Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
Die Mehr- und Minderausgaben betreffen den fünfjährigen Zeitraum der Umstellung auf die neuen Lehrpläne samt der neuen Schulzeitverordnung ab dem Schuljahr 2016/17. Durch Verschiebungen von Unterrichtseinheiten zwischen den einzelnen Jahrgängen kommt es zu vorübergehenden Mehr- und Minderbedarfen, ab dem Budgetjahr 2021 ist das Vorhaben allerdings als kostenneutral anzusehen.
Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre
in Tsd. € |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Nettofinanzierung Bund |
-148 |
314 |
951 |
230 |
872 |
Durch den Verbleib der Schülerinnen und Schüler im Schulsystem auch nach der 9. Schulstufe erhöht sich die Beschäftigungsfähigkeit der Schulabgängerinnen und Schulabgänger, was höher qualifizierte Arbeitskräfte für den Wirtschaftsstandort Österreich bedeutet. Durch den Verbleib von Schülerinnen und Schülern im Bildungssystem bis zur 11. bzw. 13. Schulstufe erhöht sich der Prozentsatz an Absolventinnen und Absolventen einer Abschlussprüfung bzw. einer Reife- und Diplomprüfung.
In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß Paragraph 17, Absatz eins, BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.
Keine
Einbringende Stelle: |
BMBF |
|
Vorhabensart: |
Bündelung |
|
Laufendes Finanzjahr: |
2016 |
|
Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2016 |
Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Erhöhung des Bildungsniveaus der Schülerinnen und Schüler und von Zielgruppen in der Erwachsenenbildung" der Untergliederung 30 Bildung und Frauen im Bundesvoranschlag des Jahres 2016 bei.
Durch die Änderung des Schulorganisations- und Schulunterrichtsgesetzes mit Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 9 aus 2012, wurde die Überarbeitung aller Lehrpläne erforderlich. Änderungen aus dem Bundesgesetzblatt (leg. cit.):
Das Schulorganisationsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1962,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 73 aus 2011,, wird wie folgt geändert:
1. Dem Paragraph 6, Absatz 2, werden folgende Sätze angefügt:
"An zumindest dreijährigen mittleren und höheren Schulen haben die Lehrpläne der 10. bis einschließlich der vorletzten Schulstufe die Bildungs- und Lehraufgaben sowie den Lehrstoff der einzelnen Unterrichtsgegenstände, erforderlichenfalls auch die didaktischen Grundsätze, als Kompetenzmodule festzulegen und deren Aufteilung auf die jeweiligen Semester der betreffenden Schulstufe zu enthalten. Die letzte Schulstufe der genannten Schularten bildet ein Kompetenzmodul."
Der bisherige Zyklus der Lehrplannovellen betrug jeweils ca 10 Jahre - um die Lehrpläne immer aktuell zu halten sowie den Erfordernissen der Wirtschaft Rechnung zu tragen. Bei all diesen bisherigen Novellen wurden ebenso die Schulversuchsberichte der betroffenen Schulen ausgewertet und die Erfahrungen in die neuen Lehrpläne eingearbeitet.
Betroffen sind alle humanberuflichen Schulen - und damit alle künftigen Schülerinnen und Schüler - deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, alle Lehrpersonen inkl. der verantwortlichen Schulaufsicht sowie die Pädagogischen Hochschulen in ihrer Verantwortung der LehrerInnenaus- und Fortbildung. In weiterer Folge sind auch die SchulbuchautorInnen und die Schulbuchverlage von der Änderung betroffen.
Im Schuljahr 2012/13 waren in Österreich 57.927 Schülerinnen und Schüler sowie 7.638 Lehrerinnen und Lehrer an 207 humanberuflichen Schulen tätig.
Die Zahl der direkt/indirekt betroffenen Bediensteten in den Schulen, Landesschulbehörden (etwa Schulaufsicht) und der Zentralstelle (etwa pädagogische Fachabteilung) sowie der in den sonstigen Betrieben (etwa BIG, BBG, Buchhaltungsagentur) kann ebenso wenig genau angegeben werden wie die Anzahl der von Absolventinnen und Absolventen "betroffenen" Betriebe bzw. Gebietskörperschaften.
