Mit der Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 9 aus 2012, wurde die Neuorganisation der Oberstufe ab der 10. Schulstufe von zumindest dreijährigen mittleren und höheren Schulen („neue Oberstufe“) durch ein Paket an Maßnahmen normiert.
In Anpassung an die mit der „neuen Oberstufe“ verbundene Semesterorientierung wird der geltende Lehrplan für die allgemein bildenden höheren Schulen entsprechend adaptiert und dem neuen System angepasst. Gemäß Paragraph 6, Absatz 2, Schulorganisationsgesetz Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1962, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 104 aus 2015, haben die Lehrpläne der 10. bis einschließlich der vorletzten Schulstufe die Bildungs- und Lehraufgaben sowie den Lehrstoff der einzelnen Unterrichtsgegenstände, erforderlichenfalls auch die didaktischen Grundsätze, als Kompetenzmodule auszuweisen und deren Aufteilung auf die jeweiligen Semester der betreffenden Schulstufe zu enthalten. Die letzte Schulstufe bildet ein Kompetenzmodul. Die entsprechenden Lehrplanverordnungen sollen spätestens ab 2017 auf der 10. Schulstufe schulstufenweise aufsteigend zur Anwendung kommen.
Aufgrund der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen der „neuen Oberstufe“ wurde es erforderlich, die von den Schülerinnen und Schülern zu erreichenden Kompetenzen in jedem Gegenstand – heruntergebrochen auf das entsprechende Semester – auszuweisen.
Die Lehrpläne der allgemein bildenden höheren Schulen und die Sonderformen der allgemein bildenden höheren Schulen werden an die Rahmenbedingungen der „neuen Oberstufe“ angepasst.
Die Grobstruktur der Fachlehrpläne bleibt unverändert. Im ersten, semester- und jahrgangsübergreifenden Teil finden sich wie bisher die Beiträge des Faches zu den Bildungsbereichen und die didaktischen Grundsätze. In vielen Fachlehrplänen werden hier erstmals auch die fachspezifischen Basiskonzepte und Kompetenzmodelle detailliert beschrieben. Im zweiten „semestrierten“ Teil werden die bisher unter „Lehrstoff“ angeführten Lehr- und Lernziele durchgehend als Kompetenzen beschrieben. Die Lehrstoffinhalte werden dabei im Wesentlichen unverändert übernommen und in die zugrunde liegenden Kompetenzmodelle integriert. In Fächern mit jahrgangsübergreifender Kompetenzstruktur werden die entsprechenden Kompetenzbeschreibungen den einzelnen Semesterabschnitten vorangestellt.
Neu ist in jedem Fall die enge Verflechtung der beiden Teile der Fachlehrpläne. Die Kompetenzbeschreibungen in den einzelnen Semestern können nur im Kontext der zugrunde liegenden Kompetenzmodelle und der sich daraus ergebenden semsterübergreifenden Kompetenzen sinnvoll gelesen werden.
Die Strukturierung der Bildungs- und Lehraufgabe in den einzelnen Semestern soll die Lehrerinnen und Lehrer dabei unterstützen, die wesentlichen Bereiche des Lehrplans im Sinne der geltenden Leistungsbeurteilungsverordnung zu identifizieren.
In den neuen Lehrplänen für die Wahlpflichtfächer wird wie bisher vielfach auf den Lehrstoff des entsprechenden Pflichtgegenstandes verwiesen. Diese Verweise sind „semestriert“ zu lesen, dh. die im Wahlpflichtfach behandelten Lehrstoffinhalte sind, falls nicht explizit anders ausgewiesen, auf die Lehrstoffinhalte des jeweiligen Semesters im Pflichtgegenstand zu beziehen.
