- Ziffer einsVerkehrswegebau,
- Ziffer 2Siedlungswasserbau,
- Ziffer 3Baumaschinenbetrieb.
Auf Grund der Paragraphen 8 und 24 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 32 aus 2018,, wird verordnet:
Das Arbeitsgebiet des Tiefbauspezialisten/der Tiefbauspezialistin umfasst insbesondere:
Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Tiefbauspezialist/Tiefbauspezialistin ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich ausführen zu können:
Pos. |
1. Lehrjahr |
2. Lehrjahr |
3. Lehrjahr |
4. Lehrjahr |
||||
1. |
Der Lehrbetrieb |
|||||||
1.1 |
Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes |
– |
– |
– |
||||
1.2 |
Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche |
– |
– |
|||||
1.3 |
Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs |
Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebes |
– |
|||||
2. |
Aus- und Weiterbildung |
|||||||
2.1 |
Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten (zB Baukarriere) |
|||||||
2.2 |
Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (Paragraphen 9 und 10 Berufsausbildungsgesetz) |
|||||||
2.3 |
Grundkenntnisse der arbeitsrechtlichen Gesetze, insbesondere des KJBG (samt KJBG-VO), des ASchG und des GlBG |
|||||||
3. |
Umweltschutz |
|||||||
3.1 |
Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutze der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufsrelevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der Umsetzung von Umweltschutzmaßnahmen auf der Baustelle (zB Baurestmassentrennung, Recycling, Entsorgung, Gewässerschutz) |
|||||||
4. |
Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen) |
|||||||
4.1 |
Methodenkompetenz, zB Lösungsstrategien entwickeln, Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren, Entscheidungen treffen usw. |
|||||||
4.2 |
Soziale Kompetenz, zB in Teams arbeiten, Mitarbeiter/innen führen usw. |
|||||||
4.3 |
Personale Kompetenz, zB Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein, Bereitschaft zur Weiterbildung, Bedürfnisse und Interessen artikulieren usw. |
|||||||
4.4 |
Kommunikative Kompetenz, zB mit Kunden/innen, Vorgesetzten, Kollegen/innen und anderen Personengruppen zielgruppengerecht kommunizieren; Englisch auf branchen- und betriebsüblichem Niveau zum Bestreiten von Alltags- und Fachgesprächen beherrschen |
|||||||
4.5 |
Arbeitsgrundsätze, zB Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit usw. |
|||||||
4.6 |
Kundenorientierung: Im Zentrum aller Tätigkeiten im Betrieb hat die Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden/innen unter Berücksichtigung der Sicherheit zu stehen |
|||||||
5. |
Sicherheit und Arbeitsergonomie (Gesundheit) |
|||||||
5.1 |
Kenntnis der einschlägigen Arbeitnehmerschutz- und Sicherheitsvorschriften (zB Baukoordinationsgesetz) und Anwenden des proaktiven Sicherheitsmanagements inkl. der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) auf Baustellen |
|||||||
5.2 |
Grundkenntnis der Erstversorgung bei betriebsspezifischen Arbeitsunfällen |
|||||||
5.3 |
Kenntnis und Anwendung der Grundlagen der Arbeitsergonomie (zB richtiges Heben, Tragen, Bewegen von Lasten usw.) |
