Auf Grund der Paragraphen 8 und 24 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 154 aus 2017,, wird verordnet:
Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Zahntechnische Fachassistenz ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich ausführen zu können:
Pos. |
1. Lehrjahr |
2. Lehrjahr |
3. Lehrjahr |
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1. |
Der Lehrbetrieb |
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1.1 |
Kenntnis über den Lehrbetrieb |
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1.1.1 |
Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes |
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– |
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1.1.2 |
Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche |
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1.1.3 |
Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs |
Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebes |
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1.2 |
Einrichtungen, Arbeitssicherheit und Unfallverhütung |
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1.2.1 |
Kenntnis berufsspezifischer Gesetze, Vorschriften und Normen |
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1.2.2 |
Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Normen sowie der einschlägigen Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit, insbesondere der berufsspezifischen Arbeitshygiene- und Sicherheitsvorschriften |
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1.2.3 |
Kenntnis der Erstversorgung bei betriebsspezifischen Arbeitsunfällen |
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1.2.4 |
Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutz der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufs-relevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls |
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1.3 |
Ausbildung im dualen System |
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1.3.1 |
Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (Paragraphen 9 und 10 BAG) |
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1.3.2 |
Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten |
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1.3.3 |
Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften |
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1.4 |
Organisation und Arbeitsgestaltung |
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1.4.1 |
Kenntnis der Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung |
Durchführen der Arbeitsplanung; Festlegen von Arbeits-schritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden |
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1.4.2 |
Grundkenntnisse des Qualitätswesens |
Kenntnis des betriebsüblichen Qualitätsmanagements |
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1.4.3 |
Ergonomisches Gestalten des Arbeitsplatzes |
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1.4.4 |
Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen |
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1.4.5 |
Kenntnis und Anwendung der betrieblichen EDV (Hard- und Software) |
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1.4.6 |
– |
– |
Grundkenntnisse von Netzen und Netzwerktechnik sowie der Datenübertragung |
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1.4.7 |
Verantwortungsbewusstes Umgehen mit sozialen Netzwerken und neuen digitalen Medien |
Anwenden von verschiedenen Informationstechniken (zB Internet, Datenbanken) |
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1.4.8 |
Grundkenntnisse des Datenschutzes insbesondere des Umgangs mit medizinischen Daten |
Kenntnis des Datenschutzes insbesondere des Umgangs mit medizinischen Daten |
Verantwortungsbewusstes Umgehen mit medizinischen Daten im Sinne des Datenschutzes |
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2. |
Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen) |
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2.1 |
Methodenkompetenz, zB Lösungsstrategien entwickeln, Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren, Entscheidungen treffen etc. |
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2.2 |
Soziale Kompetenz, zB in Teams arbeiten, Mitarbeiter/innen führen etc. |
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2.3 |
Personale Kompetenz, zB Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein, Bereitschaft zur Weiterbildung, Bedürfnisse und Interessen artikulieren etc. |
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2.4 |
Kommunikative Kompetenz, zB mit Kunden/innen, Vorgesetzten, Kollegen/innen und anderen Personengruppen zielgruppengerecht kommunizieren; Englisch auf branchen- und betriebs-üblichem Niveau zum Bestreiten von Alltags- und Fachgesprächen beherrschen |
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2.5 |
Arbeitsgrundsätze, zB Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc. |
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2.6 |
Kundenorientierung: Im Zentrum aller Tätigkeiten im Betrieb hat die Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden/innen unter Berücksichtigung der Sicherheit zu stehen |