Die Änderung umfasst folgende Lehrpläne:
Schulen für wirtschaftliche Berufe:
Einjährige Haushaltungsschule
Zweijährige Hauswirtschaftsschule
Fachschule für wirtschaftliche Berufe
Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe
Aufbaulehrgang für wirtschaftliche Berufe
Aufbaulehrgang für wirtschaftliche Berufe für Berufstätige
Aufbaulehrgang für wirtschaftliche Berufe für Hörbeeinträchtigte
Fachschule für wirtschaftliche Berufe für Hörbeeinträchtigte
Fachrichtungen:
Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe Fachrichtung "Kommunikations- und Mediendesign"
Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe Fachrichtung "Kultur- und Kongressmanagement"
Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe Fachrichtung "Sozialmanagement"
Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe Fachrichtung "Umwelt und Wirtschaft"
Schulen für Tourismus:
Hotelfachschule
Tourismusfachschule
Höhere Lehranstalt für Tourismus
Aufbaulehrgang für Tourismus
Kolleg für Tourismus
Schulen für Mode:
Fachschule für Mode
Höhere Lehranstalt für Mode
Höhere Lehranstalt für Modedesign und Produktgestaltung
Aufbaulehrgang für Mode
Kolleg für Mode Fachrichtung Modedesign Damen
Höhere Lehranstalt für Produktmanagement und Präsentation
Höhere Lehranstalt für Kunst und Gestaltung
Kolleg für Kunst und Gestaltung Schwerpunkt Schmuckdesign
Mit Erlassung der neuen Lehrpläne (wirtschaftliche Berufe sowie Tourismus - Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 340 aus 2015,) wäre nun auch die Schulzeitverordnung anzupassen und bisherige Schulversuche in die Regelung aufzunehmen. So wird das "Wiener Schulzeitmodell" (für den Bereich Tourismus) in die Verordnung aufgenommen. Die Autonomie an den Standorten wird damit erhöht, wobei die Gesamtsumme der Praxiszeiten gemäß Lehrplan gleich bleibt. Für die Schülerinnen und Schüler der Schulen für Tourismus beginnt das erste Jahr (Klasse - Jahrgang) nunmehr wie bei allen anderen Schulen. Die Regelungen der Schulzeitverordnung beziehen sich nur auf die Ferialzeiten. Ansonsten gelten die Bestimmungen des Schulzeitgesetzes.
Für die neuen Fachrichtungen im Bereich der HLW - dies sind Sozialmanagement, Kultur- und Kongressmanagement sowie Kommunikations- und Mediendesign - werden eigene Regelungen, insbesondere unter Berücksichtigung hinsichtlich der mit der Ausbildung verbundenen beruflichen Qualifikationen, erlassen. Für die Fachschule für wirtschaftliche Berufe wird auf Grund des mit den Lehrplänen neu erlassenen achtwöchigen Pflichtpraktikums ebenfalls eine eigene Regelung (Ende des Unterrichtsjahres in der 2. Klasse bereits am 1. Juni) getroffen.
In Ergänzung der Gesamt-Lehrplannovelle des humanberuflichen Schulwesens sind folgende Lehrpläne anzupassen:
Das Kolleg für wirtschaftliche Berufe wird entsprechend der im letzten Jahr verordneten HLW angepasst, die Fachrichtung "Kommunikations- und Mediendesign" wird in das Regelschulwesen aufgenommen
Im Bereich Mode ist der Schulversuch Modedesign und Produktgestaltung in das Regelschulwesen zu übernehmen.
Dadurch wird die Anzahl der Schulversuche gemäß der Empfehlung des Rechnungshofes reduziert.
Keine. Die gesetzlichen Vorgaben des SchUG und SchOG könnten nicht erfüllt werden.
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2021
Evaluierungsunterlagen und -methode: Bereitstellung der erforderlichen statistischen Kennzahlen; keine weiteren organisatorischen Maßnahmen erforderlich.
Zeitpunkt ist abzuwarten, da bis dahin erst die ersten Absolventinnen und Absolventen abgeschlossen haben.
