkuppeln, Lichtbänder, Durchgänge, Fenster, Solaranlagen, Fotovoltaikanlagen) |
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7.36 |
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Mitarbeiten beim Montieren von Ein- und Aufbaubauteilen für Dächer und Wände (Lüfter, Lichtkuppeln, Lichtbänder, Durchgänge, Fenster, Solaranlagen, Fotovoltaikanlagen, Schneehalte- und Schneefangsysteme) sowie von Dachsicherungssystemen |
Montieren von Ein- und Aufbaubauteilen für Dächer und Wände (Lüfter, Lichtkuppeln, Lichtbänder, Durchgänge, Fenster, Solaranlagen, Fotovoltaikanlagen, Schneehalte- und Schneefangsysteme) sowie Mitarbeiten beim Ein- und Aufbauen von Dachsicherungssystemen |
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7.37 |
Kenntnis der Funktion, Anwendung und des Einbaus von Stoffen zur Wärme- und Schalldämmung |
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7.38 |
Mitarbeiten beim Einbauen von Stoffen zur Wärme- und Schalldämmung im Rahmen von Spenglerarbeiten |
Einbauen von Stoffen zur Wärme- und Schalldämmung im Rahmen von Spenglerarbeiten |
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7.39 |
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Kontrolle und Prüfung der ausgeführten Arbeiten sowie Erkennen und Beheben von Mängeln |
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7.40 |
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Durchführen von Reparatur-, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an bestehenden Dach- und Wandflächen |
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