Die im Lehrplan 2004 enthaltenen Kompetenzen (Mündliche Kompetenz, Schriftliche Kompetenz, Textkompetenz, Literarische Bildung, Mediale Bildung) finden sich in der aktuellen Lehrplannovelle in semestrierter Form wieder. Die jahrgangsübergreifende Kompetenz „Sprachreflexion“ wird in die anderen Kompetenzen integriert, um zu verstärken, dass diese Kompetenz kein isolierter Arbeitsbereich im Deutschunterricht sein soll, sondern jeweils in allen anderen Teilbereichen mit bearbeitet werden soll – wie das schon in den Didaktischen Grundsätzen des Lehrplans 2004 ausgesprochen wird. Zur Verdeutlichung werden sprachreflektorische Inhalte jeweils mit der Bezeichnung (SR) angeführt.
Ferner wird sichergestellt, dass im Bereich „Schriftliche Kompetenz“ zumindest alle jene Textsorten explizit genannt werden, die für die schriftliche Reifeprüfung zur Auswahl stehen.
Die dem Lehrplan zugrunde liegenden kommunikativen Teilkompetenzen (Hören, Lesen, Sprechen, Schreiben) entsprechen jenen des geltenden Lehrplans und orientieren sich wie bisher am Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) für Sprachen. Zur Unterteilung dieser Kompetenzen in semestrierte Kompetenzmodule wurden die feiner gegliederten Subskalen des GER herangezogen. Die ursprünglichen Teilkompetenzen „An Gesprächen teilnehmen“ und „Zusammenhängendes Sprechen“ werden zu einer Teilkompetenz „Sprechen“ zusammengefasst.
Novellierungsanordnung 4-jährig,
Statt der im Lehrplan 2004 (6. Klasse) angeführten Wahlmodule „Gestalten aus Mythologie, Legende und Geschichte“ und der „Der Mensch in seinem Alltag“ steht im Lehrplan 2016 das Kompetenzmodul 4 „Schlüsseltexte aus der europäischen Geistes- und Kulturgeschichte“.
Die „Gestalten aus Mythologie, Legende und Geschichte“ werden durch das Modul „Latein und Europa“ erweitert und durch die Wegnahme der Mythologie gekürzt. Der Mythos wird im Kompetenzmodul 7 „Mythos und Rezeption“ nochmals thematisiert und ist zudem in den meisten anderen Modulen stark verankert.
Das ursprüngliche Wahlmodul „Der Mensch in seinem Alltag“ ist nun im Kompetenzmodul 6 (7. Klasse, 6. Semester) verankert.
Für die siebente und achte Klasse ist die Abfolge der zu bearbeitenden Module anders als im Lehrplan 2004 nun vorgegeben.
Das Modul „Latein und Europa“ wird im Lehrplan 2016 in das Kompetenzmodul 4 „Schlüsseltexte aus der europäischen Geistes- und Kulturgeschichte“ integriert.
Novellierungsanordnung 6-jährig,
Die freie Wahlmöglichkeit hinsichtlich der Abfolge der zu bearbeitenden Module wird im Zuge der Semestrierung aufgehoben.
Die Module „Herkunft, Idee und Bedeutung Europas“ sowie „Der Mensch in seinem Alltag“ werden von der Modulgruppe der 5. und 6. Klasse in das Kompetenzmodul 5 bzw. in das Kompetenzmodul 6 (beide 7. Klasse) verschoben.
Aufgrund der Kompetenzprogression wird das Modul „Sokrates als Typ und Archetyp des Philosophierens“ aus der 6. Klasse (Lehrplan 2004) in das Kompetenzmodul 5 (7. Klasse) verschoben.
Für die siebente und achte Klasse wird die freie Wahlmöglichkeit hinsichtlich der Abfolge der zu bearbeitenden Module im Zuge der Semestrierung aufgehoben.
