Entwurf

Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, mit der die Zahnärztliche Fachassistenz-Ausbildungsordnung geändert wird

Auf Grund der Paragraphen 7,, 8, 8a, 24 und 35a des Berufsausbildungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 78 aus 2015,, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen verordnet:

Die Zahnärztliche Fachassistenz-Ausbildungsordnung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 200 aus 2009,, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 136 aus 2014,, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, In Paragraph eins, Absatz 4, wird die Jahreszahl „2017“ durch die Jahreszahl „2020“ersetzt.

Novellierungsanordnung 2, Paragraph 15, erhält folgenden Wortlaut:

Paragraph 15,

Die Zweckmäßigkeit der Ausbildung im Lehrberuf Zahnärztliche Fachassistenz ist bis zum 31. Dezember 2019 mit vom Bundes-Berufsausbildungsbeirat namhaft gemachten Experten begleitend zu evaluieren. Jeweils ein Experte ist dabei von der Österreichischen Zahnärztekammer bzw. der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier zu nominieren.“