Anlage A13 KOLLEG FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE FACHRICHTUNG „KOMMUNIKATIONS- UND MEDIENDESIGN“ I. Stundentafel1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

   

Wochenstunden

 

Lehrver-pflichtungs-

A. Pflichtgegenstände

         

pflich-

   

Semester

Summe

tungs-

   

1.

2.

3.

4.

 

gruppe

1.

Religion

1

1

1

1

4

III

2.

Sprache und Kommunikation:

           
 

2.1 Lebende Fremdsprache2

3

3

3

3

12

I

 

2.2 Officemanagement3

2

2

-

-

4

III

3.

Wirtschaft:

           
 

3.1. Globalwirtschaft, Wirtschaftsgeografie und Volkswirtschaft

2

2

1

1

6

III

 

3.2 Betriebswirtschaft und Projektmanagement

3

3

2

2

10

I

 

3.3 Rechnungswesen und Controlling3

4

4

4

4

16

I

 

3.4 Recht

-

-

2

2

4

III

4.

Kommunikations- und Mediendesign: 3

           
 

4.1 Angewandte Informatik

3

3

3

3

12

I

 

4.2. Kommunikations- und Mediendesign

9

9

9

9

36

I

5.

Angewandtes Projekt- und Cateringmanagement 3 4

8

8

5

5

26

IVa

Gesamtwochenstundenzahl

35

35

30

30

130

 

B. Pflichtpraktikum

4 Wochen zwischen dem 2. und 3. Semester

C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen 5

D. Förderunterricht 5

römisch II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Das Kolleg für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung Kommunikations- und Mediendesign hat im Sinne der Paragraphen 65 und 72 unter Bedachtnahme auf Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes (SchOG) die Aufgabe, Absolventinnen und Absolventen von höheren Schulen ergänzend zum Bildungsziel einer Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung Kommunikations- und Mediendesign zu führen. Durch die Vermittlung der entsprechenden Fach- und Methodenkompetenz sowie dem Erwerb sozialer und personaler, kommunikativer und emotionale Kompetenz werden die Absolventinnen und Absolventen zur Ausübung gehobener Berufe in den Bereichen Kommunikations- und Medienwirtschaft, Öffentlichkeitsarbeit und Marketing, Informationstechnologie, gehobener Dienstleistungssektor und Verwaltung sowie im Kreativ- und Kulturbereich befähigt.

Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zu lebenslangem Lernen.

Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen

sollen die Absolventinnen und Absolventen zu kritischem und kreativem Denken sowie nachhaltigem und verantwortungsvollem Handeln befähigt werden.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS SPRACHE UND KOMMUNIKATION

Die Studierenden können

LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES LEBENDE FREMDSPRACHE

Lebende Fremdsprache ohne Vorkenntnisse

Die Studierenden

Lebende Fremdsprache mit Vorkenntnissen auf Niveau A2/B1

Die Studierenden

Lebende Fremdsprache mit Vorkenntnissen auf Niveau B2

Die Studierenden

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS WIRTSCHAFT

Die Studierenden können

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS KOMMUNIKATIONS- UND MEDIENDESIGN

Die Studierenden können

einsetzen

römisch III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN Allgemeine Bestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Studierenden, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt römisch II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, SchOG) Bedacht zu nehmen.

Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich.

Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel:

Die Gesamtwochenstunden im Pflichtgegenstand „Angewandtes Projekt- und Cateringmanagement“ können schulautonom im Ausmaß von mindestens 4 bis maximal 26 Semesterwochenstunden festgelegt werden. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff sind an das schulautonom festgelegte Stundenausmaß anzupassen.

Die daraus gegebenenfalls frei werdenden Wochenstunden (max. 22 Semesterwochenstunden) sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verteilen:

  1. Ziffer eins
    Schulautonome Vertiefung:

Entweder

  1. Ziffer 2
    Darüber hinaus kann mit den allenfalls verbleibenden schulautonomen Wochenstunden das Wochenstundenausmaß anderer Pflichtgegenstände erhöht werden.
  2. Ziffer 3
    Im Rahmen der schulautonomen Abweichungen bestehen darüber hinaus ab dem 3. Semester folgende Bestimmungen zur Gestaltung von Wahlpflichtbereichen für die Studierenden (Studierenden-Autonomie). Dabei sind jedenfalls die geltenden Eröffnungs- und Teilungszahlen und die Möglichkeit einer übergreifenden Führung in Paralleljahrgängen zu berücksichtigen:
    1. Absatz eins
      Von den nach Ziffer eins, verwendeten Wochenstunden können maximal 3 Wochenstunden zum Angebot eines Wahlpflichtbereiches mit 2 Wahlmöglichkeiten herangezogen werden, und/oder
    2. Absatz 2
      Von den nach Ziffer 2, verwendeten Wochenstunden können bis zu 3 Wochenstunden – maximal jedoch das Wochenstundenausmaß der vorgenommenen Erhöhung – zum Angebot eines Wahlpflichtbereiches mit 2 inhaltlichen Wahlmöglichkeiten verwendet werden;

Es sind grundsätzlich nur Stundenerhöhungen durch ganze (Semester-)Wochenstunden möglich.

Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Semestern verschoben werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten, dh. die Pflichtgegenstände sind ohne semesterweise Unterbrechungen zu führen.

Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände in den einzelnen Semestern darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.

Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände von 130 Semesterwochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.

Wird ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe des Pflichtgegenstandes sowie der Lehrstoff unter Berücksichtigung der Lernergebnisse des Clusters schulautonom festzulegen.

Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff des Pflichtgegenstandes schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenz). Auch hier sind die Lernergebnisse des Clusters zugrunde zu legen.

Pro Jahrgang kann 1 schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Jahrgängen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal drei. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 4. Semester) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

Schulautonome Verteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes:

Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Semester ist ein alle Semester umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzen und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, SchOG) Bedacht nimmt.

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht:

Allfällige Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL):

Hinsichtlich der Möglichkeit integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache“) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Klassen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache“ zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß Paragraph 16, Absatz 3, Schulunterrichtsgesetz.

römisch IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten bzw. auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.

Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung, usw.

Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen.

Unterrichtsqualität:

Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.

Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.

Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung, Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.

Die Ziele des Unterrichts und die Kriterien der Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.

Unterrichtsplanung:

In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten:

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Lebende Fremdsprache:

Didaktische Grundsätze des Clusters Wirtschaft:

Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für

Im Mittelpunkt steht

Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Studierenden ist die multidimensionale Verantwortung der Führungskräfte in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen.

Didaktische Grundsätze des Clusters Kommunikations- und Mediendesign:

Die Abstimmung der Lehrstoffverteilungen der Pflichtgegenstände „Kommunikations- und Mediendesign“ sowie „Angewandte Informatik“ ist in Bezug auf die inhaltliche und zeitliche Unterrichtsplanung unabdingbar. Weiters sind in beiden Gegenständen

zentrale Elemente des Unterrichts.

Innerhalb des Pflichtgegenstandes „Kommunikations- und Mediendesign“ ist eine Abstimmung der schulautonomen Ergänzungsmöglichkeiten mit dem Grundlehrplan und ein entsprechend ganzheitlich ausgerichteter Unterricht sowie eine den gesamten Pflichtgegenstand umfassende einheitliche Leistungsbeurteilung sicherzustellen.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Angewandtes Projekt- und Cateringmanagement:

Durch die Fächerverbindung aller Unterrichtsgegenstände mit dem Unterrichtsgegenstand „Angewandtes Projekt- und Cateringmanagement“ wird dem unternehmerischen und kreativ-multimedialen Denken (Entrepreneurship Education) besonders Rechnung getragen. Kooperationen mit Betrieben sowie Expertinnen und Experten sind im Rahmen der Möglichkeiten vorzusehen.

Zur Festigung und Vernetzung der vor allem im ersten unterrichteten Semesters vermittelten Grundlagen des Catering sowie der in den unterschiedlichen Clustern erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten werden verschiedene komplexe, handlungsorientierte und lernerzentrierte Methoden angewendet.

Wesentlich sind dabei die Schaffung von Projektstrukturen und die Einbettung in einen unternehmerischen Kontext bzw. in den organisatorischen Kontext des Auftraggebers.