Die umfassenden Änderungen im Vergleich zum Lehrplan 2004 werden in folgenden Punkten zusammengefasst:
Von der Themenorientierung zur Kompetenzorientierung
Der Lehrplan der Oberstufe 2004 orientierte sich sehr stark an den zu bearbeitenden Themen, die chronologisch aufgeschlüsselt wurden. Die neue Struktur verlangt die Umsetzung des FUER-Kompetenzmodells (Körber, Andreas; Schreiber, Waltraud; Schöner, Alexander [Hrsg.; 2007]: Historisches Denken. Ein Kompetenz-Strukturmodell. Neuried: ars una) und den geschichtsdidaktisch orientierten Teilkompetenzen, die anhand der vorgegeben Themen zu bearbeiten sind. Die thematischen Inhalte sind vom Lehrplan 2004 übernommen worden und unverändert geblieben. Die möglichen Konkretisierungen, die in Klammern mögliche Themenschwerpunkte vorgegeben haben, sind gestrichen worden.
Einführung des FUER-Kompetenzmodells
Die Lehrplanveränderung der Sekundarstufe römisch eins im Jahr 2008 im Rahmen der Demokratie-Initiative, bei der in den Lehrplan bereits die historischen und politischen Kompetenzen (Krammer, Reinhard; Kühberger, Christoph; Windischbauer, Elfriede (2008): Die durch politische Bildung zu erwerbenden Kompetenzen) aufgenommen wurden, haben es notwendig gemacht, den Lehrplan der Oberstufe an diese Kompetenzen anzupassen. Die Bereiche Sachkompetenz, Methodenkompetenz und Sozialkompetenz des Lehrplans 2004 wurden durch das im deutschsprachigen Raum anerkannte fachspezifische FUER-Kompetenzmodell ersetzt. Dadurch sind nicht mehr zwei unterschiedliche Kompetenzmodelle in Unter- und Oberstufe festgelegt. Die Kompetenzentwicklung kann nun von der Unter- bis in die Oberstufe einheitlich dargestellt werden. Die vier historischen und die vier politischen Kompetenzen werden durch eine Kurzbeschreibung in den neuen semestrierten Lehrplan aufgenommen. Viele Handlungsaufforderungen des Lehrplans 2004 wurden gestrichen, bilden sich aber in vielen Bereichen im neuen Lehrplan im Bereich der Methodenkompetenz wieder ab.
Leitende didaktische Prinzipien werden aufgenommen
Die bereits im kompetenzorientierten Lehrplan der Unterstufe im Jahr 2008 aufgenommenen leitenden geschichtsdidaktischen Prinzipien wurden nun auch in den Oberstufenlehrplan eingearbeitet. Diese Prinzipien sind: Wissenschaftsorientierung, Subjektorientierung, Lebensweltbezug, Handlungsorientierung, Problemorientierung, Multiperspektivität und das Kontroversitätsprinzip.
Semestrierung und Lehrstoff
Im semesterübergreifenden Teil der Bildungs- und Lehraufgabe werden jene Teilkompetenzen des Kompetenzmodells angeführt, die die Kompetenzentwicklung im Laufe der Oberstufe abbilden. Im Bereich Lehrstoff finden sich thematische Zuordnungen, die im jeweiligen Semester zu bearbeiten sind. Diese sind unverändert im Vergleich zum Lehrplan 2004.
Einführung von konzeptuellen Lernen
Konzeptuelles Lernen soll insbesondere in der Politischen Bildung einen nachhaltigen Lernerwerb unterstützen. Um dies zu erreichen, wurden ausgewählte Konzepte der politischen Bildung, vergleichbar mit dem Lehrplan der Sekundarstufe römisch eins aus dem Jahr 2008, in den neuen Lehrplan integriert. So wird eine kontinuierliche Kompetenzentwicklung von der Unter- zur Oberstufe sichergestellt.
Die Weiterentwicklung des alten Lehrplans drückt sich in der Betonung kompetenzorientierten Unterrichts (Das dem neuen Lehrplan zugrunde liegende Kompetenzmodell entspricht jenem des BMBF Leitfadens „Die kompetenzorientierte Reifeprüfung Geographie und Wirtschaftskunde. Richtlinien und Beispiele für Themenpool und Prüfungsaufgaben“ aus dem Jahr 2012, Online: https://www.bmbf.gv.at/schulen/unterricht/ba/reifepruefung_ahs_lfgw_22201.pdf?4k21fx) sowie in der Einführung handlungsorientierter Basiskonzepte aus.
