Entwurf einer Verordnung über Leistungsstipendien an Pädagogischen Hochschulen für das Studienjahr 2017/18

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

Vorhabensart:

Verordnung

Laufendes Finanzjahr:

2018

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2018

 

Vorblatt

Problemanalyse

Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat die für Leistungsstipendien zur Verfügung stehenden Budgetmittel auf die einzelnen Pädagogischen Hochschulen nach der Zahl der im abgelaufenen Studienjahr erfolgten Studienabschlüsse österreichischer Studierender aufzuteilen.

Ziel(e)

Anerkennung von hervorragenden Leistungen von Studierenden innerhalb der letzten zwei Semester des Studiums und Unterstützung von Studierenden ordentlicher Studien bei der Anfertigung wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeiten durch die Gewährung von Leistungsstipendien.

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Bereitstellung der Budgetmittel für Leistungsstipendien an Pädagogischen Hochschulen durch Verordnung und betragsmäßige Verteilung der für Leistungsstipendien zur Verfügung stehenden Budgetmittel auf die einzelnen Pädagogischen Hochschulen nach der Zahl der im abgelaufenen Studienjahr erfolgten Studienabschlüsse österreichischer Studierender.

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

Das Vorhaben hat keinen direkten Beitrag zu einem Wirkungsziel.

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

Über die budgetmäßige Veranschlagung hinaus entstehen keine Mehraufwendungen, da ein bereits vom Gesetz vorgegebener Betrag aufzuteilen ist und keine zusätzlichen Leistungen anfallen.

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2018

2019

2020

2021

2022

Nettofinanzierung Bund

-257

0

0

0

0

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens

Eine dem Entwurf entsprechende Verordnung bedarf gemäß Paragraph 76, Absatz 2, des Studienförderungsgesetzes 1992 des Einvernehmens mit dem Bundesminister für Finanzen.

Anhang

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

Bedeckung

in Tsd. €

2018

2019

2020

2021

2022

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

257

       

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2018

2019

2020

2021

2022

gem. BFRG/BFG

30.01.07 Förderungen und Transfers

 

246

       

gem. BFRG/BFG

30.01.05 Lehrer/ innenbildung

 

11

       

Erläuterung der Bedeckung

Die Kosten sind im Rahmen des geltenden Bundesfinanzgesetzes bedeckbar.

Laufende Auswirkungen – Personalaufwand

 

2018

2019

2020

2021

2022

Körperschaft

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Bund

10,02

0,16

               

Es wird darauf hingewiesen, dass der Personalaufwand gem. der WFA-Finanziellen Auswirkungen-VO valorisiert wird.

     

2018

2019

2020

2021

2022

Maßnahme / Leistung

Körper-schaft

Verwgr.

Fallzahl

Zeit (h)

Fallzahl

Zeit (h)

Fallzahl

Zeit (h)

Fallzahl

Zeit (h)

Fallzahl

Zeit (h)

 

Bund

VB-VD-Gehob. Dienst2 v2/4

270

1,0

               

Personalaufwand:

Die Leistungsstipendien betragen zwischen 750 Euro und 1.500 Euro. Daraus ergibt sich eine gemittelte Anzahl von 270 Fällen. Auszugehen ist davon, dass für jeden Fall ein Informationsaufwand von 1 Stunde anfällt.

Betrieblicher Sachaufwand:

Für die zu erbringenden Informationsleistungen wurde ein Sachaufwand von 10% Prozent berücksichtigt.

Laufende Auswirkungen – Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand

Körperschaft (Angaben in €)

2018

2019

2020

2021

2022

Bund

1.001,94

       

Maßnahme / Leistung

Körpersch.

Verwgr.

2018

2019

2020

2021

2022

 

Bund

VB-VD-Gehob. Dienst2 v2/4

10,00 %

       

Laufende Auswirkungen – Transferaufwand

Körperschaft (Angaben in €)

2018

2019

2020

2021

2022

Bund

245.692,35

       

   

2018

2019

2020

2021

2022

Bezeichnung

Körperschaft

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Leistungsstipendien Pädagogische Hochschulen

Bund

1

245.692,35

               

Dem Transferaufwand wurde der für 2017 aufgewendete Betrag für Studienförderung in der Höhe von 12.284.617,41 Euro zu Grunde gelegt. Für Leistungsstipendien ist den Pädagogischen Hochschulen ein Betrag von 245.692,35 Euro (2%) zur Verfügung zu stellen. Die Aufteilung wurde auf Basis der Absolventinnen- und Absolventenzahlen an den Pädagogischen Hochschulen und der Mindeststipendienhöhe von 750 EUR gemäß Paragraph 62, Absatz 4, StudFG in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 40 aus 2014, (Budgetbegleitgesetz 2014) vorgenommen. Der Verteilerschlüssel errechnet sich aus einer Absolventinnen- und Absolventenzahl von 3.568 Personen und beträgt je Absolventin bzw. Absolvent somit 68,86 Euro.

Die Aufteilung der Gesamtsumme auf die einzelnen Einrichtungen ergibt sich aus Paragraph eins, der gegenständlichen Verordnung.

Unter den Begriff Pädagogische Hochschulen fallen öffentliche Pädagogische Hochschulen, private Pädagogische Hochschulen sowie anerkannte private Studiengänge.

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.0 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 1009624958).