Durch die Planung und Durchführung vor allem realer aber auch die Realsituation simulierender Aufträge ist den Studierenden Gelegenheit zur Durchführung von facheinschlägigen praktischen und organisatorischen Tätigkeiten zu geben. Die Auswahl der Handlungs- und Lernanlässe hat sich an den Berufsbildern und an der speziellen Ausprägung der Schulen für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung Kommunikations- und Mediendesign zu orientieren. Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Studierenden

Grundlage dafür ist die rechtzeitige Planung und die Ausarbeitung eines Organisationsmodells, wobei Absprache mit den Lehrenden anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten dringend empfohlen wird. Im Bedarfsfall sind eine gute organisatorische (stundenplantechnische) Abstimmung mit anderen einschlägigen Pflichtgegenständen und die Nutzung der Möglichkeit der Blockung empfehlenswert.

Unterrichtsmethoden:

Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten, sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Studierenden aufzuzeigen.

Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

Unterrichtsorganisation:

Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.

Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Semester mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage:

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Studierenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- bzw. Kompetenzerwerb sicherzustellen.

Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Studierenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie Studienkolleginnen und Studienkollegen elektronisch Kontakt halten.

Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrende zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung.

Pflichtpraktikum:

Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich Betriebskategorie und Einsatzbereichen zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.

Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten.

Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Die Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse sind grundsätzlich mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.

Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber hinaus zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden; bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf sprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule auf die damit verbundenen Besonderheiten hinweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen.

Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen, Kontakt zu halten.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin bzw. Direktor, Fachvorständin bzw. Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 416 aus 1989, in der jeweils geltenden Fassung.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 130 aus 2009, in der jeweils geltenden Fassung.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß Paragraph 7 a, des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden.

d) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 234 aus 2011, in der jeweils geltenden Fassung.

e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. xxx aus 2016, in der jeweils geltenden Fassung.

g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988, in der jeweils geltenden Fassung.

h) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. xxx aus 2016, in der jeweils geltenden Fassung.

i) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2004, in der jeweils geltenden Fassung.

j) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 241 aus 2008, in der jeweils geltenden Fassung.

k) Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 194 aus 2014, in der jeweils geltenden Fassung.

l) Alevitischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 14 aus 2014, in der jeweils geltenden Fassung.

römisch VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Pflichtgegenstände 2. SPRACHE UND KOMMUNIKATION 2.1 LEBENDE FREMDSPRACHEN

Lebende Fremdsprache ohne Vorkenntnisse

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Studierenden:

zB Familie, Freundeskreis, einfache Alltagssituationen in Bezug auf Essen, Trinken, Einkaufen, Unterkunft, Freizeit, Sport, Kleidung. Grundkenntnisse über das Zielland.

Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation:

zB Vorstellen (sich selbst oder jemanden anderen) und Gebrauch einfacher Gruß- und Abschiedsformeln. Stellen und Beantworten einfacher Fragen nach Namen, Wohnort, Dingen, Hobbys und Befinden. Bitten, Bedanken, Entschuldigen.

Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Gespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung. Kurze Mitteilungen, Einladungen, Notizen, Checklisten, Ausfüllen von personenbezogenen Formularen.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Studierenden sowie aktuelle Themen:

zB politische und gesellschaftliche Grundstrukturen, soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Gesundheit und Umwelt, Medien und Kommunikation, Marketing, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen.

Ausgewählte Bereiche der mündlichen und schriftlichen berufsbezogenen Kommunikation:

zB einfache Handelskorrespondenz (medienunterstützt; Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden), Berichte.

Kommunikation über allgemeine Themen. Kommunikation in sozialen Netzwerken.

Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Graphiken und Statistiken.

Äußern und einfaches Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, Blog, alltägliche Korrespondenz, Gespräch).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Speisen, Ernährung. Grundkenntnisse über das Zielland.

Einfache berufsbezogene schriftliche und mündliche Kommunikation im Bereich Reisen:

zB Telefonate, einfache Beschreibung von Speisen, einfache Korrespondenz (medienunterstützt; Anfragen, Beantwortung von Anfragen), Notizen, Ankündigungen, Memos; Bewerbung.

Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Studierenden sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen:

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Gesundheit und Umwelt, Medien und Kommunikation, Marketing, Kunst und Kultur, Arbeit und Arbeitswelt.

Einfache mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen und Produkten, zB Bericht, Homepage, einfache PR-Texte wie Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung.

Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Graphiken und Statistiken.

Ausgewählte Bereiche der Handelskorrespondenz (zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden).

Bewerbung.

Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation.

Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, Bericht, Blog, Korrespondenz, Diskussion, Präsentation).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

Schularbeiten:

Ziffer eins – 3. Semester je 1 ein- oder zweistündige Schularbeit.

Ziffer 4 Semester: 1 zwei- oder dreistündige Schularbeit.

Lebende Fremdsprache mit Vorkenntnissen auf Niveau A2/B1

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Themen aus dem alltäglichen Umfeld:

zB Ausbildung und etwaige berufliche Vorbildung, Urlaub, Freizeitaktivitäten.

Themen aus dem beruflichen Umfeld:

Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Bewerbungsgespräch, verschiedene Arten von touristischen Einrichtungen, Tätigkeitsfelder der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in ausgewählten Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt):

Einfache berufliche Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung (zB Auskünfte über das Angebot innerhalb und außerhalb des Betriebs erteilen).

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Themen aus dem beruflichen Umfeld:

zB Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Bewerbungsgespräch, Vorbereitung auf das Praktikum.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in ausgewählten Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt):

Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung im Event- und Messebereich (zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Reservierung, Beratung).

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Themen aus dem beruflichen Umfeld:

zB Erfahrungen aus dem Praktikum, alltägliche und berufliche Ziele.

Nachhaltigkeit in Bezug auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in ausgewählten Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt):

Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung im Event- und Messebereich (zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Reservierung, Beratung, Umgang mit Beschwerden), Berichte.

Bewerbung und Motivationsschreiben.

Mündliche und schriftliche Präsentation von Dienstleistungen, Produkten, Programmen (zB Website, Broschüre, Flugblatt, Bericht).

Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Graphiken und Statistiken.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Themen aus dem beruflichen Umfeld:

zB Erfahrungen aus dem Praktikum, alltägliche und berufliche Ziele.

Nachhaltigkeit in Bezug auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in ausgewählten Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt):

Standardsituationen der Kundenbetreuung (zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Reservierung, Beratung, Umgang mit Beschwerden), Berichte.

Bewerbung und Motivationsschreiben.

Mündliche und schriftliche Präsentation von Dienstleistungen, Produkten, Programmen (zB Website, Broschüre, Flugblatt, Bericht).

Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Graphiken und Statistiken.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

Schularbeiten:

Ziffer eins – 3. Semester je 1ein- oder zweistündige Schularbeit.

Ziffer 4 Semester: 1 zwei- oder dreistündige Schularbeit.

Lebende Fremdsprache mit Vorkenntnissen auf Niveau B2

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Themen aus dem alltäglichen Umfeld:

zB Ausbildung und etwaige berufliche Vorbildung, Urlaub, Freizeitaktivitäten.

Themen aus dem beruflichen Umfeld.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in ausgewählten Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt):

Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung (zB Auskünfte über das Angebot).

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden

Lehrstoff:

Themen aus dem beruflichen Umfeld:

zB Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Bewerbungsgespräch.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in ausgewählten Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt):

Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung im Event- und Messebereich (zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Reservierung, Beratung)

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden

Lehrstoff:

Themen aus dem beruflichen Umfeld:

zB Erfahrungen aus dem Praktikum, alltägliche und berufliche Ziele.

Nachhaltigkeit in Bezug auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt):

zB Memos, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden, Berichte.

Komplexere Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Kongresse, geschäftliche Verhandlungen, Motivationsschreiben.

Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen (zB Artikel, Website, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht).

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Themen aus dem beruflichen Umfeld:

Ausgewählte Bereiche der Unternehmensführung (zB Führungsstile, Mitarbeitermotivation, Konfliktlösung).

Vertiefung der bisher behandelten Themen und Kommunikationssituationen.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

Schularbeiten:

Ziffer eins – 3. Semester: je 1 ein- oder zweistündige Schularbeit.

Ziffer 4 Semester: 1 zwei- oder dreistündige Schularbeit.

Lebende Fremdsprache mit Vorkenntnissen auf Niveau B2 – Fachsprache

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Themen aus dem alltäglichen Umfeld:

zB Ausbildung und etwaige berufliche Vorbildung, Urlaub, Freizeitaktivitäten.

Themen aus dem beruflichen Umfeld:

zB Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Bewerbungsgespräch.