|||||||
5.4 |
Kenntnis der im Ausbildungsschwerpunkt notwendigen Baustelleneinrichtungen, des Bauablaufs und der Baustellensicherungsmaßnahmen entsprechend der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Verkehrsvorschriften (wie über Signalanlagen und Funkanlagen) |
|||||||
5.5 |
Kenntnis der berufsspezifischen Unfallrisiken insbesondere beim Umgang mit Baumaschinen |
|||||||
6. |
Kommunikation, Organisation und Baubetriebswirtschaft |
|||||||
6.1 |
Führen von Gesprächen mit Vorgesetzten, Kollegen, Kunden und Lieferanten unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise |
|||||||
6.2 |
– |
Kenntnis der Kommunikation unter den Baubeteiligten auch unter Zuhilfenahme moderner Kommunikationsmittel (zB Building Information Modeling – BIM) |
Kommunizieren mit den Baubeteiligten auch unter Zuhilfenahme moderner Kommunikationsmittel (zB Building Information Modeling – BIM) |
|||||
6.3 |
Durchführen von organisatorischen Arbeiten mit Hilfe der betrieblichen Informations- und Kommunikationssysteme |
|||||||
6.4 |
Kenntnis und Anwendung der betrieblichen EDV (Hard- und Software) |
Kenntnis und Anwendung von bauspezifischer Software |
||||||
6.5 |
Kenntnis des Führens von Arbeitsnachweisen (auch in digitaler Form) |
Ausfüllen von Ausmaß- und Arbeitsbestätigungen sowie Führen von Bautageberichten (auch in digitaler Form) |
||||||
6.6 |
Kenntnis und Durchführen der Baudokumentation auch mittels elektronischem Datenmanagement – EDM etc |
Durchführen der Baudokumentation sowie Führen von Bautageberichten inklusive Beweissicherung auch mittels elektronischem Datenmanagement – EDM etc |
||||||
6.7 |
Verantwortungsbewusstes Umgehen mit sozialen Netzwerken und neuen digitalen Medien |
– |
– |
|||||
6.8 |
Kenntnis der Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung |
Durchführen der Arbeitsplanung unter Beachtung der Produktivität; Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden |
Mitwirken bei der Durchführung des Baumanagements sowie Planen des Personaleinsatzes |
|||||
6.9 |
Grundkenntnisse der Arbeitsabläufe, Zusammenhänge und Zuständigkeiten bei der Herstellung eines Bauwerkes |
Kenntnis der Arbeitsabläufe, Zusammenhänge und Zuständigkeiten bei der Herstellung eines Bauwerkes sowie des Einsatzes von Baugeräten auf der Baustelle |
||||||
6.10 |
Grundkenntnisse der Betriebswirtschaft |
Kenntnis der Betriebswirtschaft |
||||||
6.11 |
Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen |
Kenntnis der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen |
||||||
6.12 |
– |
Grundkenntnisse der Kalkulation |
Kenntnis der Kalkulation |
Berechnen des Lohn-, Geräte- und Materialeinsatzes |
||||
6.13 |
Grundkenntnisse des Qualitätswesens |
Kenntnis des betriebsüblichen Qualitätsmanagements und Mitwirken bei der Umsetzung betrieblicher Maßnahmen zur Qualitätssicherung |
||||||
7. |
Grundlagen des Tief- und Hochbaus |
|||||||
7.1 |
Kenntnis der Bau- und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften sowie der Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten unter Beachtung der einschlägigen Verarbeitungsrichtlinien inklusive deren Lagerung |
