Auf Grund der Paragraphen 8 und 24 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 78 aus 2015,, wird verordnet:
Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutztechnik ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich ausführen zu können:
Pos. |
1. Lehrjahr |
2. Lehrjahr |
3. Lehrjahr |
1. |
Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes |
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2. |
Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche |
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3. |
Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs |
Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebs |
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4. |
Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen) |
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4.1 |
Methodenkompetenz, zB Lösungsstrategien entwickeln, Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren, Entscheidungen treffen etc. |
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4.2 |
Soziale Kompetenz, zB in Teams arbeiten, Mitarbeiter/innen führen etc. |
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4.3 |
Personale Kompetenz, zB Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein, Bereitschaft zur Weiterbildung, Bedürfnisse und Interessen artikulieren etc. |
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4.4 |
Kommunikative Kompetenz, zB mit Kunden/innen, Vorgesetzten, Kollegen/innen und anderen Personengruppen zielgruppengerecht kommunizieren; Englisch auf branchen- und betriebsüblichem Niveau zum Bestreiten von Alltags- und Fachgesprächen beherrschen |
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4.5 |
Arbeitsgrundsätze, zB Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc. |
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4.6 |
Kundenorientierung: Im Zentrum aller Tätigkeiten im Betrieb hat die Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden/innen unter Berücksichtigung der Sicherheit zu stehen |
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5. |
Führen von Gesprächen mit Vorgesetzten, Kollegen/innen, Kunden/innen und Lieferanten/innen unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise |
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6. |
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Mitwirken beim Beraten von Kunden/innen über Einsatz, Anwendung und Wartung von Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandisolierungen |
Beraten von Kunden/innen über Einsatz, Anwendung und Wartung von Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandisolierungen |
7. |
Ergonomisches Gestalten des Arbeitsplatzes |
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8. |
Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe |
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9. |
Kenntnis der Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung |
Durchführen der Arbeitsplanung; Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden |
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10. |
Kenntnis des Aufbaus und der Funktion von Anlagen und Anlagenkomponenten im Hochtemperaturbereich, Heizungs- und Warmwasserbereich, Tauwasserbereich und Kältebereich sowie der Möglichkeiten des Energieverlustes |
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11. |
Kenntnis der berufsspezifischen Bauphysik, Akustik und Wärmelehre |
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12. |
Kenntnis der Funktion und Auswirkungen von Dämmungen im Wärmeschutz, Kälteschutz, Schallschutz, Berührungsschutz und Brandschutz |
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13. |
Kenntnis der Materialien für Stütz-und Unterkonstruktionen(wie zB Eisen, Aluminium, Stahlblech, Steinwolle usw.), ihrer Eigenschaften, Bearbeitungs-, Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten |
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14. |
Kenntnis der Dämmmaterialien (wie zB PUR, PE-Schaum, Glaswolle, Alufolien, Antidröhnfolien, Akustikplatten usw.), ihrer Eigenschaften, Bearbeitungs-, Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten sowie ihre Brandklassen |
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15. |
Kenntnis der Materialien für Beschichtungen (wie zB Gips, Bitumen, Baumwollbandagen, Dachpappen, Farben, Korrosionsschutz, Drahtgeflecht usw.) und für Verkleidungen und Umhüllungen (wie zB Kunststoffe, Aluminium, Kupfer, Chromnickelstahl, Stahlblech, Dachpappe usw.), ihrer Eigenschaften, Bearbeitungs-, Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten sowie ihre Brandklassen |