Verschiedene Arten von touristischen Einrichtungen, Tätigkeitsfelder der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in ausgewählten Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt):

Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung in Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben (zB Auskünfte über das Angebot innerhalb und außerhalb des Betriebs erteilen, Gästebetreuung von der Zimmerreservierung bis zum Check-Out, Reservierung und Service im Restaurant).

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden

Lehrstoff:

Themen aus dem beruflichen Umfeld:

zB Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Bewerbungsgespräch, Vorbereitung auf das Praktikum.

Kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Gästen und Kunden, touristisches Angebot, verschiedene Arten von touristischen Einrichtungen, Trends und Entwicklungen im Tourismus.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in ausgewählten Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt):

Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung in Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben, im Reisebüro, im Event- und Messebereich (zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Reservierung, Beratung)

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden

Lehrstoff:

Themen aus dem beruflichen Umfeld:

zB Erfahrungen aus dem Praktikum, alltägliche und berufliche Ziele.

Trends und Entwicklungen im Tourismus und in der Arbeitswelt, touristische Destinationen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Gästen und Kunden, Beschwerdemanagement, Tätigkeiten und Produkte verschiedener touristischer Leistungsträger, Nachhaltigkeit in Bezug auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft, Lebens- und Erholungsqualität, touristisches Marketing.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt):

zB Memos, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden, Berichte.

Komplexere Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Kongresse, Produkt-, Tourismus- und Freizeitmessen, geschäftliche Verhandlungen.

Bewerbung und Motivationsschreiben.

Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen (zB Artikel, Website, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht).

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Themen aus dem beruflichen Umfeld:

Ausgewählte Bereiche der Unternehmensführung (zB Führungsstile, Mitarbeitermotivation, Konfliktlösung).

Vertiefung der bisher behandelten Themen und Kommunikationssituationen.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

Schularbeiten:

Ziffer eins – 3. Semester: je 1 ein- oder zweistündige Schularbeit.

Ziffer 4 Semester: 1 zwei- oder dreistündige Schularbeit.

2.2 OFFICEMANAGEMENT

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Grundlagen der Informationstechnologie.

Betriebssystem und Arbeiten im Netzwerk und ausgegliederte IT-Infrastruktur (zB Cloud Computing).

Aktuelle Eingabesysteme, Training der Schreibfertigkeit.

Wissensmanagement.

Textverarbeitung.

Bildbearbeitung.

Gesetzliche Bestimmungen (Grundzüge des Urheberrechts. Lizenzmodelle).

Internet und Internetdienste.

2. Semester :

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Textverarbeitung (fortgeschrittene Textverarbeitung).

Tabellenkalkulation inklusive Datenanalyse.

Präsentation:

Präsentationsrichtlinien und fortgeschrittene Präsentationstechniken.

Adress-, Aufgaben- und Terminverwaltung.

Schularbeiten:

römisch eins. Jahrgang: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten.

römisch II. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

3. WIRTSCHAFT 3.1 GLOBALWIRTSCHAFT, WIRTSCHAFTSGEOGRAFIE UND
VOLKSWIRTSCHAFT

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Orientierung mit unterschiedlichen kartografischen Medien.

Entwicklungs- und Schwellenländer, Industrieländer:

Indikatoren und Gründe der Unterentwicklung.

Unterschiedliche Entwicklungsniveaus.

Ökonomischer Wandel und Fortschritte in ausgewählten Staaten.

Globalisierung und Nachhaltigkeit:

Chancen und Risiken unterschiedlicher Formen der Globalisierung.

Folgen der Globalisierung auf ökologische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Systeme.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Europäische Integration, europäische Staaten innerhalb und außerhalb der EU.

Österreich:

Bevölkerungsentwicklung, Migration, Arbeitsmarkt.

Wirtschaftsregionen und Wirtschaftssektoren (Landwirtschaft, Industrie, Dienstleistungen, Tourismus, Energie, Verkehr).

Raumordnung und Raumplanung.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Volkswirtschaftliche Grundbegriffe.

Wirtschaftssysteme – Wirtschaftsordnungen.

Marktformen, vollkommener Markt und Marktversagen, Preis.

Konjunkturpolitik.

Sozialpolitik und Arbeitsmarkt.

Volkswirtschaftliche Messgrößen (zB Bruttoinlandsprodukt, (Gender) Human Development Index, Arbeitslosenquote, Gini Koeffizient).