|||||||
7.2 |
Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Baumaschinen, Vorrichtungen, Einrichtungen und Geräte |
|||||||
7.3 |
Kenntnis über Baugesetze und Baunormen sowie einschlägige Richtlinien |
|||||||
7.4 |
– |
Grundkenntnisse bautechnischer Leistungsbeschreibungen (LBH, LBVI) |
Kenntnis von bautechnischen Leistungsbeschreibungen (LBH, LBVI) |
Lesen und Interpretieren von Leistungsverzeichnissen (LBH, LBVI) |
||||
7.5 |
– |
Grundkenntnisse der Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS) |
Kenntnisse der Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS) |
|||||
7.6 |
Lesen von einfachen Plänen und Skizzen sowie Feststellen des Materialbedarfs |
Lesen von Plänen und Skizzen sowie Umsetzen der erfassten Informationen auf der Baustelle |
||||||
7.7 |
Anfertigen von Handskizzen von Ausführungsdetails einfacher Bauteile |
– |
||||||
7.8 |
– |
Kenntnis des rechnergestützten Konstruierens (CAD) |
Rechnergestütztes Erstellen von einfachen Zeichnungen und Bearbeiten von Zeichnungen (CAD) sowie Datenüberleitung |
|||||
7.9 |
Kenntnis des Herstellens (Aufstellen, Prüfen, Instandhalten, Abtragen) von Gerüsten und Lehrgerüsten aller Art |
– |
– |
|||||
7.10 |
Mitarbeiten beim Herstellen und Arbeiten auf einfachen Bockgerüsten |
Mitarbeiten beim Aufstellen, Instandhalten und Abbauen der erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste unter Einhaltung der KJBG-VO |
||||||
7.11 |
– |
– |
– |
Herstellen von Gerüsten und Lehrgerüsten |
||||
7.12 |
Mitarbeiten beim Einrichten und Absichern von Baustellen |
Einrichten und Absichern von Baustellen |
||||||
7.13 |
Mitarbeiten beim Herstellen von Schnurgerüsten sowie Abstecken von Bauteilen und Anlegen von Waagrissen |
Herstellen von Schnurgerüsten sowie Abstecken von Bauteilen und Anlegen von Waagrissen |
– |
|||||
7.14 |
Messen, Abstecken und Anlegen auch mit digitalen Vermessungsgeräten |
Messen, Abstecken und Anlegen mit verschiedenen digitalen Vermessungsgeräten |
||||||
7.15 |
– |
Vermessen von einfachem Gelände und fachgerechtes Dokumentieren der Vermessungsarbeiten |
||||||
7.16 |
– |
Aufmessen von einfachen Bauteilen sowie Erstellen von einfachen Aufmaßskizzen zur Massenermittlung (zB für die Abrechnung) |
Aufmessen von Bauteilen sowie Erstellen von Aufmaßskizzen zur Massenermittlung (zB für die Abrechnung) |
|||||
7.17 |
Kenntnis des Herstellens, des Sicherns und Pölzens von Baugruben und Künetten |
Herstellen von Baugruben und Künetten, inklusive Sichern und Pölzen |
– |
|||||
7.18 |
Grundkenntnisse des Herstellens und der Sicherung von Böschungen, insbesondere der Sicherung durch Stützwände |
Kenntnis des Herstellens und der Sicherung von Böschungen, insbesondere der Sicherung durch Stützwände |
– |
|||||
7.19 |
Herstellen von Schüttungen |
Mitarbeiten beim Herstellen von Böschungen und zugehörigen Böschungssicherungen |
||||||
7.20 |
– |
Grundkenntnisse der Bodenarten, des Erdbaus und des Landschaftsbaus |
Kenntnis der Bodenarten, des Erdbaus und des Landschaftsbaus |
|||||
7.21 |
Grundkenntnisse der Betontechnologie |