Die dem neuen Lehrplan zugrunde gelegten Basiskonzepte verweisen auf fundamentale fachliche Ideen und Konzepte, den fachlichen Kern der Bezugswissenschaften Geographie und Wirtschaft. Dies soll den Lehrenden Orientierung zur Gestaltung und Strukturierung des Unterrichts geben und den Schülerinnen und Schülern Orientierung in geographischem und ökonomischem Denken.
Das im aktuellen Lehrplan dargestellte Kompetenzmodell weicht geringfügig von der Beschreibung mathematischer Kompetenzen im Lehrplan 2004 ab und stimmt jetzt mit dem bei den Bildungsstandards und bei der schriftlichen sowie bei der mündlichen Reifeprüfung zugrunde gelegten Kompetenzmodell überein. Es beschreibt die Inhalts-, Handlungs- und Komplexitätsdimension mathematischer Kompetenzen. Darüber hinaus werden für jedes Semester die zu bearbeitenden (aufbauend strukturierten und inhaltlich orientieren) Kompetenzbereiche beschrieben.
Neu im Lehrplan ist die Integration des Kompetenzmodells und der Basiskonzepte, die fachliche Orientierung geben und das Lehren und Lernen im Fach Biologie unterstützen sollen.
Bei den Didaktischen Grundsätzen wurde ein Kompetenzmodell eingefügt, das in einer ersten Version bereits in der Handreichung zur mündlichen Reifeprüfung im Fach Chemie veröffentlicht worden war.
Der Lehrstoffinhalt wurde auf vier Semester aufgeteilt und als Kompetenzerwartung an SchülerInnen formuliert, z.B. Die Gleichgewichtsdynamik chemischer Reaktionen darstellen.
Im Lehrplan für Physik wurde die bereits im letzten Lehrplan vorhandene Kompetenzorientierung konsequent umgesetzt. Dazu wurden die zu erwerbenden Kompetenzen explizit formuliert. Der Lehrstoff wird getrennt davon angegeben. Der Lehrstoff und seine Verteilung orientieren sich engstens am alten Lehrplan. Der Lehrstoff für Schulen mit 7 oder weniger Wochenstunden wurde reduziert.
Neu im Lehrplan ist die Aufnahme des Kompetenzmodells für Darstellende Geometrie. Die Semestrierung des Lehrstoffs, der im Wesentlichen nicht geändert wurde, orientiert sich an den Bereichen der Inhaltsdimension des Kompetenzmodells. Die geometrischen Inhalte werden ausdifferenziert und mit Handlungsbereichen und Komplexitätsbereichen zu Kompetenzen verknüpft. Der Lehrplan von 2004 war jahrgangsübergreifend für die 7. und 8. Klasse formuliert. Das Fach Darstellende Geometrie hat in Teilen einen stark aufbauenden Charakter der Lehrinhalte, der in der vorliegenden Semestrierung abgebildet wird.
Im Lehrplan 2004 sind die Lehrinhalte Haushaltsökonomie und Ernährung nicht nach Schulstufen getrennt. Es gibt weder ein Kompetenzmodell noch übergeordnete semesterübergreifende Kompetenzen, alle lernzielorientierten Formulierungen des Lehrplans 2004 werden jedoch in den Kompetenzen des neuen semestrierten Lehrplans abgebildet.
Dem Kompetenzmodell liegt der Referenzrahmen für Ernährung- und Verbraucherbildung in Österreich zu Grunde. Dieser ist in Anlehnung an die Entwicklung eines europäischen Kerncurriculums entstanden, in dem jene fachspezifischen Kompetenzen definiert sind, die eine verbindliche Grundausbildung im Fachbereich Haushaltsökonomie und Ernährung sicherstellen. Dieses Kompetenzmodell findet sich bereits in der Handreichung für die mündliche kompetenzorientierte Reifepüfung im Gegenstand Haushaltsökonomie und Ernährung.