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Geld- und Währungspolitik (Geldwertstabilität usw.).

Wirtschaftswachstum.

Außenwirtschaftliche Beziehungen und Zahlungsbilanz.

Europäische Wirtschaft.

Budget- und Budgetpolitik.

Ökonomische und ökologische Nachhaltigkeit.

Wirtschaftstheorien.

3.2 BETRIEBSWIRTSCHAFT UND PROJEKTMANAGEMENT

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Grundlagen der Wirtschaft.

Kaufvertrag:

Phasen, Voraussetzungen für das Zustandekommen, Bestandteile, Zahlungsformen, vertragswidrige Erfüllung des Kaufvertrages, Schriftverkehr im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag.

Konsumentenschutzgesetz, Produkthaftungsgesetz, E-Commerce.

2. Semester:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Unternehmensgründung:

Entwicklung einer Geschäftsidee, rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen bei der Gründung von Unternehmen sowie Non-Profit-Organisationen (Gewerberecht, Firma, Firmenbuch, Rechtsformen, Vollmachten).

Inhalte des Businessplans:

Entwicklung eines Core-Businessplans inklusive Marketing und Gründungskosten mit Hilfe der Methoden des Projektmanagements.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Besonderheiten des Dienstleistungssektors:

Dienstleistungs-Innovationsmanagement, Service-Design.

Kreditinstitute:

Geschäftsfelder. Geldanlage unter Berücksichtigung ethischer Aspekte und aktueller Entwicklungen.

Personalmanagement.

Unternehmensführung:

Management, Managementfunktionen, Managementkonzepte, Führungsstile.

Aufbau- und Ablauforganisation. Krisenmanagement.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Grundlagen der Finanzierung und Investition.

Controlling als Basis für Unternehmensentscheidungen, Controllinginstrumente .

Nutzung der fachspezifischen Standardsoftware (Tabellenkalkulations- und Präsentationsprogramme).

Case Studies.

Schularbeiten:

Ziffer eins Semester: 1 einstündige Schularbeit.

Ziffer 2 Semester: 1 einstündige Schularbeit.

Ziffer 3 Semester: 1 einstündige Schularbeit.

Ziffer 4 Semester: 1 dreistündige Schularbeit.

3.3 RECHNUNGSWESEN UND CONTROLLING

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Aufgaben und gesetzliche Rahmenbedingungen des Rechnungswesens.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung:

Rechtliche Bestimmungen, vorgeschriebene Aufzeichnungen anhand von Belegen inklusive Umsatzsteuer, Kassa-Bankbuch, Wareneingangsbuch, Anlageverzeichnis, Umsatzsteuervoranmeldung, Erfolgsermittlung.

Buchführung:

Einführung in die Doppelte Buchführung, Belege, Belegorganisation inklusive Formvorschriften, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kontenrahmen, Kontenplan, Umsatzsteuer.

Einfache Geschäftsfälle auch anhand von Belegen:

zB Anlagenkäufe, Wareneinkäufe, Warenverkäufe, Verbuchung von Aufwänden und Erträgen, Rechnungsausgleich durch Barzahlung und Banküberweisung, Bestandsveränderungen, Warenrücksendungen, Bezugs- und Versandkosten, Rabatte, Skonto, Privatentnahmen, Privateinlagen, Rechnungsausgleich durch Kredit- bzw. Bankomatkarte, KFZ-Betriebskosten, Monatsabrechnungsbogen, Zahlungsartenbericht, Emballagen, Reisebürogeschäfte aus Sicht des Hotels, Mahnspesen, Verzugszinsen, Kontoabschluss Bank, Eigenverbrauch (amtliche Sachbezugswerte).

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Personalverrechnung:

Abrechnung von Löhnen und Gehältern, Überstundenberechnung, Sonderzahlungen, Verbuchung von Löhnen und Gehältern sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Arbeitnehmerveranlagung.

Kostenrechnung:

Aufgaben und Stellung der Kostenrechnung im Unternehmen, Grundbegriffe.

Vollkostenrechnung:

Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung, Kostenträgerrechnung, Betriebsergebnisrechnung.

Teilkostenrechnung:

Operative Entscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung (zB Entscheidung über Zusatzauftrag, Break-Even-Analyse, Mindestpreis).

Fachspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation.

Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Jahresabschluss:

Grundlagen des Jahresabschlusses, Reihenfolge der Abschlussarbeiten, Inventur und Inventar, Bewertungsgrundsätze, Bewertungsmaßstäbe, Bewertungsregeln, Anlagenbewertung.

Bewertung des Umlaufvermögens:

Einfache Bewertung von Material bzw. Waren (Bestandsveränderung), indirekte Bewertung, Schwund, Abwertung, Forderungen, Bewertung der Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungen.

Erfolgsermittlung, Unternehmensrecht und Steuerrecht (Grundzüge).

Fachspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation.

Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Steuerrecht:

Einkommensteuer, Einkunftsarten, Berechnung.

Rücklagen:

Begriffe, Einteilung, Beurteilung aus bilanzpolitischer Sicht, Zuordnung.

Jahresabschluss:

Aufbereitung und Darstellung des Zahlenmaterials (insbesondere Einzelunternehmen, Personengesellschaften).

Errechnung und Interpretation von Kennzahlen, Liquiditätsanalyse, Controlling, Planungsrechnung (Budget).

Komplexe Aufgabenstellungen.

Aktuelle Entwicklungen.

Fachspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation.

Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen.

Schularbeiten:

Ziffer eins Semester: 1 einstündige Schularbeit.

Ziffer 2 Semester: 1 zweistündige Schularbeit.

Ziffer 3 Semester: 1 zweistündige Schularbeit.

Ziffer 4 Semester: 1 dreistündige Schularbeit.

3.4 RECHT

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Bürgerliches Recht.

Personen-und Familienrecht. Erbrecht.

Grund- und Menschenrechte.

2. Semester:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Sachenrecht.

Schuldrecht.

Zivilgerichtsverfahren.

Exekutionsrecht.

Insolvenzrecht.

Schadenersatzrecht.

Mietrecht.

Arbeits- und Sozialrecht.

4. KOMMUNIKATIONS- UND MEDIENDESIGN 4.1 ANGEWANDTE INFORMATIK

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Betriebssysteme:

Installation und Konfiguration, Wartung, Software-Administration.

Netzwerke:

Hardware – Hub, Switch, Router, Verkabelung, Protokolle, IP-Adressen, LAN/WLAN, Webhosting,

Datensicherheit/-sicherung.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Datenbanken:

Verwaltung von Daten, relationale Datenbanken, Tabellen, Datentypen, Ein- und Ausgabeformate, Sortieren und Filtern, Auswahlabfragen, Aggregatfunktionen, Formulare, Berichte, Spezialabfragen, Import und Export.

SQL – Anweisungen, Datenbankstruktur, Tabellen und Abfragen.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Grundlagen des Programmierens:

EVA-Prinzip (Eingabe, Verarbeitung, Ausgabe), Datentypen, Variablen, Kontrollstrukturen, Schleifen und Entscheidungen, Funktionen, Programmierparadigmen, Arrays.

Serverseitige Programmiersprache:

Installation und Administration eines lokalen Webservers, Formmailer, Cookies, Datenbankzugriff und -manipulation.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Dynamische Webseiten:

Passwortschutz mit Cookies, User-Login, Registrierung und Userprofile, Authentifizierung durch Sessions, Layout mit CSS.

4.2 KOMMUNIKATIONS- UND MEDIENDESIGN

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Fotografie:

Wesentliche Grundbegriffe der Fotografie, Aufbau digitaler Kameras, Bildaufbau, Licht, Beleuchtung, Blitzfotografie.

Bildbearbeitung:

Additive und subtraktive Farbmodelle, Farbtiefe, Dateiformate.

Zeichen- und Malwerkzeuge, Auswahlwerkzeuge, Transformationen, Ebenen, Texte, Bildausschnitte, Helligkeit, Kontrast, Tonwerte, Farben und Verläufe.

Webdesign:

Grundlagen des Web, Standards, Netzwerke, Internet, Browser, Struktur von Websites, Erstellen einfacher Webseiten, grundlegende Strukturelemente, Bilder und Hyperlinks, grundlegende Formatierungen in CSS (Cascading Style Sheets), Webhosting.

Video:

Filmsprache, Exposé, Drehbuch, Shotlist.

Praktische Umsetzung bei Interviews, Reportagen, Dokumentationen, Kurz- und Werbefilmen.