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3. |
Kommunikation |
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3.1 |
– |
Grundkenntnisse der patientengerechten Kommunikation und des patientengerechten Verhaltens |
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3.2 |
Grundkenntnisse der Kommunikation und Zusammenarbeit des Zahntechnikers/der Zahntechnikerin mit dem Zahnarzt/der Zahnärztin hinsichtlich Prozessabläufen und Behandlungsvarianten |
Kenntnis der Kommunikation und Zusammenarbeit des Zahntechnikers/der Zahntechnikerin mit dem Zahnarzt/der Zahnärztin hinsichtlich Prozessabläufen und Behandlungsvarianten |
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4. |
Hygiene |
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4.1 |
Kenntnis der für den Arbeitsplatz erforderlichen Hygienemaßnahmen wie Desinfektion und Sterilisation |
Anwenden der für den Arbeitsplatz erforderlichen Hygienemaßnahmen wie Desinfektion und Sterilisation |
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5. |
Grundlagen der Zahntechnik |
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5.1 |
Kenntnis der Arbeitsbereiche der Zahntechnik wie Geräte- und Instrumentenpflege, Arbeitsvorbereitung, grundlegende Bearbeitungstechniken, feste und herausnehmbare Zahntechnik, Kieferorthopädie sowie digitale Fertigungstechniken |
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5.2 |
Grundkenntnisse der Anatomie und Physiologie des Kauorgans (wie Knochen, Muskeln etc.) |
Kenntnis der Anatomie und Physiologie des Kauorgans und ihrer Anwendung bei zahntechnischen Arbeiten hinsichtlich physiologischer und funktioneller Gesichtspunkte |
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5.3 |
Grundkenntnisse der Pathologie des Kiefers und der Zähne |
Kenntnis der Pathologie des Kiefers und der Zähne |
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5.4 |
Grundkenntnisse der Statik, der Dynamik und der Okklusion von Zähnen in Hinblick auf zahntechnische Arbeiten |
Kenntnis der Statik, der Dynamik und der Okklusion von Zähnen in Hinblick auf zahntechnische Arbeiten |
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5.5 |
Grundkenntnisse der Biokompatibilität, Toxikologie und Abbaubarkeit von zahntechnischen Materialien |
Kenntnis der Biokompatibilität, Toxikologie und Abbaubarkeit von zahntechnischen Materialien |
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5.6 |
Grundkenntnisse der Ästhetik und der Farbenlehre |
Kenntnis der Ästhetik und der Farbenlehre |
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5.7 |
Kenntnis der Werkstoffe und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften, Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten |
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5.8 |
Auswählen, Prüfen, Beurteilen und Anwenden von Werk- und Hilfsstoffen |
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5.9 |
Grundkenntnisse der in der Zahntechnik eingesetzten Instrumente, Werkzeuge, Apparate, Maschinen und Einrichtungen hinsichtlich Aufbau, Funktion, Anwendung und Verwendung |
Kenntnis der in der Zahntechnik eingesetzten Instrumente, Werkzeuge, Apparate, Maschinen und Einrichtungen hinsichtlich Aufbau, Funktion, Anwendung und Verwendung |
Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Instrumente, Werkzeuge, Apparate, Maschinen und Einrichtungen |
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5.10 |
Kenntnis und Anwendung einfacher manueller und maschineller Bearbeitungstechniken an diversen zahntechnischen Materialien |
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5.11 |
Herstellen von lösbaren und nichtlösbaren Verbindungen |
– |
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5.12 |
Kenntnis des Einflusses von Wärmebehandlungen auf die Werkstoffeigenschaften |
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5.13 |
Grundkenntnisse des berufsspezifischen Oberflächenschutzes und der Korrosionsvermeidung |
Kenntnis des berufsspezifischen Oberflächenschutzes und der Korrosionsvermeidung |
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5.14 |
– |
Prüfen, Vorbereiten, Behandeln und Schützen von Oberflächen |
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5.15 |
Lesen und Anwenden von technischen Unterlagen wie Skizzen und Zeichnungen |
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5.16 |
Anfertigen von Skizzen und Zeichnungen |
– |
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5.17 |
– |
Kontrollieren, Beurteilen und Dokumentieren von Arbeitsergebnissen auch unter Verwendung der betriebsspezifischen EDV |
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6. |
Arbeitsvorbereitung |
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6.1 |
Grundkenntnisse der Abformung sowie der digitalen Datenerfassung |
– |
– |
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6.2 |
Herstellen von einfachen Modellen nach anatomischen Abformungen und Doublierungen |
Herstellen von Modellen jeglicher Art |
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6.3 |
Kenntnis der Kieferrelationsbestimmung |
– |
– |
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6.4 |
Herstellen von einfachen Bissschablonen und individuellen Löffeln |