Beim neuen Lehrplan wird besonders in den didaktischen Grundsätzen die Kompetenzorientierung hervorgestrichen. Dabei geht es um einen Perspektivenwechsel, weg von einer Orientierung auf Wissenserwerb hin zu einer intelligenten Anwendung von Wissen. In der Bildungs- und Lehraufgabe werden einleitend semesterübergreifende Kompetenzen formuliert. In den Kompetenzmodulen der einzelnen Semester werden diese Kompetenzen durch Verknüpfung mit den jeweiligen Lehrstoffinhalten konkretisiert.
Inhaltlich gibt es abgesehen von kleinen Ergänzungen keine gravierenden Änderungen. Die Lehrinhalte wurden in das Kompetenzmodell integriert und in der Bildungs- und Lehraufgabe durchgehend kompetenzorientiert formuliert.
Der Lehrplan um das Wahlpflichtfach Informatik musste insofern umgestaltet werden, als der Lehrplan 2004 nur grob beschriebene Themenbereiche enthielt, die überdies nicht den einzelnen Jahrgangsstufen zugeordnet wurden. Gleichzeitig mit der Semestrierung dieser Themenbereiche wurden diese auch detaillierter beschrieben.
Den Lehrplänen 2004 liegt kein Kompetenzmodell zugrunde. Die neu vorliegenden semestrierten Lehrpläne basieren auf den zuvor erarbeiteten Kompetenzmodellen.
Der Lehrplan Musik sieht einen verpflichtenden Bezugsrahmen vor, innerhalb dessen die Kompetenzen zu erfüllen sind. Manche der Kompetenzen sind für alle Stufen gleich formuliert, sie unterscheiden sich jedoch bezüglich Komplexität und Inhalt. Die weiteren formulierten Kompetenzen sind additiv zu sehen. Die Schwerpunktsetzungen in den einzelnen Semestern orientieren sich an lernpsychologischen Erkenntnissen zur Musikrezeption von Jugendlichen sowie an den aufbauenden Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler im Bereich Vokal- und Instrumentalpraxis im Klassenunterricht.
Im Lehrplan für Musikkunde sind die Kompetenzen im Bereich Musikpraxis jahrgangsübergreifend formuliert und nach Komplexität und Anspruchsniveau zu differenzieren und zu steigern; die Kompetenzen im Bereich Musikrezeption sind für jedes Semester/jede Schulstufe formuliert. Die thematischen Bezugsrahmen sind im Hinblick auf die Curricula der Ausbildungsinstitutionen im instrumentalen Bereich festgelegt.
Der Gegenstand Instrumentalmusik/Gesang ist geprägt durch die Situation, dass Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Niveaus beginnen. Die Bandbreite kann von der Anfängerin/vom Anfänger bis zur fortgeschritten Instrumental- oder Gesangsschülerin/zum fortgeschrittenen Instrumental- oder Gesangsschüler reichen. Die Kompetenzen sind daher jahrgangsübergreifend und je Semester mit einer Schwerpunktsetzung aufgeschlüsselt.
Ausgehend vom Lehrplan 2004 wurde der semestrierte Lehrplan für Bildnerische Erziehung (einschließlich Sonderformen) weiterentwickelt, indem die drei bisher schulstufenübergreifenden Kompetenzen Bildnerisches Gestalten (neu Bildnerische Praxis), Reflexion sowie Dokumentation und Präsentation nun in jedem Semester als Grundkompetenzen angeführt sind. Analog wurden im Lehrplan für Bildnerisches Gestalten und Werken die bisher geltenden schulstufenübergreifenden Teilbereiche (technischer, textiler und bildnerischer Fachbereich) für jedes Semester in die Grundkompetenzbereiche Bildnerische/Textile/Technische Praxis, Reflexion sowie Dokumentation und Präsentation gegliedert.