Beschreibung des Ziels:
Sicherstellung einer Ausbildung, die sich am Bedarf und an den Bedürfnissen der Lernenden orientiert
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Schulerfolg im 1. Schuljahr - Behaltequote (Quotient aus der Anzahl der Schülerinnen und Schüler der 10. Schulstufe der humanberuflichen Schulen und der Anzahl der Schülerinnen und Schüler der 9. Schulstufe der humanberuflichen Schulen) - im Schuljahr 2014/15: 0,82. Die Einjährige Wirtschaftsfachschule entfällt bei dieser Berechnung. |
Behaltequote im Schuljahr 2020/21: größer/gleich 0,82 |
Schulerfolg vom 2. bis zum 5. Schuljahr - Behaltequote (Quotient aus der Anzahl der Schülerinnen und Schüler in den Abschlussklassen der humanberuflichen Schulen/13. Schulstufe und der Anzahl der Schülerinnen und Schüler der 10. Schulstufe der humanberuflichen Schulen) - im Schuljahr 2014/15: 0,78 |
Behaltequote im Schuljahr 2020/21: größer/gleich 0,78 |
Beschreibung des Ziels:
Sicherstellung eines Ausbildungsangebotes, das sich am Bedarf des Arbeitsmarktes orientiert, indem es den Aufbau von fachlichen, personalen und sozialen Kompetenzen der Lernenden fördert
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Anzahl der positiven Abschlüsse gegenüber der Schülerinnen- und Schüleranzahl der Abschlussstufe - Schuljahr 2012/13: 95,17% |
Beibehaltung der Relation der Anzahl der positiven Abschlüsse gegenüber der Schülerinnen- und Schüleranzahl der Abschlussstufe - Schuljahr 2020/21: 95,17% |
Beschreibung der Maßnahme:
Kundmachung und Umsetzung der neuen Lehrpläne
Umsetzung von Ziel 1, 2
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Derzeitiger Stand der gültigen Lehrpläne (und Schulversuche, die in das Regelschulwesen übernommen werden) BGBl. römisch II Nr. 316/2003; BGBl. römisch II Nr. 313/2006; BGBl. römisch II Nr. 340/2008; Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 323 aus 2009, |
Kundmachung und Umsetzung aller humanberuflichen Lehrpläne mit Inkraftsetzung 1.9.2016 |
in Tsd. € |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Personalaufwand |
148 |
-314 |
-951 |
-230 |
-872 |
Aufwendungen gesamt |
148 |
-314 |
-951 |
-230 |
-872 |
Die Ergänzung der Gesamt-Lehrplannovelle um drei Lehrpläne hat keine finanziellen Auswirkungen, da diese Formen bereits jetzt als Schulversuche geführt werden. Somit gibt es keine Änderungen in den Stundentafeln, die zu einem Mehr- oder Minderbedarf an Lehrpersonalressourcen führen würden.
Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.
Die Novelle zu den neuen Lehrplänen der humanberuflichen Schulen hat Auswirkungen auf die Zukunftssicherung, die Erwerbstätigkeit und das Einkommen von Frauen und Männern: Der Lehrplan verfolgt das Ziel, die Zukunftschancen der Absolventinnen und Absolventen zu stärken und durch den Kompetenzaufbau (fachliche, personale und soziale Kompetenzen) zu gewährleisten.
Sie soll die Chancengerechtigkeit für die rund 60.000 Schülerinnen und Schüler der humanberuflichen Schulen zu einer erhöhten Employability und Studierfähigkeit führen.
Durch den Verbleib der Schülerinnen und Schüler im Schulsystem nach der 9. Schulstufe bzw. einen Abschluss durch eine Reife- und Diplomprüfung erhöht sich das Bildungsniveau der Schülerinnen und Schüler, was letztendlich positive Auswirkungen auf die Beschäftigung und auf den Wirtschaftsstandort Österreich hat, da höher qualifizierte Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Die am Bedarf des Arbeitsmarktes ausgebildeten Absolventinnen und Absolventen werden Beiträge zur Wertschöpfung der österreichischen Wirtschaft leisten.