Herstellen von Registrierbehelfen |
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6.5 |
Montieren von Modellen und Einstellen im Artikulator |
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7. |
Zahntechnische Arbeiten |
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7.1 |
Grundkenntnisse der digitalen Fertigungstechniken |
– |
– |
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7.2 |
Grundkenntnisse der Pathophysiologie des Kauorgans und der wichtigsten Fehlstellungen der Zähne und des Kiefers sowie deren Auswirkungen auf das Craniomandibuläre System |
– |
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7.3 |
– |
Grundkenntnisse der Kieferorthopädie sowie der intraoralen (festsitzenden und abnehmbaren) und exoralen kieferorthopädischen Geräte |
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7.4 |
– |
– |
Prüfen und Auswerten von Skizzen und Zeichnungen prothetischer und kieferorthopädischer Arbeiten |
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7.5 |
– |
Kenntnis therapeutischer Behelfe |
Anfertigen von therapeutischen Behelfen |
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7.6 |
– |
Grundkenntnisse des Umstellens von Zähnen und des Planens von kieferorthopädischen und prothetischer Behandlungen |
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7.7 |
– |
Grundkenntnisse der Funktionskieferorthopädie sowie deren Behandlungsmöglichkeiten |
– |
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7.8 |
Grundkenntnisse des herausnehmbaren Zahnersatzes (zB Teil- und Totalprothesen) |
Kenntnis des herausnehmbaren Zahnersatzes (zB Teilpro-thesen und Totalprothesen) |
Herstellen des herausnehmbaren Zahnersatzes (zB Teilprothesen und Totalprothesen) |
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7.9 |
Grundkenntnisse der Instandsetzung von Teil-, Total- und Modellgussprothesen sowie zugehöriger Klammertechnik |
Kenntnis der Instandsetzung von Teilprothesen, Totalprothesen und Modellgussprothesen sowie zugehöriger Klammertechnik |
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7.10 |
Durchführen von Reparaturen (Bruch, Sprung etc.) und Erweiterungen (zB Ersatz von Zähnen) an herausnehmbarem Zahnersatz |
– |
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7.11 |
– |
Durchführen von Basiserneuerungen und umfangreichen Erweiterungen |
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7.12 |
– |
Kenntnis der Herstellung von herausnehmbarem Zahnersatz (partiell und total) und Durchführen der zugehörigen Prozessschritte wie Einbetten, Polymerisieren, Ausbetten, Re-okkludieren, selektives Einschleifen, Ausarbeiten, Remontieren |
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7.13 |
Grundkenntnisse der Modellgusstechnik |
Kenntnis der Modellgusstechnik |
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7.14 |
Grundkenntnisse unterschiedlicher Aufstellungskonzepte sowie Kenntnis von Teilprothesen |
Kenntnis unterschiedlicher Aufstellungskonzepte sowie Kenntnis von Teilprothesen |
Aufstellen und Anfertigen von Teilprothesen und Total-prothesen |
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7.15 |
– |
Ausmodellieren von Prothesen nach anatomischen Gesichtspunkten |
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7.16 |
– |
Grundkenntnisse des festsitzenden Zahnersatzes wie Teilkronen, Kronen und Brücken |
Kenntnis des festsitzenden Zahnersatzes wie Teilkronen, Kronen und Brücken |
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7.17 |
Grundkenntnisse von Gusstechniken diverser zahntechnischer Materialien |
Kenntnis und Anwendung zahntechnischer Guss- und Presstechniken diverser zahntechnischer Materialien |
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7.18 |
– |
Kenntnis und Anwendung von zahntechnischen Verbund-technologien (zB Löten, Schweißen, Kleben) |
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7.19 |
– |
Kenntnis der Abformung sowie der digitalen Datenerfassung |
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7.20 |
– |
Grundkenntnisse feinmechanischer Techniken |
Kenntnis und Anwendung feinmechanischer Techniken |
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7.21 |
– |
– |
Anfertigen von festsitzendem Zahnersatz wie Teilkronen, Kronen und Brücken |
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7.22 |
– |
Modellieren von Stiftaufbauten, einfachen Gussfüllungen, Vollgusskronen sowie Kronen für die Verblendtechnik |
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7.23 |
– |
Modellieren von Brücken und mehrflächigen Gussfüllungen |
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7.24 |
Grundkenntnisse der Farb-bestimmung |
Grundkenntnisse diverser Verblendtechniken |
Kenntnis diverser Verblendtechniken |
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7.25 |
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– |
Herstellen von Teil- und Vollverblendungen |
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7.26 |
– |
Kenntnis der Herstellung von kombiniertem Zahnersatz |
Mitarbeiten beim Herstellen von kombiniertem Zahnersatz |
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Die Praktische Prüfung hat an aufeinanderfolgenden Tagen stattzufinden.