In den neuen Lehrplänen für Technisches bzw. Textiles Werken ist der bisher schulübergreifende Lehrstoff in die Grundkompetenzen Werkpraxis, Reflexion sowie Dokumentation und Präsentation gegliedert. Damit erhalten diese Bereiche eine klare Verbindlichkeit. Den Grundkompetenzen werden in jedem Semester komplexer werdende Teilkompetenzen zugeordnet. Der Erwerb von Kompetenzen kann über unterschiedliche Themenbereiche und Themenschwerpunkte erfolgen. Aus diesem Grund enthält der semestrierte Lehrplan für jedes Semester die Auflistung exemplarischer Inhalte.
Im Gegensatz zum bisher geltenden Lehrplan für Schwerpunktschulen war es durch die Kompetenzorientierung notwendig, die im allgemeinen Lehrplan für Bildnerischer Erziehung ausgewiesenen Teilkompetenzen um die speziellen Kompetenzen für Schwerpunktschulen zu ergänzen.
Siehe Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, in der jeweils geltenden Fassung.
Der Lehrplan im Unterrichtsfach Sportkunde wurde so konzipiert, dass die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Themen der Bewegungs- und Sportkultur handlungsleitendes Wissen erwerben und lernen, komplexe sporttheoretische und sportpraktische Zusammenhänge zu verstehen. Er ist in vier Kompetenzbereiche gegliedert:
Gemäß Paragraph 6, Absatz 2, Schulorganisationsgesetz Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1962, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 104 aus 2015, haben die Lehrpläne der 10. bis einschließlich der vorletzten Schulstufe die Bildungs- und Lehraufgaben sowie den Lehrstoff der einzelnen Unterrichtsgegenstände, erforderlichenfalls auch die didaktischen Grundsätze, als Kompetenzmodule auszuweisen und deren Aufteilung auf die jeweiligen Semester der betreffenden Schulstufe zu enthalten. Diese Bestimmungen der Semestrierung der „Neuen Oberstufe“ sind auch einzuhalten, wenn in den Lehrplänen einzelner Unterrichtsgegenstände auf diese Unterrichtsgegenstände in anderen Anlagen verwiesen wird. Ist die Stundensumme des betreffenden Unterrichtsgegenstands der verweisenden und verwiesenen Anlage unterschiedlich oder die Aufteilung der Wochenstunden auf die Schulstufen abweichend, sind schulautonom die Bildungs- und Lehraufgaben sowie der Lehrstoff ab der 10. Schulstufe als Kompetenzmodule festzulegen und zu semestrieren. Wird dies schulautonom nicht festgelegt, so hat die zuständige Schulbehörde zu entscheiden.
Das Inkrafttreten der geänderten Teile und Abschnitte der Lehrpläne erfolgt hinsichtlich der 5. Klasse und 6. Klasse mit 1. September 2017 und hinsichtlich der weiteren Klassen jeweils mit 1. September der Folgejahre klassenweise aufsteigend.
Die die Oberstufe betreffenden Teile und Abschitte der Lehrpläne für allgemein bildende höhere Schulen (inklusive Sonderformen) werden in Entsprechung der gesetzlichen Vorgaben betreffend die neue Oberstufe abgeändert und an diese Regelungen angepasst.
Entsprechend der für die berufsbildenden höheren Schulen durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 300 aus 2011, erfolgten Neubewertung der Werkstätten erfolgt auch für die Werkschulheime eine entsprechende Anpassung.
Der Gegenstand „Instrumentalunterricht“ wird in „Instrumentalmusik/Gesang“ umbenannt, um auch bereits in der Bezeichnung den Gesangsunterricht zu umfassen. Gleichzeitig wurden die Inhalte und Gliederung des Lehrplans dieses Gegenstands auch gemäß den Vorgaben der „neuen Oberstufe“ modifiziert.
Mit dieser Bestimmung werden die von den betreffenden Kirchen und Religionsgesellschaften erlassenen Lehrpläne für den Religionsunterricht bekannt gemacht.