Kenntnis der Betontechnologie |
Kenntnis von Sonder- und Spezialbeton |
|||||
7.22 |
Herstellen von unterschiedlichen Arten von Beton und Mörtel |
Verarbeiten und Nachbehandeln von unterschiedlichen Arten von Beton und Mörtel |
||||||
7.23 |
– |
– |
Grundkenntnisse des Unterwasserbetons |
|||||
7.24 |
Grundkenntnisse der Leistungen der Baugewerke im berufsrelevanten Arbeitsbereich |
Kenntnis der Leistungen der Baugewerke im berufsrelevanten Arbeitsbereich |
||||||
7.25 |
Mitarbeiten beim Prüfen von Vorleistungen |
Prüfen von Vorleistungen |
Selbstständiges Dokumentieren von geprüften Vorleistungen |
|||||
7.26 |
Grundkenntnisse der Zusammenarbeit und Abstimmung der einzelnen Handwerke sowie der Schnittstellen zu diesen auf der Baustelle |
Kenntnis der Zusammenarbeit und Abstimmung der einzelnen Handwerke sowie der Schnittstellen zu diesen auf der Baustelle |
||||||
7.27 |
Grundkenntnisse der Baustellenlogistik |
Kenntnis der Baustellenlogistik (zB der Zusammenarbeit mit Lieferanten und Subunternehmern) |
||||||
8. |
Tief- und Hochbautechnische Arbeiten |
|||||||
8.1 |
Manuelles Bearbeiten von Werkstoffen |
Maschinelles Bearbeiten von Werkstoffen |
– |
|||||
8.2 |
Grundkenntnisse des Leitungsbaus |
Kenntnis des Leitungsbaus |
– |
|||||
8.3 |
Herstellen von Flachgründungen |
– |
||||||
8.4 |
– |
Kenntnis über Tiefgründungen |
||||||
8.5 |
Grundkenntnisse der Baukonstruktion und Tragwerkslehre sowie der Wirkung von inneren und äußeren Kräften in und an Bauwerken |
Kenntnis über die Wirkung von inneren und äußeren Kräften in und an Bauwerken |
||||||
8.6 |
Herstellen von Schalungen wie konventionelle Schalungen und Systemschalungen |
|||||||
8.7 |
Schneiden, Biegen und Verlegen von Baustahl nach Bewehrungsplänen |
|||||||
8.8 |
Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton |
|||||||
8.9 |
– |
– |
Aufreißen und Herstellen von Treppen |
|||||
8.10 |
– |
Verlegen von Fertigteildecken und vorgefertigten Stahlbetonbauteilen |
||||||
8.11 |
– |
Einbauen von Fertigteilen |
||||||
8.12 |
Kenntnis über die Instandhaltung und Sanierung von Beton- und Stahlbetonbauteilen |
Instandhalten und Sanieren von Beton- und Stahlbetonbauteilen |
||||||
8.13 |
Herstellen von einfachen Wänden aus unterschiedlichen Baustoffen unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften |
Herstellen von verschiedenartigen Wänden aus unterschiedlichen Baustoffen unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften |
||||||
8.14 |
– |
Grundkenntnisse der Gewölbe sowie des Bogen-, Sichtflächen und Natursteinmauerwerks |
Kenntnis der Gewölbe sowie des Bogen-, Sichtflächen und Natursteinmauerwerks |
|||||
8.15 |
– |
– |
Kenntnis von Sichtflächenmauerwerk |
Herstellen von Sichtflächenmauerwerk |
||||
8.16 |
Herstellen von Anschlussmauerwerk und von Verbindungen |
– |
||||||
8.17 |
Herstellen von Schlitzen, Durchbrüchen, Öffnungen und Aussparungen |
– |
||||||
8.18 |
– |
Herstellen von Trenn- und Arbeitsfugen |
– |
|||||
8.19 |
– |
Grundkenntnisse der Durchbruch- und Abbrucharbeiten |
Kenntnis der Durchbruch- und Abbrucharbeiten |
|||||
8.20 |
