Auf Grund der Paragraphen 8 und 24 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 154 aus 2017,, wird verordnet:
Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Steinmetz/Steinmetzin ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich ausführen zu können:
Pos. |
1. Lehrjahr |
2. Lehrjahr |
3. Lehrjahr |
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1. |
Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes |
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2. |
Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche |
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3. |
Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs |
Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebes |
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4. |
Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen) |
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4.1 |
Methodenkompetenz, zB Lösungsstrategien entwickeln, Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren, Entscheidungen treffen etc. |
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4.2 |
Soziale Kompetenz, zB in Teams arbeiten, Mitarbeiter/innen führen etc. |
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4.3 |
Personale Kompetenz, zB Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein, Bereitschaft zur Weiterbildung, Bedürfnisse und Interessen artikulieren etc. |
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4.4 |
Kommunikative Kompetenz, zB mit Kunden/innen, Vorgesetzten, Kollegen/innen und anderen Personengruppen zielgruppengerecht kommunizieren; Englisch auf branchen- und betriebsüblichem Niveau zum Bestreiten von Alltags- und Fachgesprächen beherrschen |
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4.5 |
Arbeitsgrundsätze, zB Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc. |
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4.6 |
Kundenorientierung: Im Zentrum aller Tätigkeiten im Betrieb hat die Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden/innen unter Berücksichtigung der Sicherheit zu stehen |
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5. |
Kenntnis der Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung |
Durchführen der Arbeitsplanung; Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden |
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6. |
Ergonomisches Gestalten des Arbeitsplatzes |
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7. |
Kundengerechtes Verhalten und kundengerechte Kommunikation (zB Führen von Beratungsgesprächen, Betreuen von Kunden/innen, Behandeln von Reklamationen) |
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8. |
Handhaben, Warten, Pflegen und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Maschinen, Geräte, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe |
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9. |
Kenntnis der Werk- und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten, Verarbeitungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten sowie über deren fachgerechte Lagerung |
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10. |
Kenntnis des Aufbaus und der Funktion von konventionellen und programmierbaren Maschinen (zB Säge- und Fräsmaschinen) |
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11. |
Kenntnis der handels- und branchenüblichen Materialbezeichnungen und Fachausdrücke |
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12. |
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Kenntnis der Baustile unterschiedlicher Epochen |
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13. |
Grundkenntnisse der schädlichen Einflüsse (Feuchtigkeit, Hitze, Frost) auf Natursteine und künstliche Steine und der Maßnahmen zu ihrer Abwehr |
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14. |
Grundkenntnisse der Gewinnung bzw. des Abbaus von Naturstein und der dabei verwendeten Abbautechniken sowie der zu beachtenden Sicherheitsvorkehrungen |
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15. |
Kenntnis der Auswahl, der Eingangskontrolle, des Transportes und der Lagerung von Natursteinen und künstlichen Steinen |
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16. |
Kenntnis der Fehler und der Fehlererkennung an Rohblöcken und Werksteinen |
Erkennen von Fehlern an Rohblöcken und Werksteinen |
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17. |
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Auftragsbezogenes Auswählen und Überprüfen von Natursteinen und künstlichen Steinen |
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18. |
Herstellen von Waagrissen sowie Vermessen, Anreißen und Aufreißen von Formen |
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19. |
Lesen und Anwenden von technischen Unterlagen wie von Skizzen, Zeichnungen, Bedienungsanleitungen usw. |
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20. |
Erstellen von Skizzen und technischen Zeichnungen |
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21. |
Grundkenntnisse der facheinschlägigen Richtlinien, Bearbeitungshinweise und Verarbeitungshinweise |
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22. |
Grundlegende Fertigkeiten in der Werkstoffbearbeitung (zB Metall, Kunststoff) von Hand und unter Verwendung von Maschinen und Geräten |
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23. |
Teilen von Rohblöcken durch Spalten |
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24. |
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Mitarbeiten beim Einrichten und Bedienen von Maschinen (zB Säge- und Fräsmaschinen) |
Einrichten und Bedienen (auch unter Verwendung rechnergestützter Maschinen) von Maschinen (zB Säge- und Fräsmaschinen) |
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25. |
Bearbeiten von Natursteinen und künstlichen Steinen wie Herstellen von Flächen von Hand und mit handgeführten Maschinen, Schleifen und Polieren von Flächen von Hand und mit Maschinen, Herstellen ein- und mehrhäuptiger Steine, Herstellen hohler und gewölbter Flächen |
Bearbeiten von Natursteinen und künstlichen Steinen (zB zum Gestalten von Flächen) auch unter Verwendung rechnergestützter Maschinen |
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26. |
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Herstellen von Gehrungs- und Schrägschnitten |
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27. |
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Herstellen von Ausklinkungen, Aussparungen und Bohrungen |