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16. |
Mitwirken beim Feststellen des Bedarfes an Materialien |
Feststellen des Bedarfes an Materialien |
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17. |
Kenntnis über das Lagern der Materialien sowie Fertigteile und über die Einwirkung der Witterung |
Mitarbeiten beim Beschaffen, Auswählen, Annehmen, Überprüfen und Lagern der betriebsspezifischen Materialien |
Beschaffen, Auswählen, Annehmen, Überprüfen und Lagern der betriebsspezifischen Materialien |
18. |
Mitarbeiten beim Einrichten und Absichern von Baustellen |
Einrichten und Absichern von Baustellen |
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19. |
Mitarbeiten beim Aufstellen der erforderlichen Gerüste, Leitern, Aufstiegshilfen und Arbeitsbühnen sowie Schutzgerüste für den Eigenbedarf unter der Berücksichtigung der KJBG-VO |
Aufstellen der erforderlichen Gerüste, Leitern, Aufstiegshilfen und Arbeitsbühnen sowie Schutzgerüste für den Eigenbedarf unter der Berücksichtigung der KJBG-VO |
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20. |
Schützen und Abdecken anderer Bauteile, zB mit Kunststoffplanen, Karton, Papier, Schweißdecken |
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21. |
Lesen von technischen Unterlagen, wie von Skizzen, Zeichnungen, Plänen, Stücklisten, technischen Tabellen, Handbüchern, Normen, Richtlinien, Merkblättern usw. |
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22. |
Anfertigen von Skizzen, Abwicklungen, Zeichnungen, Plänen und Stücklisten |
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23. |
Berechnen von Blechabwicklungen und Zuschnitten sowie Herstellen von Schablonen |
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24. |
Messen und Prüfen von mechanischen Größen unter Anwendung von Messgeräten und Lehren |
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25. |
Manuelles Bearbeiten von Metallen (zB Bleche, Profile, Rohre) und Kunststoffen, zB durch Messen, Aufreißen, Zuschneiden, Sägen, Bohren, Feilen, Abkanten, Biegen, Wulsten, Falzen, Runden, Bördeln, Schweifen usw. |
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26. |
Kenntnis des Aufbaus, der Funktion und der Bedienung von Blechbearbeitungsmaschinen (wie zB Abkantpresse, Biegemaschinen, Tafelscheren, Schlagscheren, Sickenmaschinen, Bördelmaschinen, Stanzmaschinen usw.) |
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27. |
Maschinelles Bearbeiten von Metallen (zB Bleche, Profile, Rohre) und Kunststoffen, zB durch Zuschneiden, Abkanten, Biegen, Wulsten, Falzen, Runden, Bördeln, Schweifen usw. |
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28. |
Herstellen von lösbaren (zB Schraubverbindungen) und unlösbaren (zB Nieten, Kleben) Verbindungen |
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29. |
Grundkenntnisse der Schweißmetallurgie sowie Kenntnis des Verhaltens von Werkstoffen bei Wärmeeinwirkung durch Schweißprozesse |
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30. |
Herstellen von einfachen Schweißverbindungen mit dem Verfahren Elektroschweißen |
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31. |
Kenntnis des Begutachtens und Vorbereitens des Untergrundes |
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32. |
Mitarbeiten beim Begutachten und Vorbereiten des Untergrundes |
Begutachten und Vorbereiten des Untergrundes |
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33. |
Kenntnis der Arten von Hilfs- und Stützkonstruktion (wie zB Stützbogen, Stützring, Steckring, Stützkonstruktionen für Flächen und für den Kältebereich), des Aufbaus, der Anwendungsgebiete sowie ihrer Montage und der dazu notwendigen Arbeitsschritte wie Spannen, Stecken, Aufhängen, Nieten, Schweißen, Kleben usw. |
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34. |
Mitarbeiten beim Herstellen und Montieren von Hilfs- und Stützkonstruktionen unter Anwendung der dazu notwendigen Arbeitsschritte wie Spannen, Stecken, Aufhängen, Nieten, Schweißen, Kleben usw. |
Herstellen und Montieren von Hilfs- und Stützkonstruktionen unter Anwendung der dazu notwendigen Arbeitsschritte wie Spannen, Stecken, Aufhängen, Nieten, Schweißen, Kleben usw. |
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35. |
Kenntnis des Abwickelns und Herstellens von Formteilen wie zB Rohrmeter, Rohrbündelmeter, Rohrbogen, Kanalbogen, Kanäle, Abzweiger, Reduktionen, Übergangsstücke, Armaturenkappen usw. |