Abdichten von Bauwerken gegen Feuchtigkeit wie Horizontal- und Vertikalabdichtung sowie Herstellen von tagwasser- und druckwasserdichten Durchführungen |
|||||||
8.21 |
– |
Einfaches Verlegen von Beton- und Natursteinplatten und keramischem Material |
||||||
8.22 |
– |
– |
Grundkenntnisse des Untertagebaus |
|||||
8.23 |
Grundkenntnisse der Bauphysik sowie Kenntnis der Wärme-, Schall- und Brandschutztechnik |
Einbauen von Dämmstoffen für Wärme-, Schall- und Brandschutz (zB Perimeterdämmung) |
||||||
8.24 |
Grundkenntnisse der Verputzarbeiten |
Kenntnis der Verputzarbeiten |
– |
|||||
8.25 |
– |
Verputzen von Innen- und Außenflächen unter Verwendung von verschiedenen Putzträgern und Dämmsystemen |
– |
|||||
8.26 |
– |
Kenntnis des Sanierens von Beton, Asphalt und Leitungen |
||||||
8.27 |
– |
– |
Grundkenntnisse der Wirkungsweisen, Einsatzmöglichkeiten, Wartung und Pflege von Baumaschinen |
|||||
8.28 |
– |
– |
Grundkenntnisse über den Einsatz und über die Bedienung von Hubstaplern |
|||||
Pos. |
1. Lehrjahr |
2. Lehrjahr |
3. Lehrjahr |
4. Lehrjahr |
1. |
– |
Transportieren, Einbringen und Verdichten von Beton, Stahlfaserbeton und Stahlbeton |
– |
|
2. |
Grundkenntnisse über die Prüfung von Frisch- und Festbeton |
Mitarbeiten bei der Herstellung von Proben für die Betonprüfung |
Herstellen von Proben für die Betonprüfung |
|
3. |
– |
Verlegen von Rohrkanälen, Herstellen von Schächten und Verlegen von Straßeneinbauteilen |
||
4. |
– |
– |
Grundkenntnisse von Baumethoden im Spezial-Tiefbau |
|
5. |
– |
– |
Aufbauen, Umsetzen und Abbauen von Rüstungen |
|
6. |
– |
Grundkenntnisse der Oberflächenentwässerung, Drainagierung, Kanalisation und Abwasserbehandlung |
Kenntnis der Oberflächenentwässerung, Drainagierung und Kanalisation |
|
7. |
– |
– |
Grundkenntnisse des Brückenbaus |
Kenntnis des Brückenbaus |
8. |
– |
– |
– |
Kenntnis des Unterwasserbetons |
9. |
– |
– |
Grundkenntnisse des Bauens im Wasser |
Kenntnis des Bauens im Wasser |
10. |
– |
Grundkenntnisse der Wasserhaltung und -ableitung |
Kenntnis der Wasserhaltung und -ableitung |
Ausführen von offener Wasserhaltung und deren Ableitung |
11. |
Grundkenntnisse des konstruktiven Wasserbaus (zB Wasserkraftanlagen) |
Kenntnis des konstruktiven Wasserbaus (zB Wasserkraftanlagen) |
Mitarbeiten bei Arbeiten im konstruktiven Wasserbau (zB Bachverbauung) |
|
12. |
– |
– |
Hinterfüllen von Bauwerken im Verkehrswegebau |
|
13. |
– |
– |
Verlegen von Betonsteinen und Natursteinen |
|
14. |
– |
– |
Herstellen von Natursteinmauerwerk einschließlich Zurichten der Steine |
|
15. |
– |
Herstellen des Straßenunterbaus |
||
16. |
– |
Herstellen von Straßenoberbau mit zugehöriger Frostschutzschicht, Tragschicht und Decken aus Asphalt und Beton (mit Fugenausbildung) |
||
17. |
– |
Kenntnis der Herstellung von bituminösem Mischgut |
Herstellen, Transportieren und Verarbeiten von bituminösem Mischgut |
|
18. |
– |
– |
Kenntnis der Herstellung von Proben für die Prüfung von bituminösem Mischgut und der Prüfung von bituminösem Mischgut |
|
19. |
– |
– |
Grundkenntnisse des Gleisbaus und der eisenbahnrechtlichen Bauvorschriften |
Kenntnis des Gleisunterbaus |