Quantitative Auswirkungen auf die Betreuung und Bildung von Kindern
Betroffene Gruppe |
Anzahl der Betroffenen |
Quelle/Erläuterung |
Schülerinnen und Schüler an humanberuflichen Schulen |
60.000 |
in Tsd. € |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag |
585 |
1.768 |
2.440 |
3.788 |
4.353 |
Einsparungen/reduzierte Auszahlungen |
437 |
2.082 |
3.391 |
4.017 |
5.226 |
in Tsd. € |
Betroffenes Detailbudget |
Aus Detailbudget |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
gem. BFRG/BFG |
30.02.05 Berufsbildende mittlere und höhere Schulen |
420 |
1.268 |
1.750 |
2.717 |
3.122 |
|
gem. BFRG/BFG |
30.02.10 Ressourcen für private mittlere und höhere Schulen |
165 |
500 |
690 |
1.071 |
1.231 |
Erläuterung der Bedeckung
Die Änderungen der Lehrpläne sowie der Schulzeitverordnung betreffen sowohl öffentliche (DB 30.02.05) als auch private (DB 30.02.10) humanberufliche Schulen.
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
||||||
Körperschaft |
in Tsd. € |
VBÄ |
in Tsd. € |
VBÄ |
in Tsd. € |
VBÄ |
in Tsd. € |
VBÄ |
in Tsd. € |
VBÄ |
Bund |
148 |
2 |
-314 |
-5 |
-951 |
-13 |
-230 |
-3 |
-872 |
-12 |
Es wird darauf hingewiesen, dass der Personalaufwand gem. der WFA-Finanziellen Auswirkungen-VO valorisiert wird.
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
||||||||
Maßnahme / Leistung |
Körper-schaft |
Verwgr. |
Fallzahl |
Zeit in h |
Fallzahl |
Zeit in h |
Fallzahl |
Zeit in h |
Fallzahl |
Zeit in h |
Fallzahl |
Zeit in h |
Neuer Lehrplan, 1. Jahrgang |
Bund |
Lehrperson (20 WE) |
545 |
0,1 |
0 |
0,0 |
0 |
0,0 |
0 |
0,0 |
0 |
0,0 |
Lehrperson (20 WE) |
0 |
0,0 |
545 |
0,2 |
545 |
0,2 |
545 |
0,2 |
545 |
0,2 |
||
Normalführung 1. Jahrgang der Tourismusschulen |
Bund |
Lehrperson (20 WE) |
88 |
1,5 |
0 |
0,0 |
0 |
0,0 |
0 |
0,0 |
0 |
0,0 |
Lehrperson (20 WE) |
0 |
0,0 |
88 |
4,3 |
88 |
4,3 |
88 |
4,3 |
88 |
4,3 |
||
Pflichtpraktikum an FS für wirtschaftliche Berufe |
Bund |
Lehrperson (20 WE) |
82 |
-1,6 |
0 |
0,0 |
0 |
0,0 |
0 |
0,0 |
0 |
0,0 |
Lehrperson (20 WE) |
0 |
0,0 |
85 |
-5,0 |
0 |
0,0 |
0 |
0,0 |
0 |
0,0 |
||
Lehrperson (20 WE) |
0 |
0,0 |
0 |
0,0 |
91 |
-4,7 |
91 |
-4,7 |
91 |
-4,7 |
||
Neuer Lehrplan, 2. Jahrgang |
Bund |
Lehrperson (20 WE) |
0 |
0,0 |
488 |
-0,4 |
0 |
0,0 |
0 |
0,0 |
0 |
0,0 |
Lehrperson (20 WE) |
0 |
0,0 |
0 |
0,0 |
488 |
-1,1 |
488 |
-1,1 |
488 |
-1,1 |
||
Neuer Lehrplan, 3. Jahrgang |
Bund |
Lehrperson (20 WE) |
0 |
0,0 |
0 |
0,0 |
484 |
0,4 |
0 |
0,0 |
0 |
0,0 |
Lehrperson (20 WE) |
0 |
0,0 |
0 |
0,0 |
0 |
0,0 |
484 |
1,1 |
484 |
1,1 |
||
Neuer Lehrplan, 4. Jahrgang |
Bund |
Lehrperson (20 WE) |
0 |
0,0 |
0 |
0,0 |
0 |
0,0 |
302 |
-0,5 |
0 |
0,0 |
Lehrperson (20 WE) |
0 |
0,0 |