Grundbegriffe der Videotechnik, Aufbau digitaler Videokameras.

Kameratypen und Zubehör, gängige Videoformate, Verwaltung von Videoclips, einfache Schnitttechniken, Übergänge, Effekte, Vor- und Nachspann, Filmexport.

Printdesign:

Arbeiten mit einem professionellen DTP-Programm, Dokumente erstellen.

Journalismus:

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Beiträge, Zielgruppen, Gestaltungsrichtlinien, Redaktionsarbeit, journalistische Darstellungsformen

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Fotografie:

Farben und Formen, Motivbewusstsein.

Praktisches Fotografieren.

Bildbearbeitung:

Nondestruktive Bildkorrekturen.

Einfache Fotomontagen, Masken und Kanäle, Fotoretusche, Pfade, Filter und Effekte.

Webdesign:

Tabellen, Formulare, Navigation, Cascading Style Sheets, Boxmodell, mehrspaltige Layoutformen.

Professioneller Web-Editor, Vorlagen, Hotspots und Image-Maps, Einbinden von Multimedia und Scripts. Webprojekte.

Video:

Aufnahme von Bild und Ton, gängige Videoformate, Exposé, Drehbuch und Shotlist, fortgeschrittener Videoschnitt, Überblendungen, Farbe und Transparenz, Animationen mittels Keyframes, Multipunktbearbeitung, Import von Bildern und Audiomaterial, Export von Filmmaterial.

Printdesign:

Layout einrichten, Text und Typografie, grafische Elemente.

Journalismus:

Setting für Interviews, technische Ausrüstung, Tonaufnahme, filmische Aufbereitung.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Audio:

Audiotechnik, Audioformate, Sampling und Quantisieren, Aufnahme und Bearbeitung in einem Multitrackprogramm, Hüllkurven, Loops, Effekte und Filter, Optimieren von Audiomaterial, Equalizing, Abmischen von Soundmaterial, Effekte- und Bus-Mischer, Audioexport.

Printdesign:

Formate, Druckvorstufe und Druck.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Animationen:

Animationsarten, Einzel- und Schlüsselbilder, Zeitleiste, Tweenings.

Grundformen, Werkzeuge, Farben und Verläufe, Einbinden von Bildern und Musik.

Geometrische Basisformen, Bool’sche Operationen, Extrusion und Rotation, Texturing und Farben, Licht, Rendering und Export.

5. ANGEWANDTES PROJEKT- UND CATERINGMANAGEMENT

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Food & Beverage:

Sicherheitsmanagement, Ergonomie. Hygienemanagement, Gute Hygienepraxis.

IT-unterstützte Warenbewirtschaftung und Mengenermittlung.

Speisen- und Getränkeangebot für verschiedene Veranstaltungen.

Catering:

Berufs- und Erscheinungsbild, Arbeitshaltung und Umgangsformen.

Gästebetreuung. Tischoptik und Raumgestaltung.

Cateringequipment. Servicevorbereitung und -abläufe im Cateringbereich.

Getränke- und Speisenservice.

Veranstaltungsmanagement:

Veranstaltungsarten; Planungsinstrumente; Zeitmanagement.

Personalmanagement, Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterführung.

Branchenspezifische Software.

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb (Cateringmanagement) allein und im Team.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen.

Kooperationen mit Betrieben und Expert/innen. Nutzen von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen.

Kooperationen mit Betrieben und Expert/innen. Nutzen von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen.

Kooperationen mit Betrieben und Expert/innen. Nutzen von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

B. Pflichtpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Zeitlicher und sachlicher Rahmen:

Zwischen dem 2. und 3. Semester im Ausmaß von 4 Wochen (Vollzeit) in einem Unternehmen des Bereiches Kommunikations- und Mediendesign .

In begründeten Fällen sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferienzeiten zulässig, wobei diese in die Gesamtpraktikumsdauer einzurechnen sind.

C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

D. Förderunterricht Bildungs- und Lehraufgabe:

Die von einem Leistungsabfall betroffenen Studierenden sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie im jeweiligen Jahrgang/Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

1  Die Stundentafel kann gem. den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.

2  In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache(n) anzuführen.

3  Mit Computerunterstützung.

4  Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnitts III schulautonom mit 4-26 Wochenstunden festgelegt werden.

5  Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).