20. |
Herstellen von für den Verkehrswegebau relevanten Wänden aus unterschiedlichen Baustoffen unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften |
|||
21. |
– |
– |
Grundkenntnisse des Sportanlagenbaus |
|
22. |
– |
– |
– |
Sanieren von Beton und Asphalt im Verkehrswegebau |
23. |
– |
– |
– |
Sanieren von Leitungen |
24. |
– |
– |
– |
Mitarbeiten bei der Transportorganisation und der Baustellenlogistik (zB Taktpläne erstellen und überprüfen) |
Pos. |
1. Lehrjahr |
2. Lehrjahr |
3. Lehrjahr |
4. Lehrjahr |
1. |
– |
Transportieren, Einbringen und Verdichten von Beton, Stahlfaserbeton und Stahlbeton |
– |
|
2. |
Grundkenntnisse über die Prüfung von Frisch- und Festbeton |
Mitarbeiten bei der Herstellung von Proben für die Betonprüfung |
Herstellen von Proben für die Betonprüfung |
|
3. |
Kenntnis des Verlegens von Rohrkanälen und des Herstellens von Schächten |
Verlegen von Rohrkanälen und Herstellen von Schächten |
Herstellen von Schächten in Ortbetonbauweise, mit Fertigteilen und im Absenkverfahren |
|
4. |
– |
– |
Prüfen von Rohrkanälen und Schächten auf Dichtheit |
|
5. |
– |
Grundkenntnisse über die Dimensionierung von Rohrkanälen |
Kenntnis über die Dimensionierung von Rohrkanälen |
|
6. |
– |
– |
Kenntnis über die Verwendung von Sonderprofilen im Kanalbau |
|
7. |
– |
Grundkenntnisse der Oberflächenentwässerung und Drainagierung |
Kenntnis der Oberflächenentwässerung und Drainagierung |
Herstellen von Oberflächenentwässerungen |
8. |
– |
Grundkenntnisse der Kanalisation und Abwasserbehandlung |
Kenntnis der Kanalisation und Abwasserbehandlung (zB Kläranlagen) |
Mitarbeit bei der Herstellung einer Kleinkläranlage |
9. |
– |
Grundkenntnisse der Wasserhaltung und -ableitung |
Kenntnis der Wasserhaltung und -ableitung |
Ausführen von offener Wasserhaltung und deren Ableitung |
10. |
– |
Grundkenntnisse über den grabenlosen Leitungsbau |
Kenntnis über den grabenlosen Leitungsbau |
Mitarbeiten beim grabenlosen Leitungsbau (zB Vortreiben von Rohren mittels Rohrpressverfahren) |
11. |
– |
– |
– |
Sanieren von Beton und Asphalt im Siedlungswasserbau |
12. |
– |
– |
– |
Sanieren von Leitungen, auch im Inliner- und Beschichtungsverfahren |
13. |
– |
– |
– |
Mitarbeiten bei der Transportorganisation und der Baustellenlogistik (zB Taktpläne erstellen und überprüfen) |
Pos. |
1. Lehrjahr |
2. Lehrjahr |
3. Lehrjahr |
4. Lehrjahr |
1. |
– |
Kenntnis der baumaschinenspezifischen Vorschriften (zB Transportvorschriften, Feuerlöschanlagen, Schutzvorschriften für Fahrerhäuser, Überprüfung gemäß AM-VO [Arbeitsmittel-Verordnung]) und Normen |
||
2. |
– |
Kenntnis des Aufbaus und der Funktionsweise von Baumaschinen und Anbaugeräten (zB Bagger, Kettenlader, Krananlagen, Bauarten von Kränen, Walzen, Stapler, Bohrmaschinen, Ladekränen, Hydraulikhämmer) |
||
3. |
– |
– |
Kenntnis der speziellen Sicherheitseinrichtungen an Baumaschinen wie zB Arbeitsbereichbegrenzungen und Kollisionseinrichtungen bei Baukränen, Überrollschutz, Erdungen usw. sowie über deren Überprüfung und der notwendigen Dokumentation |
|
4. |
– |