0 |
0,0 |
0 |
0,0 |
0 |
0,0 |
302 |
-1,5 |
||
Neuer Lehrplan, 5. Jahrgang |
Bund |
Lehrperson (20 WE) |
0 |
0,0 |
0 |
0,0 |
0 |
0,0 |
0 |
0,0 |
288 |
0,5 |
Die gegenständlichen Lehrplannovellen betreffen in erster Linie inhaltliche Adaptierungen sowie in geringem Maß Verlängerungen beziehungsweise Verkürzungen der Stundentafeln. Dadurch kommt es einerseits in Folge der Verlängerung und Verkürzung der Stundentafeln zu einem vermehrten oder verminderten Personalaufwand, aber auch rein inhaltliche Veränderung können bei gleichbleibender Stundenzahl in Folge der Neuausrichtung von Ausbildungsschwerpunkten und damit einhergehenden Änderungen in den Lehrverpflichtungsgruppen und Gruppenteilungen dazu führen.
Zur Berechnung der Auswirkungen auf den Personalaufwand wurde im Bereich der humanberuflichen Schulen ein Vergleichsmodell für den Ressourcenverbrauch basierend auf den derzeit gültigen Lehrplänen und den gegenständlichen Entwürfen erstellt. Dieses Modell beinhaltet neben den genauen Stundentafeln und Einstufungen der Gegenstände ebenso Parameter wie die derzeit beobachtbaren Klassengrößen und die relevanten Teilungsmöglichkeiten in den verschiedenen Unterrichtsgegenständen sowie das stufenweise In-Kraft-Treten für die Jahrgänge ab dem Schuljahr 2016/17. Als Ergebnis werden Mehr- und Minderbedarfe an Werteinheiten erzielt.
In der Berechnungstabelle sind unter der Fallzahl die Anzahl der Klassen und unter der Menge die durchschnittliche Differenz des Werteinheitenbedarfes einer Klasse des entsprechenden Jahrganges zwischen dem neuen und alten Lehrplan angegeben. Ein neu hinzukommender Jahrgang wird dabei jeweils im ersten Budgetjahr des Schuljahres nur mit 1/3 angesetzt (Monate September bis Dezember). Die Klassen des 5. Jahrgangs ab dem Schuljahr 2020/21 sind in der Tabelle nicht mehr vollständig erfasst. Der durchschnittliche Mehraufwand der 5. Jahrgänge ab dem Budgetjahr 2021 beträgt 1,38 Werteinheiten. Der starke Rückgang der Klassenzahlen insbesondere ab dem 4. Jahrgang ist auf die unterschiedliche Dauer der Bildungsgänge zwischen einem und fünf Jahren zurückzuführen.
Die Unterrichtsleistung einer Lehrperson ist mit 20 Werteinheiten (WE) hinterlegt. Es werden bewusst die Parameter des alten Dienstrechts (Werteinheiten statt Wochenstunden) verwendet, da davon auszugehen ist, dass in den nächsten fünf Jahren der Unterricht in den betroffenen Schulen zum überwiegenden Teil von Lehrpersonen im alten Dienstrecht erteilt wird. Auf dieser Basis werden in Verbindung mit einem Durchschnittskostensatz von 3.350 Euro je Werteinheit beziehungsweise 67.000 Euro je vollbeschäftigter Lehrperson (Stand 2015) Mehr- und Minderausgaben errechnet.