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28. |
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Endbearbeiten von Werkstücken durch Fasen und Anarbeiten von Rundungen |
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29. |
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Kenntnis der Schriften, Ornamente und Symbole |
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30. |
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Herstellen von vertieften und erhabenen Schriften, Ornamenten und Symbolen mit verschiedenen Techniken |
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31. |
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Zeichnen von Schriften und Symbolen sowie Übertragen mit Schablonen |
Färben und Vergolden von Steinschriften sowie Anbringen von Metallschriften |
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32. |
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Herstellen von eingesetzten Flächen zB durch Ausfräsen |
Herstellen, Einpassen und Befestigen von Einlegeteilen |
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33. |
Grundkenntnisse der Gewölbe, Bogen-, Sichtflächen und Natursteinmauerwerke |
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34. |
Grundkenntnisse der Herstellung von Beton (zB Mörtel, Zementarten), Kunststeinen und Terrazzo sowie über die Herstellung von Schalungen und Bewehrungen |
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35. |
Prüfen und Vorbereiten von Untergründen sowie Herstellen von Mörtelmischungen |
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36. |
Mitarbeiten beim Verlegen von Platten und Fliesen an Wand und Boden in unterschiedlichen Techniken und beim anschließenden Verfugen |
Verlegen von Platten und Fliesen an Wand und Boden in unterschiedlichen Techniken und anschließendes Verfugen |
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37. |
Kenntnis der Verbindungstechniken (zB Klammern, Dübel) und Verankerungstechniken sowie der Fundierungen |
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38. |
Herstellen von Profilen durch Herstellen von Schablonen und Übertragen der Formen, Arbeiten von Falzen, Fasen und runden Profilgliedern, zusammengesetzten Profilen, um- und totlaufenden Profilen sowie Profilen an gebogenen Flächen |
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39. |
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Versetzen von Treppen, Fenster- und Türumrahmungen |
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40. |
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Prüfen und Vorbereiten (Einbauen von Dämmstoffen) von Untergründen sowie Vorbereiten von Verankerungen, Befestigungen und Verbindungen |
Versetzen von Bauteilen (wie zB Wandbekleidungen) und Fassadenelementen und anschließendes Verfugen |
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41. |
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Gestalten von Denkmalen nach Kundenwünschen auch unter Verwendung der betriebsspezifischen Grafiksoftware |
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42. |
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Herstellen von Denkmalen in unterschiedlichen Gesteinsarten und Bearbeitungstechniken |
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43. |
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Versetzen von Denkmalen |
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44. |
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Grundkenntnisse über das Reinigen und Pflegen von natürlichen und künstlichen Steinen |
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45. |
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Kenntnis des Instandsetzens und Restaurierens von Bauwerken, Bauwerksteilen und Denkmalen aus Stein |
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46. |
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Kontrollieren und Prüfen der ausgeführten Arbeiten sowie Erkennen und Beheben von Mängeln |
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47. |
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Materialgerechtes Verpacken und Lagern der Produkte |
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48. |
Kenntnis der Bedienung der Hebe- und Transporteinrichtungen (Stapler, Kräne) sowie über deren Wartung und Instandhaltung unter Berücksichtigung der von diesen Einrichtungen ausgehenden Gefahren |
Bedienen von Hebe- und Transporteinrichtungen (Stapler, Kräne) unter Berücksichtigung der von diesen Einrichtungen ausgehenden Gefahren |
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49. |
Mitarbeiten beim Einrichten und Absichern von Baustellen |
Einrichten und Absichern von Baustellen |
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50. |
Kenntnis des Herstellens (Aufstellen, Instand halten, Bedienen, Abtragen) von Gerüsten aller Art sowie Herstellen einfacher Gerüste |
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51. |
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Mitwirken beim Beraten von Kunden/innen hinsichtlich der Gestaltung oder über die Pflege von Produkten |
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52. |
Kenntnis und Anwendung der betriebsspezifischen Hard- und Software |
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53. |
Kenntnis der Qualitätssicherung einschließlich der Reklamationsbearbeitung und Durchführung von betriebsspezifischen, qualitätssichernden Maßnahmen |
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54. |
Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen |
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55. |
Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten |
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56. |
Die für den Beruf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutz der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufsrelevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls |
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57. |
Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften insbesondere über den Brandschutz sowie der sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit |
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58. |
Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (Paragraphen 9 und 10 BAG) |
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59. |
Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften |
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