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36. |
Mitarbeiten beim Abwickeln und Herstellen von Formteilen unter Anwendung der dazu notwendigen Arbeitsschritte wie Messen, Anreißen, Zuschneiden, Bohren, Stanzen, Runden, Absetzen, Falzen, Bördeln, Schweifen, Stauchen, Schweißen, Kleben usw. |
Abwickeln und Herstellen von Formteilen unter Anwendung der dazu notwendigen Arbeitsschritte wie Messen, Anreißen, Zuschneiden, Bohren, Stanzen, Runden, Absetzen, Falzen, Bördeln, Schweifen, Stauchen, Schweißen, Kleben usw. |
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37. |
Kenntnis der unterschiedlichen Dämmungen, ihres Aufbaus, der Anwendungsgebiete sowie ihrer Herstellung bzw. Montage und der dazu notwendigen Arbeitsschritte |
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38. |
Mitarbeiten beim Herstellen und Montieren von Dämmungen an Anlagen und Anlageteilen unter Anwendung der dazu notwendigen Arbeitsschritte wie Messen, Zurichten und Anbringen usw. |
Herstellen und Montieren von Dämmungen an Anlagen und Anlageteilen unter Anwendung der dazu notwendigen Arbeitsschritte wie Messen, Zurichten und Anbringen usw. |
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39. |
Kenntnis der unterschiedlichen Beschichtungen und Armierungen (wie zB Baumwollbandagen, Drahtgeflechte, Primer usw.), ihres Aufbaus, der Anwendungsgebiete sowie ihrer Aufbringung und der dazu notwendigen Arbeitsschritte |
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40. |
Mitarbeiten beim Herstellen und Aufbringen von Beschichtungen und Armierungen |
Herstellen und Aufbringen von Beschichtungen und Armierungen |
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41. |
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Kenntnis der unterschiedlichen Verkleidungen und Umhüllungen, ihres Aufbaus, der Anwendungsgebiete sowie ihrer Montage und der dazu notwendigen Arbeitsschritte und Hilfsmaterialien (wie zB Schnellspannverschlüsse, Quellschweißmittel, Tellerschweißstifte, Stic-Clips und Klemmplättchen, Spannbänder usw.) |
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42. |
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Mitarbeiten beim Herstellen und Montieren von Verkleidungen und Umhüllungen unter Anwendung der dazu notwendigen Arbeitsschritte wie Messen, Anzeichnen, Ausschneiden, Montieren und Befestigen |
Herstellen und Montieren von Verkleidungen und Umhüllungen unter Anwendung der dazu notwendigen Arbeitsschritte wie Messen, Anzeichnen, Ausschneiden, Montieren und Befestigen |
43. |
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Mitwirken beim Kontrollieren und Prüfen der ausgeführten Arbeiten sowie Erkennen und Beheben von Mängeln |
Kontrollieren und Prüfen der ausgeführten Arbeiten sowie Erkennen und Beheben von Mängeln |
44. |
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Anlegen von Dokumentationen, wie Bauaufnahmen durch Messen und Skizzieren sowie über die Arbeitsabläufe, Arbeitsstunden und Materialverbrauch (wie zB Pflichtenhefte, Übergabeprotokolle, Aufmaßabrechnung, Aufmaßtabellen, Bautagebücher) auch unter Verwendung rechnergestützter Systeme |
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45. |
Kenntnis der berufsspezifischen Normen und Rechtsvorschriften |
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46. |
Kenntnis einschlägiger englischer Fachausdrücke |
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47. |
Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen |
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48. |
Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (Paragraphen 9 und 10 BAG) |
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49. |
Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten |
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50. |
Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutz der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energie- und Ressourceneinsatz im berufsrelevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Wiederverwendung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls |
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51. |
Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Normen sowie der einschlägigen Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit |
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52. |
Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften |
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