Grundkenntnisse der Wirkungsweisen, Einsatzmöglichkeiten, Wartung und Pflege von Baumaschinen |
Kenntnis der Wirkungsweisen, Einsatzmöglichkeiten, Wartung und Pflege von Baumaschinen |
Warten und Pflegen von einfachen Baumaschinen (zB Kleinbagger) |
5. |
– |
– |
Mitarbeiten bei der Transportorganisation und der Baustellenlogistik (zB Taktpläne erstellen und überprüfen) |
Mitwirken bei der Planung des Maschinen- und Transporteinsatzes |
6. |
– |
– |
Kenntnis der Erstellung von Wartungsplänen |
|
7. |
– |
Grundkenntnisse der Unterweisung für das Führen von Baumaschinen |
Kenntnis der Unterweisung für das Führen von Baumaschinen |
Mitwirken bei der Unterweisung für das Führen von Baumaschinen |
8. |
– |
Grundkenntnisse der Mechanik und Maschinenbautechnik |
Kenntnis der baumaschinenspezifischen Mechanik und Maschinenbautechnik |
|
9. |
– |
Grundkenntnisse der Elektrotechnik und Elektronik |
Kenntnis der baumaschinenspezifischen Elektrotechnik und Elektronik |
|
10. |
– |
Grundkenntnisse der Hydraulik und Pneumatik |
Kenntnis der baumaschinenspezifischen Hydraulik und Pneumatik |
|
11. |
– |
Grundkenntnisse der kraftfahrzeug- und verkehrsrechtlichen Vorschriften |
Kenntnis der kraftfahrzeug- und verkehrsrechtlichen Vorschriften |
|
12. |
– |
– |
Kenntnis von möglichen im Fahrdienst sich ankündigenden oder auftretenden Pannen sowie Schäden an der Baumaschine |
Erkennen und Beurteilen von im Fahrdienst sich ankündigenden oder auftretenden Pannen oder Schäden an der Baumaschine |
13. |
– |
– |
Prüfen und Feststellen der Fahrbereitschaft, Betriebssicherheit und Verkehrssicherheit von Baumaschinen im Sommerbetrieb und im Winterbetrieb |
|
14. |
– |
– |
Absolvierung von praktischen Stunden mit betriebsspezifischen Baumaschinen unter Aufsicht eines Ausbilders/einer Ausbilderin an sicheren Arbeitsstellen oder in einem leistungsfähigen Simulator |
Führen von betriebsspezifischen Baumaschinen (zB Kräne) unter Beachtung der einschlägigen kraftfahrrechtlichen und verkehrsrechtlichen Bestimmungen |
15. |
– |
– |
Mitarbeiten beim Verdichten von Schüttungen |
Verdichten von Schüttungen |
16. |
– |
– |
Mitarbeiten beim Herstellen von Böschungen und zugehörigen Böschungssicherungen |
Herstellen von Böschungen und zugehörigen Böschungssicherungen |
17. |
– |
Ver- oder Entladen von Bauteilen oder Baustoffen sowie Durchführen der zugehörigen Dokumentationsarbeiten |
||
18. |
– |
– |
Kenntnis über den Einsatz und über die Bedienung von Hubstaplern (zB Teleskopstapler, Gabelstapler) und Hebebühnen |
Führen von Hubstaplern (wie zB Teleskopstapler, Gabelstapler) oder Hebebühnen |
Schwerpunkt Verkehrswegebau:
Schwerpunkt Siedlungswasserbau:
Schwerpunkt Baumaschinenbetrieb:
Im Schwerpunkt Baumaschinenbetrieb sind außerdem folgende Kriterien maßgebend:
Die Zweckmäßigkeit der Ausbildung im Lehrberuf Tiefbauspezialist/ Tiefbauspezialistin ist mit wissenschaftlicher Begleitung zu evaluieren. Der Bundes-Berufsausbildungsbeirat hat bis zum 31. Dezember 2025 ein Gutachten (Befund, Motivenbericht und Schlussfolgerungen) über die Überführung in die Regelausbildung an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort zu erstatten.