Einbringende Stelle: |
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung |
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Vorhabensart: |
Verordnung |
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Laufendes Finanzjahr: |
2018 |
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Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2018 |
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Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat die für Leistungsstipendien zur Verfügung stehenden Budgetmittel auf die einzelnen Pädagogischen Hochschulen nach der Zahl der im abgelaufenen Studienjahr erfolgten Studienabschlüsse österreichischer Studierender aufzuteilen.
Anerkennung von hervorragenden Leistungen von Studierenden innerhalb der letzten zwei Semester des Studiums und Unterstützung von Studierenden ordentlicher Studien bei der Anfertigung wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeiten durch die Gewährung von Leistungsstipendien.
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
Bereitstellung der Budgetmittel für Leistungsstipendien an Pädagogischen Hochschulen durch Verordnung und betragsmäßige Verteilung der für Leistungsstipendien zur Verfügung stehenden Budgetmittel auf die einzelnen Pädagogischen Hochschulen nach der Zahl der im abgelaufenen Studienjahr erfolgten Studienabschlüsse österreichischer Studierender.
Das Vorhaben hat keinen direkten Beitrag zu einem Wirkungsziel.
Über die budgetmäßige Veranschlagung hinaus entstehen keine Mehraufwendungen, da ein bereits vom Gesetz vorgegebener Betrag aufzuteilen ist und keine zusätzlichen Leistungen anfallen.
Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre
in Tsd. € |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
Nettofinanzierung Bund |
-257 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.
Eine dem Entwurf entsprechende Verordnung bedarf gemäß Paragraph 76, Absatz 2, des Studienförderungsgesetzes 1992 des Einvernehmens mit dem Bundesminister für Finanzen.
in Tsd. € |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag |
257 |
||||
in Tsd. € |
Betroffenes Detailbudget |
Aus Detailbudget |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
gem. BFRG/BFG |
30.01.07 Förderungen und Transfers |
246 |
|||||
gem. BFRG/BFG |
30.01.05 Lehrer/ innenbildung |
11 |
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Erläuterung der Bedeckung
Die Kosten sind im Rahmen des geltenden Bundesfinanzgesetzes bedeckbar.
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
||||||
Körperschaft |
Aufw. (Tsd. €) |
VBÄ |
Aufw. (Tsd. €) |
VBÄ |
Aufw. (Tsd. €) |
VBÄ |
Aufw. (Tsd. €) |
VBÄ |
Aufw. (Tsd. €) |
VBÄ |
Bund |
10,02 |
0,16 |
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Es wird darauf hingewiesen, dass der Personalaufwand gem. der WFA-Finanziellen Auswirkungen-VO valorisiert wird.
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
||||||||
Maßnahme / Leistung |
Körper-schaft |
Verwgr. |
Fallzahl |
Zeit (h) |
Fallzahl |
Zeit (h) |
Fallzahl |
Zeit (h) |
Fallzahl |
Zeit (h) |
Fallzahl |
Zeit (h) |
Bund |
VB-VD-Gehob. Dienst2 v2/4 |
270 |
1,0 |
|||||||||
Personalaufwand:
Die Leistungsstipendien betragen zwischen 750 Euro und 1.500 Euro. Daraus ergibt sich eine gemittelte Anzahl von 270 Fällen. Auszugehen ist davon, dass für jeden Fall ein Informationsaufwand von 1 Stunde anfällt.
Betrieblicher Sachaufwand:
Für die zu erbringenden Informationsleistungen wurde ein Sachaufwand von 10% Prozent berücksichtigt.
Körperschaft (Angaben in €) |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
Bund |
1.001,94 |
||||
Maßnahme / Leistung |
Körpersch. |
Verwgr. |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
Bund |
VB-VD-Gehob. Dienst2 v2/4 |
10,00 % |
|||||
Körperschaft (Angaben in €) |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
Bund |
245.692,35 |
||||
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
|||||||
Bezeichnung |
Körperschaft |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Leistungsstipendien Pädagogische Hochschulen |
Bund |
1 |
245.692,35 |
||||||||
Dem Transferaufwand wurde der für 2017 aufgewendete Betrag für Studienförderung in der Höhe von 12.284.617,41 Euro zu Grunde gelegt. Für Leistungsstipendien ist den Pädagogischen Hochschulen ein Betrag von 245.692,35 Euro (2%) zur Verfügung zu stellen. Die Aufteilung wurde auf Basis der Absolventinnen- und Absolventenzahlen an den Pädagogischen Hochschulen und der Mindeststipendienhöhe von 750 EUR gemäß Paragraph 62, Absatz 4, StudFG in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 40 aus 2014, (Budgetbegleitgesetz 2014) vorgenommen. Der Verteilerschlüssel errechnet sich aus einer Absolventinnen- und Absolventenzahl von 3.568 Personen und beträgt je Absolventin bzw. Absolvent somit 68,86 Euro.
Die Aufteilung der Gesamtsumme auf die einzelnen Einrichtungen ergibt sich aus Paragraph eins, der gegenständlichen Verordnung.
Unter den Begriff Pädagogische Hochschulen fallen öffentliche Pädagogische Hochschulen, private Pädagogische Hochschulen sowie anerkannte private Studiengänge.
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.0 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 1009624958).