Die gegenständliche Adaptierung der Schulzeitverordnung im Bereich der humanberuflichen Schulen stellt eine Anpassung an die neuen Lehrpläne dar. Auch hierfür wurde ein Vergleichsmodell für den Ressourcenverbrauch entwickelt. Durch die Normalführung der ersten Jahrgänge der Tourismusschulen (88 betroffene Klassen), die dazu führt, dass der Unterricht ab dem Schuljahr 2016/17 im Vergleich zur jetzigen Regelung der Ferialzeiten um 3 Wochen früher beginnt, ergibt sich ein Mehrbedarf von durchschnittlich 4,34 Werteinheiten je Klasse und Schuljahr. Andererseits führt das durch die Einführung des 8-wöchigen Pflichtpraktikums bedingte Ende des Unterrichts der zweiten Jahrgänge der 3-jährigen Fachschulen für wirtschaftliche Berufe (91 betroffene Klassen) um einen Monat früher als bisher ab dem Schuljahr 2017/18 zu einem Minderbedarf von -4,69 Werteinheiten pro Klasse und Schuljahr, wobei dieser Effekt zum Teil bereits ins Schuljahr 2016/17 vorgezogen wird, da die Schülerinnen und Schüler von rund 90% der Klassen des zweiten Jahrgangs im Rahmen eines Schulversuches bereits im Schuljahr 2016/17 ein Praktikum absolvieren werden, weshalb für diese 82 Klassen der Unterricht entsprechend früher endet. Diese Mehr- bzw. Minderbedarfe an Lehrpersonalressourcen entstehen zwar immer am Rand eines Unterrichtsjahres und fallen somit jeweils zur Gänze in ein Kalenderjahr, auf Grund der Abrechnungssystematik für die betroffenen Lehrpersonen verteilen sie sich jedoch auf das ganze Schuljahr, weshalb im Jahr 2016 jeweils ein Drittel der Mehr- und Minderbedarfe für das Schuljahr 2016/17 angesetzt werden. Auf Grund des ähnlichen Werteinheitenbedarfes je Klasse und der annähernd gleichen Zahl an Klassen kompensieren einander die in Folge der Änderung der Schulzeitverordnung entstehenden Mehr- und Minderbedarfe im Wesentlichen.
Alle Lehrplanvorhaben befinden sich ab dem Schuljahr 2020/21 im Vollausbau. Ab dem Budgetjahr 2021 ist mit einem jährlichen Mehrbedarf von insgesamt 25 Werteinheiten (+70 auf Grund der Lehrpläne, -45 auf Grund der Schulzeitverordnung) beziehungsweise 84.000 Euro (nicht valorisiert) gegenüber den derzeit gültigen Lehrplänen zu rechnen, was einer Steigerung von 0,02% des Personalaufwands im humanberuflichen Bereich zur Folge hat. Dieser Wert liegt jedenfalls im Bereich der im Schulbereich stets vorhandenen mittelfristigen Planungsungenauigkeit, weshalb das gegenständliche Regelungsvorhaben im Ergebnis als kostenneutral anzusehen ist.
Maßnahme / Leistung |
Körpersch. |
Verwgr. |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Neuer Lehrplan, 1. Jahrgang |
Bund |
Lehrperson (20 WE) |
0,00 % |
0,00 % |
0,00 % |
0,00 % |
0,00 % |
Normalführung 1. Jahrgang der Tourismusschulen |
Bund |
Lehrperson (20 WE) |
0,00 % |
0,00 % |
0,00 % |
0,00 % |
0,00 % |
Pflichtpraktikum an FS für wirtschaftliche Berufe |
Bund |
Lehrperson (20 WE) |
0,00 % |
0,00 % |
0,00 % |
0,00 % |
0,00 % |
Neuer Lehrplan, 2. Jahrgang |
Bund |
Lehrperson (20 WE) |
0,00 % |
0,00 % |
0,00 % |
0,00 % |
0,00 % |
Neuer Lehrplan, 3. Jahrgang |
Bund |
Lehrperson (20 WE) |
0,00 % |
0,00 % |
0,00 % |
0,00 % |
0,00 % |
Neuer Lehrplan, 4. Jahrgang |
Bund |
Lehrperson (20 WE) |
0,00 % |
0,00 % |
0,00 % |
0,00 % |
0,00 % |
Neuer Lehrplan, 5. Jahrgang |
Bund |
Lehrperson (20 WE) |
0,00 % |
0,00 % |
0,00 % |
0,00 % |
0,00 % |
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 4.2 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 1359884999).